Beschreibung
Eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, ist für alle Unternehmen Pflicht, sobald es Mitarbeiter im Betrieb gibt. Für diese allgemeine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze bieten wir Ihnen in unserem Shop bereits eine Gefährdungsbeurteilung Vorlage an. Zwar werden hier Gefahrstoffe berücksichtigt, was aber bei konkreten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nicht ausreicht, da Sie für jeden Gefahrstoff, mit dem in Ihrem Betrieb gearbeitet wird oder der dort gelagert wird, eine eigene, stoff- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe erstellen müssen.
Für diese speziellen Anforderungen bietet Ihnen Fachkraft-Arbeitssicherheit eine umfassende Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Vorlage an. Unsere Gefahrstoffbeauftragten haben den fachlichen Aufbau bereits fachkundig vorbereitet. Nach dem Kauf erhalten Sie die Vorlage für die Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung als bearbeitbare Word-Datei und als PDF.
Die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe von Fachkraft-Arbeitssicherheit
Um den fachlichen Aufbau nach § 6 GefStoffV („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) und der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 („Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“) müssen Sie sich nicht mehr kümmern. Diesen zeitaufwendigen Teil haben unsere erfahrenen Experten für Gefahrstoffe bereits durchgeführt.
Was unsere Vorlage für die Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung konkret enthält:
- Ein vorstrukturiertes Gefahrstoffverzeichnis mit den fünf Pflichtangaben je Gefahrstoff nach § 6 Abs. 12 GefStoffV, die Sie überwiegend aus den Sicherheitsdatenblättern oder Ihrem Gefahrstoffverzeichnis übernehmen können.
- Vorbereitete Felder für die gefährlichen Eigenschaften der Stoffe und Gemische samt Einstufung nach der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008).
- Felder für Art und Ausmaß der Exposition über die Atemwege und über die Haut, bei unzureichender Hygiene auch über den Mund.
- Eine vorbereitete Substitutionsprüfung nach der TRGS 600 („Substitution“), in der Sie nur noch bewerten müssen, ob sich ein Gefahrstoff ersetzen lässt.
- Bewertungshilfen für den Abgleich mit den Arbeitsplatzgrenzwerten der TRGS 900 („Arbeitsplatzgrenzwerte“) und den biologischen Grenzwerten der TRGS 903.
- Einen Prüfblock für Brand- und Explosionsgefahren.
- Einen eigenen Abschnitt für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Gefahrstoffe (CMR-Gefahrstoffe), für die strengere Anforderungen nach der TRGS 910 („Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“) gelten.
- Die Schutzmaßnahmen in der Rangfolge des STOP-Prinzips, von der Substitution über technische und organisatorische Maßnahmen bis zur persönlichen Schutzausrüstung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
- Einen Abschnitt für aktuelle Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
- Die Wirksamkeitskontrolle der Schutzmaßnahmen und einen Unterschriftsblock für die Freigabe durch die fachkundige Person.
Damit erhalten Sie eine vollständige Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung, deren Prüfschritte Sie nur noch an Ihren Betrieb anpassen müssen.
Ihre Vorteile mit der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Vorlage
Mit unserer vorbereiteten Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung Vorlage erhalten Sie:
- Eine fertige Struktur nach § 6 GefStoffV und der TRGS 400, erarbeitet von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffbeauftragten.
- Eine flexibel bearbeitbare Word-Datei, die Sie an Ihr Unternehmen anpassen können.
- Ein rechtskonformes PDF, das Sie bei einer Kontrolle durch die Arbeitsschutzbehörde oder die Berufsgenossenschaft vorlegen können.
- Vorbereitete Bewertungshilfen für die Gefährdung durch Hautkontakt nach der TRGS 401 („Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“), sodass Sie die Einstufung anhand der H-Sätze nachvollziehen können.
Den Link zum Downloaden der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Vorlage erhalten Sie direkt nach Ihrem Kauf, sodass Sie gleich mit der Durchführung beginnen können.
