Unfallverhütungsvorschriften (UVV) schützen Ihre Mitarbeiter aktiv vor Arbeitsunfällen und gewährleisten deren Sicherheit in Ihrem Betrieb. Als Unternehmer müssen Sie diese Vorschriften zwingend einhalten. Und das nicht nur aus moralischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen.
In Deutschland legen die UVV bereits seit 1884 die wichtigsten Pflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige über die rechtlichen Grundlagen der UVV, deren praktische Umsetzung im Betrieb sowie die konkreten Pflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte.
Das Wichtigste in Kürze Seit dem Jahr 2014 werden die Unfallverhütungsvorschriften als DGUV-Vorschriften herausgegeben. Diese werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als verbindliche Sicherheitsrichtlinien erstellt, die für alle Unternehmen und Versicherten verpflichtend sind. Da seit der Umbenennung der UVV in DGUV Vorschriften beide Begriffe häufig synonym verwendet werden, sollte bei der Dokumentation allerdings darauf geachtet werden, die offizielle Bezeichnung „DGUV Vorschrift 1“, „DGUV Vorschrift 2“ oder „DGUV Vorschrift 3“ zu verwenden. So sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite. |
Was sind Unfallverhütungsvorschriften genau?
Die Unfallverhütungsvorschriften stellen ein umfassendes Regelwerk für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Das oberste Ziel der UVV ist die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Die gesetzlichen Grundlagen der UVV
Die rechtlich bindenden Vorschriften basieren auf dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) und gelten für jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung und somit auch für jedes Unternehmen. Die UVV gehen Hand in Hand mit konkreten Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
Wer erlässt die Unfallverhütungsvorschriften?
Die UVV werden als verbindliche Sicherheitsrichtlinien von den Unfallversicherungsträgern und gewerblichen Berufsgenossenschaften(BGen) erstellt. Sie regeln den Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz umfassend: von der Unfallvorbeugung über die Erste Hilfe bis hin zur Gestaltung sicherer Arbeitsplätze. Auch die Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind hier festgelegt.
Die praktische Umsetzung der UVV liegt ebenfalls in den Händen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Diese entwickeln auch branchenspezifische Vorschriften, die für alle Unternehmen bindend sind.
Von UVV zu DGUV Vorschriften
Im Jahr 2014 fand eine Umbenennung statt: Die Gesetzliche Deutsche Unfallversicherung (DGUV) ist die zentrale Organisation für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Deutschland. Unter ihrem Dach umfasst die DGUV alle gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Deshalb wurden die bisher bekannten Unfallverhütungsvorschriften und Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) in einheitliche DGUV Vorschriften umbenannt. Diese Vereinfachung macht das Regelwerk übersichtlicher und leichter anwendbar.
Neben der Kategorie „DGUV Vorschriften“ gibt es weitere ergänzende Kategorien, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleisten:
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- DGUV-Regeln (früher BGR/GUVR)
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- DGUV-Grundsätze (früher BGG/GUVG)
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- DGUV-Informationen (früher BGI/GUVI)
Gibt es einen Unterschied zwischen UVV und DGUV Vorschriften?
Obwohl UVV und DGUV Vorschriften seit der Umbenennung im Jahr 2014 häufig synonym verwendet werden, gibt es ein Unterschied:
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- Die Unfallverhütungsvorschriften sind spezifische Einzelvorschriften, die von den Berufsgenossenschaften erlassen werden. Sie beinhalten konkrete, verbindliche Anweisungen für die betriebliche Unfallverhütung und den Arbeitsschutz.
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- Die DGUV Vorschriften hingegen fungieren als übergeordnetes Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie fassen die einzelnen UVV in einem größeren Rahmen zusammen und bilden ein umfassendes System für den gesamten Arbeitsschutz.
Wer kontrolliert die Einhaltung der DGUV Vorschriften?
Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird durch die Bundesländer überwacht. Neben den jeweiligen Unfallversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften sind dafür auch Gewerbeaufsichtsämter und Arbeitsschutzbehörden zuständig.
Die zentralen Inhalte der Unfallverhütungsvorschriften
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- Pflichten des Unternehmers zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und gesundheitlichen Risiken, wobei diese Verantwortung auch delegiert werden kann.
- Verhaltensvorschriften für Versicherte zur Vorbeugung von Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten.
- Arbeitsmedizinische Maßnahmen und Untersuchungen bei gefährlichen Arbeitsbedingungen, die vom Unternehmer zu organisieren sind.
- Qualifikationsanforderungen an Ärzte, die arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen, sofern diese nicht bereits anderweitig gesetzlich geregelt sind.
- Verpflichtung des Unternehmers zur Sicherstellung einer effektiven Ersten Hilfe sowie Unterstützung von Sicherheitsingenieuren, (externen) Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten bei ihrer Aufgabenerfüllung.
- Festlegung der erforderlichen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten basierend auf Mitarbeiterzahl und bestehenden Gefahren im Betrieb.
