Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.
Wir erstellen und aktualisieren Gefährdungsbeurteilungen deutschlandweit für Unternehmen aus allen Branchen. Die Gefährdungsbeurteilung steht im Mittelpunkt im Bereich des Arbeitsschutzes. Es bedarf viel Erfahrung und Expertise, um eine Gefährdungsbeurteilung ganzheitlich und rechtssicher zu erstellen. Darüber hinaus kann die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sehr zeitaufwändig sein.
Ob eine psychische Gefährdungsbelastung, eine anlassunabhängige oder eine personenbezogene Gefährdungsbelastung Schwangerschaft nach dem Mutterschutzgesetz: Egal, für welchen unternehmensspezifischen Bereich Sie eine Gefährdungsbeurteilung benötigen – als erfahrene Experten für Arbeitssicherheit übernehmen wir diese wichtige Aufgabe gerne für Sie.
Gefährdungsbeurteilung kaufen.
Preise für die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung
ab-
Individuelles Vorgespräch
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Ermittlung der Gefährdungen
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Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
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Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Weitere Dienstleistungen
durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit-
Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Lärmmessungen am Arbeitsplatz
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Erstellen von Betriebsanweisungen
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Unterweisungen zum Arbeitsschutz
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Schulungen zum Arbeitsschutz
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Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit
Was wir Ihnen außerdem bieten:
FAQ Gefährdungsbeurteilung
Die Kosten für eine Gefährdungsbeurteilung variieren je nach Bereich. Bei uns erhalten Sie Gefährdungsbeurteilungen bereits ab 480 € pro Stück. Bestandskunden erhalten Gefährdungsbeurteilungen außerdem zu einem Vorteilspreis. Wir erstellen Ihnen professionelle und rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen für alle Bereich in Ihrem Betrieb. So sorgen wir als externer Dienstleister für mehr Arbeitssicherheit.
Es existieren keine festgelegten Vorgaben bezüglich des Formats der Unterlagen. Der Arbeitgeber kann die Unterlagenart wählen, die am besten zu seinem Betrieb passt, und die Dokumentation sowohl auf Papier als auch in digitaler Form durchführen. Anzumerken ist, dass bestimmte Arbeitsschutzvorschriften spezifische Anforderungen an die Dokumentation stellen können, wie beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung. Wir erstellen Ihnen rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen die Sie bei jeder BG vorzeigen können.
Gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), welches eine der grundlegenden Säulen des Arbeitsschutzes bildet, ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und durchzuführen. Der Gesetzgeber verpflichtet also jedes Unternehmen, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Beispiele für Gefährdungen umfassen:
- Die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte.
- Physikalische, chemische und biologische Einflüsse.
- Arbeitsverfahren, -abläufe und -zeiten.
- Mitarbeiterqualifikationen und -unterweisungen.
- Die Verwendung von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen.
Wie wir bereits gelernt haben, ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Der beste Weg besteht darin, diese Aufgabe an eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu übertragen. Diese Sicherheitsfachkraft kennt die Gefahren am Arbeitsplatz und kann maßgeschneiderte Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Anhand dieser Gefährdungsbeurteilungen kann das Unternehmen dann geeignete Gegenmaßnahmen zum Arbeitsschutz einleiten. Die Vorteile sind demnach Rechtssicherheit, Kosteneinsparungen, Schutz der Mitarbeiter und die langfristige Gewährleistung der Gesundheit im Unternehmen.
Die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen in schriftlicher Form liegt gemäß verschiedenen Gesetzen und Verordnungen vor, darunter § 4 des Arbeitsschutzgesetzes, § 9 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes, § 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes, § 9 der Betriebssicherheitsverordnung, § 2 Absatz 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) sowie § 14 der Gefahrstoffverordnung. Es obliegt den Beschäftigten, Betriebsanweisungen im Allgemeinen zu befolgen, es sei denn, sie sind offensichtlich nicht im Sinne der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Wozu braucht man eine Gefährdungsbeurteilung?
Der Zweck der Gefährdungsbeurteilung besteht darin, potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu beseitigen, bevor sie zu Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz führen. Diese Beurteilung bildet den ersten Schritt zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ein bedeutender Aspekt der Gefährdungsbeurteilung ist die Analyse von psychischen Belastungsfaktoren (Psychische Gefährdungsbeurteilung). Seit dem 01.01.2014 besteht für jeden Arbeitgeber die Verpflichtung, solche Faktoren in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Aber auch Belastungen durch hohe oder niedrige Raumtemperaturen werden gemäß der Arbeitsstättenverordnung Temperatur bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt.
Gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, zur Dokumentation verpflichtet. Diese Dokumentation muss das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umfassen sowie die Schritte und Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes und die Ergebnisse ihrer Überprüfung. Weiterführende Infos dazu finden Sie auch in unserem Blogbeitrag Was ist eine Gefährdungsbeurteilung.