Weitere Vorlagen und die passende Unterweisung Gefahrstoffe
Aus der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe ergeben sich die nächsten Schritte im Arbeitsschutz. Aus den Ergebnissen müssen Sie die Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe in Ihrem Unternehmen erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe liefert zugleich die Grundlage für die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter, damit alle richtig und sicher mit Gefahrstoffen umgehen. Dafür bietet sich unsere Unterweisung Gefahrstoffe an, die auf Basis unserer Unterweisungssoftware erstellt wurde und die Ihre Mitarbeiter auf jedem internetfähigen Gerät als interaktives E-Learning selbst durchführen können.
Weitere Gefährdungsbeurteilung Vorlagen für andere Tätigkeiten und Bereiche finden Sie in unserer Kategorie Gefährdungsbeurteilungen. Sollten Sie Ihre gewünschte Vorlage nicht finden, kontaktieren Sie uns einfach, damit wir Ihnen damit weiterhelfen können.
Die Rechtsgrundlagen der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
Die Pflicht zur Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus § 6 GefStoffV („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) in Verbindung mit § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Wie Sie dabei vorgehen müssen, gibt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 („Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“) vor. Diese Pflicht müssen Sie erfüllen, bevor eine Tätigkeit mit einem Gefahrstoff beginnt und gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens.
| Auch Unternehmer ohne Beschäftigte müssen eine Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung durchführen, sobald sie selbst mit Gefahrstoffen umgehen. Das Ergebnis müssen Sie nach § 6 ArbSchG („Dokumentation“) schriftlich festhalten. |
Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe durchführen?
Die Gesamtverantwortung tragen in jedem Fall Sie als Arbeitgeber, egal ob Sie die Beurteilung von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Gefahrstoffbeauftragten durchführen lassen. Die Anforderungen an diese Fachkunde ergeben sich aus § 6 GefStoffV und der TRGS 400.
Genau hier setzt unsere Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Vorlage an. Unsere Gefahrstoffbeauftragten haben sie gemäß aller gesetzlichen Vorgaben fachkundig für Sie vorausgefüllt. Damit müssen Sie den fachlichen Aufbau nicht selbst erarbeiten, sondern nur noch Ihre Gefahrstoffe und die zugehörigen Tätigkeiten eintragen und bewerten.
Sollten Sie bei bestimmten Gefahrstoffen wie krebserzeugenden Stoffen unsicher sein, unterstützen Sie unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffbeauftragten. Sie prüfen Ihre ausgefüllte Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe oder erstellen sie gemeinsam mit Ihnen.
Für welche Betriebe eignet sich die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe?
Die TRGS 400 („Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“) gilt für alle Betriebe, die Gefahrstoffe verwenden, herstellen, lagern oder entsorgen. Welche Gefahrstoffe im Vordergrund stehen, unterscheidet sich je nach Tätigkeit.
Zu den typischen Einsatzbereichen zählen unter anderem Betriebe aus Industrie und Produktion mit Chemikalieneinsatz sowie Werkstätten mit Lacken und Lösemitteln oder Friseure und Kosmetikunternehmen mit chemischen Färbe- und Pflegeprodukten.
Darüber hinaus zählen auch Reinigungsunternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu den weiteren Unternehmen, die mit der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe von Fachkraft-Arbeitssicherheit viel Zeit sparen können.
Wann müssen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe durchführen und aktualisieren?
Bevor einer Ihrer Mitarbeiter eine Tätigkeit mit einem Gefahrstoff beginnt, muss die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe durchgeführt werden. Ändert sich anschließend etwas Wesentliches in Ihrem Betrieb, müssen Sie sie dahingehend anpassen. Mehrere Anlässe können eine Anpassung nötig machen, wie beispielsweise:
- Ein neuer Gefahrstoff oder ein geändertes Arbeitsverfahren wird in den Betrieb eingeführt.
- Die Mengen, die Lüftungsverhältnisse oder die Arbeitsbedingungen verändern sich.
- Für einen Gefahrstoff gelten neue oder geänderte Grenzwerte nach der TRGS 900, der TRGS 903 oder der TRGS 910.
