Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsschutzgesetz: Die Basis für effektiven Arbeitsschutz

Das oberste Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist die stetige Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten. Während das Gesetz zur „Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes“ Ihre Mitarbeiter in den absoluten Mittelpunkt stellt, tragen Sie als Arbeitgeber die Hauptlast, die komplexen Vorgaben dieses Gesetzes einzuhalten.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten wir Unternehmen deutschlandweit dabei, die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes praxisnah und rechtssicher umzusetzen. In diesem Beitrag beleuchten wir die wesentlichsten Aspekte des Arbeitssicherheitsgesetzes. Erfahren Sie jetzt, Ihre wichtigsten Pflichten als Arbeitgeber und wie Sie effektiven Arbeitsschutz langfristig und nachhaltig in Ihrem Unternehmen etablieren können.

 

Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schützt seit 1996 die Gesundheit aller Beschäftigten in Deutschland. Es legt fest, wie Sie als Arbeitgeber für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen sorgen müssen. Geändert bzw. erweitert wurde das Gesetz zuletzt im Juli 2024 durch den Artikel 32. Unabhängig vom Standort und der Branche gilt das Arbeitsschutzgesetz für alle Arbeitsplätze in ganz Deutschland.

Arbeitsschutzgesetz deutschland 

Die fünf Abschnitte des Arbeitsschutzgesetzes im Überblick

1. „Allgemeine Vorschriften“
Dieser Abschnitt definiert den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes. Es schützt alle Beschäftigten, von Arbeitnehmern über Auszubildende bis hin zu Beamten, Richtern und Soldaten. Ausgenommen sind lediglich Hausangestellte in Privathaushalten und Heimarbeiter gemäß des Heimarbeitsgesetzes (HAG).

2. „Pflichten der Arbeitgeber“
Hier finden Sie die Regelungen zu den Pflichten des betrieblichen Arbeitsschutzes, die aus der EG-Rahmenrichtlinie übernommenen wurden. Unternehmen in Deutschland haben somit keine weitergehenden Verpflichtungen als Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten.

3. „Pflichten und Rechte der Beschäftigten“

In diesem Abschnitt werden Arbeitnehmer zur aktiven Mitwirkung am Arbeitsschutz verpflichtet, indem ihnen Vorschlagsrechte und Beschwerderechte eingeräumt werden.

4. „Verordnungsermächtigungen“
Der vierte Abschnitt ermächtigt die Bundesregierung, ergänzende Rechtsverordnungen zu erlassen. Diese dienen der konkreten Umsetzung des Gesetzes sowie europäischer und internationaler Vorgaben.

5. „Schlussvorschriften“
Hier wird die praktische Durchführung und Zusammenarbeit zwischen Landesbehörden und Unfallversicherungsträgern geregelt. Darüber hinaus finden sich hier auch Angaben über mögliche Bußgelder und Strafen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz.

 

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz?

Neben dem Arbeitsschutzgesetz bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine weitere wichtige Rechtsgrundlage für die Arbeitssicherheit in Deutschland. Die beide Gesetze erfüllen jedoch unterschiedliche Funktionen im Arbeitsschutzrecht.

Während das ArbSchG  die grundlegenden Arbeitgeberpflichten zum Schutz aller Beschäftigten festlegt, konzentriert sich das ASiG auf die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Zusammenarbeit verschiedener Experten aus dem Bereich Arbeitsschutz. So verpflichtet es beispielsweise Arbeitgeber zur Bestellung einer internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder von Betriebsärzten.

 

Wichtige Verordnungen, die das Arbeitsschutzgesetz ergänzen

Für bestimmte Branchen und Arbeitsbereiche gibt es zusätzliche Verordnungen, die den Arbeitsschutz detailliert regeln und die Anforderungen des ArbSchG konkretisieren:

    • Die Arbeitsstättenverordnung definiert Standards für Arbeitsplätze, um eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung für Beschäftigte zu schaffen, die von der Raumgestaltung und Beleuchtung bis zu Lüftung und Hygiene reichen.

