Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der gemeinsamen Beurteilung eines industriellen Arbeitsplatzes

Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsingenieur und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Wenn Sie als Unternehmer Unterstützung im Arbeitsschutz suchen, sind Ihnen vermutlich schon die Begriffe Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit begegnet. Häufig fällt dazu noch die Bezeichnung Sicherheitsfachkraft. Für viele Betriebe bleibt dabei unklar, ob sich hinter den Begriffen unterschiedliche Rollen verbergen oder nur verschiedene Namen für dieselbe Aufgabe.

In diesem Beitrag von Fachkraft-Arbeitssicherheit erfahren Sie, worin sich diese Begriffe unterscheiden und wann Ihr Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen muss oder einen Sicherheitsingenieur braucht. Außerdem erfahren Sie, welche Aufgaben ein Sicherheitsingenieur dabei übernimmt und wie Sie die passende Unterstützung für Ihren Betrieb finden.

Sicherheitsingenieur vs. Sicherheitsfachkraft

Obwohl Sicherheitsingenieur und Sicherheitsfachkraft nach zwei verschiedenen Berufen klingen, meinen sie fast dasselbe. Eine Sicherheitsfachkraft (kurz Sifa) ist nur ein anderes Wort für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ein Sicherheitsingenieur wiederum ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die zusätzlich ein abgeschlossenes Ingenieurstudium vorweisen kann.  

 

Was ist mit Fachkraft für Arbeitssicherheit generell gemeint?

Die Bezeichnung „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ ist sozusagen der Funktionsbegriff für alle, die Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten. Die Grundqualifikation kann ein abgeschlossenes Ingenieurstudium sein. Ebenso genügt aber auch eine Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker oder als Meister, jeweils gefolgt von einer speziellen Weiterbildung.

Mehr zur Sifa-Weiterbildung können Sie in unserem Blogbeitrag „Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit“ nachlesen.

Den Rechtsrahmen bildet hier das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Nach § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) muss der Arbeitgeber eine Sicherheitsfachkraft oder einen Sicherheitsingenieur schriftlich bestellen.

 

Der Unterschied zwischen Ingenieurtitel und Sicherheitsingenieur

Ein Ingenieur wird in Ihrem Betrieb erst durch das erfolgreiche Durchlaufen von drei aufeinanderfolgenden Schritten offiziell zum Sicherheitsingenieur:

  1. Das Hochschulstudium: Die Person muss ein abgeschlossenes Ingenieurstudium vorweisen, um überhaupt die geschützte Berufsbezeichnung Ingenieur tragen zu dürfen.
  2. Die Sifa-Ausbildung: Der Ingenieur muss eine zusätzliche Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) absolvieren, um die nötige sicherheitstechnische Fachkunde zu erlangen.
  3. Die schriftliche Bestellung: Sie als Arbeitgeber müssen die Person formell und schriftlich für Ihren Betrieb ernennen.

Erst wenn Sie diese Bestellung auf Basis von § 7 Absatz 1 ASiG („Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) unterschreiben, darf die Person diese Funktion bei Ihnen offiziell ausüben. Für Sie als Unternehmer zählt also nicht der Titel allein, sondern erst das Gesamtpaket aus Studium, Ausbildung und Ihrer formellen Ernennung.

 

Sicherheitsingenieur und Sicherheitsfachkraft im Überblick

Weil ein Sicherheitsingenieur immer auch eine Sicherheitsfachkraft ist, unterscheiden sich beide nur in der Grundausbildung und den daraus folgenden Schwerpunkten.

