Beschreibung
Mit der Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft Vorlage von Fachkraft-Arbeitssicherheit können Sie die zweistufige Beurteilung der Arbeitsbedingungen rechtssicher durchführen: einmal als anlassunabhängige und einmal als anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung, sobald eine Schwangerschaft tatsächlich eintritt.
Alle fachlichen Angaben zu den Gefährdungen und Schutzmaßnahmen haben unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bereits vorausgefüllt. Damit sparen Sie sich die eigene Recherche im Mutterschutzrecht und bleiben trotzdem auf der sicheren Seite. Den Downloadlink zu unserer Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft Vorlage als Word-Datei und PDF erhalten Sie direkt nach Ihrem Kauf per E-Mail.
Die Inhalte unserer Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft
Für jeden Arbeitsplatz in Ihrem Betrieb müssen Sie vorab prüfen, ob eine schwangere oder stillende Frau dort ohne Einschränkung arbeiten könnte. Diese vorausschauende Prüfung schreibt § 10 Abs. 1 MuSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen“) im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) vor.
Trifft das nicht zu, müssen Sie festlegen, wie sich der Arbeitsplatz anpassen ließe. Manche Tätigkeiten kommen für eine schwangere oder stillende Frau gar nicht infrage, dort müssen Sie ein Beschäftigungsverbot vorsehen.
Diese Entscheidung nimmt Ihnen unsere Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft Vorlage zu großen Teilen ab. Für jede denkbare Gefährdung ist die passende Schutzmaßnahme bereits hinterlegt. Sie kreuzen nur die Punkte an, die auf Ihre Arbeitsplätze zutreffen.
Einige Beispiele zeigen, wie die Vorlage Gefährdung und Maßnahme verbindet.
| Gefährdung am Arbeitsplatz | Im Muster hinterlegte Schutzmaßnahme |
| Heben und Tragen von Lasten über 5 kg | Technisches Hilfsmittel oder Vertretung durch eine andere Person |
| Langes Stehen über vier Stunden ab dem fünften Monat | Sitzgelegenheit und zusätzliche Pausen |
| Ionisierende Strahlung, etwa am Röntgengerät | Beschäftigungsverbot, auch für stillende Frauen |
| Gefahrstoffe mit krebserzeugender oder fruchtschädigender Wirkung | Umgang untersagt, Ersatzstoff prüfen |
| Biostoffe der Risikogruppen 2 bis 4 | Kontakt vermeiden, bis zur Klärung des Immunstatus Beschäftigungsverbot |
| Lärm ab 80 dB(A) am Tag | Einsatz nur in Bereichen unter 80 dB(A) |
| Vibrationen an Maschinen oder Fahrzeugen | Einsatz nur bei geringen Schwingungen |
| Hitze über 26 Grad oder Kälte unter 17 Grad | Klima anpassen, nasse Umgebung meiden |
| Arbeit unter Überdruck | Beschäftigungsverbot |
| Ausrutschen oder Stürze | Rutschhemmende Böden und geeignete Schutzausrüstung |
| Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsarbeit | Arbeitszeit anpassen, behördliche Zustimmung einholen |
| Psychische Belastung oder Alleinarbeit | Belastung senken, Kontaktmöglichkeit sicherstellen |
Nach der Umsetzung der Schutzmaßnahmen müssen Sie in der Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft Vorlage festhalten, ob die Gefährdungen dadurch beseitigt wurden. Zusätzlich sollten Sie festhalten, wann und von wem die Gefährdungsbeurteilung überprüft wurde.
Die anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft
Meldet eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft oder Stillzeit, beginnt der zweite Schritt. Jetzt müssen Sie die bereits erstellte Gefährdungsbeurteilung auf ihren konkreten Arbeitsplatz übertragen und die passenden Schutzmaßnahmen umsetzen. Diese Pflicht regelt § 10 Abs. 2 MuSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen“).
Für den konkreten Arbeitsplatz ergeben sich daraus drei mögliche Ergebnisse.
- Die Tätigkeit darf ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen unverändert weitergeführt werden.
- Die Tätigkeit darf erst nach einer Umgestaltung des Arbeitsplatzes weitergeführt werden.
- Ist beides nicht möglich, darf die Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz nicht mehr ausgeübt werden.
Als Arbeitgeber müssen Sie der Mitarbeiterin zusätzlich ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anbieten und die zuständige Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft benachrichtigen. Diese Meldepflicht ergibt sich aus § 27 MuSchG („Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen“).
