Brandschutzbegehung im Unternehmen

Begehungen zum Brandschutz sind für jeden Betrieb relevant, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Bei einer Brandschutzbegehung in Ihrem Unternehmen prüfen die externen Brandschutzbeauftragten von Fachkraft-Arbeitssicherheit alle Bereiche, in denen Brandgefahren entstehen können. Dazu gehören die Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen, die Überprüfung der Lagerung von Gefahrstoffen, die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Festgestellte Mängel werden von uns dokumentiert und mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung ergänzt. Die regelmäßige Durchführung von Brandschutzbegehungen hilft Ihrem Unternehmen, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, die Sicherheit für Ihre Mitarbeitende zu erhöhen und alle rechtlichen Brandschutzanforderungen zuverlässig zu erfüllen.

Unsere Brandschutzbegehungen bieten wir deutschlandweit zu attraktiven Konditionen an. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch.

Brandschutzbeauftragter

Referenzen

Ihre externen Brandschutzbeauftragten

Professionell

Ganzheitlich

Rechtssicher

Unsere Preise für eine Brandschutzbegehung

Brandschutzbegehung*

ab

995 / Begehung
  • Kontrolle der Dokumentation
  • 1 Begehung vor Ort im Unternehmen
  • Erstellung des Begehungsprotokolls
  • Inkl. Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen und Alarmeinrichtungen
  • 1 Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter
  • Inkl. 2h persönlicher Fachberatung im Bereich Brandschutz
  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten
*Abhängig von der Liegenschaft

Weitere Dienstleistungen

alles aus einer Hand

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Keine versteckten Kosten, sondern pauschale Festpreise zur sicheren Budgetplanung.

Was wir bei einer Brandschutzbegehung prüfen

Wir von Fachkraft-Arbeitssicherheit kontrollieren bei einer Brandschutzbegehung alle Bereiche, die für den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen wichtig sind:

  • Zuerst stellen wir sicher, dass alle Fluchtwege frei und jederzeit zugänglich sind. Bei mehreren Fluchtwegen kommt es in der Praxis häufig vor, dass diese als Abstell- und Lagerflächen zweckentfremdet werden, was im Ernstfall gefährlich werden kann.

 

  • Wir prüfen, ob genügend Löscheinheiten vorhanden sind und ob diese für die jeweiligen Bereiche geeignet sind. In Küchen mit Fritteusen muss beispielsweise ein spezieller Fettbrandlöscher zur Verfügung stehen, da herkömmliche Feuerlöscher dort nicht geeignet sind.

 

  • Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Flucht- und Rettungsplänen. Wir kontrollieren, ob diese aktuell sind und ob die Standorte der Feuerlöscher korrekt eingetragen wurden. Zusätzlich überprüfen wir, ob die Feuerlöscher an den vorgesehenen Plätzen vorhanden und einsatzbereit sind.

 

  • Wir kontrollieren die Brandschutzabschnitte und achten darauf, dass Brandschutztüren und Feuerschutzabschlüsse ordnungsgemäß funktionieren, regelmäßig gewartet wurden und nicht blockiert oder beschädigt sind. Dabei wird auch die Brandschutzbeschilderung überprüft, damit im Notfall eine einfache und schnelle Orientierung möglich ist.

 

 

  • Wenn im Unternehmen Gefahrstoffe gelagert oder verwendet werden, beziehen wir diese Bereiche in unsere Brandschutzbegehung mit ein und prüfen, ob die relevanten Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

  • Wir achten außerdem darauf, dass die Brandschutzordnung Teil A gut sichtbar und aktuell im Gebäude ausgehängt ist. Dieser rot umrahmte Aushang mit den Überschriften „Brände verhüten“ und „Verhalten im Brandfall“ enthält klare Verhaltensregeln für den Brandfall und richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, also sowohl an Mitarbeitende als auch an Besucher.

 

  • Zusätzlich prüfen wir, ob die Brandschutzordnungen Teil B und Teil C vorhanden und auf dem aktuellen Stand sind. Teil B richtet sich vor allem an alle Mitarbeitenden, die sich regelmäßig und länger im Gebäude aufhalten, unabhängig davon, ob sie besondere Brandschutzaufgaben haben. Teil C ist für Personen vorgesehen, die im Unternehmen über ihr normales Tätigkeitsfeld hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übernommen haben, wie Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Geschäftsführer oder Sicherheitsbeauftragte. Im Gegensatz zu Teil A, der gut sichtbar ausgehängt werden muss, besteht für die Teile B und C keine generelle Aushangpflicht. Sie müssen jedoch allen betroffenen Personen in geeigneter Form zugänglich gemacht werden, zum Beispiel durch interne Verteilung. Bei einer Brandschutzbegehung kontrollieren wir auch, ob diese Anforderungen erfüllt sind.

  • Abschließend überprüfen wir, ob alle brandschutzrelevanten Dokumente aktuell sind und ob die Erreichbarkeit der verantwortlichen Personen, wie zum Beispiel der betrieblichen Brandschutzhelfer, sichergestellt ist.

Mit diesen Maßnahmen sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen im Bereich baulicher und betrieblicher Brandschutz allen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.

Ihre Vorteile mit unseren Brandschutzbegehungen

Regelmäßige Brandschutzbegehungen sind ein zentraler Baustein für die Sicherheit Ihres Unternehmens. Sie helfen dabei, potenzielle Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und Schäden oder Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.

