Berufsgenossenschaft

Die Aufgaben einer Berufsgenossenschaft

Eine Berufsgenossenschaft (BG) ist in Deutschland für die gesetzliche Unfallversicherung von Unternehmen zuständig, weshalb Unternehmer ihren Betrieb innerhalb einer Woche nach dessen Gründung bei der passenden BG anmelden müssen. Darüber hinaus leistet eine Berufsgenossenschaft nicht nur Entschädigungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sondern sorgt auch für medizinische und berufliche Rehabilitation. Sie entwickelt branchenspezifische Unfallverhütungsvorschriften, berät im betrieblichen Alltag und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzstandards. Die technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften beraten Unternehmen direkt vor Ort, kontrollieren die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und geben Hinweise zur Unfallverhütung. Erfahren Sie in diesem Beitrag von Fachkraft-Arbeitssicherheit mehr über die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland.

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften

Seit dem Zusammenschluss im Jahr 2007 sind alle gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) im Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gebündelt. Die DGUV koordiniert dabei die Arbeit der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und fungiert als zentraler Ansprechpartner in den Bereichen Arbeitsschutz, Prävention und Versicherungsfragen. Hintergrund dieser Reform war es, die Effizienz zu steigern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Die Einbindung in die DGUV fördert darüber hinaus die Zusammenarbeit sowie den Wissenstransfer zwischen den einzelnen Berufsgenossenschaften und den Unfallkassen im öffentlichen Sektor. Moderne gewerbliche Berufsgenossenschaften sind heute branchenspezifisch organisiert und richten ihren Fokus verstärkt auf Prävention und Innovation im Arbeitsschutz. Durch den Spitzenverband DGUV werden bundesweit einheitliche Standards entwickelt und umgesetzt.

Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften im Überblick:

    • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

    • Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

    • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

    • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

    • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

    • Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)

    • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

    • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)

    • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Neben den gewerblichen Berufsgenossenschaften für Industrie und Handwerk gibt es auch landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, die im Agrarbereich tätig sind.

Welche Berufsgenossenschaft bei mehreren Wirtschaftszweigen?

Wenn ein Unternehmen in mehreren unterschiedlichen Wirtschaftszweigen tätig ist, wird es grundsätzlich einer einzigen, zuständigen Berufsgenossenschaft zugeordnet. Die Auswahl dieser BG erfolgt anhand des wirtschaftlichen Schwerpunkts des Unternehmens. Dabei kann es herausfordernd sein, die korrekte Berufsgenossenschaft zu herauszufinden, insbesondere bei vielfältigen Tätigkeiten.

In solchen Fällen hilft die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weiter: Unternehmen können sich direkt an die DGUV wenden, um gemeinsam herauszufinden, welche Berufsgenossenschaft für sie zuständig ist.

Gesetzlicher Hintergrund und Mitgliedschaft beider Berufsgenossenschaft

Gemeinsam mit den Unfallkassen sind die Berufsgenossenschaften die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Dabei fungiert eine Berufsgenossenschaft als ein öffentlich-rechtlicher Sozialversicherungsträger mit Selbstverwaltung. Die rechtliche Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Jedes Unternehmen, das in einem der Wirtschaftszweige der 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften tätig ist, ist gesetzlich verpflichtet, Mitglied der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft zu werden und dort Beiträge zu entrichten. Wie eingangs erwähnt, besteht eine Meldepflicht innerhalb einer Woche nach Betriebsgründung ( § 192 SGB VII „Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren“). Mehr darüber in unserem Beitrag zur Berufsgenossenschaft Pflicht

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederum bedeutet dies, dass sie über ihre Tätigkeit automatisch unfallversichert sind (das gilt unabhängig von der Branche).

Aufgaben der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind zentrale Akteure im deutschen Sozialversicherungssystem und erfüllen zahlreiche Aufgaben, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

1. Unfallversicherung und Absicherung
Die Berufsgenossenschaften sichern Beschäftigte gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Dazu übernehmen sie die Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitation, Verletztengeld und Rentenleistungen sowie finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene nach Todesfällen.

2. Prävention und Arbeitsschutz
Ein zentrales Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Dazu werden Betriebe beraten und auch kontrolliert sowie Regelwerke und Unfallverhütungsvorschriften erstellt, wie die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ oder die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Auch Schulungen und Unterweisungen im Arbeitsschutz sowie die Förderung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gehören dazu.

3. Beratung und Unterstützung für Unternehmen
Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen dabei, wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen. Sie bieten Hilfen bei der Erstellung von Dokumentationen, unterstützen bei der Integration von Arbeitsschutz in die Betriebsabläufe und beraten zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

4. Feststellen und Bearbeitung von Versicherungsfällen
Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, stellen die Berufsgenossenschaften den Versicherungsfall fest und kümmern sich um eine schnelle und reibungslose Abwicklung der Leistungen, von der ersten medizinischen Versorgung bis zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).

5. Förderung von Präventionsprojekten und Forschung
Neben der praktischen Präventionsarbeit fördern Berufsgenossenschaften Forschungsprojekte zu arbeitsbedingten Risiken, zur Unfallursachenanalyse und zu neuen Schutzmaßnahmen, um den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.

6. Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote
Berufsgenossenschaften stellen Infomaterial, Leitfäden, Publikationen und digitale Serviceangebote bereit und sind Anlaufstelle für alle Fragen rund um Arbeitssicherheit, Unfallversicherung und Prävention.

