Gefaehrdungsbeurteilung Baustelle erstellen

Gefährdungsbeurteilung für Baustellen: Risiken minimieren

Mit einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung für Baustellen schaffen Sie die ideale Grundlage, um auf Ihrer Baustelle Risiken und Gefährdungen gezielt zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen. So schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern gewährleisten auch einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf Ihres Bauprojektes.

Auf Baustellen sind die Arbeitsabläufe oft besonders dynamisch und komplex. Wechselnde Witterungsbedingungen, Lärm, die Zusammenarbeit verschiedener Gewerke und der Einsatz zahlreicher Maschinen stellen hohe Anforderungen an die Sicherheit. Um Gefahren systematisch zu minimieren, ist eine strukturierte Herangehensweise erforderlich.

Erfahren Sie jetzt, worauf es bei der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen ankommt und welche gesetzlichen Regelungen Sie beachten müssen.


Die Gefährdungsbeurteilung Baustelle als Sonderfall

Grundsätzlich sind die Struktur und Inhalte von Gefährdungsbeurteilungen immer ähnlich, da die wichtigsten Punkte vorgegeben sind. Auf Baustellen sind die Betrachtungsfelder jedoch besonders vielfältig, was diese Art der Gefährdungsbeurteilung zu den umfangreichsten im Arbeitsschutz macht.

Baustellen zählen nicht nur zu den gefährlichsten Arbeitsumgebungen, sondern auch zu den am schnellsten wechselnden.  Sowohl körperliche als auch psychische Herausforderungen wie Höhenarbeit, der Einsatz leistungsstarker Maschinen oder der Umgang mit Gefahrstoffen bringen erhebliche Risiken mit sich. Diese Bedingungen erfordern eine sorgfältige Planung und präzise Gefährdungsbeurteilung, um die Sicherheit aller Mitarbeitenden zu gewährleisten. Auf Baustellen umfasst dies unter anderem auch die Prüfung von Maschinen, Verkehrswegen sowie Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Fluchtplänen.


Arbeitsunfälle auf Baustellen besonders häufig

Laut den Unfallstatistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) treten in Baukonstruktionsberufen die meisten meldepflichtigen Arbeitsunfälle auf. In der DGUV-Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2023“ werden für die Arbeitsumgebung Baustelle 108.818 gemeldete Arbeitsunfälle angeführt. (Quelle: Statistik – Arbeitsunfallgeschehen 2023, S. 92, Tabelle 65)


Rechtliche Vorgaben für die Gefährdungsbeurteilung für Baustellen

Als Arbeitgeber sind Sie auf mehreren Ebenen gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen für Ihre Baustelle durchzuführen und zu dokumentieren.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus nachfolgenden gesetzlichen Regelungen, die alle darauf abzielen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu gewährleisten. Zu den relevanten Gesetzen und Verordnungen gehören:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
    Nach § 5 ArbSchG müssen Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen beurteilen, um Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Ergebnisse sind lückenlos zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen.
  • Biostoffverordnung (BioStoffV):
    Diese regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und fordert eine spezifische Gefährdungsbeurteilung, wenn Beschäftigte potenziell mit Biostoffen in Kontakt kommen.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
    Sie schreibt vor, wie Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu bewerten und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Beschäftigte vor chemischen Risiken zu schützen.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
    Diese Verordnung definiert Anforderungen an sichere Arbeitsplätze und Arbeitsumgebungen, die ebenfalls Teil der Gefährdungsbeurteilung Baustelle sein müssen. Weiterführende Informationen darüber, finden Sie in unserem Blogbeitrag zur Arbeitsstättenverordnung.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie dabei, nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Baustelle zu schaffen, sondern auch alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.


Gefährdungen auf Baustellen durch Asbest: Worauf Sie achten müssen

Vor allem bei Abbruchs-, Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten (den sogenannten ASI-Arbeiten) an Gebäuden, die vor 1993 errichtet oder saniert wurden, besteht ein erhöhtes Risiko, auf asbesthaltige Materialien zu stoßen. Bis zum generellen Asbestverbot in Deutschland am 31.10.1993 war Asbest ein weit verbreiteter Baustoff, der sich heute noch in vielen Bestandsgebäuden in Materialien wie Dachplatten, Putze oder Fliesenkleber findet.

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024 (§ 6 GefStoffV – Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung) wurde ein risikobasiertes Maßnahmenkonzept eingeführt. Dieses sogenannte „Ampel-Modell“ unterscheidet zwischen geringem, mittlerem und hohem Risiko und passt die Schutzmaßnahmen entsprechend der Exposition an. Ziel ist es, die Sicherheit auf Baustellen weiter zu erhöhen und klare Vorgaben für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien zu schaffen. Mehr zu diesem wichtigen Thema können Sie auch in unserem Beitrag Gefährdungsbeurteilung Asbestsanierung nachlesen.

Als Arbeitgeber sollten Sie daher vor Beginn von Bauarbeiten prüfen, ob Asbest im Gebäude vorhanden sein könnte, und geeignete Maßnahmen ergreifen.


Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung für Baustellen

Wie jede Gefährdungsbeurteilung muss auch die Gefährdungsbeurteilung Baustelle vor Beginn der Arbeiten erfolgen (idealerweise bereits während der Planungsphase der Baustelleneinrichtung). Dies ermöglicht es, potenzielle Gefahren frühzeitig zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Da die Tätigkeiten im Bauwesen stark variieren –  von Tief- und Hochbau über Dacharbeiten bis hin zu Montagen und Elektroinstallationen – gibt es kein allgemeingültiges Schema für die Gefährdungsbeurteilung.

