DGUV V2

Die Bedeutung der DGUV V 2 für Ihren Betrieb

In unserem Beitrag „DGUV Vorschrift 1 haben wir Ihnen bereits die Grundsätze der Prävention vorgestellt, die die allgemeine Grundlage für Sicherheit und Gesundheit in Unternehmen bilden.

Dieses Mal richten wir den Fokus auf die DGUV Vorschrift 2: Diese läuft ab Januar 2025 unter der Bezeichnung „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Zuvor war sie unter dem Titel „DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ bekannt. Mehr dazu finden Sie weiter unten in diesem Blogbeitrag.

Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 optimal in Ihrem Betrieb umsetzen können.

DGUV V2 Anbieter Dienstleister

Bedeutung und Umsetzung der DGUV Vorschrift 2

Als eine der wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für Arbeitgeber beschreibt die DGUV V2 vorrangig die Aufgaben und Einsatzzeiten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zudem werden verschiedene Betreuungsmodelle aufgezeigt, die individuell auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt werden können.

Insgesamt trägt die DGUV Vorschrift 2 dazu bei, den Arbeitsschutz in Betrieben effizienter, flexibler und nachhaltiger zu gestalten – zum Vorteil von Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen.

Für wen gilt die DGUV Vorschrift 2?

Die Vorschrift ist eine zentrale Regelung im deutschen Arbeitsschutz und richtet sich an alle Unternehmen, die Mitarbeitende beschäftigen – unabhängig von der Branche oder Größe.

Sie gilt sowohl für gewerbliche Betriebe als auch für den öffentlichen Dienst und erfasst damit eine breite Palette von Organisationen, von kleinen Handwerksbetrieben bis hin zu großen Industrieunternehmen.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 umzusetzen, um den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) gerecht zu werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen entweder selbst über qualifizierte Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen müssen oder diese Leistungen von externen Dienstleistern beziehen können, wie einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die aktuelle Anpassung der DGUV Vorschrift 2 ab 2025

Wie eingangs erwähnt, wurde die DGUV Vorschrift 2 basierend auf einer Evaluation von einer Projektgruppe überarbeitet. Am 28.11.2024 verabschiedete die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) den neuen Mustertext unter dem Titel „DGUV Vorschrift 2: Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

Ab Januar 2025 beginnen die ersten Unfallversicherungsträger mit der Umsetzung der trägerspezifischen Fassungen. Der neue Mustertext steht Ihnen unter „DGUV Vorschrift 2 Mustertext-Fassung 2024“ zum Download bereit. Die trägerspezifischen Fassungen können nach ihrer Inkraftsetzung direkt bei den Unfallversicherungsträgern angefordert werden.

Erstmals wurde die DGUV Vorschrift 2 durch den Mustertext der dazugehörigen DGUV Regel 100-002 ergänzt.

(Quelle: DGUV – Prävention – Vorschriften und Regeln – DGUV Vorschrift 2)

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach DGUV V2

Als Unternehmer und Arbeitgeber müssen Sie bereits ab einem Mitarbeiter gemäß ASiG Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit verpflichtend und schriftlich bestellen. Diese unterstützen Sie als Unternehmer bei allen Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und sind damit unverzichtbare Partner für einen erfolgreichen Arbeitsschutz.

Was in der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte festgelegt ist

Diese müssen über die notwendige arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen, wie das mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ gegeben ist. Alternativ können Ärzte mit entsprechender Weiterbildung und Nachweis durch die Ärztekammer diese Funktion übernehmen.

Zu den Aufgaben eines Betriebsarztes gehört einerseits die Grundbetreuung, wie Beratung bei Unterweisungen und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung sowie andererseits die betriebsspezifische Betreuung, etwa durch Vorsorgeuntersuchungen oder Beratung zu gesundheitlichen Risiken.

Betriebsärzte sind zudem bei besonderen Anlässen wie der Einführung neuer Arbeitsmittel oder der Gestaltung von Arbeitsplätzen gefordert. Sie unterstützen auch bei Themen wie Wiedereingliederung oder Suchterkrankungen.

Anforderungen an Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2

Die DGUV Vorschrift 2 legt auch klare Anforderungen an die Qualifikation und Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit fest, um eine wirksame sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben sicherzustellen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsfachkräfte (kurz Sifa) müssen über eine spezifische sicherheitstechnische Fachkunde verfügen, die durch Ausbildung und praktische Erfahrung nachgewiesen wird. Dazu gehören:

    • Sicherheitsingenieure: Sie müssen einen Abschluss in Ingenieurwissenschaften (Bachelor oder Master) besitzen, mindestens ein bis zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen und einen anerkannten Ausbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.

    • Sicherheitstechniker: Sie benötigen eine staatlich anerkannte Technikerprüfung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung durch Unfallversicherungsträger oder andere anerkannte Institutionen.

    • Sicherheitsmeister: Sie müssen die Meisterprüfung bestanden haben, mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung als Meister aufweisen und ebenfalls eine entsprechende Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Auch Personen mit gleichwertigen Qualifikationen können als Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig werden, sofern sie die geforderten Nachweise erbringen.

Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft nach DGUV V2

Diese umfassen die Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dazu gehören die Identifikation und Bewertung von Gefährdungen, die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominderung sowie die Unterstützung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und Arbeitsprozesse.

In diesem Rahmen sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit erste Ansprechpartner, wenn Unternehmen eine allgemeine oder anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen möchten.

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV 2

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung, die gemeinsam eine umfassende Betreuung des Arbeitsschutzes sicherstellen.