- Zu einem Gefahrstoff liegen neue Erkenntnisse vor oder die Rechtslage ändert sich.
- Ein Arbeitsunfall, ein Beinahe-Unfall oder ein Ergebnis aus der Wirksamkeitskontrolle zeigt Handlungsbedarf.
Unabhängig davon sollten Sie die Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung regelmäßig auf ihre Aktualität prüfen. Das Prüfintervall können Sie als Arbeitgeber selbst festlegen.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
Worin unterscheiden sich die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe und das Gefahrstoffverzeichnis?
Das Gefahrstoffverzeichnis listet die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit den fünf Pflichtangaben nach § 6 Abs. 12 GefStoffV auf. Die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe bewertet darüber hinaus die Gefährdungen bei den einzelnen Tätigkeiten und leitet daraus die Schutzmaßnahmen ab. Das Gefahrstoffverzeichnis dient der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe als Informationsquelle und gehört als Anlage dazu.
Muss für jeden Gefahrstoff eine eigene Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe erstellt werden?
Bei gleichartigen Tätigkeiten unter vergleichbaren Bedingungen können Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe mehrere Arbeitsplätze gemeinsam beurteilen (TRGS 400 Nummer 4.2). Tätigkeiten mit besonders gefährlichen Gefahrstoffen oder hoher Exposition sollten Sie dagegen einzeln betrachten.
Brauchen krebserzeugende Gefahrstoffe eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe?
Für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Gefahrstoffe (CMR-Gefahrstoffe) gelten strengere Anforderungen. Die Schutzmaßnahmen müssen Sie nach dem gestuften Konzept der TRGS 910 festlegen und ein Verzeichnis der exponierten Mitarbeiter führen. Unsere Vorlage enthält dafür einen eigenen Abschnitt, den Sie stoffbezogen ausfüllen müssen.
Eignet sich die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe auch für Labortätigkeiten?
Ja. Die Vorlage bildet den Aufbau nach der TRGS 400 ab und lässt sich auf Labortätigkeiten anwenden. Für das Labor gilt ergänzend die TRGS 526 („Laboratorien“), deren Besonderheiten Sie stoffbezogen ergänzen. Damit bauen Sie die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Labor auf derselben Grundstruktur auf.
Zählt auch ein Gefahrstoff, der erst bei der Arbeit entsteht, zur Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe?
Ja. Zu den Gefahrstoffen zählen auch Stoffe, die erst bei einer Tätigkeit entstehen oder frei werden. Typische Beispiele sind Schweißrauch beim Schweißen und Holzstaub beim Schleifen in einer Tischlerei. Solche Gefahrstoffe müssen Sie in der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe genauso berücksichtigen wie gekaufte Produkte.
Enthält die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Vorlage auch die Betriebsanweisung?
Nein. Die Vorlage deckt die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe ab. Die Betriebsanweisung nach der TRGS 555 („Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“) müssen Sie anschließend aus den Ergebnissen Ihrer Gefährdungsbeurteilung erstellen. Auch dafür finden Sie in unserem Shop „Vorlagen und Muster“ passende Vorlagen für Ihre Betriebsanweisungen. Sollte Ihre gewünschte Vorlage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns, damit wir diese für Sie bereitstellen können.
Wie lange sollte die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe aufbewahrt werden?
Ihre Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe sollten Sie langfristig aufbewahren. In der Praxis empfehlen Fachleute und Berufsgenossenschaften eine Aufbewahrung von mindestens 10 bis 30 Jahren. Der Grund liegt in den langen Latenzzeiten vieler Berufskrankheiten. Beschwerden durch Gefahrstoffe treten häufig erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Tätigkeit auf. Anhand der Aufzeichnungen lässt sich dann noch nachvollziehen, welchen Gefahrstoffen ein Mitarbeiter wann und in welcher Höhe ausgesetzt war. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen müssen Sie die Aufzeichnungen über Höhe und Dauer der Exposition deshalb 40 Jahre aufbewahren.




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