psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung: Leitfaden für Arbeitgeber

Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind das wertvollste Gut für jedes Unternehmen. Sie sind motivierter und leistungsfähiger und tragen so maßgeblich zum langfristigen Unternehmenserfolg bei. Dennoch haben viele Unternehmer Berührungsängste mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, warum die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung für Sie als Arbeitgeber mehr sein sollte als eine gesetzliche Pflicht und worauf es bei der Umsetzung in der Praxis ankommt.


Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung?

Eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych oder GBU Psyche) ist ein Verfahren, bei dem psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz systematisch vermittelt und bewertet werden. Für Sie als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass es bei dieser Art der Gefährdungsbeurteilung nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung Ihrer Mitarbeiter geht.

Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung geht es immer um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit, also den Bedingungen am Arbeitsplatz, die zu anhaltenden psychischen Belastungen für Ihre Beschäftigten führen können.Psychische Gefährdungsbeurteilung verstehen Quelle: Fachkraft-Arbeitssicherheit.com

 

Vorausschauendes Handeln für ein gesundes Arbeitsumfeld

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein präventives Instrument zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung arbeitsbedingter Belastungen. Als vorausschauende Maßnahme ermöglicht sie es Ihnen als Arbeitgeber, rechtzeitig Verbesserungen einzuleiten und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich Ihre Mitarbeiter nachhaltig wertgeschätzt und motiviert fühlen.


Wer darf eine Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Als Arbeitgeber tragen Sie die Hauptverantwortung für die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung, da Sie nicht nur für die körperliche, sondern auch für die mentale Gesundheit Ihrer Beschäftigten Sorge tragen müssen.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung können Sie selbst umsetzen oder qualifizierte Experten damit schriftlich beauftragen und eine psychische Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen. Bei der Organisation und Durchführung haben auch Betriebs- und Personalräte ein Mitbestimmungsrecht und sollten von Beginn an in den Prozess eingebunden werden.

Da eine GB Psych nicht nur eine komplexe, sondern auch sensible Aufgabe darstellt, ist es für die meisten Unternehmen hilfreich, sich von geschulten Fachleuten unterstützen zu lassen. Neben Arbeitsmedizinern oder Spezialisten aus dem Bereich Arbeitspsychologie sind es in der Praxis häufig Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung durchführen.

Im Rahmen einer GBU Psyche kommt dem Datenschutz eine besonders wichtige Rolle zu: Die Erhebung personenbezogener Daten muss absolut vertraulich von neutralen Fachkräften erfolgen.


In welchem Gesetz wird eine psychische Gefährdungsbeurteilung gefordert?

Die Pflicht zur Durchführung einer GB Psych ist seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, „die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben, körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten bestmöglich vermieden oder minimiert werden (§ 4 ArbSchG)“.

Um dies zu gewährleisten, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, die alle arbeitsbezogenen Risiken erfasst und daraus notwendige Schutzmaßnahmen ableitet (§ 5 ArbSchG). Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Erfassung und Bewertung psychischer Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz (§ 5 (3) ArbSchG).


Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Arbeitgeber Pflicht:

Diese gesetzliche Verpflichtung gilt ausnahmslos für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Auch Kleinstbetriebe müssen eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen oder von geschulten Fachkräften durchführen lassen.


Wie oft muss eine Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Obwohl es keine fest vorgeschriebenen Zeitabstände gibt, muss eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung regelmäßig durchgeführt werden. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit empfehlen wir alle 2 bis 3 Jahre eine Überprüfung der GB Psych zu veranlassen.

Darüber hinaus sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die psychische Gefährdungsbeurteilung erneut durchzuführen, sobald sich Arbeitsbedingungen ändern oder neue Gefährdungen in Ihrem Betrieb erkannt werden.

Es kann aber auch eine Reihe von Anzeichen geben, die eine anlassbezogene Durchführung der GBU Psyche notwendig machen. Beispielsweise, wenn sich Mitarbeiter kritisch äußern oder konkrete Beschwerden vorbringen. Auch eine auffällige Häufung von Krankheitstagen oder das Auftreten von Berufskrankheiten sprechen dafür, eine psychische Gefährdungsbeurteilung außerhalb der empfohlenen Überprüfungsintervalle vorzeitig durchführen zu lassen.

psychische Gefährdungsbeurteilung aktualisieren Quelle: Fachkraft-Arbeitssicherheit.com

Unsere Empfehlung: Verstehen Sie die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung nicht als etwas Einmaliges. Betrachten Sie die GB Psych vielmehr als einen fortlaufenden Verbesserungsprozess, der dazu dient, dass die Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen nicht nur körperlich, sondern auch mental gesund und leistungsfähig bleiben.


Welche psychischen Belastungen gibt es am Arbeitsplatz?

Je nach Art, Dauer und Intensität können psychische Belastung gesundheitsschädigende und zum Teil auch langfristige Folgen haben. In der aktualisierten Auflage (August 2022)  “Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) werden 5 Schlüsselfaktoren psychischer Belastung priorisiert genannt.

