Erfahren Sie jetzt in unserem Fachkraft für Arbeitssicherheit Guide alles, was Sie über eine Sicherheitsfachkraft wissen müssen, wie beispielsweise:
- Gesetzliche Bestimmungen
- Sonderregelungen
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen
- Insider-Tipps
Und vor allem: Wie Sie als Unternehmer davon profitieren, wenn Sie alle Bestimmungen und Vorschriften in Ihrem Unternehmen rechtskonform umsetzen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter jederzeit gewährleisten zu können.
Keine halben Sachen – 100 % Arbeitssicherheit
Unternehmen sollten die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitskräfte nicht auf die leichte Schulter nehmen. Safety first lautet die Regel. Damit niemand Schiffbruch erleidet, gibt es klare gesetzliche Regelungen. Eine davon lautet: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – abgekürzt Sifa – zu bestimmen. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind beliebter denn je. Kein Wunder: Sie punkten mit hoher Expertise, sparen Kosten und stellen sicher, dass Mitarbeiter produktiver und gesünder sind.
Profitieren Sie von unserer geballten Expertise und buchen Sie einfach und unkompliziert eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit!
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Kurz gesagt: Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kümmert sich um die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz. Sie unterstützt und berät den Arbeitgeber bei allen Maßnahmen rund um die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Fragen wie Unfallverhütung oder sichere Arbeitsplatzgestaltung stehen im Fokus. Angefangen von sicherer Maschinenbedienung, Lärmschutz über ergonomische Maßnahmen bis hin zu Erste-Hilfe-Management.
Die strengen gesetzlichen Arbeitsschutz-Regelungen resultieren aus einer langen Tradition Deutschlands bei diesem Thema. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Deutschlands Arbeitsschutzgesetze umfassend und klar definiert sind, mit dem Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wirksam zu schützen.
„Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitsrisiken zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.“
Diese Verpflichtungen basieren auf nationalen Gesetzen sowie europäischen Richtlinien, die für einen hohen Arbeitsschutzstandard innerhalb der Europäischen Union sorgen.
Wer benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
In Deutschland sind alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Verpflichtung ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgelegt. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Bestellung einer Sifa ab dem ersten Mitarbeiter.
Unternehmen können je nach Größe und Gefährdungspotenzial entweder eine interne oder externe Fachkraft einsetzen.
Die konkrete Ausgestaltung der Sifa-Bestellung richtet sich nach den Gefährdungsbeurteilungen und der Betriebsart:
- Hochrisikobetriebe (z. B. Pharma-, Bergbau- oder Energiebetriebe) oder
- große Unternehmen benötigen häufig umfassendere Betreuung durch Fachkräfte.
Zur Berechnung hierfür gibt es in Deutschland die drei Betreuungsgruppen.
Sonderregelungen gibt es für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder für Unternehmen mit geringem Gefährdungspotenzial.
Für kleine Unternehmen erlaubt der Gesetzgeber eine eingeschränkte Betreuung durch eine externe Sifa. Der Arbeitgeber darf nach einer Motivations- und Informationsschulung die Unterstützung durch die externe Sifa auf selbst ermittelte Bedarfsfälle reduzieren. In manchen Fällen kann auch die Berufsgenossenschaft eine Ausnahmeregelung erteilen.
Experten-Tipp: Es gibt Unternehmen, die sich trotz gesetzlicher Vorschriften gegen die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit entscheiden. Das kann gravierende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Falle eines Schadens kann es zur persönlichen Haftung kommen.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Sifa, die ihr Handwerk versteht. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind echte Profis. Mehr Sicherheit im Job – das macht im entscheidenden Moment den großen Unterschied!
Lost im Begriffs-Dschungel?
Keine Sorge – wir klären das! Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es weitere Personen, die in Unternehmen für die Arbeitssicherheit zuständig sind. Die Folge ist oft eine falsche Verwendung bestimmter Begrifflichkeiten. Um Verwechslungen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit vorzubeugen, bringen wir Licht ins Dunkel.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht gleichzusetzen mit der Aufsichtsperson des Bewachungsgewerbes und der Sicherheitsfachkraft für Informationsschutz und Unternehmenssicherheit. Auch die Abkürzung FASi stimmt nicht. Genauso wie der „Sicherheitsverantwortliche“ nichts mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu tun hat.
Und auch folgende Abgrenzung ist wichtig: In Deutschland bestehen klare Unterschiede zwischen der Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und dem Sicherheitsbeauftragten (SiBe). Beide tragen zur Förderung des Arbeitsschutzes bei.
Allerdings übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine umfassendere Beratungsrolle mit höherer Verantwortung. Sicherheitsbeauftragte hingegen unterstützen lediglich dabei und sind eher als Bindeglied zwischen Belegschaft und Management tätig.
Während die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zwischen 12 und 30 Monaten beträgt, beläuft sich die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten auf durchschnittlich 3 Tage.
So profitieren Unternehmen vor einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Unsere Erfahrung zeigt: Mangelnde Sicherheit am Arbeitsplatz oder gesundheitliche Gefährdungspotenziale lähmen ein Unternehmen langfristig. Wer hingegen für ein Wohlfühlklima sorgt und attraktive Arbeitsplätze schafft, kann Mitarbeitende länger halten. Das Thema Arbeitssicherheit ist also auch wichtig, um dem allgegenwärtigen Arbeitskräftemangel gegenzusteuern. Und vergessen wir nicht: Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden hängen unmittelbar mit deren Motivation zusammen. Motivierte Mitarbeitende sind ein gravierender Wettbewerbsvorteil.