    • Auf Baustellen greifen zusätzlich die Regelungen der Baustellenverordnung (BaustellV). Die Verordnung gilt für alle Bauarbeiten und schützt sämtliche auf der Baustelle anwesenden Personen und beginnt bereits in der Planungsphase.

    • Die Gefahrstoffverordnung enthält Regelungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen in Betrieben und soll Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Risiken schützen.


    • Die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Vorschriften) verpflichten alle Unternehmen und Versicherten, die Regeln für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einzuhalten.
 

Sonderregelungen im Arbeitsschutz

Neben den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften schützen zwei weitere Gesetze besonders schutzbedürftige Personengruppen am Arbeitsplatz.

Zum einen ist dies das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Um berufliche Nachteile während der Schwangerschaft und Stillzeit zu verhindern, sichert das Mutterschutzgesetz schwangeren und stillenden Frauen besondere Rechte am Arbeitsplatz sowie in der Ausbildung zu.

Zum anderen erhalten Jugendliche durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zusätzlichen Schutz bei der Arbeit und in der Ausbildung. Es begrenzt ihre Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, wobei die Arbeit in der Regel nur zwischen 6 und 20 Uhr stattfinden darf.

 

Die drei Säulen des ganzheitlichen Arbeitsschutzes

Der Arbeitsschutz in Deutschland gliedert sich in drei wesentliche Bereiche, die ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen:


    1. Technischer Arbeitsschutz. Der technische Arbeitsschutz konzentriert sich auf die Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln. Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sind dabei Voraussetzung, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
    2. Betrieblicher Arbeitsschutz. Der betriebliche Arbeitsschutz konzentriert sich auf die gesamte Sicherheitsorganisation eines Unternehmens. Diese umfasst die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten, eine angemessene Gesundheitsvorsorge sowie die korrekte Unterweisung der Beschäftigten für sicheres Arbeiten (Unterweisung Arbeitsschutz).
    3. Organisatorischer Arbeitsschutz. Der organisatorische Arbeitsschutz bildet den rechtlichen und strukturellen Rahmen. Er umfasst die gesetzlichen Grundlagen wie das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die Überwachung durch Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden.
 

Ihre wichtigsten Pflichten als Arbeitgeber

Eine Arbeitgeberpflicht, die ganz oben auf Ihrer Liste stehen sollte, ist die regelmäßige Durchführung und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. In dieser Beurteilung wird festgehalten, wo es in Ihrem Unternehmen Gefährdungen gibt und wie diese entschärft werden können, damit alle Ihre Mitarbeitenden bestmöglich geschützt sind. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Blogbeitrag „Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?“

Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung werden jedoch nicht nur körperliche Belastungen, sondern auch psychische Faktoren (psychische Gefährdungsbeurteilung) oder anlass- und personenbezogene Umstände wie schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen (Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft) berücksichtigt.

 

Ihre weiteren Arbeitgeberpflichten sind:

    • Dokumentation und laufende Fortschreibung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen (falls neue Arbeitsplätze oder Arbeitsmittel hinzukommen oder geändert werden)

    • Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstungen


    • Kontrolle der Wirksamkeit aller Schutzmaßnahmen
 

Arbeitsschutz bedeutet auch Pausenzeit

Wer hätte gedacht, dass sich das Arbeitsschutzgesetz nicht nur um die Arbeit, sondern auch ums Pausieren kümmert? Tatsächlich regelt das Arbeitszeitgesetz genau, wann und wie lange Beschäftigte ihre wohlverdiente Auszeit nehmen müssen. Die Regelungen sind dabei eindeutig:

    • Nach spätestens sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht.

    • Wer länger als neun Stunden arbeitet, dem stehen 45 Minuten Pausenzeit zu.

