Fachkraft für Arbeitssicherheit Guide

Fachkraft für Arbeitssicherheit Guide

(zuletzt aktualisiert am 26.01.2026)

Erfahren Sie jetzt im „Fachkraft für Arbeitssicherheit Guide“ von Fachkraft-Arbeitssicherheit alles, was Sie über eine Sicherheitsfachkraft wissen müssen, wie beispielsweise:

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Sonderregelungen
  • Aufgaben
  • Stellung im Unternehmen
  • Insider-Tipps

     

Und vor allem: Wie Sie als Unternehmer davon profitieren, wenn Sie alle Bestimmungen und Vorschriften in Ihrem Unternehmen rechtskonform umsetzen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter jederzeit gewährleisten zu können.

Keine halben Sachen – 100 % Arbeitssicherheit

Unternehmen sollten die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitskräfte nicht auf die leichte Schulter nehmen. „Safety first“ sollte hier die Regel lauten. Damit berufsbedingte Erkrankungen und Arbeitsunfälle reduziert werden, gibt es in Deutschland klare gesetzliche Regelungen. Eine davon lautet: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (abgekürzt Sifa für Sicherheitsfachkraft) sowie einen Betriebsarzt zu bestellen.

Dazu gibt nur wenige Ausnahmen. Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen diesbezüglich viele Vorteile mit sich: Sie punkten mit einer umfassenden und oft branchenübergreifenden Expertise, sie sparen Kosten und stellen sicher, dass Mitarbeiter produktiver und gesünder sind. Mehr zu den Vorteilen finden Sie auch in unserem Blogbeitrag Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Profitieren Sie von unserer breitgefächerten Expertise und buchen Sie einfach und unkompliziert eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit!

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

 

Kurz gesagt: Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kümmert sich um die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz. Sie unterstützt und berät den Arbeitgeber bei allen Maßnahmen rund um die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Dabei stehen allgemeine Themen wie Unfallverhütung, Arbeitssicherheit für Auszubildende oder die sichere Arbeitsplatzgestaltung im Fokus. Aber auch spezielle Anforderungen wie bei Alleinarbeit oder Heißarbeiten im Betrieb liegen im Aufgabenbereich einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. 

Die strengen gesetzlichen Arbeitsschutz-Regelungen in Deutschland resultieren aus einer langen Tradition. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Deutschlands Arbeitsschutzgesetze umfassend und klar definiert sind, mit dem Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wirksam zu schützen.

„Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu treffen, deren Wirksamkeit regelmäßig zu prüfen und diese kontinuierlich zu verbessern.“

(Quelle: § 3 ArbSchG „Grundpflichten des Arbeitgebers“)

Neben dem Arbeitsschutzgesetz basieren diese Verpflichtungen auf weiteren nationalen Gesetzen sowie europäischen Richtlinien, die für einen hohen Arbeitsschutzstandard innerhalb der Europäischen Union sorgen.

 

Wer benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

 

In Deutschland sind alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Verpflichtung ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie in den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgelegt. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Bestellung einer Sifa ab dem ersten Mitarbeiter.

Basierend auf § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) und der konkretisierenden DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) können Unternehmen können je nach Größe und Gefährdungspotenzial entweder eine interne oder eine externe Sicherheitsfachkraft einsetzen.

Die konkrete Ausgestaltung der Sifa-Bestellung richtet sich nach den Gefährdungsbeurteilungen und der Betriebsart: 

  • Hochrisikobetriebe (z. B. Pharma-, Bergbau- oder Energiebetriebe) oder
  • große Unternehmen benötigen häufig umfassendere Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Zur Berechnung hierfür gibt es in Deutschland drei Betreuungsgruppen:

Update 2026: Das Wichtigste zur neuen DGUV Vorschrift 2

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Änderungen in der Arbeitssicherheit. Die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 bringt entscheidende Erleichterungen, aber auch Handlungsbedarf für viele Betriebe:

  • Neue Kleinbetriebsgrenze: Die Schwelle für die alternative bedarfsorientierte Betreuung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben (§ 2 Abs. 3). Das bedeutet mehr Flexibilität für deutlich mehr Unternehmen.