Kriterium Sicherheitsfachkraft Sicherheitsingenieur
Verhältnis der Begriffe Oberbegriff für jede bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Ausprägung davon, mit Ingenieurstudium
Grundausbildung Techniker-, Meister- oder Ingenieurabschluss Ingenieurstudium, Bachelor oder Master
Sicherheitstechnische Fachkunde erforderlich erforderlich
Rechtsgrundlage und Aufgaben § 5 und § 6 ASiG identisch
Typischer Schwerpunkt praxisnahe Umsetzung im Tagesgeschäft technische Tiefe bei komplexen Anlagen
Häufige Einsatzfelder Handwerk, Werkstätten, kleinere und mittlere Betriebe Industrie, Maschinenbau, komplexe Baustellen

 

Wobei Sicherheitsingenieur und Sifa Ihren Betrieb unterstützen

Unabhängig vom Qualifikationsweg übernehmen beide Fachkräfte dieselben Kernaufgaben in einem Unternehmen. Diese ergeben sich aus § 6 ASiG („Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) und umfassen unter anderem:

  • Beratung des Arbeitgebers und der Führungskräfte bei Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und Arbeitsplätzen
  • Mitwirkung bei der Einführung neuer Arbeitsstoffe und Arbeitsverfahren

Einen ausführlichen Überblick über das gesamte Aufgabenspektrum von Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsfachkräften finden Sie in unserem Guide zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

Wann braucht Ihr Unternehmen einen Sicherheitsingenieur?

Ob Sie einen Sicherheitsingenieur oder eine Sicherheitsfachkraft für Ihre sicherheitstechnische Betreuung und weitere betriebsspezifische Betreuungsleistungen wählen, spielt rechtlich meist keine Rolle. Jede qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt die Vorgabe, egal welchen Ausbildungsweg sie gegangen ist.

In der Praxis lohnt ein Sicherheitsingenieur vor allem dort, wo es technisch anspruchsvoll wird, etwa im Maschinenbau oder auf komplexen Baustellen. Sein Ingenieurwissen hilft dabei, technische Anlagen und Verfahren sicher zu bewerten.

Ausschlaggebend ist also, ob in Ihrem Betrieb technische Komplexität oder die praxisnahe Umsetzung überwiegt. Für viele kleine und mittlere Betriebe genügt eine Fachkraft mit Techniker- oder Meisterbasis, während sich der Sicherheitsingenieur vor allem bei anlagen- und planungsintensiven Tätigkeiten auszahlt.

Am wichtigsten ist unserer Meinung nach ohnehin, dass Ihr Experte im Arbeitsschutz Erfahrung in dem Bereich mitbringt, in dem Sie ihn einsetzen.

 

Sicherheitsingenieur fest anstellen oder extern beauftragen?

Die Bestellung eines Sicherheitsingenieures oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit können Sie auf zwei Wegen erfüllen. Entweder stellen Sie eine eigene Fachkraft an, oder Sie beauftragen einen externen Dienstleister. Beide Wege sind nach dem ASiG zulässig.

Für kleine und mittlere Betriebe lohnt sich häufig die externe Lösung, weil eine eigene Fachkraft erst bei einer gewissen Betriebsgröße ausgelastet ist. Welche Einsatzzeiten für Sie gelten, richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, die je nach Betriebsgröße unterschiedliche Betreuungsmodelle vorsieht.

Ob sich für Sie die feste Anstellung oder die externe Beauftragung mehr lohnt, hängt von der Größe Ihres Unternehmens sowie von Ihrem konkreten Bedarf ab.

 

Was kostet ein Sicherheitsingenieur?

Wie so oft lässt sich auch hier kein pauschaler Preis für einen Sicherheitsingenieur nennen, denn die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Größe des Betriebs und Zahl der Beschäftigten
  • Gefährdungslage der Branche
  • die daraus folgende Einsatzzeit für die sicherheitstechnische Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2
  • die Entscheidung zwischen fester Anstellung und externer Beauftragung

Eine fest angestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. ein interner Sicherheitsingenieur verursacht laufende Kosten, auch wenn die Aufgaben nur einen Teil der Arbeitszeit ausmachen. Bei einer externen Betreuung zahlen Sie dagegen nur die tatsächlich nötige Einsatzzeit, was für KMU meistens die wirtschaftlichere Wahl darstellt.

