externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit und möchten vor allem auf die wirtschaftlichen Vorteile der Auslagerung der sicherheitstechnischen Betreuung eingehen.

Vorweg: Auch die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit muss in Deutschland schriftlich bestellt werden! Für alle Unternehmen die, die im Arbeitsschutz bestens ausgestattet sein und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten möchten, wird es jetzt spannend.

Gesetzliche Grundlagen 

Wie in der Einleitung bereits erwähnt, ist die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deutschland kein Posten, den Unternehmen besetzen können wenn sie es für sinnvoll erachten, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Position in jedem Unternehmen das Arbeitnehmer beschäftigt.

Gemäß den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) haben Arbeitgeber die Verantwortung, die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter während der Arbeit zu gewährleisten.

Das Gesetz legt verschiedene Maßnahmen fest, um Unfälle und gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz zu verhindern und eine arbeitsgerechte Gestaltung zu fördern. Eine zentrale Maßnahme ist die fortlaufende Bewertung der Arbeitsbedingungen durch eine Gefährdungsbeurteilung.

In unserem Blogbeitrag 7 Handlungsschritte der Gefährdungsbeurteilung erfahren Sie mehr über die Bedeutung dieser Beurteilung.

Das ArbSchG schreibt weiter detailliert vor, dass Arbeitgeber von einem Betriebsarzt und einer externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ihren Mitarbeitern Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Sicherheits- und Gesundheitspflichten erhalten sollen.

Die genauen Anforderungen für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) detailliert festgelegt. Dieses Gesetz regelt die Bestellung schriftlich, die Übertragung bestimmter Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit, Unfallprävention und arbeitsgerechter Gestaltung sowie die Anforderungen an die Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und definiert detailliert die Bestellung, Anforderungen und Aufgabenfelder von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Worin liegt der Unterschied zu einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Zunächst einmal nennt man die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch SiFa oder Sicherheitsfachkraft. Sollten wir im weiteren Verlauf also den Begriff SiFa oder Sicherheitsfachkraft nutzen, so ist dies genau so richtig, nur einfach viel kürzer. Falsch hingegen ist die weit verbreitete und längst veraltete Abkürzung FaSi. Hier würden wir nämlich vom Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.V. sprechen. 

Eine interne Sicherheitsfachkraft (SiFa) ist ein zertifizierter Experte, der innerhalb des Unternehmens angestellt ist und die Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wahrnimmt. Diese Person ist direkt beim Arbeitgeber beschäftigt und ist in der Regel fest in die Organisationsstruktur des Unternehmens integriert. Sie arbeitet eng mit den Mitarbeitern zusammen und kennt die spezifischen Arbeitsbedingungen und -prozesse des Unternehmens sehr gut.

Im Gegensatz dazu, ist eine externe Sicherheitstachkraft ein Spezialist, der von einem externen Dienstleister oder einer Beratungsfirma bereitgestellt wird. Diese externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht fest im Unternehmen angestellt, sondern wird von außerhalb beauftragt, bestimmte Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu übernehmen.

Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen oft eine breite Palette an Erfahrungen aus verschiedenen Unternehmen mit und können einen frischen Blick auf die Arbeitsplatzsicherheit bieten. Je nach Bedarf und Vereinbarung kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zeitlich befristete oder projektbezogene Unterstützung leisten.

Ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit genau so rechtssicher?

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist genau so rechtskonform wie die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit. Aber Vorsicht, eine SiFa ist nur so gut wie ihre Beratung. In der Praxis ist die externe SiFa sogar eher die Regel als die Ausnahme. Alle Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden akzeptieren die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit uneingeschränkt, sofern diese über die nötige Qualifikation verfügt. Für die Unternehmen ergeben sich dadurch sowohl wirtschaftliche und als auch fachbezogene Vorteile. 

> Also gleich mal ein Angebot einholen und sparen!

Welche Vorteile haben externe Dienstleister?

