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Das Explosionsschutzdokument ist sozusagen der „Deep Dive“ einer Gefährdungsbeurteilung. Im Ex Schutz Dokument werden alle Explosionsgefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung sowie alle technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen angeführt. |
(Zuletzt aktualisiert am 27.01.2026)
Explosionsschutzdokument richtig erstellen
Ob kleiner Handwerksbetrieb, Krankenhaus oder spezialisierte Anlage: Ein Explosionsschutzdokument ist gemäß Gefahrstoffverordnung branchenunabhängig immer dann erforderlich, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass durch das Zusammentreffen von brennbaren Gefahrstoffen, Sauerstoff und Zündquellen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.
Explosionen passieren zwar eher selten am Arbeitsplatz, aber wenn sie vorkommen, sind die Folgen oft gravierend. Mitarbeiter können verletzt werden, was Ihrem Unternehmen teuer zu stehen kommen kann. In diesem Beitrag von Fachkraft-Arbeitssicherheit erläutern wir unter anderem:
- Wie erstellt man ein Explosionsschutzdokument richtig ?
- Was muss in einem Explosionsschutzdokument enthalten sein?
- Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen?
- Warum sollte das Ex Schutz Dokument immer aktuell sein?
Wie erstellt man ein Explosionsschutzdokument richtig?
Als Arbeitgeber tragen Sie die rechtliche Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und den Schutz Ihrer Anlagen. Sie müssen das Explosionsschutzdokument richtig erstellen, bevor Tätigkeiten aufgenommen oder Anlagen in Betrieb genommen werden, in denen gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten können. Dabei gibt es keine formellen Vorgaben, wie das Explosionsschutzdokument auszusehen hat.
Als fachspezifische Erweiterung Ihrer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 GefStoffV („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) müssen Sie entsprechend § 6 Absatz 9 GefStoffV alle Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische in Ihrem Explosionsschutzdokument noch einmal gesondert anführen.
Was muss aus dem Explosionsschutzdokument hervorgehen?
Im Ex Schutz Dokument gemäß § 6 Abs. 9 GefStoffV muss ersichtlich sein, dass Sie alle Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen und angemessene Vorkehrungen getroffen haben, um Explosionen zu verhindern.
Des Weiteren muss daraus hervorgehen, ob und welche Bereiche Sie in Zonen eingeteilt haben (gem. Anhang I Nr. 1.7 GefStoffV „Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche“) und für welche Bereiche die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen gelten (gemäß Anhang I Nr. 1 GefStoffV „Anwendungsbereich“).
Um das Explosionsschutzdokument richtig zu erstellen, muss ebenfalls ersichtlich sein, wie die Vorgaben gem. § 15 GefStoffV („Zusammenarbeit verschiedener Firmen“) umgesetzt werden.
Zusätzlich muss ein richtig erstelltes Explosionsschutzdokument auch Informationen darüber enthalten, welche Überprüfungen nach § 7 Abs. 7 GefStoffV („Grundpflichten“) und welche Prüfungen nach Anhang 2 Abschn. 3 BetrSichV („Explosionsgefährdungen“) und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 1 („Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen„) durchzuführen sind.
Was muss ein Explosionsschutzdokument enthalten?
Obwohl für das Explosionsschutzdokument wie erwähnt keine verbindliche Form vorgeschrieben ist, hat sich in der betrieblichen Praxis ein strukturierter Aufbau bewährt. Dieser ermöglicht Ihnen eine vollständige Darstellung aller Sicherheitsaspekte für Ihren Betrieb.
Grundlegende Informationen
Hier geben Sie einfach die Adresse Ihres Standorts sowie die betroffene Abteilung oder das Gebäude an. Außerdem muss im Dokument stehen, wer für diesen Bereich verantwortlich ist und an welchem Tag es erstellt wurde.
Räumliche Beschreibung
Dieser Teil umfasst eine Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten Ihres Betriebes bzw. Standortes. Gebäudepläne, Lagepläne sowie die Dokumentation der lüftungstechnischen Einrichtungen dienen hierbei als wichtige Ergänzungen.
Verfahrensbeschreibung
In diesem Teil halten Sie fest, wie in Ihrem Betrieb gearbeitet, produziert oder gereinigt wird. Wichtige Details sind hierbei der Zustand der Stoffe sowie der Druck und die Temperatur, unter denen die Verarbeitung stattfindet. Ein einfaches Verfahrensfließbild hilft dabei, die Stellen im Prozess sichtbar zu machen, an denen gefährliche Gemische entstehen können.