  • Neu-Klassifizierung der WZ-Schlüssel: Die Wirtschaftszweige wurden in den Gruppen I, II und III neu sortiert. Prüfen Sie Ihre Einstufung, da sich dadurch Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzzeiten geändert haben könnten.

Detaillierte Infos zu den neuen Betreuungsgruppen, den Vor- und Nachteilen des Unternehmermodells und den Einsatzzeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie in unserem aktualisierten Blogbeitrag zur DGUV Vorschrift 2.

Experten-Tipp: Es gibt Unternehmen, die sich trotz gesetzlicher Vorschriften gegen die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit entscheiden. Das kann gravierende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Falle eines Schadens kann es zur persönlichen Haftung kommen.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Sifa, die ihr Handwerk versteht. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind echte Profis, die täglich sowie deutschlandweit im Einsatz sind. Mehr Arbeitssicherheit im Job: das kann im entscheidenden Moment den großen Unterschied machen! 

 

Lost im Begriffs-Dschungel?

 

Keine Sorge! Wir übernehmen das für Sie. Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es weitere Personen, die in Unternehmen für die Arbeitssicherheit zuständig sind. Die Folge ist oft eine falsche Verwendung bestimmter Begrifflichkeiten. Um Verwechslungen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit vorzubeugen, bringen wir Licht ins Dunkel.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht gleichzusetzen mit der Aufsichtsperson des Bewachungsgewerbes und der Sicherheitsfachkraft für Informationsschutz und Unternehmenssicherheit. Auch die Abkürzung FASi stimmt nicht. Genauso wie der „Sicherheitsverantwortliche“ nichts mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu tun hat.

Und auch folgende Abgrenzung ist wichtig: In Deutschland bestehen klare Unterschiede zwischen der Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und dem Sicherheitsbeauftragten (SiBe). Beide tragen zur Förderung des Arbeitsschutzes bei. 

Dabei übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine umfassendere Beratungsrolle mit höherer Verantwortung. Sicherheitsbeauftragte hingegen unterstützen lediglich intern dabei und sind eher als Bindeglied zwischen Belegschaft und Geschäftsführung tätig.

Während die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zwischen 12 und 30 Monaten beträgt, beläuft sich die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten auf durchschnittlich 3 Tage.

 

So profitieren Unternehmen vor einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

Unsere Erfahrung zeigt: Mangelnde Sicherheit am Arbeitsplatz oder gesundheitliche Gefährdungspotenziale lähmen ein Unternehmen langfristig. Wer hingegen für ein Wohlfühlklima sorgt und attraktive Arbeitsplätze schafft, kann Mitarbeitende länger halten. Das Thema Arbeitssicherheit ist also auch wichtig, um dem allgegenwärtigen Arbeitskräftemangel gegenzusteuern. Und vergessen wir nicht: Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden hängen unmittelbar mit deren Motivation zusammen. Motivierte Mitarbeitende sind ein gravierender Wettbewerbsvorteil.

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt Unternehmen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern schafft zugleich wertvolle Vorteile für die betriebliche Effizienz.

Arbeitgeber, die sich beherzt um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden kümmern, fördern ein positives Arbeitsklima. Nebenbei verbessert sich das Vertrauen in den Arbeitgeber.

 

Return on Prevention (ROP): Arbeitssicherheit zahlt sich immer aus!

 

Lassen wir auch den ökonomischen Aspekt nicht aus den Augen: Die Kennzahl ROP gibt das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes in einer Zahl wieder. In anderen Worten: der ROP-Wert zeigt Ihnen den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Investitionen in die betriebliche Arbeitssicherheit.

Durch die Expertise einer Sifa reduzieren sich Betriebsausfälle und die Produktivität ist langfristig gesichert. Präventive Maßnahmen sparen Kosten, indem Risiken frühzeitig identifiziert und minimiert werden.

Durch die Zusammenarbeit mit externen Fachkräften für Arbeitssicherheit sind Unternehmen maximal flexibel. Zudem profitieren sie von einer objektiven Perspektive auf betriebliche Prozesse. Das hilft, Arbeitsschutzvorschriften zuverlässig einzuhalten und hohe Bußgelder zu vermeiden.

