Sicherheitstechnische Betreuung.
Rechtssicher und stressfrei durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist verpflichtet, für eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu sorgen.
Wissen Sie, wie viele Einsatzzeiten Sie für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich nachweisen müssen? Sind Ihre Arbeitsschutzdokumente wirklich vollständig dokumentiert oder hoffen Sie bei der nächsten Kontrolle durch Ihre Berufsgenossenschaft einfach auf das Beste?
Die Sicherheitsfachkräfte von Fachkraft-Arbeitssicherheit unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben rund um die sicherheitstechnische Betreuung nicht nur rechtskonform, sondern auch zu besonders wirtschaftlichen Konditionen zu erfüllen.
Ihr Anbieter für die sicherheitstechnische Betreuung.
Kosten sicherheitstechnische Betreuung
Sicherheitstechnische Betreuung*
ab
- Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
- Bereitstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Durchführung der Betriebsbegehungen
- Erstellung der Begehungsprotokolle
- Teilnahme und Moderation der ASA Sitzungen
- Unterweisungen Arbeitsschutz (online & vor Ort)
- Jahresabschlussbericht zur Arbeitssicherheit
- Individuelle Expertenberatung
- All unsere SiFa´s sind auch Ingenieure
*Abhängig von Gefahrenklasse und Mitarbeiteranzahl
Das übernehmen wir auch
alles aus einer Hand
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen
- Lärmmessungen am Arbeitsplatz
- Regalprüfungen
- Vorbereitung auf BG Kontrolle
Keine versteckten Kosten, sondern pauschale Festpreise zur sicheren Budgetplanung.
Ihr Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit
Wir haben deutschlandweit alle BG Zulassungen
FAQ
Schon ab 49 € im Monat bietet Fachkraft-Arbeitssicherheit.com professionelle sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen. Mit der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sichern Sie sich nicht nur eine kostengünstige Lösung, sondern sind auch rechtlich auf der sicheren Seite. Ein innovativer Weg, um den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb effizient und preiswert zu optimieren.
Zusätzliche Kosten für die Erfüllung der Basis-Vorgaben entstehen nicht, sodass Sie von Anfang an Planungssicherheit haben. Nur, wenn Sie über den Standard hinausgehende Leistungen wie zusätzliche Betriebsbegehungen, spezifische Sicherheitsunterweisungen oder vertiefende Gefährdungsbeurteilungen wünschen, fallen weitere Gebühren für Sie an. Über solche optionalen Punkte informieren wir Sie jedoch immer vorab, damit Zusatzkosten erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe und ohne Überraschungen entstehen.
Mit unserer sicherheitstechnischen Grundbetreuung sind Sie auch rechtlich vollständig abgesichert. Durch dieses Vorgehen stellen wir sicher, dass Ihr Betrieb alle Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" erfüllt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau eingehalten werden:
Die sicherheitstechnische Betreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Nachfolgende Informationen beziehen sich auf die Grundbetreuung.
Die DGUV Vorschrift 2 bildet den verbindlichen Rahmen für diese Berechnung. Sie regelt, wie viel Zeit Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte für die Betreuung Ihrer Mitarbeitenden aufwenden müssen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Regelungen, die viele Betriebe spürbar entlasten und die Kalkulation vereinfachen.
Eine wesentliche Neuerung ist der höhere Schwellenwert: Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten können nun leichter vereinfachte Betreuungsmodelle nutzen, was zuvor nur für Betriebe mit bis zu 10 Personen möglich war. Außerdem wurde die Mindestvorgabe von 0,2 Stunden pro Beschäftigten komplett abgeschafft. Da diese Mindestzeiten nun insgesamt niedriger ausfallen, halbiert sich der Aufwand in vielen Rechenbeispielen im Vergleich zur alten Fassung.
Die tatsächliche Einsatzzeit ergibt sich primär aus der Anzahl Ihrer Mitarbeitenden und der jeweiligen Gefährdungsgruppe, die Ihre Berufsgenossenschaft für Ihre Branche festgelegt hat sowie aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
- In der Gruppe 1, zu der beispielsweise Büros oder der Handel gehören, rechnet man mit etwa 0,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.
- Im Handwerk oder Lagerwesen, also der Gruppe 2, liegt der Wert zwischen 1,0 und 1,5 Stunden.
- Besonders gefahrgeneigte Bereiche wie der Bau, die Pflege oder die Chemie fallen in die Gruppe 3 mit Werten ab 2,0 Stunden pro Mitarbeiter.
Diesen Zeitaufwand teilen sich die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt flexibel auf. Die einzige feste Vorgabe ist, dass beide Partner jeweils mindestens 20 % der Grundbetreuung übernehmen müssen. Wer den restlichen Anteil übernimmt, kann das Unternehmen individuell entscheiden.
Für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten ist der Aufwand oft noch geringer, da hier meist eine aufwandsbezogene Betreuung nach Bedarf oder die Nutzung von Portalen der Berufsgenossenschaft ausreicht.
