Arbeitsmedizinische Betreuung: Ganzheitliche Prävention

Bei Fachkraft-Arbeitssicherheit stehen Lösungen im Mittelpunkt, die mehr als die gesetzlichen Mindestanforderungen zum Ziel haben: Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten eng mit erfahrenen Betriebsärzten zusammen, sodass Sie auf Wunsch alle Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aus einer Hand erhalten. So profitieren Sie von einer Betreuung, die ganzheitliche Prävention ermöglicht und ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld in Ihrem Betrieb schafft. Sie entscheiden flexibel, ob Sie unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit oder arbeitsmedizinische Betreuung einzeln oder als Komplettpaket in Anspruch nehmen möchten. Nutzen Sie unser Fachwissen für Ihr Unternehmen und lassen Sie sich jetzt individuell beraten!

arbeitsmedizinische betreuung

Referenzen

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Kosten arbeitsmedizinische Betreuung

Grundbetreuung*

ab

49 / Monat
  • Bereitstellung Betriebsarzt
  • Individuelle Beratung durch Betriebsarzt
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • Teilnahme an ASA Sitzungen
  • Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen
*Abhängig von Gefahrenklasse und Mitarbeiteranzahl

Weitere SiFa Dienstleistungen

alles aus einer Hand

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Keine versteckten Kosten, sondern pauschale Festpreise zur sicheren Budgetplanung.

FAQ zur arbeitsmedizinischen Betreuung

Eine arbeitsmedizinische Betreuung ist für alle Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der Beschäftigten. Bereits ab dem ersten Mitarbeiter müssen Unternehmen nicht nur eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern auch eine arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz, das "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit"  (ASiG), insbesondere § 2 ASiG „Bestellung von Betriebsärzten“ und § 3 ASiG „Aufgaben der Betriebsärzte“.

Die DGUV Vorschrift 2 mit dem Titel „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes. Diese Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelt ausführlich, wie die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen organisiert werden muss. Sie definiert außerdem die Aufgabenbereiche von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.Erläutert wird die DGUV Vorschrift 2 von der DGUV Regel 100-002.

Ein Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber umfassend im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Nach § 3 ASiG (Aufgaben von Betriebsärzten) berät er den Arbeitgeber sowie die für Arbeitsschutz und Verhütung von Arbeitsunfällen verantwortlichen Personen (z. B. Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) in allen relevanten Fragen.

Dazu gehört insbesondere die Mitwirkung bei der Planung, dem Bau und der Instandhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen. Er begleitet die Beschaffung technischer Arbeitsmittel, die Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe und berät bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln.

Darüber hinaus berät der Betriebsarzt zu ergonomischen und arbeitspsychologischen Fragestellungen, wie der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung. Er organisiert die Erste Hilfe im Betrieb und unterstützt bei Arbeitsplatzwechseln sowie der Eingliederung oder Wiedereingliederung von Beschäftigten.

Der Betriebsarzt untersucht die Arbeitnehmer, beurteilt ihre Gesundheit und berät sie individuell. Zudem überwacht er die Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb. Dies umfasst regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten, das Erkennen von Mängeln, die Mitteilung an den Arbeitgeber sowie Vorschläge und Kontrolle von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Er achtet auf die korrekte Nutzung von Körperschutzmitteln (persönliche Schutzausrüstung) und analysiert Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen, um geeignete Präventionsmaßnahmen vorzuschlagen.

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Aufklärung aller Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie die Unterweisung in Arbeitsschutzmaßnahmen. Zudem wirkt der Betriebsarzt bei der Planung und Schulung von Ersthelfern und medizinischem Hilfspersonal mit.

Wichtig ist, dass der Betriebsarzt auf Wunsch der Arbeitnehmer die Ergebnisse arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitteilt, jedoch nicht für die Überprüfung von Krankmeldungen zuständig ist.

Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung stellt sicher, dass der Betriebsarzt Ihr Unternehmen regelmäßig betreut. Die Einsatzzeiten richten sich nach dem Gefährdungspotenzial des jeweiligen Betriebs. Grundlage dafür ist der sogenannte WZ-Schlüssel (Klassifikation der Wirtschaftszweige), der jedem Unternehmen eine bestimmte Betreuungsgruppe zuordnet:

  • Gruppe I: hohes Gefährdungspotenzial
  • Gruppe II: mittleres Gefährdungspotenzial
  • Gruppe III niedriges Gefährdungspotenzial

Die Einsatzzeit für die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft und arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt ergibt sich aus einem festen Stundenfaktor pro Beschäftigten und Jahr:

