Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz Vorlage in Word & PDF

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Erfüllt rechtssicher alle Gesetze & Vorschriften
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Beschreibung

Bereitet Ihnen der Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ Kopfzerbrechen? Wir können Sie beruhigen! Mit unserer Gefährdungsbeurteilung Vorlage können Sie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mühelos und ohne großen bürokratischen Aufwand selbst durchführen. Sie benötigen dafür keinerlei Vorkenntnisse.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben alle 11 Gefährdungsfaktoren der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) bereits mit passenden Schutzmaßnahmen vorausgefüllt. Diese Faktoren gelten für alle Unternehmen, vom Bürogebäude bis zur Produktionshalle.

Alles, was Sie tun müssen, ist die Vorlage von Fachkraft-Arbeitssicherheit an die Besonderheiten Ihres Unternehmens anzupassen. Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und haben bei Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden oder Ihre Berufsgenossenschaft (BG) nichts zu befürchten.

 

Die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz von Fachkraft-Arbeitssicherheit

Nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) müssen Sie als Arbeitgeber die Gefährdungen an jedem Arbeitsplatz ermitteln und bewerten. Diese Pflicht gilt bereits ab dem ersten Mitarbeiter und für jedes Unternehmen, unabhängig von der Branche.

Die eigentliche Arbeit steckt darin, zu jeder Gefährdung passende Schutzmaßnahmen zu formulieren. Diesen Teil haben unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit für Sie vorbereitet.

Konkret ist zu jedem der 11 Faktoren bereits hinterlegt, welche typischen Gefährdungen auftreten und mit welchen Schutzmaßnahmen Sie ihnen begegnen. Sie starten also nicht mit einem leeren Blatt, sondern mit einer fertig vorbereiteten Grundlage.

 

Wie funktioniert die Gefährdungsbeurteilung Vorlage für Arbeitsplätze?

  • Zuerst müssen Sie die Stammdaten Ihres Betriebes wie Unternehmensbezeichnung, Arbeitsbereich sowie das Datum der Erstellung erfassen.
  • Anschließend müssen Sie ankreuzen, welche Maschinen, Gefahrstoffe und Tätigkeiten in Ihrem Betrieb tatsächlich vorkommen und die übrigen Punkte streichen.
  • Danach müssen Sie jede Gefährdung mit Hilfe der beiliegenden Risikomatrix nach ihrem Risiko einstufen.
  • Zu jeder Gefährdung müssen Sie anschließend die passende Schutzmaßnahme auswählen sowie eine verantwortliche Person und eine Umsetzungsfrist festlegen.
  • Danach müssen Sie die festgelegten Schutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb tatsächlich umsetzen und die Umsetzung über das digitale Kontrollkästchen abhaken.
  • Zum Schluss müssen Sie zum vermerkten Termin prüfen, ob die Maßnahme wirkt und das Risiko gesenkt hat.

Falls in Ihrem Betrieb eine Gefährdung vorkommt, die die allgemeine Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz nicht abdeckt, etwa durch eine Spezialmaschine oder einen besonderen Arbeitsstoff, enthält unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage freie Zeilen, in die Sie eigene Gefährdungen und Maßnahmen eintragen können.

Die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz enthält alle 11 Gefährdungsfaktoren der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), die an jedem Arbeitsplatz vorkommen können:

  1. Mechanische Gefährdungen wie Quetschstellen, Stolperstellen oder ungesicherte Sturzkanten.
  2. Elektrische Gefährdungen durch beschädigte Kabel oder defekte Betriebsmittel.
  3. Gefahrstoffe, die über Atemwege oder Haut aufgenommen werden, etwa in Reinigungsmitteln.
  4. Biologische Arbeitsstoffe wie Bakterien, Viren oder Schimmelpilze.
  5. Brand- und Explosionsgefahren durch brennbare Gefahrstoffe oder offene Zündquellen.
  6. Thermische Gefährdungen durch heiße oder kalte Oberflächen.
  7. Physikalische Einwirkungen wie Lärm oder Vibration.
  8. Gefährdungen aus der Arbeitsumgebung, etwa durch Beleuchtung oder Raumklima.
  9. Physische Belastung durch schweres Heben oder Zwangshaltungen.
  10. Psychische Belastung durch hohen Zeitdruck oder Konflikte im Betrieb.
  11. Sonstige Gefährdungen wie Alleinarbeit oder den Umgang mit Tieren.

 

Für welche Unternehmen ist die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz geeignet?

Da diese 11 Gefährdungsfaktoren an jedem Arbeitsplatz zu prüfen sind, eignet sich unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage für jede Branche. Der Umfang richtet sich nach dem tatsächlichen Risiko.