Wie berechnet man die Beiträge für die Berufsgenossenschaft

Die Berechnung des konkreten Beitrags zur Berufsgenossenschaft übernimmt die BG selbst, nicht der Unternehmer. Unternehmen müssen jedoch jährlich wichtige Daten an die BG melden, insbesondere ihre vollständige Lohnsumme und Angaben zu den Tätigkeitsbereichen im Betrieb. Auf Basis dieser Meldungen legt die Berufsgenossenschaft die Gefahrklasse des Betriebs fest, berechnet nach dem tatsächlichen Finanzbedarf der jeweiligen BG, den gemeldeten Arbeitsentgelten sowie der jeweiligen Gefahrklasse den Beitrag und teilt ihn per Bescheid mit. Der individuelle Beitrag für die Berufsgenossenschaft lässt sich mit einer Formel bestimmen:

Arbeitsentgelte × Gefahrklasse × Beitragsfuß ÷ 1.000

Zuschläge oder Nachlässe nach dem betrieblichen Unfallgeschehen können berücksichtigt werden. Wegeunfälle spielen dabei keine Rolle. Weitere Regelungen finden sich in der Satzung und im jährlichen Beitragsbescheid der jeweiligen Berufsgenossenschaft.

Beispiel für die Berechnung des BG-Beitrags

Angenommen ein Unternehmen hat:

    • Lohnsumme: 350.000 €

    • Gefahrklasse: 1,8 (Mittelwert für eine Dienstleistungsbranche)

    • Beitragsfuß: 4,2 (wird jährlich von der BG bekanntgegeben)

    • Rechnung: 350.000 × 1,8 × 4,2 ÷ 1.000 = 2.646 €

Das Unternehmen hätte also einen Jahresbeitrag von 2.646 € an die Berufsgenossenschaft zu zahlen.

Wie Unternehmen den BG-Beitrag verringern können

Betriebe haben verschiedene Möglichkeiten, die Höhe ihrer Berufsgenossenschaftsbeiträge durch eigenes Engagement im Arbeitsschutz und in der Prävention positiv zu beeinflussen. Die Berechnung basiert auf festen Faktoren wie Lohnsumme, Gefahrklasse und Beitragsfuß. Entscheidende Kostenvorteile lassen sich jedoch durch eine sicherheitsorientierte Unternehmenskultur erzielen.

Unternehmen mit wenigen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten profitieren oft durch Nachlässe oder Prämien (Bonus-Malus-System), die von vielen Berufsgenossenschaften im Rahmen spezieller Prämiensysteme gewährt werden.

Maßnahmen zur Beitragsermäßigung können die Steigerung der Arbeitssicherheit für Auszubildende, die kontinuierliche Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Sicherheitsunterweisungen sowie die Einführung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems umfassen, wie eine ISO 9001 Zertifizierung.

Wer als Arbeitgeber aktiv Arbeitsschutz organisiert und beispielsweise Schulungen, Hautschutzkonzepte oder Präventionskampagnen nachweist, erhält von manchen BGs Rabatte oder Prämienzahlungen.

Der wesentliche Faktor für eine nachhaltige Beitragsoptimierung ist ein aktiv gelebter Arbeitsschutz im Unternehmen, der von allen Beschäftigten mitgetragen wird. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind dabei ein wertvoller Partner, indem sie neben einer professionellen sicherheitstechnischen Betreuung auch dabei helfen, effiziente Präventionsmaßnahmen zu etablieren und die Arbeitsumgebung für alle Beschäftigten langfristig sicherer zu machen. Von diesen Maßnahmen profitieren Unternehmen nicht nur finanziell, sondern stärken zugleich auch Motivation und Gesundheit im Team.

Wir haben die Zulassung aller Berufsgenossenschaften

Vielleicht ist Ihnen dieser Satz auf unserer Website schon einmal aufgefallen und Sie haben sich gefragt, was das eigentlich bedeutet? Unsere Zulassung zu allen Berufsgenossenschaften belegt, dass unsere Sicherheitsfachkräfte sowohl allgemein als auch branchenspezifisch umfassend im Bereich Arbeitssicherheit ausgebildet sind.

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) gliedert sich in sechs Lernfelder. Lernfelder 1 bis 5 vermitteln die einheitlichen Grundlagen, die jede Sicherheitsfachkraft (Sifa) unabhängig vom späteren Einsatzbereich durchläuft.

Das branchenspezifische Lernfeld 6 wird in einem Betrieb absolviert, der einer bestimmten Berufsgenossenschaft angehört. Zum Beispiel bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall , wenn man später als Fachkraft für Arbeitssicherheit Unternehmen aus diesem Wirtschaftszweig betreuen möchte. Im Modul 6 erwerben die Absolventen also spezifische Fachkenntnisse für einen bestimmten Wirtschaftsbereich.

Das Team von Fachkraft-Arbeitssicherheit hat einen besonders breiten Qualifikationsansatz gewählt: Unsere Sicherheitsfachkräfte haben das branchenspezifische Lernfeld 6 für alle neun gewerblichen Berufsgenossenschaften absolviert. Damit sind wir berechtigt, Unternehmen aus allen relevanten Wirtschaftszweigen zu unterstützen: Ganz gleich, ob Ihr Betrieb zum Bereich Logistik (BG Verkehr), Holz und Metall (BGHM), Gesundheitswesen (BGW), Handel und Warenlogistik (BGHW) oder einer anderen Branche gehört.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus einer Hand

Wir bieten Unternehmen einen umfassenden Service für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Neben der klassischen sicherheitstechnischen Betreuung und der arbeitsmedizinischen Betreuung durch erfahrene Betriebsärzte stellen wir sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebene und wiederkehrende DGUV V3 Prüfung durch unser Team von qualifizierten Elektrofachkräften zuverlässig durchgeführt wird.

Unsere Dienstleistungen stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung, wie beispielsweise in Städten wie KölnMünchenDortmund oder Düsseldorf . So erhalten Sie alle wichtigen Leistungen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von uns nicht nur aus einer Hand, sondern auch zu besonders vorteilhaften Konditionen.

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