  • Gruppe I (hoch): 2,5 Stunden pro Jahr und Beschäftigten
  • Gruppe II (mittel): 1,5 Stunden pro Jahr und Beschäftigten

Gruppe III (niedrig): 0,5 Stunden pro Jahr und Beschäftigten

Begehungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung tragen wesentlich dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu stärken. Sie bieten unter anderem folgende Vorteile:

  • Früherkennung von Risiken und Gesundheitsgefahren
    Betriebsärzte erkennen bei ihren Rundgängen potenzielle Gefährdungen und Belastungen frühzeitig. So lassen sich arbeitsbedingte Erkrankungen, Unfälle oder Berufskrankheiten verhindern und gezielte Präventionsmaßnahmen umsetzen.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen
    Durch die Analyse und Bewertung der Arbeitsplätze geben Betriebsärzte praxisnahe Empfehlungen zur ergonomischen und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Damit können Belastungen reduziert und die Arbeitsumgebung kontinuierlich verbessert werden.
  • Stärkung des Gesundheitsschutzes und der Präventionskultur
    Regelmäßige Begehungen fördern auch das Bewusstsein für Gesundheit und Sicherheit im Betrieb. Sie sensibilisieren Mitarbeitende und Führungskräfte für Risiken und regen zu gesundheitsbewusstem Verhalten an.
  • Individuelle Beratung und direkte Lösungen vor Ort
    Betriebsärzte stehen bei Begehungen für persönliche Gespräche zur Verfügung, beantworten Fragen und können direkt vor Ort individuelle Lösungen für spezielle Herausforderungen anbieten.
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
    Mit regelmäßigen Begehungen erfüllen Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz und dokumentieren die Umsetzung wirksamer Präventionsmaßnahmen.
  • Reduktion von Ausfallzeiten und Steigerung der Produktivität
    Durch die frühzeitige Erkennung und Beseitigung von Gesundheitsrisiken sinken krankheitsbedingte Ausfälle, was sich positiv auf die Produktivität und das Betriebsklima auswirkt.
  • Stärkung der Mitarbeiterbindung und Arbeitszufriedenheit
    Ein Unternehmen, das in die Gesundheit seiner Mitarbeitenden investiert, signalisiert Wertschätzung. Das fördert die Arbeitsmoral und bindet qualifizierte Fachkräfte langfristig an den Betrieb.

Arbeitsmedizinische Betreuung: Deutschlandweit im Einsatz

Sie möchten die arbeitsmedizinische Betreuung extern organisieren? Das ist eine verantwortungsvolle Entscheidung für die Gesundheit und Sicherheit in Ihrem Unternehmen.

Mit unserem Angebot unterstützen wir Sie zuverlässig und rechtssicher, sodass Sie von einer effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung profitieren können.

Sie sind ein digitales Unternehmen? Cool, wir auch! Aus diesem Grund gibt es all unsere Schulungen und Unterweisungen im Arbeitsschutz auch unkompliziert online. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern zur Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Was beinhaltet eine arbeitsmedizinische Betreuung von Fachkraft-Arbeitssicherheit?

Unsere arbeitsmedizinische Betreuung bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Dazu zählen unter anderem die betriebsärztliche Grundbetreuung sowie regelmäßige Begehungen durch erfahrene Betriebsärzte.

Zusätzlich bieten wir arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen durch unsere Betriebsärzte an. Außerdem unterstützen wir Sie bei Gefährdungsbeurteilungen und entwickeln Präventionsmaßnahmen gegen arbeitsbedingte Erkrankungen. Zudem nehmen unsere Betriebsärzte auf Wunsch an den vierteljährlichen  Sitzungen Ihres Arbeitsschutzausschusses teil.

Mit unserer arbeitsmedizinischen Betreuung stehen wir Ihnen auch bei Tätigkeiten mit erhöhten gesundheitlichen Risiken zur Seite, zum Beispiel beim Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm, körperlich oder psychisch belastenden Arbeiten und unter besonderen Arbeitsbedingungen.

Zusammenarbeit von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Während unsere Betriebsärzte vor allem für die arbeitsmedizinische Betreuung und Prävention zuständig sind, verantworten wir als Fachkräfte für Arbeitssicherheit unter anderem die sicherheitstechnische Betreuung und die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. In der Praxis lassen sich diese Bereiche jedoch nicht strikt trennen, da Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit ineinandergreifen und eine enge Zusammenarbeit erfordern. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz können wir für Ihr Unternehmen optimale Bedingungen schaffen und sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden bestmöglich sichern.