Als Arbeitgeber sind Ihnen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (kurz ASR für Arbeitsstättenregeln) sicher ein Begriff. Die ASR konkretisieren die Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und bieten Ihnen praktische Handlungshilfen zur rechtskonformen Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze. In diesem Zusammenhang beschäftigen sich die ASR mit einer Vielzahl von Themen, die entscheidend zur Arbeitssicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten beitragen.
Beispielsweise regelt die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkrete Schutzmaßnahmen für den Brandschutz am Arbeitsplatz (siehe dazu auch unseren Beitrag zu Brandklassen und Feuerlöscher). Auch für die richtige Raumtemperatur gibt es klare Vorgaben, wie die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ zeigt.
Erfahren Sie in diesem Beitrag von Fachkraft-Arbeitssicherheit mehr über die wichtigsten Technischen Regeln für Arbeitsstätten, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten und wie Sie deren Vorgaben in Ihrem Betrieb praktisch und rechtssicher umsetzen können.
Das Wichtigste zu den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Die ASR konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und sorgen für klare rechtliche Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Betrieben. Erarbeitet werden sie vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) und nach offizieller Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind sie verbindlich anzuwenden. Seit 2004 sind die ASR ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzrechts und unterstützen Unternehmen praxisnah bei der Umsetzung gesetzlicher Pflichten. Arbeitgeber – und damit alle Betreiber von Arbeitsstätten – sind verpflichtet, die ASR bei der Planung, Einrichtung und im Betrieb von Arbeitsstätten zu berücksichtigen. Zum Stichtag 1. Juli 2024 existieren 21 veröffentlichte Regelungen, die aktuell über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einsehbar sind. |
Die ASR als moderner Standard im Arbeitsschutz
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten wurden im Jahr 2004 eingeführt. Mit der Reform des Arbeitsschutzes wurden die Arbeitsstättenrichtlinien von der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den daraus abgeleiteten Arbeitsstättenregeln abgelöst.
Die ASR werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und treten nach ihrer Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten bieten eine verbindliche und praxisorientierte Handlungshilfe, damit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in allen Arbeitsstätten richtig umgesetzt werden.
Wie werden Arbeitsstätten definiert?
Die Rechtsgrundlage zur Definition von Arbeitsstätten stellt der § 2 ArbStättV dar. Demnach ist eine Arbeitsstätte nicht nur auf klassische Büroräumlichkeiten beschränkt, sondern umfasst sämtliche räumlichen und betrieblichen Bereiche, in denen Beschäftigte regelmäßig oder gelegentlich tätig sind. Auch zeitlich begrenzte und ortsveränderliche Arbeitsplätze wie Baustellen oder in der Land- und Forstwirtschaft werden dabei einbezogen.
Außerdem zählen Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie weitere betriebliche Einrichtungen wie Beleuchtungsanlagen, Feuerlöscheinrichtungen oder raumlufttechnische Anlagen dazu.
Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten im Überblick
Mit Stand 1. Juli 2024 existieren 21 veröffentlichte Arbeitsstättenregeln, die u. a. auf der offiziellen Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gesehen werden können.
ASR-Nr. | Bezeichnung |
ASR A1.2 | Raumabmessungen und Bewegungsflächen |
ASR A1.3 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung |
ASR A1.5/1,2 | Fußböden |
ASR A1.6 | Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände |
ASR A1.7 | Türen und Tore |
ASR A1.8 | Verkehrswege |
ASR A2.1 | Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen |
ASR A2.2 | Maßnahmen gegen Brände |
ASR A2.3 | Fluchtwege und Notausgänge |
ASR V3 | Gefährdungsbeurteilung |
ASR V3a.2 | Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten |
ASR A3.4 | Beleuchtung und Sichtverbindung |
ASR A3.4/7 | Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme (aufgehoben, Inhalte wurden in andere ASR überführt, wie ASR A2.3 oder ASR A3.4) |
ASR A3.5 | Raumtemperatur |
ASR A3.6 | Lüftung |
ASR A3.7 | Lärm |
ASR A4.1 | Sanitärräume |
ASR A4.2 | Pausen- und Bereitschaftsräume |
ASR A4.3 | Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe |
ASR A4.4 | Unterkünfte |
ASR A5.2 | Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen |
ASR A6 | Bildschirmarbeit |
(Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten – Wikipedia)
Welche Arbeitsstättenregeln sind die wichtigsten?
Eine Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt, denn die Relevanz einzelner Arbeitsstättenregeln hängt immer von den konkreten Bedingungen, der Branche und den betrieblichen Abläufen ab.
Aus unserer Sicht als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragte sind insbesondere jene Technischen Regeln für Arbeitsstätten wichtig, die die grundlegende Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Notfallvorsorge in Unternehmen regeln und in der Praxis für die meisten Unternehmen und Arbeitsstätten relevant sind.