    • Die Grundbetreuung ist für alle Betriebe verbindlich und erfolgt nach festen Einsatzzeiten, die sich an der Betriebsart und dem Gefährdungspotenzial orientieren. Die Grundbetreuung umfasst allgemeine, wiederkehrende Aufgaben wie die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterschulungen und die Beratung des Arbeitgebers zu grundlegenden Arbeitsschutzthemen durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte.

    • Im Gegensatz dazu ist die betriebsspezifische Betreuung flexibel und individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten. Sie wird erforderlich, wenn besondere betriebliche Anforderungen auftreten, etwa durch neue Technologien, bauliche Veränderungen oder organisatorische Umstrukturierungen. Der Umfang dieser Betreuung wird vom Unternehmen selbst anhand der spezifischen Gefährdungssituation ermittelt und regelmäßig überprüft.

Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für die Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

Als elementarer Bestandteil des Arbeitsschutzes, dient die Gefährdungsbeurteilung dazu, mögliche Gefährdungen im Betrieb zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken einzuleiten.

Die Gefährdungsbeurteilung wird für jedes Unternehmen individuell erstellt. Auf dieser Basis werden die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen definiert, um den Schutz der Beschäftigten bestmöglich zu gewährleisten.

Die 3 Betreuungsmodelle im Arbeitsschutz nach DGUV Vorschrift 2

Die DGUV Vorschrift 2 bietet drei Betreuungsmodelle, um den Arbeitsschutz in Betrieben effektiv zu organisieren und umzusetzen:

    1. Regelbetreuung für kleine Unternehmen:
      In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten erfolgt die Betreuung nach DGUV V2 individuell auf Basis der Gefährdungsbeurteilung ohne feste Zeitvorgaben. Der Fokus liegt auf den spezifischen Anforderungen und Gefährdungen des Betriebs, sodass eine flexible und bedarfsgerechte Unterstützung gewährleistet wird.
    2. Regelbetreuung für größere Unternehmen: Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten ist die Regelbetreuung verpflichtend. Sie umfasst die Grundbetreuung, die verbindliche Aufgaben wie die Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen und Mitarbeiterschulungen abdeckt sowie die flexible betriebsspezifische Betreuung, die auf besondere betriebliche Anforderungen, wie neue Maschinen oder Betriebserweiterungen, eingeht. Die Zeitvorgaben richten sich nach der Art des Betriebs und dessen Gefährdungsstufe.
    3. Alternatives Betreuungsmodell. Dieses richtet sich an kleinere Unternehmen, die den Arbeitsschutz eigenständig organisieren möchten. Als Unternehmer übernehmen Sie dabei selbst Verantwortung und können bei Bedarf externe Fachkräfte hinzuziehen. Dieses Modell bietet Ihnen eine kostengünstige und flexible Möglichkeit, den Arbeitsschutz zu gestalten, erfordert von Ihnen jedoch auch ein hohes Maß an Eigeninitiative.

Die größten Vorteile der DGUV Vorschrift 2 für Unternehmen

Die DGUV Vorschrift 2 bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, die sowohl den Arbeitsschutz als auch die betriebliche Effizienz fördern. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick:

    • Flexibilität und Anpassung: Die Vorschrift ermöglicht es Unternehmen, den Betreuungsbedarf individuell an ihre betrieblichen Gegebenheiten anzupassen. Dies sorgt für praxisnahe Lösungen, die auf die spezifischen Gefährdungen und Anforderungen des jeweiligen Betriebs eingehen.

    • Förderung von Sicherheit und Gesundheit: Durch die systematische Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden Arbeitsunfälle und Ausfallszeiten reduziert, Berufskrankheiten vorgebeugt und langfristig ein gesundes Arbeitsumfeld geschaffen.

    • Rechtssicherheit: Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 2 gewährleistet eine gesetzeskonforme Organisation des Arbeitsschutzes. Dies minimiert Haftungsrisiken und stärkt die Position Ihres Unternehmens gegenüber Arbeitsschutzbehörden.

    • Effizienzsteigerung: Klare Vorgaben und Betreuungsmodelle ermöglichen eine zielgerichtete Umsetzung von Maßnahmen, was wiederum Zeit und Ressourcen spart. Besonders kleinere Betriebe profitieren von alternativen, kostengünstigen Betreuungsmodellen.

    • Gleichbehandlung und Wettbewerbsgleichheit: Weiters stellt die DGUV 2 sicher, dass gleichartige Betriebe unter denselben Bedingungen betreut werden, was für Gerechtigkeit und Transparenz sorgt.

    • Förderung der Eigenverantwortung: Unternehmen erhalten mehr Spielraum bei der Organisation des Arbeitsschutzes, was sie motiviert, sich aktiv mit Sicherheit und Gesundheit auseinanderzusetzen.

    • Stärkung des Betriebsdialogs: Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebs- und Personalräten wird gefördert. Dies verbessert die Kommunikation und Akzeptanz von Maßnahmen im Betrieb.

Praktische Tipps zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in Ihrem Betrieb

Um die Vorschrift erfolgreich in Ihrem Betrieb umzusetzen, sollten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisieren, um auf betriebliche Veränderungen rechtzeitig reagieren zu können.

Ziehen Sie fachkundige Beratung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzu, um alle gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes einzuhalten.

Nutzen Sie digitale Tools, um den Arbeitsschutz effizient und zeitgemäß zu organisieren und zu dokumentieren. Binden Sie außerdem Ihre Mitarbeiter aktiv in den Arbeitsschutz ein, indem Sie ein Bewusstsein dafür fördern und sie bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze beteiligen.

Unsere Unterstützung in Sachen Arbeitsschutz

Als Sicherheitsingenieure und externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) begleiten wir Sie deutschlandweit bei allen Aufgaben des Arbeitsschutzes nach DGUV Vorschrift 2.

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