Für Tätigkeiten mit besonderen Risiken bietet Fachkraft-Arbeitssicherheit über diese allgemeine Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz hinaus spezielle Gefährdungsbeurteilung Vorlagen an, etwa für Gefahrstoffe oder den Brandschutz. Diese erweitern die 11 allgemeinen Gefährdungsfaktoren um die typischen Gefährdungen des jeweiligen Bereichs. Sollten Sie eine bestimmte Vorlage in unserem Shop „Vorlagen – Muster“ nicht finden, kontaktieren Sie uns einfach. Wir stellen Ihnen Ihre gewünschte Gefährdungsbeurteilung dann zeitnah zur Verfügung.

Gefährdungsbeurteilung Vorlage anfragen

 

Wie Sie die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz erhalten

Nach dem Kauf der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz erhalten Sie direkten Zugriff auf eine bearbeitbare Word-Datei sowie eine schreibgeschützte PDF-Version. Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung Vorlage noch an Ihren Betrieb anpassen und die darin festgelegten Schutzmaßnahmen umsetzen, dann ist Ihre Gefährdungsbeurteilung vollständig.

 

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz

Ist eine selbst durchgeführte Gefährdungsbeurteilung rechtssicher?

Ja. Als Arbeitgeber dürfen Sie die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz ebenfalls nicht vor. Entscheidend ist der Inhalt der Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen. Bei einer Kontrolle prüft die Arbeitsschutzbehörde, ob eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, ob sie alle relevanten Gefährdungen abdeckt, ob Sie Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt haben und ob die Beurteilung auf aktuellem Stand ist.

Bei besonderen Gefahren, etwa komplexen Gefahrstoffen oder Maschinen, können Sie zusätzlich eine externe Sicherheitsfachkraft von Fachkraft-Arbeitssicherheit hinzuziehen.

 

Wie oft müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz durchführen?

Erstmals müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung durchführen, bevor eine Tätigkeit aufgenommen wird. Danach passen Sie sie an, sobald sich etwas in Ihrem Betrieb ändert. Anlässe sind zum Beispiel neue Mitarbeiter, neue Arbeitsverfahren oder neue Arbeitsmittel und Maschinen.

Auch nach einem Arbeitsunfall müssen Sie die betroffene Gefährdungsbeurteilung überprüfen. Häufen sich Beinahe-Unfälle, kann das ein Hinweis darauf sein, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht ausreichen und Sie nachbessern müssen.

Ändert sich nichts in Ihrem Betrieb, sollten Sie dennoch regelmäßig, etwa einmal jährlich, einen Blick in die Gefährdungsbeurteilung werfen und prüfen, ob sie noch auf aktuellem Stand ist.

 

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung das wichtigste Arbeitsschutzdokument?

Weil sich aus ihr zahlreiche weitere Schritte im Arbeitsschutz ableiten lassen. Erst wenn Sie die Gefährdungen an einem Arbeitsplatz kennen, können Sie festlegen, welche Betriebsanweisungen Sie brauchen und welche Sicherheitsunterweisungen Ihre Mitarbeiter benötigen. Für Tätigkeiten mit besonderen Risiken erstellen Sie auf dieser Grundlage eine Betriebsanweisung, und auf deren Basis unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“). Ohne die Gefährdungsbeurteilung fehlt beiden die Grundlage. Sie ist damit der Ausgangspunkt, an dem Ihr gesamter betrieblicher Arbeitsschutz ansetzt.

 

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht die Gefährdungsbeurteilung?

Die Pflicht ergibt sich aus § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Danach müssen Sie als Arbeitgeber die Gefährdungen an jedem Arbeitsplatz ermitteln und bewerten, ab dem ersten Mitarbeiter und unabhängig von der Branche. Zu den zu ermittelnden Gefährdungen nach § 5 ArbSchG zählt seit 2013 ausdrücklich auch die psychische Belastung. Nach der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie das Ergebnis gemäß § 6 ArbSchG („Dokumentation“) schriftlich festhalten.

Analog zu § 5 ArbSchG fordert auch die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) die Gefährdungsbeurteilung in § 3 („Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten“).

Je nach Tätigkeit treten spezifische Verordnungen hinzu, die die Gefährdungsbeurteilung zur Voraussetzung für den Betrieb machen, wie etwa:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Umgang mit Arbeitsmitteln und Maschinen.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die den Umgang mit chemischen und gefährlichen Stoffen regelt.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten.
  • Biostoffverordnung (BioStoffV) für Tätigkeiten mit Viren, Bakterien oder anderen Mikroorganismen.
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) zum Schutz vor physikalischen Einwirkungen.

Unsere Vorlage für die allgemeine Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz deckt die gesetzlichen Anforderungen nach § 5 und § 6 ArbSchG ab. Für die psychische Belastung bietet Fachkraft-Arbeitssicherheit eine eigene, software-gestützte Mitarbeiterbefragung an, die Ihre Mitarbeiter anonym auf ihren Smartphones oder auf Computern durchführen können. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über unsere Software für die psychische Gefährdungsbeurteilung erfahren möchten.

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