Beschreibung
Sie möchten Ihre Mitarbeiter ohne Terminabsprachen zeitgemäß online unterweisen? Mit der Unterweisungssoftware von Fachkraft-Arbeitssicherheit kann Ihr Team die Sicherheitsunterweisung flexibel in Ihren Tagesablauf integrieren und auf jedem internetfähigen Gerät durchführen. Unsere Sicherheitsunterweisung deckt alle Themen im Arbeitsschutz ab, die für alle Unternehmen relevant sind. Darüber hinaus entspricht unsere Arbeitsschutzunterweisung den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Den Zugang zu unserer Sicherheitsunterweisung Software können Sie nach dem Kauf ganz einfach per Link oder QR-Code an Ihre Beschäftigten weitergeben. Sobald Ihre Mitarbeiter die Verständnisfragen erfolgreich absolviert haben, wird automatisch ein rechtssicherer Unterweisungsnachweis erstellt.
Was ist eine Sicherheitsunterweisung?
Eine Sicherheitsunterweisung ist die allgemeine Unterweisung im Arbeitsschutz, die jeden Beschäftigten betrifft, unabhängig von Branche und Tätigkeit. Sie vermittelt die Grundregeln für sicheres Arbeiten und bildet die Basis, auf der die tätigkeitsbezogenen Unterweisungen aufbauen.
Gesetzlich verankert ist sie in § 12 ArbSchG („Unterweisung“) sowie in § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“). Manche Betriebe nennen sie Arbeitsschutzunterweisung oder Sicherheitsbelehrung, gemeint ist hier jedoch immer dasselbe.
Welche neuen Themen in Unterweisungen immer öfter berücksichtigt werden, wie beispielsweise Hitzeschutz bei Arbeiten im Freien in Verbindung mit verstärkter arbeitsmedizinischer Vorsorge, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Sicherheitsunterweisung 2026“.
Die Themen der Online Sicherheitsunterweisung von Fachkraft-Arbeitssicherheit
Die allgemeine Sicherheitsunterweisung vermittelt Themen zum Arbeitsschutz, die für alle Branchen gelten. Dazu gehören unter anderem nachfolgende Bereiche.
- Organisation des Arbeitsschutzes: Ansprechpartner im Betrieb, ihre Aufgaben und die eigenen Pflichten jedes Beschäftigten.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Absicherung durch die Berufsgenossenschaft bei Arbeits- und Wegeunfällen und das Vorgehen nach einem Unfall.
- Erste Hilfe und Notfall: Notruf, Sofortmaßnahmen sowie Flucht- und Rettungswege.
- Brandschutz: Verhalten im Brandfall und die Aufgaben der Brandschutzhelfer.
- Sicherheitskennzeichnung: Bedeutung der Sicherheitszeichen nach der DIN EN ISO 7010 an Farbe und Form.
- Persönliche Schutzausrüstung: Auswahl und Nutzung der PSA und ihr Platz nach dem STOP-Prinzip.
- Gesundheit und Ergonomie: Bildschirmarbeit, Heben und Tragen von Lasten und der Schutz vor arbeitsbedingten Belastungen.
- Gefahrstoffe und Arbeitsmittel: GHS-Piktogramme, die zugehörige Betriebsanweisung und der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln.
Für einzelne Tätigkeiten bauen darauf spezielle Unterweisungen auf, etwa zu Gefahrstoffen oder zur Ladungssicherung.
Ihre Vorteile mit der digitalen Unterweisung von Fachkraft-Arbeitssicherheit
- Ohne Terminzwang
Ihre Mitarbeiter können die Unterweisung zeit- und ortsunabhängig am eigenen Gerät absolvieren. - In 21 Sprachen auswählbar
Auch Beschäftigte ohne gute Deutschkenntnisse können die Inhalte in ihrer Sprache durcharbeiten. - Besserer Lerneffekt
Das interaktive Format bindet Ihre Mitarbeiter aktiv ein und macht den Lernerfolg messbar. - Unterweisungsnachweis ohne Aufwand
Nach jeder erfolgreichen Durchführung einer Sicherheitsunterweisung erstellt unsere Unterweisungssoftware automatisch einen rechtssicheren Unterweisungsnachweis. - Volle Kontrolle
Als Arbeitgeber können Sie selbst festlegen, wie viel Prozent der Fragen Ihre Mitarbeiter richtig beantworten müssen.
Wie oft müssen Sie eine Arbeitsschutzunterweisung wiederholen?
Grundsätzlich müssen Sie die Unterweisung Arbeitsschutz vor Aufnahme einer Tätigkeit durchführen. Danach ist die Sicherheitsunterweisung einmal jährlich zu wiederholen. Ausgenommen sind jugendliche Mitarbeiter wie Azubis bis zum 18. Lebensjahr, die mindestens alle sechs Monate unterwiesen werden müssen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Jugendarbeitsschutzgesetz in § 29 JArbSchG („Unterweisung über Gefahren“).
Auch wenn sich die Aufgaben oder die eingesetzten Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen ändern, müssen Sie erneut eine Sicherheitsunterweisung durchführen lassen. Dasselbe gilt nach einem Arbeitsunfall.
Neben unserer allgemeinen Sicherheitsunterweisung bieten wir in unserem Shop „Vorlagen und Muster“ auch spezialisierte Unterweisungen wie zu Gefahrstoffen sowie zum Brandschutz und Strahlenschutz an. Sollten Sie Ihre gewünschte Unterweisung nicht in unserem Shop finden, kontaktieren Sie uns einfach. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen diese dann zeitnah für Sie.