Falls Sie unsicher sind, in welche Gruppe Ihr Unternehmen fällt oder wie hoch Ihr exakter Bedarf nach der neuen Regelung von 2026 ist, unterstützen wir Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns einfach für eine persönliche Beratung, damit wir Ihre individuellen Einsatzzeiten rechtssicher und effizient für Sie berechnen können.
Sicherheitstechnische Betreuung: Überall, wo Sie uns brauchen.
Sie wollen die Arbeitssicherheit extern auslagern? Mit unseren Dienstleistungen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz betreuen wir Sie deutschlandweit rechtssicher, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können. Ihren Geldbeutel schonen Sie mit unseren wirtschaftlichen Lösungen übrigens auch.
Gemäß der DGUV-Vorgaben können wir Sie jetzt noch umfassender auf digitalem Weg betreuen, nachdem wir Ihren Betrieb im Rahmen einer Standortbegehung kennengelernt haben.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Was macht eine Sifa bei der sicherheitstechnischen Betreuung?
Damit Sie als Arbeitgeber alle rechtlichen Auflagen erfüllen, übernimmt eine Sicherheitsfachkraft (Sifa) sowohl die allgemeine Grundbetreuung als auch die betriebsspezifische Betreuung Ihres Unternehmens.
Die Aufgaben einer Sifa bei der sicherheitstechnischen Grundbetreuung
In diesem Bereich deckt die Fachkraft für Arbeitssicherheit die gesetzlich vorgeschriebenen Standardaufgaben ab. Sie handelt dabei fachlich weisungsfrei und untersteht direkt Ihrer Geschäftsleitung, um eine objektive Beratung zu gewährleisten. Zu den Kernaufgaben gehören:
- Unterstützung bei der Erstellung und Bewertung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen zur Kontrolle von Arbeitsmitteln und Räumen
- Teilnahme und Moderation bei den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzungen)
- Rechtssichere Dokumentation von Maßnahmen und Führung von Protokollen
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeiter
- Untersuchung von Arbeitsunfällen zur Vermeidung künftiger Vorfälle
Die Aufgaben einer Sifa bei der betriebsspezifischen Betreuung
Diese Form der Betreuung ist maßgeschneidert und ergänzt die Basisaufgaben. Die Sicherheitsfachkraft wird hier aktiv, wenn sich in Ihrem Unternehmen konkrete Veränderungen ergeben oder besondere Risiken bestehen. Das Ziel ist die Entwicklung von Lösungen, die exakt auf Ihre betrieblichen Bedingungen zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Beratung bei der Planung und Gestaltung neuer Arbeitsplätze oder ganzer Betriebsstätten
- Begleitung bei der Auswahl, Beschaffung und Einführung neuer Maschinen und Anlagen
- Unterstützung beim sicheren Umgang mit neu eingeführten Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen
- Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsorganisationen, etwa bei der Einführung von Schichtarbeit oder Homeoffice-Arbeitsplätzen
- Ursachenanalyse nach schweren Unfällen oder kritischen Beinahe-Unfällen
- Durchführung spezialisierter Schulungen für außergewöhnliche Gefahrenbereiche oder spezielle PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung bei der sicherheitstechnischen Betreuung benötigen.
Kann ich die sicherheitstechnische Betreuung in unserem Unternehmen auch selbst machen?
Es ist grundsätzlich möglich, die sicherheitstechnische Betreuung teilweise selbst zu übernehmen. Es setzt jedoch voraus, dass Sie über fundierte Kenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit verfügen und die einschlägigen Gesetze sowie Richtlinien sicher verstehen.
Für Kleinbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten bietet hier das Unternehmermodell eine praxisnahe Alternative. Durch spezielle Schulungen Ihrer Berufsgenossenschaft (BG) werden Sie befähigt, Aufgaben wie die Gefährdungsbeurteilung, die Organisation des Arbeitsschutzes und Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeiter selbst zu durchzuführen.
Diese bedarfsorientierte Betreuung ist kostengünstig und flexibel, verlangt jedoch Ihre aktive Teilnahme an Fortbildungen und bei besonderen Anlässen weiterhin die Beratung durch externe Fachkräfte. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag Unternehmermodell.
Die sicherheitstechnische Grundbetreuung selbst zu übernehmen, erfordert erhebliches Engagement und Zeit, da Sie regelmäßige Überprüfungen, Dokumentationen und Schulungen eigenständig durchführen müssen. Als Arbeitgeber und Unternehmer tragen Sie die volle Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Belegschaft und die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen. Bei fehlerhafter Umsetzung oder Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften besteht ein direktes Risiko für rechtliche Konsequenzen und persönliche Haftungsrisiken.
Sie benötigten Profis für ihre sicherheitstechnische Betreuung?
In vielen Fällen ist es sinnvoll, die sicherheitstechnische Betreuung externen Experten zu überlassen, die über das erforderliche Fachwissen, Erfahrung und Ressourcen verfügen, um eine effektive und rechtskonforme Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Sie möchten die sicherheitstechnische Betreuung für Ihren Betrieb mit uns umsetzen?