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt Unternehmen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern schafft zugleich wertvolle Vorteile für die betriebliche Effizienz.
Arbeitgeber, die sich beherzt um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden kümmern, fördern ein positives Arbeitsklima. Nebenbei verbessert sich das Vertrauen in den Arbeitgeber.
Return on Prevention (ROP): Arbeitssicherheit zahlt sich immer aus!
Lassen wir auch den ökonomischen Aspekt nicht aus den Augen: Die Kennzahl ROP gibt das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes in einer Zahl wieder. In anderen Worten: der ROP-Wert zeigt Ihnen den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Investitionen in die betriebliche Arbeitssicherheit.
Durch die Expertise einer Sifa reduzieren sich Betriebsausfälle und die Produktivität ist langfristig gesichert. Präventive Maßnahmen sparen Kosten, indem Risiken frühzeitig identifiziert und minimiert werden.
Durch die Zusammenarbeit mit externen Fachkräften für Arbeitssicherheit sind Unternehmen maximal flexibel. Zudem profitieren sie von einer objektiven Perspektive auf betriebliche Prozesse. Das hilft, Arbeitsschutzvorschriften zuverlässig einzuhalten und hohe Bußgelder zu vermeiden.
Unterm Strich erhöht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht nur die Sicherheit, sondern kurbelt den Unternehmenserfolg an. Eine Investition, die sich mehrfach bezahlt macht.
Wem ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstellt?
Die Sifa untersteht direkt dem Leiter des Unternehmens und hat somit eine Stabsfunktion inne. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat jedoch keine Weisungsbefugnis, sondern eine reine Beratungs- und Unterstützungsfunktion.
Die Sifa selbst ist weisungsfrei. Das bedeutet, sie ist nicht verpflichtet, Anweisungen zu übernehmen. Die Weisungsfreiheit dient dem Zweck, dass die Sifa ihre Aufgaben unabhängig und objektiv wahrnehmen kann. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie rein nach fachlichen Kriterien handelt, ohne durch betriebliche oder gar persönliche Interessen manipuliert zu werden. Denn wenn es um die Sicherheit von Menschen geht, sollten potenzielle Risiken stets neutral bewertet werden.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten häufig mit dem Betriebsarzt zusammen. Unterstützung erhalten sie vor allem in größeren Unternehmen von Brandschutzbeauftragten, Abfallbeauftragten und Gefahrgutbeauftragten.
Was sind die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Damit in Ihrem Betrieb alles rund läuft, übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit vielfältige Aufgaben. Immer mit dem Ziel vor Augen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem niemand sich wegen gesundheitlicher Risiken den Kopf zerbrechen muss.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat folgende Aufgaben:
- Erste-Hilfe-Management: Schulung von Ersthelfern im Betrieb, Ausstattung und regelmäßige Kontrolle von Erste-Hilfe-Kits sowie Durchführung von Notfall- und Evakuierungsübungen.
- Berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
- Unterstützt bei der Erstellung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen, Explosionsschutzdokumenten und Betriebsanweisungen.
- Überprüft Arbeitsplätze und Arbeitsprozesse auf Sicherheitsrisiken.
- Entwickelt Maßnahmen zur Unfallvermeidung und Risikominimierung.
- Unterweisung Arbeitsschutz: Eine Sifa übernimmt die Unterweisung der Mitarbeiter zu sicherheitsrelevanten Themen und fördert so ein Bewusstsein für Arbeitsschutz.
- Arbeitet eng mit Betriebsärzten und dem Brandschutz zusammen.
- Überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien.
- Dokumentiert alle Maßnahmen und berichtet regelmäßig an die Unternehmensleitung.
- Führt regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch und identifiziert Gefährdungen.
- Berät beim Einsatz sicherer Arbeitsmittel und optimiert Arbeitsbedingungen.
- Veranlasst die Beschaffung von Schutzausrüstung (PSA): z. B. Gehörschutz oder Atemschutzmasken.
- Verbessert die Ergonomie des Arbeitsplatzes: Anpassung der Sitzmöglichkeiten, Steharbeitsplätze und Bildschirmeinstellungen zur Reduzierung von Haltungsschäden und Belastungen.
- Kontrolliert Lärmbelastung und optimale Beleuchtung.
Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Der Stundenlohn einer Fachkraft variiert je nach beruflicher Erfahrung der Sifa und der Größe des Unternehmens. Der Stundenlohn liegt zwischen 70 – 140 €. Das Gehalt für festangestellte Sifas liegt im Durchschnitt bei 52.000 €. Es gibt aber auch Dienstleister die Unternehmen extern als Anbieter der Fachkraft für Arbeitssicherheit bereits ab 49€ im Monat betreuen. Erfahren Sie jetzt mehr über die Fachkraft für Arbeitssicherheit Kosten.
Sie haben noch Fragen zu unserem Fachkraft für Arbeitssicherheit Guide? Auch wenn Sie mehr unsere Leistungen, wie dem Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns jetzt!