Stoffdaten
In diesem Bereich werden alle brennbaren Stoffe aufgelistet, mit denen Sie im Betrieb arbeiten oder die bei Ihren Prozessen entstehen. Für jeden Stoff müssen wichtige Kennzahlen im Explosionsschutzdokument stehen, wie zum Beispiel der Flammpunkt oder die Explosionsgrenzen. Diese Werte entnehmen Sie am einfachsten den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller.
Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
Hier wird festgehalten, wo genau in Ihrem Betrieb eine Explosionsgefahr besteht. Damit das für jeden sofort erkennbar ist, werden diese Bereiche in einem Zonenplan grafisch eingezeichnet. Diese Einteilung in Zonen gibt an, wie oft und wie lange an diesen Stellen mit einer gefährlichen Atmosphäre zu rechnen ist. Als wesentliche Orientierungshilfe dient hierbei die Beispielsammlung der DGUV Regel 113-001 (EX-RL), die bewährte Standards für die Zoneneinteilung in verschiedenen Branchen vorgibt.
Explosionsschutzkonzept
In diesem Teil vom Explosionsschutzdokument wird erklärt, wie die verschiedenen Schutzmaßnahmen im Betrieb ineinandergreifen. Um eine klare Übersicht zu gewährleisten, werden diese Vorkehrungen in technische und organisatorische Bereiche unterteilt.
Die technischen Maßnahmen umfassen den Einsatz von Betriebsmitteln, die für die jeweilige Zone zugelassen sind, sowie die Installation von Lüftungsanlagen oder Gaswarneinrichtungen zur Überwachung der Atmosphäre. Ebenfalls werden hier Verfahren zur Inertisierung oder Systeme zur Begrenzung von Explosionsauswirkungen, wie etwa Berstscheiben und Explosionsunterdrückungsanlagen, aufgeführt.
Auf der organisatorischen Ebene werden verbindliche Reinigungspläne zur Vermeidung von gefährlichen Staubablagerungen sowie die Durchführung regelmäßiger Unterweisungen für alle betroffenen Mitarbeitenden dokumentiert. Zudem finden hier schriftliche Arbeitsfreigabesysteme für brandgefährliche Tätigkeiten wie Schweißen oder Flexen sowie die Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche durch Warn- und Verbotsschilder ihren Platz.
Das Explosionsschutzkonzept folgt dabei der gesetzlich festgelegten Rangfolge des integrierten Explosionsschutzes. Zuerst wird beschrieben, wie das Entstehen gefährlicher Gemische durch Belüftung oder Absaugung verhindert wird. Falls dies nicht vollständig möglich ist, zeigt das Dokument auf, wie Zündquellen sicher vermieden werden. Als letzte Stufe werden Maßnahmen aufgeführt, welche die Auswirkungen einer möglichen Explosion auf ein Minimum begrenzen.
Anhänge und mitgeltende Dokumente
Dieser Abschnitt am Ende des Explosionsschutzdokuments dient als Sammelstelle für alle ergänzenden Unterlagen, auf die im Text verwiesen wird. Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen werden in diesem Teil hinterlegt. Auch die Dokumentation zur Abstimmung zwischen verschiedenen Firmen gehört in diesen Bereich.
(Quelle: DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“)
Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen?
Grundsätzlich tragen Sie als Arbeitgeber die rechtliche Verantwortung für die Erstellung des Explosionsschutzdokuments. Sie können diese Aufgabe zwar delegieren, zum Beispiel an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dennoch bleiben Sie für die Richtigkeit der Angaben im Ex Schutz Dokument verantwortlich. Die Person, die das Dokument tatsächlich anfertigt, muss auf jeden Fall über die nötigen Fachkenntnisse verfügen.
Um als fachkundige Person für diese Aufgabe zu gelten, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Eine entsprechende berufliche Ausbildung sowie praktische Erfahrung im Explosionsschutz.
- Die Person muss eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in diesem Bereich ausüben und sich regelmäßig fortbilden.
- Es sind fundierte Kenntnisse über physikalische Grundlagen, die Anlagen im Betrieb sowie die relevanten Prozesse erforderlich.
- Die Person muss auch mit den gesetzlichen Vorschriften, wie der Gefahrstoffverordnung sowie den Technischen Regeln für Betriebssicherheit und Gefahrstoffe sowie mit dem aktuellen Stand der Technik vertraut sein.
Auch, wenn ein externer Dienstleister das Explosionsschutzdokument erstellt, müssen die Personen aus Ihrem Betrieb, die die Anlagen vor Ort am besten kennen, eng in den Prozess einbezogen werden.
Muss das Explosionsschutzdokument unterschrieben werden?