    1. Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe: Hierzu gehören alle Aspekte, die mit dem konkreten Arbeitsinhalt zusammenhängen, wie der Umfang der Aufgaben und die Möglichkeiten zur selbstständigen Gestaltung der Arbeit.
    2. Arbeitsorganisation: Diese Kategorie umfasst die strukturellen Rahmenbedingungen im Unternehmen, wie Arbeitszeitmodelle oder Störungen im Arbeitsablauf.
    3. Soziale Beziehungen: Darunter fallen alle sozialen Komponenten des Arbeitsalltags, von der Teamdynamik über Führungsqualität bis hin zur gegenseitigen Unterstützung.
    4. Arbeitsumgebung: Diese betreffen die physischen Arbeitsbedingungen wie Geräuschpegel, Lichtverhältnisse und die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes.
    5. Neue Arbeitsformen: Hierzu zählen die Herausforderungen durch flexible Arbeitsmodelle, ortsunabhängiges Arbeiten und nicht-traditionelle Beschäftigungsverhältnisse wie Arbeiten im Home-Office.

Die angeführten Faktoren sind branchen- und tätigkeitsübergreifend und nehmen in jeder Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle ein.


Wie werden psychische Belastung am Arbeitsplatz ermittelt?

Die von der GDA entwickelten und bereits erwähnten „Empfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung“ gelten als anerkannte Referenz für die betriebliche Arbeitsschutzpraxis. Basierend darauf, können Gefährdungen durch psychische Belastung u. a. folgendermaßen ermittelt werden:

    • Mitarbeiterbefragungen (beispielsweise durch anonyme Fragebögen)

    • Analyseworkshops

    • Mitarbeiterinterviews

Wie psychische Belastungen konkret ermittelt werden, ist individuell je nach den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen sowie den betrieblichen Strukturen eines Unternehmens zu prüfen. Welche konkreten Schritte zur Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung erforderlich sind, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Die 7 Handlungsschritte der Gefährdungsbeurteilung“.


Tipps zur Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb

Als erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit möchten wir Sie auf die wichtigsten Herausforderungen bei der Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen aufmerksam machen. Mit unseren Tipps vermeiden Sie häufige Fehler und können psychische Gefährdungen in Ihrem Betrieb aussagekräftiger beurteilen.


Setzen Sie auf Standardisierung bei der GBU Psyche

Verwenden Sie standardisierte Verfahren für Ihre psychische Gefährdungsbeurteilung, die auf wissenschaftlich fundierten Erhebungen basieren. Nur so können Sie Ihre Ergebnisse statistisch auswerten und valide Schlüsse ziehen. Hilfreiche Informationen und Broschüren zum Downloaden finden Sie beispielsweise auf der Webseite der UKB.


Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Mitarbeitenden

Ihre Beschäftigten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Angaben und personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden. Stellen Sie den Datenschutz sicher und kommunizieren Sie dies transparent. Nur wenn Ihre Mitarbeitenden keine negativen Konsequenzen befürchten müssen, erhalten Sie ehrliche Antworten.


Erhöhen Sie die Teilnahmequote

Eine repräsentative Beteiligung ist entscheidend für aussagekräftige Ergebnisse. Motivieren Sie Ihre Belegschaft zur Teilnahme und erläutern Sie die Bedeutung einer hohen Rücklaufquote für die Qualität der psychischen Gefährdungsbeurteilung.


Achten Sie auf Vollständigkeit

Unvollständig ausgefüllte Fragebögen gefährden die Gültigkeit Ihrer gesamten Erhebung. Gestalten Sie die Befragung übersichtlich und betonen Sie die Wichtigkeit vollständiger Angaben gegenüber Ihren Mitarbeitenden.


Fördern Sie die Ernsthaftigkeit

Zufällig gesetzte Kreuze verfälschen Ihre Ergebnisse. Verdeutlichen Sie Ihren Mitarbeitern, dass ihre gewissenhafte Teilnahme die Grundlage für konkrete Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen ist. Mit einer gründlichen Vorbereitung und professionellen Durchführung schaffen Sie die Basis für eine aussagekräftige psychische Gefährdungsbeurteilung.


Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung?

Wie fast überall variieren die Kosten für eine psychische Gefährdungsbeurteilung erheblich. Wie viel eine GB Psych letztendlich kostet, richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens, der Anzahl Ihrer Beschäftigten sowie dem von Ihnen gewählten Dienstleister.

Unsere Kostenübersicht für die Erstellung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf unserer Seite Fachkraft Arbeitssicherheit Kosten.


Fazit: Die GBU Psyche als Chance für ein gesundes Unternehmen

Die Komplexität der Aufgabe und die Sorge, sensible Themen im Betrieb anzusprechen, führen häufig zu Zurückhaltung, wenn es um die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung geht.

Dabei bietet die Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung die einmalige Chance, frühzeitig Belastungsfaktoren zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. In diesem Sinne ist die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ein wertvolles Instrument, um Ausfallszeiten zu verringern die Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung langfristig zu verbessern.


Die psychische Gefährdungsbeurteilung erfolgreich umsetzen: Wir unterstützen Sie!

Sie möchten Ihre psychische Gefährdungsbeurteilung von einem erfahrenen externen Dienstleister für Arbeitssicherheit erstellen lassen? Wir sind in ganz Deutschland aktiv und kommen gerne auch in Ihr Unternehmen, um Ihre GBU Psyche rechtskonform durchzuführen und zu dokumentieren.

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