Arbeitsstättenverordnung Temperatur

Arbeitsstättenverordnung Temperatur: Diese Regelungen gelten für Arbeitsplätze

Als Arbeitgeber können Sie die Temperatur am Arbeitsplatz nicht allein nach dem subjektiven Empfinden Ihrer Mitarbeiter bewerten. Bezüglich der Lufttemperatur in Arbeitsräumen und Büros geben Ihnen die Arbeitsstättenverordnung im Einklang mit der Technischen Regel ASR A3.5 eindeutige Bestimmungen vor.

Sie müssen also dafür Sorge tragen, dass ab bestimmten Mindest- oder Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz entsprechende Maßnahmen zum Schutz Ihrer Beschäftigten getroffen werden. In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Temperaturregelungen im Arbeitsrecht und welche Grenzwerte am Arbeitsplatz gelten.


Die Arbeitsstättenverordnung zu Raumtemperaturen

Obwohl Ihre Beschäftigten bei sehr hohen oder niedrigen Raumtemperaturen keinen Anspruch auf „hitzefrei“ oder „kältefrei“ haben, müssen Sie bestimmte arbeitsplatzbezogene Temperaturgrenzwerte in Räumen einhalten und Ihrer Fürsorgepflicht im Sinne des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit nachkommen.

Erstaunlicherweise werden in der Verordnung keine konkreten Temperaturen genannt. Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung über „Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten“ (Punkt 3 ArbStättV) sind unter dem „Punkt 3.5 Raumtemperaturen“ lediglich Grundregeln festgelegt:

Als Arbeitgeber müssen Sie in Arbeitsräumen für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur während der Nutzungszeit sorgen. Dies gilt für alle Räume, die keine speziellen betriebstechnischen Temperaturanforderungen haben.

Arbeitsstättenrichtlinie Temperatur Sifa

Raumtemperatur abhängig von der Arbeitsart und Arbeitsschwere

Zur Einhaltung der Temperaturvorgaben müssen Sie sowohl die Art der Arbeit als auch die körperliche Belastung Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen. Die gleiche Anforderung einer gesundheitlich zuträglichen Temperatur gilt auch für Sanitärräume, Pausenräume, Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte.

Zitat:

„Um Hitze am Arbeitsplatz zu vermeiden, sollten Fenster, Glaswände und Oberlichter durch eine entsprechende Abschirmung gegen starke Sonneneinstrahlung geschützt werden.“

 (Quelle: ArbStättV – Verordnung über Arbeitsstätten)

Zusätzlich müssen Sie gemäß der Raumtemperaturen Arbeitsstättenverordnung für ausreichenden Schutz gegen zu starke Sonneneinstrahlung sorgen. Dabei müssen Sie sowohl die Art der Arbeit als auch die Beschaffenheit der Arbeitsstätte berücksichtigen.

Konkreter wird hier glücklicherweise eine Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR).


Die Technische Regel ASR A3.5 Raumtemperatur

Im Gegensatz zur Arbeitsstättenverordnung Temperatur definiert die ASR A3.5 eindeutig, welche Mindest- und Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz einzuhalten sind.

> ASR-A3-5 kostenlos als PDF downloaden.

Wie wir in unserem Blogbeitrag über die Arbeitsstättenverordnung ausgeführt haben, geben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten praktische Tipps, um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung richtig umzusetzen. Die ASR sind nicht gesetzlich verpflichtend, sondern haben lediglich Empfehlungscharakter.


Die unterschiedlichen Temperaturarten in der ASR A3.5

Die ASR A3.5 zur Raumtemperatur wurde im März 2022 aktualisiert, was auch dem Klimawandel und den stetig steigenden Außen- und somit auch Raumtemperaturen im Sommer geschuldet ist. Daher wird nun präziser zwischen verschiedenen Temperaturarten unterschieden:

    • Die Lufttemperatur meint ausschließlich die Wärme der Raumluft, ohne Berücksichtigung von Einwirkungen durch Wärmestrahlung.

    • Die Raumtemperatur beschreibt, wie warm Menschen einen Raum empfinden. Sie setzt sich zusammen aus der Lufttemperatur und der Temperatur der Wände und Oberflächen im Raum.

    • Das Klimasummenmaß berücksichtigt alle klimatischen Faktoren: Neben der Lufttemperatur auch die Luftfeuchtigkeit, wie schnell sich die Luft bewegt, die Wärmestrahlung sowie weitere klimatische Einflüsse.

Welche Temperatur am Arbeitsplatz ist zumutbar?

Die Lufttemperatur in Büros und anderen Arbeitsräumen muss laut ASR A3.5 zwischen +20 °C und +26 °C liegen, wobei +26 °C als Grenzwert nicht überschritten werden soll. Die Mindestlufttemperatur in Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie in Kantinen und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzung mindestens 21 °C betragen.

Bei Toilettenräumen sind kurzzeitige Unterschreitungen dieser Temperatur durch benutzerbedingte Lüftungsvorgänge zulässig. Für Waschräume mit Duschen gilt eine vorgeschriebene Mindestlufttemperatur von 24 °C während der Nutzungszeit.

Expertenberatung zur Arbeitsstättenrichtlinie Temperatur

Wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?

Wer sich bei der Arbeit mehr bewegt, hat es lieber kühler als jemand, der vorwiegend im Sitzen seiner Beschäftigung nachgeht. Die ASR A3.5 berücksichtigt diese unterschiedlichen Arbeitsweisen und definiert daher präzise Mindesttemperaturen, die sich nach der körperlichen Aktivität und der Arbeitshaltung richten.


