aushangpflichtige Gesetze

Aushangpflichtige Gesetze: Konsequenzen bei Verstößen

Welche Gesetze und Verordnungen für alle Arbeitgeber in Deutschland aushangpflichtig sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Aushangpflichtige Gesetze für alle Arbeitgeber„. Welche Aushangpflichten zusätzlich für bestimmte Beschäftigungsgruppen und Branchen gelten, finden Sie in unserem Beitrag „Aushangpflichtige Gesetze für bestimmte Beschäftigungsgruppen und Branchen„.

Im vorliegenden Beitrag von Fachkraft-Arbeitssicherheit erläutern wir, mit welchen Konsequenzen Sie als Arbeitgeber rechnen müssen, wenn Sie Ihren Aushangpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen. Informieren Sie sich jetzt, welche Bußgelder konkret drohen und welche persönlichen Haftungsrisiken die Geschäftsführung trägt. Außerdem erfahren Sie, wie häufig Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften ab 2026 kontrollieren und wer Sie informiert, wenn sich aushangpflichtige Gesetze ändern.

Unsere Empfehlung für Ihren Arbeitsschutz

Als ganzheitlicher Dienstleister deckt Fachkraft-Arbeitssicherheit alle Bereiche rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ab: von der DGUV V3 Prüfung für Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel über den Explosionsschutz bis hin zur Arbeitssicherheit in der Landwirtschaft. Unsere externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind deutschlandweit vor Ort für Sie im Einsatz und betreuen Sie nach einer ersten Betriebsbegehung auf Wunsch auch auf digitalem Weg.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Aushangpflicht?

Wer als Arbeitgeber seinen Aushangpflichten nicht nachkommt, riskiert mehr als nur eine Ermahnung der Aufsichtsbehörde. Die Folgen reichen von Bußgeldern bis hin zu persönlicher Haftung der Geschäftsführung und strafrechtlichen Konsequenzen.

 

Bußgelder bei Verstößen gegen die Aushangpflicht

Das Fehlen gesetzlich vorgeschriebener Aushänge stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die folgende Übersicht zeigt die Bußgeldrahmen, die ausschließlich den Aushangverstoß sanktionieren.

Hinzu kommt, dass eine fehlende Bekanntmachung nach § 12 Abs. 5 AGG zwar selbst nicht bußgeldbewehrt ist, aber Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG auslösen kann, wenn Beschäftigte ihre Rechte mangels Information nicht geltend machen konnten.

 

Persönliche Haftung und Regressrisiken

Neben Bußgeldern drohen der Geschäftsführung weitere finanzielle Risiken. Bei Arbeitsunfällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verlangt die Berufsgenossenschaft gemäß § 110 SGB VII („Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern“) ihre Aufwendungen vom Verursacher zurück. Ein fehlender Aushang aushangpflichtiger Gesetze allein begründet nach allgemeiner arbeitsrechtlicher Auffassung noch keinen Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.

Das Fehlen aushangpflichtiger Gesetze und Verordnungen stützt diesen Vorwurf jedoch bei zusätzlichen Pflichtverletzungen im Unternehmen, etwa bei einer fehlenden Gefährdungsbeurteilung oder bei unterlassenen Sicherheitsunterweisungen.

Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (§ 111 SGB VII „Haftung von Unternehmen“) erstreckt diesen Regress auf das Unternehmen selbst, wenn vertretungsberechtigte Geschäftsführer den Unfall verursachen. Hinzu kommt die persönliche Haftung der Geschäftsführung gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 130 OWiG „Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen“).

Bei Personenschäden infolge eines Arbeitsunfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 222 StGB („Fahrlässige Tötung“) mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder nach § 229 StGB („Fahrlässige Körperverletzung“) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, jeweils alternativ zu einer Geldstrafe. Im Schadensfall können fehlende aushangpflichtige Gesetze als Indiz dafür gewertet werden, dass der Arbeitgeber seinen Betrieb auch anderweitig nicht ordnungsgemäß organisiert hat.

 

Betriebsbesichtigungen steigen 2026 spürbar

Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKonG) gilt ab 1. Januar 2026 eine bundesweit verbindliche Mindestbesichtigungsquote nach § 21 Abs. 1a ArbSchG („Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung“).

Mindestens 5 % der Betriebe pro Land und Jahr sind zu besichtigen, das heißt jeder zwanzigste Betrieb wird jährlich kontrolliert. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag die Quote im Bundesdurchschnitt bei rund 0,8 %.

Bei Betriebsbesichtigungen werden aushangpflichtige Gesetze regelmäßig mitgeprüft. Aufsichtspersonen schließen vom Zustand der Aushänge oft auf die Sorgfalt im gesamten Arbeitsschutz: Wer beim Aushang nachlässig ist, weist erfahrungsgemäß auch bei der Gefährdungsbeurteilung, der Unterweisungsdokumentation und der Erste-Hilfe-Organisation Mängel auf.

Zuständig für Kontrollen sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder, die Berufsgenossenschaften über ihre Aufsichtspersonen nach § 18 SGB VII („Aufsichtspersonen“) sowie für Mindestlohnverstöße der Zoll mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nach § 14 MiLoG („Zuständigkeit“).

 

Wer informiert mich als Arbeitgeber, wenn sich Gesetze ändern?

Niemand. Es gibt keinen offiziellen, vollständigen Katalog des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der alle aushangpflichtigen Gesetze auflistet. Welche aushangpflichtigen Gesetze alle Arbeitgeber auslegen müssen und wann diese zu aktualisieren sind, ist eine sogenannte Holschuld des Arbeitgebers im Sinne arbeitsrechtlicher Sorgfaltspflichten.

Im Buchhandel und als E-Book erhältliche Sammelbände bündeln die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze und Verordnungen in einem Werk. Sie sind eine bequeme Hilfe, können aber kurzfristigen Gesetzesänderungen hinterherhinken, weil zwischen Gesetzesnovelle und aktualisierter Neuauflage einige Wochen oder Monate liegen.

Bei Änderungen während des Jahres wie etwa bei der MuSchG-Novelle vom 1. Juni 2025 oder der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2026 müssen Sie die Aushänge daher eigenverantwortlich auf Basis der aktuellen Fassung von Gesetze im Internet aktualisieren.

 

Weiterführende Informationen zu aushangpflichtigen Gesetzen

In welcher Sprache müssen Sie die Aushänge bereitstellen, reicht die digitale Form aus oder muss eine Papierfassung im Pausenraum ausliegen? Antworten auf diese Fragen sowie eine vollständige Übersicht aller Gesetze, die jeder Arbeitgeber in Deutschland aushängen muss, finden Sie im Beitrag Aushangpflichtige Gesetze für alle Arbeitgeber.

Welche zusätzlichen Aushangpflichten für bestimmte Beschäftigungsgruppen wie Jugendliche, werdende Mütter oder Schwerbehinderte sowie für einzelne Branchen wie das Bauhauptgewerbe, das Gastgewerbe oder den Einzelhandel gelten, können Sie in unserem Beitrag Aushangpflichtige Gesetze für bestimmte Beschäftigungsgruppen und Branchen nachlesen.

Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Unsere Empfehlung für Ihren Arbeitsschutz

Als ganzheitlicher Dienstleister deckt Fachkraft-Arbeitssicherheit alle Bereiche rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ab: von der DGUV V3 Prüfung für Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel über den Explosionsschutz bis hin zur Arbeitssicherheit in der Landwirtschaft. Unsere externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind deutschlandweit vor Ort für Sie im Einsatz und betreuen Sie nach einer ersten Betriebsbegehung auf Wunsch auch auf digitalem Weg.