Sicherheitsbeauftragter

Sicherheitsbeauftragter: Bedeutung im Arbeitsschutz

Ein Sicherheitsbeauftragter (Sibe) fungiert in einem Unternehmen als Bindeglied zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft. Er ist sozusagen ein direkter Ansprechpartner vor Ort und in Unternehmen, die regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter auch gesetzlich vorgeschrieben.

Grob umrissen hilft ein Sicherheitsbeauftragter dabei, verschiedene Schutzmaßnahmen im Unternehmen umzusetzen und bei seinen Kollegen ein Bewusstsein für Gefährdungen zu schaffen. Was die konkreten Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten sind und wie sich seine Tätigkeit von der einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkraft genannt) unterscheidet, erörtern wir jetzt in diesem Beitrag.


Sicherheitsbeauftragter oder Sicherheitsfachkraft?

Die Begriffe Sicherheitsbeauftragter (Sibe) und Sicherheitsfachkraft (Sifa) werden häufig miteinander verwechselt, da beide „irgendetwas mit Arbeitssicherheit“ zu tun haben. In der Praxis handelt es sich dabei um zwei komplett unterschiedliche Rollen im Bereich des Arbeitsschutzes. Das beginnt bereits bei der Ausbildung und reicht über die Aufgaben bis hin zu den rechtlichen Grundlagen. Was einen Sibe mit einer Sifa verbindet, ist die Tatsache, dass beide eine ähnliche Zielsetzung verfolgen: die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden in einem Unternehmen zu gewährleisten.

Mehr zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten einer Sicherheitsfachkraft können Sie in unserem Guide Fachkraft für Arbeitssicherheit nachlesen.


Die rechtlichen Grundlagen eines Sicherheitsbeauftragten

Die wichtigste Rechtsgrundlage zur Bestellungen eines Sicherheitsbeauftragten findet sich im § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII):

„In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.“

(Quelle: § 22 SGB 7)

Hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten gibt es hier jedoch zwei Ausnahmen:

  1. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl weniger als 20 beträgt.
  2. Der Unfallversicherungsträger kann in seiner Unfallverhütungsvorschrift die Mindestanzahl von 20 Beschäftigten für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten anheben, wenn im Unternehmen nur geringe Gefahren für Leben und Gesundheit bestehen.


Sicherheitsbeauftragte in der DGUV Vorschrift 1

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist eine zentrale Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie verpflichtet Unternehmer ebenfalls, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, wenn mehr als 20 regelmäßig Beschäftigte im Unternehmen tätig sind.

Im vierten Kapitel der DGUV Vorschrift 1 „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ werden spezifische Anforderungen an Sicherheitsbeauftragte sowie die erforderliche Anzahl von Sicherheitsbeauftragten zur Unterstützung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes festgelegt.

Die wesentlichsten Punkte dem § 20 der DGUV Vorschrift 1“Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten“ sind:

Anzahl der Sicherheitsbeauftragten:  Für die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten gibt es 5 Kriterien:
1. Betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren
2 Räumliche Nähe zu den Beschäftigten
3. Zeitliche Nähe zu den Beschäftigten
4. Fachliche Nähe zu den Beschäftigten 5. Anzahl der Beschäftigten (ab 20 Mitarbeitern)  
Unterstützung durch den Unternehmer:  Der Unternehmer muss den Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, darf sie nicht benachteiligen und muss ihnen die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen.  
Kenntnisse im Arbeitsschutz:  Sicherheitsbeauftragte müssen Kenntnisse im Arbeitsschutz bezogen auf ihren Zuständigkeitsbereich haben, insbesondere zu den Schutzmaßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz.  
Teilnahme an Betriebsbegehungen, Unfalluntersuchungen und Arbeitsschutzausschuss Sitzungen:  Sicherheitsbeauftragte sollen an Betriebsbegehungen und Sitzungen des Arbeitsschutzes (ASA-Sitzungen) teilnehmen und die Ergebnisse kennen.  
Keine Weisungsbefugnis:  Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und tragen keine direkte Verantwortung für die Umsetzung von Maßnahmen, sondern agieren in einer unterstützenden Rolle und arbeiten oft eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Behörden zusammen.  
Ehrenamtliche Tätigkeit:  Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgaben ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit aus und haben keine Verantwortung.


Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Die Sibe-Ausbildung besteht aus einem  Grundlehrgang nach § 23 SGB VII sowie aus themen- und fachspezifischen Aufbauseminaren, die frühestens sechs Monate nach der Grundlehrgang besucht werden können, damit dazwischen genügend Zeit bleibt, um Erfahrungen im betrieblichen Arbeitsschutz sammeln zu können.

Der Grundlehrgang umfasst Themen wie rechtliche Grundlagen, Arbeitsschutzorganisation, Notfallmanagement, Gefährdungsanalyse und Unfalluntersuchung. Diesbezüglich bieten Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen Seminare zur Qualifikation von Sicherheitsbeauftragten an.

Durch die Teilnahme an unterschiedlichen Seminaren (je nach Tätigkeitsschwerpunkt eines Sibe) können die Grundkenntnisse sukzessive erweitert beziehungsweise aufgefrischt werden.

Je nach Berufsgenossenschaft (BG) oder Drittanbieter können die Grund- und Aufbaulehrgänge sowohl als Präsenz- oder Online-Lehrgänge als auch als Hybrid-Veranstaltungen absolviert werden.

Die Grundausbildung dauert meist ein bis drei Tage, die Aufbauseminare und Fortbildungen können ebenfalls ein bis drei Tage Zeit in Anspruch nehmen.