Was wir sehr oft zu hören bekommen, obwohl es nicht den Tatsachen entspricht:

„Die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit Mehrkosten verbunden –  im Vergleich zur Ausführung von arbeitssicherheitstechnischen Tätigkeiten durch einen eigenen Mitarbeiter.“ 

Bei der Arbeitssicherheit ist dies nämlich anders. Dadurch, dass die Zugangsvoraussetzungen für die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit sehr hoch sind, haben grundsätzlich nur wenige Personen überhaupt erst die Berechtigung, sich als Fachkraft für Arbeitssicherheit fortzubilden.

Hinzu kommt, dass die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mindestens 1 Jahr dauert (meist 1,5 – 2 Jahre) und mit enormen Kosten verbunden ist. Gerade für kleinere Betriebe ist es wirtschaftlich kaum tragbar einen Mitarbeiter fortzubilden und den Posten der SiFa intern besetzen zu können.

Auch die Expertise der Sicherheitsfachkraft ist von besonderer Bedeutung, um den Schutz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Wenn eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit nun ein kleines Unternehmen neben ihrer normalen Tätigkeit im Betrieb betreut, kann diese nur wenig Erfahrung sammeln.

Nebentätigkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit sehen wir zudem grundsätzlich kritisch. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen betreut sehr viele Unternehmen und hat so vom Arbeitsunfall bis zur Unterweisung schon fast alles erlebt und durchgeführt. Sie hat so einen großen Erfahrungsschatz und kann das Unternehmen ganz anders beraten. Hierdurch wird es möglich, innovativen Gesundheitsschutz zu betreiben.

Wenn man nun bedenkt, dass die externe Sifa über mehr Berufserfahrung verfügt und meist noch deutlich günstiger ist als eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit, dann liegen die Vorteile auf der Hand und Sie sollten sich schnell ein kostenloses Angebot einholen.

Hinzu kommt, dass interne Mitarbeiter auch einmal krank werden oder sogar das Unternehmen verlassen können. Der Betrieb steht dann ganz ohne SiFa da. Mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit passiert dies nicht.

Aus den genannten Gründen entscheiden sich Unternehmen jeder Größe und Branche meist für einen Dienstleister für Arbeitsschutz und vergeben den Posten der Fachkraft für Arbeitssicherheit an einen solchen Anbieter.

Kosten externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist bereits ab 49 Euro pro Monat erhältlich. In diesem Festpreis sind die meisten Leistungen enthalten, um rechtskonformen Arbeitsschutz im Unternehmen zu betreiben. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter, der Branche und der Anzahl der Standorte. Im Vergleich dazu liegt das Durchschnittsgehalt einer festangestellten Fachkraft aktuell bei rund 55.500 Euro/Jahr, was einem Vielfachen einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit entspricht.

Auf unserer Seite Fachkraft Arbeitssicherheit Kosten haben wir alle Preise für unsere Dienstleistungen übersichtlich für Sie zusammengestellt.

 

Bestellung externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Kurz und knapp – schriftlich! Die Bestellung der externen SiFa muss immer schriftlich erfolgen. In der Praxis bedeutet das, dass die Bestellung vom Arbeitgeber bzw. einem Bevollmächtigten unterschreiben werden muss.

In dieser Bestellung werden dann alle Aufgaben und Zuständigkeiten sowie Laufzeit und Vergütung erfasst. Bei Bedarf lassen wir Ihnen gerne ein  kostenloses Angebot für die sicherheitstechnische Betreuung zukommen.

Fazit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind heute so rar gesät wie nie zuvor. Unternehmen suchen händeringend nach kompetentem Personal, werden aber häufig nicht fündig, obwohl es gibt in Deutschland viele Anbieter und Dienstleister als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt. Die größten Vorteile dabei sind, dass eine externe Sifa nicht nur günstiger als ein eigener Mitarbeiter ist, sondern bei einer sorgfältigen Auswahl auch mehr Erfahrung und Expertise mitbringt. 


Sie möchten mehr über externe Arbeitssicherheit erfahren?

Wir sind ein Team aus langjährigen Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsfachkräften. Dank unseres Einblicks in eine Vielzahl von Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen, kennen wir die großen und kleinen Herausforderungen, die der Arbeitsschutz mit sich bringt.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch oder lassen Sie sich gleich ein kostenloses Angebot von uns erstellen.