Im Folgenden finden Sie die wichtigen ASR, die Sie als Arbeitgeber kennen und konsequent umsetzen sollten:
ASR V3: Gefährdungsbeurteilung
Sie sind verpflichtet, für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese bildet die Grundlage für sämtliche Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb und entscheidet darüber, welche weiteren individuellen Vorgaben für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten notwendig sind.
ASR A1.2: Raumabmessungen und Bewegungsflächen
Achten Sie darauf, dass alle Arbeitsplätze und Verkehrswege in Ihrem Unternehmen ausreichend Platz bieten. Die ASR A1.2 stellt sicher, dass Ihre Beschäftigten sich frei und sicher bewegen können, das in weiterer Folge Arbeitsunfälle verhindert und effizientes Arbeiten fördert.
ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge
Sie müssen gewährleisten, dass Fluchtwege und Notausgänge zu jeder Zeit klar erkennbar, zugänglich und ausreichend beschildert sind. Im Notfall muss eine schnelle Evakuierung Ihrer Arbeitsstätte möglich sein. Hier ist eine lückenlose Umsetzung der ASR-Vorgaben für alle Betriebe von hoher Relevanz.
ASR A3.4: Beleuchtung
Die richtige Beleuchtung ist maßgeblich für die Arbeitssicherheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Mit dieser Technischen Regel sorgen Sie dafür, dass sämtliche Räume Ihres Betriebes optimal beleuchtet sind, sodass Unfälle vermieden und die Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten erhalten bleibt.
ASR A3.5: Raumtemperatur
Sie sind dafür verantwortlich, dass die Temperaturen gemäß der Arbeitsstättenverordnung in den Arbeitsräumen zu jeder Jahreszeit angemessen und zumutbar sind. Die ASR A3.5 liefert Ihnen klare Vorgaben zu Mindest- und Höchsttemperaturen und schützt so Ihre Beschäftigten vor gesundheitsgefährdenden Bedingungen.
H3: ASR A3.6: Lüftung
Eine gute Luftqualität ist für Gesundheit und Konzentration Ihrer Beschäftigten wichtig, da sie das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit fördert. Sorgen Sie daher für ausreichende Frischluftzufuhr und setzen Sie die Vorgaben der ASR A3.6 konsequent um, auch im Hinblick auf hygienische und technische Standards.
ASR A4.1: Sanitärräume
Sie müssen Ihren Beschäftigten genügend und hochwertig ausgestattete Sanitärräume zur Verfügung stellen. Mit der ASR A4.1 erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und sorgen für Hygiene, Komfort und Gesundheitsschutz im Betrieb.
ASR A4.3: Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
Im Ernstfall kommt es auf schnelle und wirksame Erste Hilfe an. Statten Sie Ihre Arbeitsstätte nach den Vorgaben dieser ASR mit allen notwendigen Erste-Hilfe-Mitteln und, je nach Betriebsgröße und Branche, mit geeigneten Erste-Hilfe-Räumen aus, um jederzeit für Notfälle gerüstet zu sein.
Erfolgreiche Umsetzung der ASR: Worauf Sie achten sollten
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten sind in der Praxis eng mit weiteren Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verknüpft. Schnittstellen zu anderen relevanten Regelungen wie den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder branchenspezifischen Vorgaben sollten Sie stets in Ihr Arbeitsschutzmanagement einbeziehen. Achten Sie darauf, die Umsetzung der Arbeitsstättenregeln lückenlos zu dokumentieren.
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Prüfprotokolle und Nachweise zu Unterweisungen erhöhen nicht nur die interne Sicherheit, sondern sind auch bei Kontrollen durch Behörden und Berufsgenossenschaften (BG) vorzuweisen. Berücksichtigen Sie, dass es besondere ASR für spezifische Tätigkeitsfelder gibt, wie zum Beispiel für Bildschirmarbeit oder Verkehrswege auf Baustellen.
Gerade bei komplexen Anforderungen oder der Vorbereitung auf eine BG-Prüfung empfiehlt sich die Unterstützung wie durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, um von umfassenden Fachkenntnissen und Erfahrung im Arbeitsschutz zu profitieren.
Wir von Fachkraft-Arbeitssicherheit bieten Betrieben deutschlandweit einen ganzheitlichen Service: Neben der klassischen sicherheitstechnischen Betreuung steht Ihnen auch die arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt als präventive Maßnahme zur Verfügung. Für die gesetzlich vorgeschriebene DGUV V3 Prüfung übernimmt unser deutschlandweit aktives Team von Elektrofachkräften die Betreuung Ihres Unternehmens. So erhalten Sie alle wichtigen Dienstleistungen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus einer Hand.