Ein aussagekräftiger Preis ergibt sich erst aus Ihrem konkreten Bedarf. Über unser Kontaktformular erhalten Sie ein unverbindliches Angebot, das passgenau auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist.

 

Häufige Fragen rund um den Sicherheitsingenieur

Ist „Sicherheitsingenieur“ eine geschützte Berufsbezeichnung?

Ja, die Bezeichnung Ingenieur ist durch die Gesetze der Bundesländer rechtlich geschützt. Das bedeutet, dass sich nur Personen mit einem passenden Hochschulstudium so nennen dürfen. Allerdings reicht dieser akademische Titel allein nicht aus, um im Betrieb als Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt zu werden. Dafür verlangt das Arbeitssicherheitsgesetz zusätzlich den Nachweis der sogenannten sicherheitstechnischen Fachkunde (§ 7 ASiG „Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) und eine offizielle, schriftliche Ernennung durch den Arbeitgeber (§ 5 ASiG „Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“). Für Unternehmen ist bei der Beauftragung dieser Leistung oder bei der internen Besetzung also nicht der Titel entscheidend, sondern die Kombination aus der nachgewiesenen Fachkunde und der formellen Bestellung.

 

Welche Art von Ingenieur ist ein Sicherheitsingenieur?

Grundsätzlich kann jede Ingenieurdisziplin die Grundlage bilden, häufig etwa der Maschinenbau oder das Bauingenieurwesen, immer ergänzt um die sicherheitstechnische Fachkunde. Daneben gibt es eigenständige Studiengänge direkt im Sicherheitswesen.

Seit 2024 können laut § 4 der DGUV Vorschrift 2 („Sicherheitstechnische Fachkunde“) auch Personen mit bestimmten naturwissenschaftlichen Abschlüssen, etwa in Chemie oder Physik, den Sifa-Lehrgang absolvieren und als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Den Titel Sicherheitsingenieur führen sie dann zwar nicht, üben aber die gleiche Funktion im Betrieb aus.

Sinnvoll für Ihren Betrieb ist immer eine Fachrichtung, die zu Ihren spezifischen Risiken passt, wie beispielsweise das Bauingenieurwesen auf Baustellen oder die Verfahrenstechnik in der chemischen Industrie.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsingenieur und einem Sicherheitsbeauftragten?

Ein Sicherheitsbeauftragter (Sibe) kommt aus den Beschäftigten und unterstützt den Arbeitgeber ehrenamtlich vor Ort, geregelt in § 22 SGB VII. Der Sicherheitsingenieur ist dagegen eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem ASiG und berät den Arbeitgeber fachlich. Einen genaueren Überblick zu den Aufgaben eines Sibe finden Sie in unserem Blogbeitrag „Sicherheitsbeauftragter“.

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten durch Fachkraft-Arbeitssicherheit  

Wir bieten die Grundausbildung für Sicherheitsbeauftragte sowie regelmäßige Fortbildungen zur Auffrischung an. Beide Formate werden als E-Learning im Selbststudium absolviert und sind von allen Berufsgenossenschaften anerkannt.   Alternativ dazu bieten wir die Sibe-Ausbildung auch als ortsunabhängige, eintägige Online-Fortbildung mit unseren Dozenten an, bei der Fragen direkt im Kurs geklärt werden können.  

 

Ihr Unternehmen benötigt Unterstützung im Arbeitsschutz?

Ob Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsingenieur: Wir von Fachkraft-Arbeitssicherheit stellen Ihnen deutschlandweit beide Profis zur Seite, die Sie mit branchenübergreifender Erfahrung aus Betrieben unterschiedlichster Größe beraten. Gerne finden wir gemeinsam heraus, wer aus unserem Team den passenden Erfahrungsschatz für die Herausforderungen Ihres Unternehmens mitbringt. Kontaktieren Sie uns einfach, wenn Sie dazu weitere Fragen haben oder konkrete Unterstützung rund um Ihre betriebliche Arbeitssicherheit brauchen.

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