Mit den Brandschutzbegehungen durch Fachkraft-Arbeitssicherheit profitieren Sie von einer praxisnahen und unabhängigen Überprüfung aller relevanten Bereiche: Einige unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragten engagieren sich selbst aktiv bei verschiedenen freiwilligen Feuerwehren. Dadurch bringen wir nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern auch wertvolle praktische Erfahrung aus der Brandbekämpfung und Brandprävention mit.

Deutschlandweit für Sie im Einsatz

Mit unseren Brandschutzbegehungen sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen überall in Deutschland rechtskonform abgesichert ist. Als externe Brandschutzbeauftragte kommen wir direkt zu Ihnen vor Ort und prüfen alle relevanten Bereiche Ihres Betriebs, unabhängig von Ihrer Branche oder Unternehmensgröße.

Wir betreuen bundesweit Unternehmen unter anderem in den Metropolregionen BerlinDresdenLeipzigDortmund oder Düsseldorf und überall dazwischen.

Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot für eine Brandschutzbegehung an und lassen Sie Ihre Brandschutzmaßnahmen professionell überprüfen.

Ist eine Brandschutzbegehung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine regelmäßige Brandschutzbegehung ist im deutschen Arbeitsschutzrecht nicht ausdrücklich als Pflicht genannt. Sie ergibt sich jedoch indirekt aus den gesetzlichen Vorgaben zum betrieblichen Brandschutz, insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG). Dieser Paragraf verpflichtet den Arbeitgeber dazu, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Brände zu verhindern, im Ernstfall wirksam zu bekämpfen und die Evakuierung von Beschäftigten sowie anderen Personen im Gebäude sicherzustellen.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Verpflichtung ist auch die Benennung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern. Diese speziell geschulten Mitarbeiter übernehmen im Brandfall die Aufgabe, erste Löschmaßnahmen einzuleiten, die Ausbreitung des Feuers zu begrenzen und die geordnete Räumung des Gebäudes einzuleiten, noch bevor die Feuerwehr eintrifft. Wann und wie viele Brandschutzhelfer Sie in Ihrem Unternehmen benötigen, erfahren Sie in unserem Beitrag „Brandschutzhelfer Ausbildung und Aufgaben“.

Die Basis für alle Brandschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss regelmäßig überprüfen, ob die bestehenden Brandschutzmaßnahmen noch wirksam und auf dem aktuellen Stand sind. Die Brandschutzbegehung ist das zentrale Mittel, um diese Überprüfung  strukturiert und regelmäßig durchzuführen. Dabei werden sowohl bauliche als auch technische und organisatorische Aspekte des Brandschutzes kontrolliert. Ziel ist es, mögliche Schwachstellen oder Mängel frühzeitig zu erkennen. Werden bei einer Begehung Defizite festgestellt, ist das Unternehmen verpflichtet, diese zeitnah zu beseitigen und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen im Nachgang zu überprüfen.

Die Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz werden durch weitere Regelwerke konkretisiert, etwa durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, sowie durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (§ 22 DGUV V1 „Notfallmaßnahmen“) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und durch baurechtliche Vorgaben im Brandschutz.

Wer ist für die Veranlassung der Brandschutzbegehung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Durchführung und Organisation einer Brandschutzbegehung liegt bei der Geschäftsführung beziehungsweise dem Arbeitgeber. Nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG „Grundpflichten des Arbeitgebers“ und § 10 ArbSchG „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“), ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor Brandgefahren zu treffen und regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählt auch, Brandschutzbegehungen zu veranlassen und durchzuführen, um den aktuellen Stand der Brandschutzmaßnahmen zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen.

In der Praxis übernehmen viele Unternehmen diese Aufgabe nicht selbst, sondern beauftragen externe Brandschutzbeauftragte wie uns. Wir führen Brandschutzbegehungen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung durch, dokumentieren die Ergebnisse in einem Brandschutzprotokoll und unterstützen Sie bei der Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Details. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular, um alle weiteren Schritte für Ihre Brandschutzbegehung zu besprechen.

Wie oft und für welche Gebäude ist eine Brandschutzbegehung vorgeschrieben?

Grundsätzlich sind Brandschutzbegehungen für alle Gebäude erforderlich, unabhängig von ihrer Nutzung oder Größe. Die Häufigkeit und der Umfang der Begehungen richten sich nach dem individuellen Brandrisiko sowie der Gefährdung von Personen im Ernstfall:

Für kleine und mittlere Unternehmen ohne besondere Brandgefahren wird in der Regel empfohlen, mindestens alle zwei Jahre eine Brandschutzbegehung durchzuführen.

In großen Unternehmen oder Betrieben mit erhöhter Brandgefahr sollten die Prüfintervalle deutlich kürzer sein und individuell festgelegt werden. Oft sind hier jährliche oder sogar häufigere Kontrollen sinnvoll.

In Unternehmen mit vielen Besuchern oder in Betrieben mit hoher Brandgefahr können tägliche bis wöchentliche Kontrollen notwendig sein, um akute Gefahren wie blockierte Fluchtwege oder festgestellte Brandschutztüren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Diese engmaschigen Prüfzyklen dienen dazu, das Risiko für Besucher und Mitarbeitende so gering wie möglich zu halten.

Unabhängig von der Unternehmensgröße empfiehlt es sich, mindestens einmal jährlich eine vollständige Brandschutzbegehung durchzuführen.

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich ein unverbindliches, kostenloses Angebot erstellen. Wir kümmern uns gerne um Ihre Brandschutzbegehung.

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