    • Flexibilität ist dabei durchaus erlaubt – die 30-Minuten-Pause lässt sich in zwei Blöcke von jeweils mindestens 15 Minuten aufteilen.

    • Auch zwischen den Arbeitstagen sorgt das Gesetz für ausreichend Erholung: Eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden ist vorgeschrieben.

Diese Pausenregelungen sind übrigens nicht verhandelbar, denn sie dienen dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention und sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.

 

Mit diesen rechtlichen Konsequenzen müssen Sie bei Verstößen gegen das ArbSchG rechnen

Nehmen Sie die Pflichten des Arbeitsschutzgesetzes ernst. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Gefährden Sie vorsätzlich die Gesundheit Ihrer Beschäftigten, riskieren Sie sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

Beachten Sie: Auch Ihre Mitarbeiter tragen Verantwortung. Sie müssen die festgelegten Schutzmaßnahmen einhalten und erkannte Gefahren umgehend melden.

 

Wie kann ganzheitlicher Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen gelingen?

Ein erfolgreicher Arbeitsschutz geht weit über die reine Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinaus. Der moderne Arbeitsschutz berücksichtigt sowohl physische als auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Dies umfasst eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung ebenso wie beispielsweise Bewegungsförderung und Maßnahmen zur Stressbewältigung. Die Integration von Gesundheitsförderung in den Arbeitsalltag schafft ein Umfeld, das das allgemeine Wohlbefinden Ihres Teams unterstützt.

Ganzheitlicher Arbeitsschutz muss als fixer Bestandteil der Unternehmenskultur verstanden und von allen Mitarbeitern aktiv mitgetragen werden. Technische Lösungen und Regelwerke schaffen zwar die Basis, doch nur durch die konsequente Einbindung Ihrer gesamten Belegschaft entsteht eine nachhaltige Sicherheitskultur. Das stellt sich jedoch nicht über Nacht ein, sondern erfordert einen kontinuierlichen Prozess, der von Geduld und Beharrlichkeit geprägt ist.

Führungskräfte nehmen dabei eine zentrale Vorbildfunktion ein und sollten Arbeitsschutzaspekte in sämtliche betriebliche Entscheidungen integrieren. Regelmäßige Schulungen, kombiniert mit einer offenen Kommunikation über potenzielle Risiken am Arbeitsplatz tragen zusätzlich zur langfristigen Stärkung des Sicherheitsbewusstseins Ihrer Mitarbeiter bei.

 

Ihre wirtschaftlichen Vorteile durch effektiven Arbeitsschutz

Mitarbeiter, die sich in einem sicheren Arbeitsumfeld bewegen, zeigen eine höhere Produktivität und Motivation. Ein umfassender Arbeitsschutz minimiert nicht nur Unfallrisiken und reduziert Ausfallzeiten, sondern steigert auch die Mitarbeiterzufriedenheit und damit die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. Zusätzlich wird das Image Ihres Betriebes gestärkt und die Mitarbeiterbindung erhöht.

 

Fazit: Praktische Umsetzung für den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen

Die erfolgreiche Realisierung eines ganzheitlichen Arbeitsschutzes erfordert verschiedene, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. Beginnen Sie mit regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen aller Arbeitsplätze und dokumentieren Sie die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sorgfältig.

Führen Sie kontinuierliche Schulungen und Unterweisungen durch, um das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter zu schärfen. Besonders wichtig ist dabei die aktive Einbindung der Belegschaft in unternehmensrelevante Sicherheitsfragen, denn nur durch die Mitwirkung Ihrer Mitarbeiter können Gefährdungen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Überprüfen und aktualisieren Sie die getroffenen Maßnahmen regelmäßig, um deren Wirksamkeit sicherzustellen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.

 

Professionelle Unterstützung für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz

Die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes sind vielfältig und komplex. Als zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie deutschlandweit bei der praktischen Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz: Von der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung über die Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen bis hin zur Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung.

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