Für diese anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft brauchen Sie kein weiteres Dokument. Sie können dieselbe Vorlage, die Sie vorausschauend gemäß § 5 ArbSchG und § 10 Abs. 1 MuSchG ausgefüllt haben, verwenden. Sie müssen nur die konkreten Angaben zum Arbeitsplatz der Mitarbeiterin ergänzen und die festgelegten Schutzmaßnahmen in dieselbe Tabelle eintragen. Später müssen Sie dort auch festhalten, ob die Maßnahmen tatsächlich gewirkt haben.
Der Lieferumfang der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Nach dem Kauf können Sie die Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft Vorlage sofort als Word-Datei und als PDF herunterladen. Den Downloadlink senden wir Ihnen per E-Mail. Die Vorlage umfasst folgende Bestandteile.
- Eine Übersicht der Gefährdungsfaktoren mit den passenden Piktogrammen.
- Eine Beurteilungstabelle mit vorausgefüllten Gefährdungen und den dazu passenden Schutzmaßnahmen zum Ankreuzen.
- Ein Abkürzungsverzeichnis mit den verwendeten Rechtsgrundlagen.
- Ein Unterschriftsfeld für die verantwortliche Person aus der Geschäftsführung.
- Eine Kontrolltabelle für die wiederkehrende Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung.
Häufige Fragen rund um die Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft
Ist eine Gefährdungsbeurteilung bei Schwangerschaft Pflicht?
Ja. Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung um den Mutterschutz ergänzen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 10 Abs. 1 MuSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen“) und gilt bereits ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von der Größe des Betriebs und unabhängig davon, ob überhaupt Frauen bei Ihnen arbeiten.
Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung in der Schwangerschaft gemacht werden?
Die vorausschauende Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz müssen Sie unabhängig von einer konkreten Schwangerschaft für jeden Arbeitsplatz vornehmen. Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft meldet, müssen Sie die Beurteilung unverzüglich auf ihren Arbeitsplatz übertragen und die notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzen.
Wohin mit der Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft?
Obwohl man als Arbeitgeber eine Schwangerschaft der zuständigen Aufsichtsbehörde melden muss (§ 27 MuSchG), ist das bei der Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft nicht so.
Generell dient eine Gefährdungsbeurteilung in erster Linie dem Schutz der Beschäftigten. Bei der Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft dient sie dem Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes. Sie bleibt damit ein Arbeitsschutzdokument für den eigenen Betrieb. Erst in zweiter Linie dient sie bei Kontrollen als Nachweis für die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde.
Deshalb müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft dokumentieren und aufbewahren (§ 6 ArbSchG „Dokumentation“), so wie das für jede Gefährdungsbeurteilung gilt. Über das Ergebnis der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung müssen Sie außerdem die betroffene Mitarbeiterin und die übrigen Beschäftigten informieren, wie es in § 14 MuSchG („Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber“) vorgesehen ist.
Wie schnell muss die Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft nach einer Meldung erstellt werden?
Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft bekanntgibt, müssen Sie als Arbeitgeber unverzüglich handeln. Die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG muss zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen. Sie müssen also prüfen, welche der vorbereiteten Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz der Mitarbeiterin nötig sind, und diese sofort einrichten, etwa eine Hebehilfe bereitstellen oder die Mitarbeiterin an einen unbedenklichen Arbeitsplatz versetzen.
Wer füllt die Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft aus?
Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber, weil die Gefährdungsbeurteilung zu seinen Grundpflichten zählt. Zur Unterstützung können Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzuziehen. Mit unserer Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz Vorlage können Sie die Gefährdungsbeurteilung auch ohne externe Hilfe selbst durchführen.
Muss die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung seit der Gesetzesänderung 2025 noch erstellt werden?
Ja. Am 1. Januar 2025 trat eine Änderung von § 10 MuSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen“) durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft. Seitdem kann die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung in bestimmten Fällen entfallen. Das setzt jedoch voraus, dass der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) eine Regel oder Erkenntnis veröffentlicht, die eine Tätigkeit oder Arbeitsbedingung für schwangere oder stillende Frauen als unzulässig beschreibt. In diesem Fall müssen Sie im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) nur noch festhalten, dass es sich um eine solche Tätigkeit nach § 10 Abs. 1 Satz 3 MuSchG handelt.
Bislang hat der Ausschuss keine solche Regel veröffentlicht. Deshalb müssen Sie die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz weiterhin erstellen.
Passende Ergänzungen zur Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft
Die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz gehört in Ihre allgemeine Gefährdungsbeurteilung. Wenn diese in Ihrem Betrieb noch fehlt, können Sie sie auch mit unserer Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz erstellen.
Sie möchten die Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft oder andere Gefährdungsbeurteilungen nicht selbst durchführen? Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen das deutschlandweit für Sie.




Rezensionen
Es gibt noch keine Rezensionen.