Ist die Online-Sicherheitsunterweisung rechtssicher?
Ob Sie Ihre Mitarbeiter in Präsenz unterweisen oder die Sicherheitsunterweisung online durchführen lassen, macht rechtlich keinen Unterschied. Es kommt darauf an, dass Ihre Beschäftigten die Inhalte verstehen und ihren Lernerfolg belegen können, was mit unserer Sicherheitsunterweisung Software der Fall ist.
Wenn Ihre Mitarbeiter die Arbeitsschutzunterweisung durchgeführt haben, erhalten Sie alle Unterweisungsnachweise gebündelt von Fachkraft-Arbeitssicherheit übermittelt. Diese können Sie dann in Ihrer Arbeitsschutzdokumentation ablegen und haben Sie bei Kontrollen durch Ihre Berufsgenossenschaft oder ein Gewerbeaufsichtsamt gleich zur Hand.
Häufige Fragen zur Sicherheitsunterweisung
Was muss eine Sicherheitsunterweisung beinhalten?
Die Inhalte Ihrer Unterweisungen müssen sich an den Gefährdungen in Ihrem Betrieb orientieren. Unsere allgemeine Unterweisung Arbeitsschutz beinhaltet deshalb Unterweisungsthemen, die alle Betriebe betreffen. Um rechtssicher zu sein, muss eine Sicherheitsunterweisung vier Anforderungen erfüllen, egal ob sie in Präsenz im Unternehmen durchgeführt wird oder online mit einer Unterweisungssoftware.
- Der Inhalt muss die Gefährdungen ansprechen, die an den jeweiligen Arbeitsplätzen auftreten. Die Grundlage dafür bildet die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz. Dafür finden Sie in unserem Shop ebenfalls eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung Vorlage als Word-Datei sowie im PDF-Format.
- Im Rahmen der Durchführung müssen Mitarbeiter nachfragen können, wenn etwas offenbleibt. Dafür brauchen sie einen Ansprechpartner, wie etwa den Vorgesetzten oder die Abteilungsleitung im Unternehmen.
- Die Unterweisung muss so vermittelt werden, dass alle Beschäftigten sie verstehen. Da es in vielen Betrieben internationale Teams gibt, können Sie unsere interaktive Sicherheitsunterweisung in insgesamt 21 Sprachen erwerben.
- Am Ende der Unterweisung muss sichergestellt werden, dass die Unterweisungsthemen wirklich verstanden wurden. Bei unserer Unterweisungssoftware geschieht dies mithilfe einer Lernerfolgskontrolle, die beliebig oft wiederholt werden kann.
Worin unterscheidet sich die Sicherheitsunterweisung von spezifischen Unterweisungen?
Die allgemeine Sicherheitsunterweisung vermittelt die Grundlagen, die an jedem Arbeitsplatz gelten. Daneben gibt es spezifische Unterweisungen für einzelne Tätigkeiten und Arbeitsmittel. Dazu zählen etwa das Arbeiten mit Gefahrstoffen oder ionisierender Strahlung, aber auch Bildschirmarbeitsplätze und Flurförderzeuge. Welche davon in Ihrem Betrieb nötig sind, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“).
Was passiert, wenn die Sicherheitsunterweisung fehlt?
Wenn Sie keine wirksame Unterweisung vorweisen können, verletzen Sie als Arbeitgeber Ihre Pflicht gemäß § 12 ArbSchG („Unterweisung“). Das kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“).
Besonders im Fokus steht das Thema Sicherheitsunterweisung bei Kontrollen. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, prüfen Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft zuerst die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisungsnachweise. Wer hier vollständig dokumentiert hat, kann seine Pflichten belegen. Wer nicht unterwiesen hat oder den Unterweisungsnachweis nicht vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld und im Schadensfall mit Haftung rechnen.
Unsere Sicherheitsunterweisung Software erstellt den Nachweis nach jeder Unterweisung automatisch, sodass Sie immer auf der sicheren Seite sind.
Wer darf die Sicherheitsunterweisung im Betrieb durchführen?
Verantwortlich an erster Stelle ist immer der Arbeitgeber. Er darf die Durchführung an Vorgesetzte übertragen, die Verantwortung bleibt aber bei ihm. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt können bei der Erstellung oder Durchführung fachlich unterstützen. Mit unserer Unterweisungssoftware führen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online durch. Sie als Arbeitgeber behalten dabei aber stets die Kontrolle über Inhalte und Unterweisungsnachweise.
Brauchen Büro- und Homeoffice-Beschäftigte eine Sicherheitsunterweisung?
Die Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG gilt unabhängig vom Arbeitsplatz, also auch für Büro und Homeoffice. Zwar treten dort keine Gefahren durch Maschinen oder Gefahrstoffe auf, dafür bestimmen andere Belastungen den Arbeitsalltag.
Im Fokus steht die Bildschirmarbeit, deren Anforderungen die Arbeitsstättenverordnung im Anhang unter Nummer 6 regelt. Ihre Beschäftigten müssen wissen, wie sie Bildschirm, Tastatur und Sitzhaltung richtig einstellen, um Beschwerden an Augen, Nacken und Rücken vorzubeugen. Hinzu kommen Pausenregelungen bei andauernder Bildschirmtätigkeit.
Im Homeoffice tragen Sie als Arbeitgeber dieselbe Verantwortung wie im Betrieb. Weil Sie die Einrichtung dort nicht selbst kontrollieren, müssen Sie Ihre Beschäftigten so unterweisen, dass sie ihren Arbeitsplatz sicher und ergonomisch einrichten können.


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