Die gesetzlichen Regelungen wie § 6 GefStoffV verlangen eine Nachweispflicht, ohne das Wort Unterschrift explizit zu nennen. In der betrieblichen Praxis ist die Unterzeichnung dennoch der anerkannte Weg, um die Rechtsgültigkeit des Ex Schutz Dokuments sicherzustellen.
Mit einer Unterschrift wird nachweisbar festgehalten, dass die Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung stattgefunden hat und die Geschäftsleitung die Inhalte zur Kenntnis genommen hat. Damit übernimmt die verantwortliche Person offiziell die Haftung für die im Explosionsschutzdokument festgelegten Vorkehrungen.
Mustervorlagen u. a. von Unfallversicherungsträgern sehen zwei Unterschriftsfelder vor: Eines für die fachkundige Person, die die Ausarbeitung vorgenommen hat und mit der Unterschrift die fachliche Richtigkeit bestätigt. Ein weiteres Feld ist für den Arbeitgeber vorgesehen, der das Explosionsschutzdokument mit seiner Unterschrift für den Betrieb freigibt.
Ohne eine eindeutige Freigabe durch Datum und Unterschrift ist bei einer Betriebsprüfung oder nach einem Schadensfall schwer belegbar, welche Version des Explosionsschutzdokuments aktuell gültig war.
Warum sollte das Ex Schutz Dokument immer aktuell sein?
Das Explosionsschutzdokument muss bereits vor Beginn der Tätigkeiten vorliegen, bei denen gefährliche Gemische entstehen können. Nur ein aktuelles Ex Schutz Dokument stellt sicher, dass alle Schutzmaßnahmen wirksam sind und die rechtliche Absicherung gewährleistet wird. Danach sind regelmäßige Prüfungen sowie bei Bedarf Aktualisierungen vorgeschrieben. Gründe dafür sind:
- Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder der Arbeitsabläufe
- Einsatz neuer Arbeitsmittel oder Anlagen
- Verwendung neuer brennbarer Gase, Flüssigkeiten, Stäube oder explosionsgefährlicher Stoffe mit veränderten sicherheitstechnischen Werten
- Neue Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen oder Informationen von Herstellern
- Wenn bei einer Überprüfung festgestellt wird, dass getroffene Maßnahmen nicht ausreichen
Wie oft muss ein Explosionsschutzdokument überprüft werden?
Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Explosionsschutzdokuments sind gesetzlich geregelt. Nach § 6 Abs. 9 GefStoffV („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) sowie § 15 BetrSichV („Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen“) muss das Explosionsschutzdokument bei jeder Änderung der Arbeitsbedingungen oder der Anlagen angepasst werden.
Zusätzlich gibt es feste Fristen für wiederkehrende Kontrollen. Die Explosionssicherheit der Gesamtanlage wird spätestens alle sechs Jahre durch eine fachkundige Person geprüft.
Technische Schutzmaßnahmen erfordern mindestens alle drei Jahre eine Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit. Besondere Systeme wie Lüftungsanlagen oder Gaswarneinrichtungen in explosionsgefährdeten Zonen machen oft jährliche Prüfungen nötig.
Damit das Explosionsschutzdokument stets den aktuellen Stand der Technik und die tatsächlichen betrieblichen Abläufe wiedergibt, wird eine jährliche Durchsicht empfohlen.
Was kostet ein Explosionsschutzdokument?
Für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments bieten wir einen festen Basispreis an, der ab 990 €/Projekt beginnt und folgende Leistungen enthält:
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß § 6 GefStoffV
- Individuelle Expertenberatung
- Erstellung des kompletten Ex Schutz Dokuments digital und in Papierform
- Betriebsbegehung vor Ort
- Alle Fahrt- und Spesenkosten
Dieser Festpreis eignet sich auch für Ausbildungsstätten und kleinere Betriebe. Für komplexere Anlagen oder spezielle Anforderungen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Unsere Dienstleistungen für den Explosionsschutz in Ihrem Unternehmen
Mit unserer fachkundigen Beratung unterstützen wir Sie umfassend dabei, die Sicherheit in den gefährdeten Bereichen Ihres Betriebs zu erhöhen. Fachkraft-Arbeitssicherheit erstellt rechtssichere Explosionsschutzdokumente für alle relevanten Branchen. Wir decken die gesamte Bandbreite ab – von klassischen Gewerbebetrieben bis hin zu hochspezialisierten Anlagen. Dazu gehören beispielsweise:
Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und externe Gefahrstoffbeauftragte sorgen wir außerdem dafür, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung sowie das Explosionsschutzdokument den aktuellen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes entsprechen.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Angebot für die Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments.