Die Ausbildungskosten

Wer die verantwortungsvolle Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten ehrenamtlich in einem Unternehmen übernimmt, muss nicht selbst für die Ausbildungskosten aufkommen. Das sieht auch die Gesetzgebung so:

Zitat:

„Die Unfallversicherungsträger haben für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind.“

(Quelle: § 23 SGB 7 – Einzelnorm)

Zusätzlich hat der Mitarbeiter während der Ausbildungszeit Anspruch auf Fortzahlung seines regulären Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.


Die wichtigsten Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten im Überblick

  • Erkennung und Meldung von Gefahrenquellen: Die Verantwortung liegt darin, potenzielle Gefahrenquellen am Arbeitsplatz zu identifizieren und diese an die zuständigen Stellen im Unternehmen zu melden. Dies umfasst sowohl technische als auch organisatorische Mängel oder leichtsinniges Verhalten.
  • Teilnahme an Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen: Die Teilnahme an Betriebsbegehungen und die Unterstützung bei internen sowie externen Audits sind ebenfalls zentrale Aufgaben. Mängel werden dokumentiert und Verbesserungsvorschläge eingebracht.
  • Die Sensibilisierung der Mitarbeitenden: Das ist eine zentrale, aber oft herausfordernde Aufgabe. Um einen ganzheitlichen Arbeitsschutz zu etablieren, ist es entscheidend, bei allen Beschäftigten ein Bewusstsein für Sicherheit zu schaffen und sie aktiv einzubinden. Dies erfordert kontinuierliche Kommunikation und praxisnahe Schulungen, um die Bedeutung des Arbeitsschutzes für jeden Einzelnen verständlich zu machen.
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen: Ein Sibe unterstützt sowohl den Arbeitgebers als auch Führungskräfte bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten und Arbeitsunfällen.
  • Kontrollgänge und Überprüfung von Schutzmaßnahmen: Der Sicherheitsbeauftragte wirft regelmäßig ein Auge darauf, ob die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden und ob die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen (PSA) vorhanden sind und richtig verwendet werden.
  • Beratung und Schulung: Kollegen werden im sicheren Umgang mit Betriebsmitteln und Arbeitsstoffen sowie zum sicherheitswidrigen und gefährdenden Verhalten beraten. Auch die Unterweisung im Arbeitsschutz für neuen und wechselnden Mitarbeitern ist Teil der Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten.
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften und Behörden: Die effektive Umsetzung des Arbeitsschutzes erfordert eine enge Kooperation zwischen dem Sicherheitsbeauftragten, der internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und dem Betriebsrat. Dazu gehört auch die Koordination mit Behörden und anderen Sicherheitsbeauftragten.
  • Dokumentation und Arbeitsschutzmanagement: Die Pflege von Dokumentationen wie dem Arbeitsmittelverzeichnis, Arbeitsausschuss-Sitzungsprotokollen sowie die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen sind weitere Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten.


Welche Voraussetzung sollte man als Sicherheitsbeauftragter erfüllen?

Um sich als Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen zu engagieren, sind keine besonderen Voraussetzungen gegeben. Die fachlichen Kenntnisse werden ohnehin im Rahmen der Ausbildung erworben.

Vielmehr ist ein hohes Maß an Bereitschaft zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Aufgabe wünschenswert. Sicherheitsbeauftragte müssen ein starkes Verantwortungsbewusstsein mitbringen, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.

Darüber hinaus sollten sie über ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten verfügen, um ihre Kollegen über Sicherheitsvorkehrungen zu informieren und zu sensibilisieren. Besonders vorteilhaft ist es für Sicherheitsbeauftragte, wenn sie in einem Unternehmen arbeiten, in dem sowohl die Geschäftsführung als auch die Belegschaft großen Wert auf eine umfassende Arbeitssicherheit legen.


Unsere 5 Tipps zum Einstieg als Sicherheitsbeauftragter

Als langjährige Fachkräfte für Arbeitssicherheit wissen wir, dass Arbeitssicherheit nicht in allen Betrieben als Unternehmenswert gleichermaßen gelebt wird. Um eine wirksame Sicherheitskultur zu etablieren, gibt es einige Punkte, die den Einstieg als Sicherheitsbeauftragter erleichtern:

  1. Verantwortung übernehmen: Ein Sicherheitsbeauftragter sollte stets Verantwortung für die Sicherheit im Betrieb übernehmen und sich bewusst sein, dass seine Handlungen und Entscheidungen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kollegen haben.
  2. Vorbildfunktion: In jeder Situation sollte der Sicherheitsbeauftragte ein Vorbild für sicherheitsbewusstes Verhalten sein. Dies bedeutet, dass er selbst die Sicherheitsregeln und Sicherheitsmaßnahmen vorlebt und einbehält.
  3. Keine Diskussionen über Sicherheit: Sicherheit ist nicht verhandelbar. Über Sicherheitsfragen muss man nicht diskutiert, sondern sie müssen einfach nur umgesetzt werden.
  4. Investition in Aus- und Weiterbildung: Eine gute Ausbildung sowie regelmäßige Weiterbildungen sind wichtig, um auf dem neuesten Stand der Sicherheitsvorschriften und -techniken zu bleiben.
  5. Motivation statt Belehrung: Gemäß dem Motto „Niemand mag Klugscheißer“ sollten Sicherheitsbeauftragte ihre Kollegen mithilfe einer positiven Kommunikation ermutigen und motivieren, sicherheitsbewusst zu handeln.


Unterstützung durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Professioneller Arbeitsschutz aus einer Hand: Von der sicherheitstechnischen Betreuung bis zur maßgeschneiderten Gefährdungsbeurteilung bieten wir bundesweit umfassende Unterstützung für Unternehmen aus allen Branchen.

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