Stattdessen sollte sie individuell an die jeweiligen Arbeitsbereiche angepasst werden. Unterstützung bieten dabei branchenspezifische Handlungshilfen, wie sie von der BG Bau oder der BAuA bereitgestellt werden.

Für eine systematische Analyse können folgende Gefährdungsfaktoren herangezogen werden:

  • Mechanische Gefährdungen (z. B. durch Maschinen oder Werkzeuge)
  • Elektrische Gefährdungen (elektrischer Schlag, elektrostatische Aufladungen)
  • Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsgefahr (Hautkontakt mit Gefahrstoffen, physikalisch-chemische Gefährdungen)
  • Biostoffe (Infektionsgefahr durch Biostoffe)
  • Thermische Einwirkungen (heiße oder kalte Oberflächen)
  • Physikalische Einflüsse (z. B. Lärm oder Vibrationen)
  • Arbeitsumgebungsbedingungen (z. B. Witterung, unzureichende Flucht- oder Verkehrswege, Licht)
  • Physische Belastungen (Arbeitsschwere)
  • Psychische Belastungen (Zeitdruck, häufige Nachtarbeit, Lärm, Klima)

Wer kann die Gefährdungsbeurteilung für Baustellen durchführen?

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV und der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der  DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) sind Betriebe verpflichtet, entsprechend ausgebildete Sachverständige oder fachkundige Personen bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung hinzuzuziehen.

Dazu zählen insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Experten für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bringen das notwendige Fachwissen mit, um potenzielle Risiken umfassend zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.


Wie Gefährdungen auf Baustellen beurteilt werden

Die Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen basiert auf den individuellen Gegebenheiten vor Ort, den Arbeitsabläufen im Betrieb und den jeweiligen Aufgaben. Mit der Überarbeitung der TRBS 1111 (Technische Regel für Betriebssicherheit) im September 2024 steht nun eine noch umfangreichere Unterstützung für die Erstellung solcher Beurteilungen zur Verfügung.

Seit der Novellierung 2024 müssen u. a. Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, §§ 14, 15 und16) geprüft werden. Zusätzlich wurden die Inhalte der TRBS 1111 erweitert: ein neuer Anhang enthält detaillierte Empfehlungen zur systematischen Berücksichtigung psychischer Belastungen (siehe dazu auch unseren Leitfaden Psychische Gefährdungsbeurteilung).

Diese Ergänzungen ermöglichen eine präzisere Bewertung und die Ableitung passender Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ganzheitlich zu gewährleisten.


Die Beurteilung von Gefährdungen auf Baustellen anhand 7 bewährter Schritte

1. Vorbereitung 

  • Betrachtungsbereiche festlegen: Definieren Sie Abteilungen, Arbeitsplätze oder Tätigkeiten, die beurteilt werden sollen. Ähnliche Arbeitsbedingungen können zusammengefasst werden.
  • Informationsbasis schaffen: Nutzen Sie relevante Gesetze, betriebsinterne Unterlagen (z. B. Prüfprotokolle, Gefahrstoffverzeichnisse) und Herstellerinformationen zu Maschinen und Arbeitsmitteln.

2. Gefährdung ermitteln

  • Identifizieren Sie alle potenziellen Gefährdungen, z. B. durch Arbeiten in der Höhe, Umgang mit Gefahrstoffen oder ergonomische und organisatorische Faktoren.
  • Die Ermittlung erfolgt durch Baustellenbegehungen, Prüfungen von Arbeitsmitteln und Gespräche mit Beschäftigten.
  • Wichtig: Berücksichtigen Sie nicht nur Mitarbeitende, sondern auch Baustellenbesucher oder unbeteiligte Dritte.

3. Gefährdung beurteilen 

  • Bewerten Sie die Risiken mit einem einheitlichen Maßstab (z. B. von „gering“ bis „hoch“) und prüfen Sie bereits vorhandene Schutzmaßnahmen.

4. Schutzmaßnahmen festlegen

  • Entwickeln Sie neue Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip im Arbeitsschutz (Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Persönliche Schutzausrüstung).

5. Schutzmaßnahmen umsetzen

  • Legen Sie Verantwortlichkeiten und Zeitrahmen fest und priorisieren Sie Maßnahmen basierend auf der Risikobewertung.

6. Prüfung und Dokumentation

  • Überprüfen Sie die Umsetzung der Maßnahmen und bewerten Sie deren Wirksamkeit.
  • Dokumentieren Sie alle Ergebnisse und bestätigen Sie diese mit Datum und Unterschrift.

7. Gefährdungsbeurteilung Baustelle fortschreiben

  • Immer, wenn neue Maschinen eingesetzt werden oder neue Arbeiten in Ihr Leistungsportfolio aufgenommen werden, sollten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung entsprechend fortschreiben. Zudem empfiehlt es sich, die Gefährdungsbeurteilung mindestens einmal jährlich auf ihre Aktualität zu überprüfen.

Mehr zu diesen Schritten erfahren Sie in unserem Blogartikel 7 Handlungsschritte der Gefährdungsbeurteilung.


Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung für Baustellen?

Die Kosten für eine Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen beginnen bei uns bereits ab 480 Euro pro Stück und hängen vom Umfang und den spezifischen Anforderungen Ihres Bauvorhabens ab. Der genannte Preis umfasst ein individuelles Vorgespräch, die systematische Ermittlung der Gefährdungen sowie die Erstellung und Aktualisierung der notwendigen Dokumentation. Hier erfahren Sie mehr über unsere Kosten für Arbeitssicherheit.

Wenn Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung Baustelle Unterstützung benötigen: Wir bieten unsere Dienstleistungen rund um einen rechtssicheren Arbeitsschutz für Unternehmen aller Branchen in ganz Deutschland an.

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