Wer darf Gefährdungsbeurteilungen erstellen?
In §3 Abs. 3 Satz 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird festgelegt, dass ausschließlich Personen, die über Fachkenntnisse im Sinne von §2(5) BetrSichV verfügen, die Gefährdungsbeurteilung durchführen dürfen.
Das bedeutet, dass ab sofort nur Fachkräfte für Arbeitssicherheit (oder Personen mit äquivalenter Qualifikation) die Gefährdungsbeurteilung durchführen dürfen. In Bezug auf die Richtigkeit der Gefährdungsbeurteilung bleibt letztlich der Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Vorschrift 1 verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entweder selbst die Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen oder zuverlässige und kompetente Personen damit zu beauftragen. Eine solche Beauftragung muss schriftlich erfolgen. Die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung liegt jedoch immer beim Arbeitgeber, der verpflichtet ist, die Durchführung zu überwachen.
Durch unsere fachkundige Beratung im Bereich Sicherheit und Arbeitsschutz unterstützen wir Sie dabei, Ihr Arbeitsschutzmanagement und Ihre Unfallverhütung zu optimieren. Unsere Beurteilung umfasst sämtliche Arbeitsbereiche, Tätigkeiten, Abläufe und Aspekte der Arbeitsplatzgestaltung. Auf Basis der Ergebnisse leiten wir geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ab und entwickeln diese weiter. Die Effektivität dieser Maßnahmen wird regelmäßig überprüft.
Die Experten von Fachkraft-Arbeitssicherheit.com gewährleisten, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen sämtlichen relevanten Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Dadurch erhalten Sie nicht nur rechtliche Sicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern, sondern haben auch die Möglichkeit, Ihren internen Verbesserungsprozess auf dem Weg zu mehr Erfolg maßgeblich voranzutreiben.
Ihr Dienstleister für Gefährdungsbeurteilungen
Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass wir als Dienstleister deutschlandweit tätig sind. Wir erstellen also gerne Ihre Gefährdungsbeurteilungen vor Ort bei Ihnen im Betrieb. Unsere Dienstleistungen richten sich an alle Betriebe, die eine professionelle und rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen möchten. Von der Gefährdungsbeurteilung leitet sich häufig auch die Notwendigkeit einer sicherheitstechnischen Betreuung ab, die im Bereich der Arbeitssicherheit als kleine Schwester der Gefährdungsbeurteilung gilt. Auch Betriebsanweisungen dürfen in keinem Unternehmen fehlen.
Worauf es bei der Gefährdungsbeurteilung ankommt
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur ein interessantes, sondern auch ein umfangreiches Thema. Als Arbeitgeber kann man die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen. Aus Erfahrung wissen wir, dass das meist ordentlich schiefgeht. Mangelnde Zeit und fehlendes Fachwissen sind nur 2 der Gründe, warum Arbeitgeber häufig mangelhafte Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb haben. Der Gesetzgeber kennt hier aber keinen Spaß. Denn eines ist klar: Gefährdungsbeurteilungen sind das wichtigste Instrument für die Gestaltung der Arbeitssicherheit im Unternehmen. Sie bilden das Fundament der Arbeitssicherheit. Alles baut auf diesem Dokument auf. Wir empfehlen deshalb, die Gefährdungsbeurteilung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellen zu lassen. Ein Angebot ist kostenlos und unverbindlich und Arbeitssicherheit ist kein Wunschkonzert. Holen Sie sich jetzt ein Angebot ein und lassen Sie die Gefährdungsbeurteilung durch uns erstellen.
Vorsicht bei Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen
Wie bereits erwähnt, stelIt im Rahmen der Arbeitssicherheit eine Gefährdungsbeurteilung das detaillierteste Dokument dar. Als Arbeitgeber können Sie auch eine Vorlage für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nutzen. Aber Achtung: Muster und Vorlagen verleiten häufig dazu, nicht über den Tellerrand hinaus zu schauen. Wenn wir unseren Kunden eine Vorlage für Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung stellen, knüpfen wir diese immer an ein intensives Beratungsgespräch. Hier sprechen wir die GBU einmal ganz durch. Fazit: Vorlage ja, aber nur, wenn diese individualisiert wird. Nur so erstellt man eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung und hat wirklich einen Mehrwert in Sachen Arbeitsschutz erwirkt.
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Sie möchten Ihre Gefährdungsbeurteilung lieber von einem Experten für Arbeitssicherheit erlassen, um auf Nummer sicher zu gehen? Unsere Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie mit Kompetenz und umfassender persönlicher Betreuung!
In ganz Deutschland für Sie da
Als Anbieter für Arbeitssicherheitsdienstleistungen kommen wir genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen.
Wir betreuen Kunden aber auch online und digital. So schaffen wir für jedes Unternehmen den perfekten Service.