Unterm Strich erhöht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht nur die Sicherheit, sondern kurbelt den Unternehmenserfolg an. Eine Investition, die sich mehrfach bezahlt macht.

 

Wem ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstellt?

 

Die Sifa untersteht direkt dem Leiter des Unternehmens und hat somit eine Stabsfunktion inne. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat jedoch keine Weisungsbefugnis, sondern eine reine Beratungs- und Unterstützungsfunktion.

Die Sifa selbst ist weisungsfrei. Das bedeutet, sie ist nicht verpflichtet, Anweisungen zu übernehmen. Die Weisungsfreiheit dient dem Zweck, dass die Sifa ihre Aufgaben unabhängig und objektiv wahrnehmen kann. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie rein nach fachlichen Kriterien handelt, ohne durch betriebliche oder gar persönliche Interessen manipuliert zu werden. Denn wenn es um die Sicherheit von Menschen geht, sollten potenzielle Risiken stets neutral bewertet werden.

Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung arbeiten Fachkräfte für Arbeitssicherheit häufig mit dem Betriebsarzt zusammen, die für Unternehmen die arbeitsmedizinische Betreuung übernehmen. Unterstützung erhalten sie vor allem in größeren Unternehmen von Brandschutzbeauftragten, Abfallbeauftragten und Gefahrgutbeauftragten.

 

Was sind die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

 

Damit in Ihrem Betrieb alles rund läuft, übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit vielfältige Aufgaben. Immer mit dem Ziel vor Augen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem niemand sich wegen gesundheitlicher Risiken den Kopf zerbrechen muss.

 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat folgende Aufgaben:

 

  • Erste-Hilfe-Management: Schulung von Ersthelfern im Betrieb, Ausstattung und regelmäßige Kontrolle von Erste-Hilfe-Kits sowie Durchführung von Notfall- und Evakuierungsübungen.

  • Berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

  • Überprüft Arbeitsplätze und Arbeitsprozesse auf Sicherheitsrisiken.

  • Entwickelt Maßnahmen zur Unfallvermeidung und Risikominimierung.

  • Unterweisung Arbeitsschutz: Eine Sifa übernimmt die Unterweisung der Mitarbeiter zu sicherheitsrelevanten Themen und fördert so ein Bewusstsein für Arbeitsschutz.

  • Arbeitet eng mit Betriebsärzten und dem Brandschutz zusammen.

  • Überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien.

  • Dokumentiert alle Maßnahmen und berichtet regelmäßig an die Unternehmensleitung.

  • Führt regelmäßige Betriebsbegehungen durch und identifiziert Gefährdungen.

  • Berät beim Einsatz sicherer Arbeitsmittel und optimiert Arbeitsbedingungen.

  • Veranlasst die Beschaffung von Schutzausrüstung (PSA), wie z. B. Gehörschutz oder Atemschutzmasken.

  • Verbessert die Ergonomie des Arbeitsplatzes: Anpassung der Sitzmöglichkeiten, Steharbeitsplätze und Bildschirmeinstellungen zur Reduzierung von Haltungsschäden und Belastungen.

  • Kontrolliert Lärmbelastung und optimale Beleuchtung.

 

Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

 

 

Der Stundenlohn einer Fachkraft variiert je nach beruflicher Erfahrung der Sifa und der Größe des Unternehmens. Der Stundenlohn liegt zwischen 70 – 140 €. Das Gehalt für festangestellte Sifas liegt im Durchschnitt bei 52.000 €. Es gibt aber auch Dienstleister, wie Fachkraft-Arbeitssicherheit, die Unternehmen extern als Anbieter der Fachkraft für Arbeitssicherheit bereits ab 49 € im Monat betreuen. Erfahren Sie jetzt mehr über die Fachkraft für Arbeitssicherheit Kosten.

Sie haben noch Fragen zu unserem Fachkraft für Arbeitssicherheit Guide? Auch wenn Sie mehr über unsere Leistungen, wie unserem deutschlandweiten Prüfservice für Regale, Leitern und Tritte oder die wiederkehrende Elektroprüfung (DGUV V3 Prüfung) für Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns, wenn wir Sie unterstützen können.

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