Minimale Raumtemperaturen am Arbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung & ASR A3.5:

Art der überwiegenden Körperhaltung Schwere der Beschäftigung    
  Leichte Arbeit Mittlere Arbeit Schwere Arbeit
Sitzen +20 °C +19 °C  
Stehen bzw. Gehen +19 °C +17 °C +12 °C

Temperaturanforderungen nach Arbeitsschwere

Die Definition, was leichtes, mittleres oder schweres Arbeiten ausmacht, ist in der Arbeitsstättenverordnung zu finden. Dabei orientiert man sich an der überwiegenden oder meistgenutzten Körperhaltung und den damit verbunden körperlichen Bewegungen:

    • Leichte Beschäftigung: Alle sogenannten Arbeiten, die in ruhiger Sitz- oder Stehhaltung mit gelegentlichem Gehen werden als leichte Arbeit eingestuft, da hier nur Hände und Arme einfache Bewegungen auszuführen haben.

    • Mittlere Beschäftigung: Diese sind mit mittelschweren Arm- oder Beinarbeiten im Sitzen, Gehen oder Stehen verbunden.

    • Schwere Beschäftigung: Bei einer schweren Arbeit ist der ganze Körper involviert. Also neben den Armen und Beinen werden auch der Rumpf und die Wirbelsäule beim Arbeiten im Gehen oder Stehen beansprucht.

Arbeitsstättenverordnung Temperatur: Wann ist es am Arbeitsplatz zu heiß?

Die Arbeitsstättenverordnung berücksichtigt den Zusammenhang zwischen körperlicher Aktivität und Temperaturempfinden und legt deshalb unterschiedliche Temperaturen für verschiedene Tätigkeiten fest.

Gemäß der Technischen Regel ARS A3.5 gelten für die maximalen Lufttemperaturen nachfolgende Abstufungen:

Lufttemperatur im Raum     26 °C bis 30 °C   30 °C bis 35 °C   über 35 °C
Maßnahmen Als Arbeitgeber sollten Sie wirksame Maßnahmen ergreifen.   Als Arbeitgeber müssen Sie wirksame Vorkehrungen ergreifen.             Der Raum kann nicht mehr dauerhaft als Arbeitsplatz genutzt werden.

Lufttemperatur im Raum von mehr als 26 °C

Bereits bei einer Außentemperatur von mehr als 26 °C müssen Sie als Arbeitgeber für geeignete Sonnenschutzmaßnahmen sorgen, wie beispielsweise das Anbringen von Jalousien oder Sonnensegeln.

Wenn die Temperatur im Raum +26° C übersteigt, sollten Sie als Arbeitgeber gemäß der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A3.5 Maßnahmen zur Temperaturregulierung ergreifen.

Dies gilt besonders bei schwerer körperlicher Arbeit oder beim Tragen von Schutzkleidung, die die Wärmeabgabe einschränkt. Auch für Jugendliche, gesundheitlich Vorbelastete sowie schwangere und stillende Mitarbeitende ist es wichtig, für zumutbare Raumtemperaturen zu sorgen.

Welche zusätzlichen Sonnenschutzmaßnahmen durchzuführen sind, wird anhand einer darauf angepassten Gefährdungsbeurteilung  entschieden, wie beispielsweise das Anbringen von innenliegenden hochreflektierenden Sonnenschutzvorrichtungen oder Bepflanzungen vor den Bereichen mit starkem Sonnenlichteinfall.


Lufttemperatur im Raum von +30 °C

Bei Temperaturen am Arbeitsplatz über 30 °C müssen Sie als Arbeitgeber zwingend wirksame Maßnahmen gemäß der Gefährdungsbeurteilung in nachfolgender Reihenfolge umsetzen:

    1. Technische Schutzmaßnahmen

    1. Organisatorische Schutzmaßnahmen

    1. Personenbezogene Schutzmaßnahmen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt verschiedene wirksame Maßnahmen vor, wie den Einsatz von Lüftungsanlagen (Stand- oder Deckenventilatoren) oder das Angebot von kühlenden Getränken. Dabei kann weiters entschieden werden, dass die Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen bleiben oder elektronische Geräte nur bei wirklichem Bedarf eingeschaltet werden, um die Wärmeabgabe zu reduzieren. In einigen Unternehmen könnte auch die Lockerung der Bekleidungsvorschriften als personenbezogene Schutzmaßnahme umgesetzt werden. 


Temperaturen am Arbeitsplatz über 35 °C

Wenn die Lufttemperatur in einem Arbeitsraum über +35 °C steigt, dürfen Sie diesen Raum für die gesamte Dauer der Temperaturüberschreitung nicht mehr als Arbeitsraum nutzen. Diese Einschränkung gilt so lange, bis Sie entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Zu diesen Maßnahmen zählen technische Lösungen wie Luftduschen oder organisatorische Maßnahmen wie Entwärmungsphasen sowie der Einsatz einer persönlichen Schutzausrüstung wie Hitzeschutzkleidung (vergleichbar mit den Anforderungen bei Hitzearbeit).


Fazit: Die Arbeitsstättenverordnung zur Raumtemperatur

Wenn Sie als Arbeitgeber die Vorgaben der Technischen Regel ARS A3.5 Raumtemperatur einhalten und bei Bedarf umsetzen, können Sie sicher davon ausgehen, dass Sie alle Anforderungen zum Arbeitsschutz erfüllt haben. Wählen Sie jedoch eine andere Lösung, um die ASR A3.5 im Zusammenhang mit der Arbeitsstättenverordnung Temperatur zu erfüllen, müssen Sie mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz zur Gesundheit Ihrer Mitarbeiter erreichen.


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