3 Beispiele für Unfallverhütungsvorschriften
Die Arbeitssicherheit wird durch drei wesentliche Bereiche der Unfallverhütungsvorschriften gewährleistet:
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- Persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz
Die Bereitstellung und regelmäßige Wartung von persönlichen Sicherheitsausrüstungen (PSA) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Hierzu zählen zum Beispiel Schutzhelme und Sicherheitsschuhe oder eine spezielle Arbeitskleidung. - Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen. Der Umgang mit gefährlichen Substanzen unterliegt strengen Sicherheitsstandards. Besonders in chemischen Betrieben müssen Gefahrstoffe eindeutig gekennzeichnet und vorschriftsmäßig gelagert werden. Zusätzlich sind regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter, die mit diesen Stoffen arbeiten, verpflichtend (Unterweisung Arbeitsschutz).
- Erste-Hilfe-Regelung in Unternehmen. Diese sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern als Ersthelfer auszubilden. Diese Schutzmaßnahme stellt sicher, dass im Notfall schnell und kompetent Hilfe geleistet werden kann.
- Persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz
UVV-Prüfung: Der Schlüssel im modernen Arbeitsschutz
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleisten zu können, müssen auch die Betriebs- und Arbeitsmittel, wie Maschinen, elektrische Geräte und Fahrzeuge sicher sein und regelmäßig überprüft werden. Die Prüfung gemäß UVV bzw. DGUV Vorschriften ist für jedes Unternehmen verbindlich und liegt in der eigenständigen Verantwortung des Betreibers.
Konkret heißt das, dass alle eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel in festgelegten Abständen von einer sachkundigen Person umfassend geprüft werden müssen. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass keine UVV Prüfungen oder diese nicht fristgemäß vorgenommen werden.
Wie oft muss UVV Prüfung durchgeführt werden?
Früher waren UVV-Prüfungen jährlich vorgeschrieben. Heute bestimmt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dass Unternehmen selbst einschätzen müssen, welche Gefahren von ihren Arbeitsgeräten und Anlagen ausgehen. Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung legt der Betreiber dann fest, wie oft die Prüfungen der Geräte und Arbeitsmittel nach UVV stattfinden müssen.
Diese Konsequenzen tragen Sie, wenn Sie auf eine UVV Prüfung verzichten
Bei Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschriften können Geldbußen drohen, die den Betrieb erheblich belasten und im schlimmsten Fall zu einer Betriebsschließung führen könnten.
Wenn Sie die UVV Prüfung nicht durchführen und protokollieren, trägt bei einem Arbeitsunfall Ihre Berufsgenossenschaft möglicherweise nicht die entstandenen Kosten. Diese können dann von der Unfallversicherung auf Ihren Betrieb übertragen werden. In weiterer Folge kann auch ein möglicher Schadenersatzanspruch von einem verletzten Mitarbeiter an Sie als Arbeitgeber gestellt werden.
Was wird bei der UVV Prüfung überprüft?
Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln, technischen Anlagen und Fahrzeugen ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Diese UVV-Prüfungen dienen der Früherkennung von Mängeln und der Gewährleistung der Betriebssicherheit für beispielsweise nachfolgende Arbeits- und Betriebsmittel:
Rechtliche Grundlage | Arbeits-/Betriebsmittel |
DGUV G 312 906 & DGUV R 112 198 | Regale |
DGUV Grundsatz 308 007, DGUV Regel 108 006 | Verladerampen |
DGUV Grundsatz 309 001 & DGUV Vorschrift 52 | Kräne |
DGUV I 208 032 | Steigleitern |
DGUV Information 209 030, DGUV Regel 100 500, Kapitel 2.3 | Hydraulische Pressen |
DGUV Regel 100 500, Kapitel 2.12 | Baumaschinen |
DGUV Vorschrift 3 | Elektrische Betriebsmittel |
DGUV Vorschrift 70 | Pkw und Lkw |
Alle derzeit gültigen 84 DGUV Vorschriften sowie Regeln, Informationen und Grundsätze der DGUV finden Sie in der DGUV Datenbank Publikationen.
Geltungsbereich der deutschen UVV bei Auslandstätigkeit
Die Unfallverhütungsvorschriften behalten ihre Gültigkeit auch bei Tätigkeiten im Ausland, sofern der Arbeitnehmer in Deutschland versichert ist. Diese Regelung basiert auf der sogenannten Entsendewirkung, wodurch die Berufsgenossenschaft für Entschädigungen und Abrechnungen zuständig bleibt.
Eine Ausnahme gibt es dabei: Wenn das jeweilige Land bessere Unfallverhütungsvorschriften als Deutschland hat, gelten die höheren Standards des jeweiligen Landes.
Professionelle Unterstützung gemäß DGUV Vorschriften
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung der UVV bzw. DGUV Vorschriften in Ihrem Unternehmen?
Als zertifizierte Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bundesweit. Wir helfen Ihnen dabei, die gesetzlich vorgeschriebenen UVV Prüfintervalle für Ihre Arbeitsmittel und Anlagen festzulegen und dokumentieren diese in der Gefährdungsbeurteilung.
Lassen Sie sich von uns in einem unverbindlichen Gespräch zu den spezifischen Anforderungen in Ihrem Unternehmen beraten.