Beschreibung
Sie müssen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen unterweisen und fragen sich, wie Sie das am besten organisieren? Zuerst einen Gefahrstoffbeauftragten bestellen und dann für alle Mitarbeiter einen gemeinsamen Termin finden? Das kann schon Zeit und Nerven kosten!
Einfacher geht es mit unserer Unterweisung Gefahrstoffe. Sie läuft vollständig über unsere Unterweisungssoftware. Das bedeutet, dass Ihre Mitarbeiter die Gefahrstoffunterweisung online auf dem Smartphone, Tablet oder Computer selbst durchführen können, wann immer es sich gut in ihren Arbeitsalltag integrieren lässt.
Statt eine Gefahrstoffunterweisung Vorlage selbst zu erstellen und laufend zu pflegen, erhalten Sie von Fachkraft-Arbeitssicherheit eine fertige und aktuelle Unterweisung Gefahrstoffe. Sie eignet sich sowohl für die Erstunterweisung vor Aufnahme einer Tätigkeit als auch für die jährliche Wiederholungsunterweisung für Gefahrstoffe.
Die Inhalte der Gefahrstoffunterweisung von Fachkraft-Arbeitssicherheit
Unsere Unterweisung Gefahrstoffe erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, die von der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bis hin zu den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) reichen.
Sie gliedert sich in aufeinander aufbauende Themen, wie rechtliches Grundwissen oder richtiges Verhalten im Notfall. Die Gefahrstoffunterweisung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab, die man erfolgreich absolvieren muss, um einen Unterweisungsnachweis zu erhalten.
Die Unterweisungsthemen der Gefahrstoffunterweisung auf einen Blick:
- Die Definition, was überhaupt als Gefahrstoff eingestuft wird. Dazu gehören neben offensichtlichen Gefahrstoffen wie Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder Farben auch weniger offensichtliche Gefahrstoffe wie Schweißrauch und Lötrauch, die beim Schweißen von Metall oder beim Weichlöten entstehen.
- Die neun GHS-Gefahrenpiktogramme und wie sich daran die Gefahr eines Gefahrstoffs ablesen lässt, samt Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), die europaweit regelt, wie Gefahrstoffe eingestuft und gekennzeichnet werden.
- Der Aufbau des Sicherheitsdatenblatts mit seinen 16 Abschnitten und die Bedeutung der H- und P-Sätze, also der H-Sätze, die die Gefahr eines Gefahrstoffs benennen (Hazard Statements), und der P-Sätze, die die Schutz- und Verhaltensmaßnahmen angeben (Precautionary Statements).
- Die Betriebsanweisung nach der TRGS 555 („Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“), die für den jeweiligen Arbeitsplatz vorgibt, wie sicher mit einem Gefahrstoff umzugehen ist.
- Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip, also Substitution, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen in dieser Reihenfolge.
- Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen, etwa das Aufbewahren in den Originalbehältern und das Verbot, zusammen reagierende Gefahrstoffe nebeneinander zu lagern.
- Die persönliche Schutzausrüstung wie Chemikalienschutzhandschuhe und Atemschutz und wann sie zu tragen ist.
- Die Hygiene und das sichere Handhaben, damit Gefahrstoffe beispielsweise nicht über die Hände oder verunreinigte Lebensmittel in den Körper gelangen.
- Das richtige Verhalten im Notfall und die Erste Hilfe nach dem Kontakt mit einem Gefahrstoff.
Ihre Vorteile mit der Unterweisung Gefahrstoffe von Fachkraft-Arbeitssicherheit
Mit unserer Gefahrstoffunterweisung online können Sie Ihre Mitarbeiter ohne festen Termin und ohne organisatorischen Aufwand unterweisen. Daraus ergeben sich mehrere Vorteile, wie:
- Ihre Mitarbeiter können die Unterweisung Gefahrstoffe zeitlich flexibel und im eigenen Tempo absolvieren und die Fragen der Lernkontrollen so oft wiederholen, bis das Wissen wirklich sitzt.
- Die Unterweisung für Gefahrstoffe steht Ihren Mitarbeitern in insgesamt 21 Sprachen zur Verfügung, sodass auch fremdsprachige Mitarbeiter die Inhalte verstehen können.
- Sie müssen keine eigene Unterweisung Gefahrstoffe als Vorlage erstellen und auf aktuellen Wissens- und Rechtsstand halten.
- Die Gefahrstoffunterweisung lässt sich mit Ihrer allgemeinen Unterweisung im Arbeitsschutz kombinieren, die Sie ebenfalls in unserem Shop finden. Hier gelangen Sie zu unserer Sicherheitsunterweisung nach § 12 ArbSchG.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Unterweisung Gefahrstoffe?
Die Pflicht zur Gefahrstoffunterweisung nach § 14 GefStoffV („Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“) steht in Verbindung mit der allgemeinen Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“). Konkretisiert wird sie durch die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 („Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“).
Sie müssen Ihre Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit einem Gefahrstoff und danach mindestens einmal jährlich unterweisen. Grundsätzlich muss eine Unterweisung mündlich erfolgen. Sie darf aber auch als interaktives E-Learning durchgeführt werden, solange die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, bei Verständnisfragen im Unternehmen nachzufragen, was in jedem Betrieb als gegeben vorausgesetzt wird.
Die rechtskonforme Dokumentation der Gefahrstoffunterweisung
Nach § 14 GefStoffV („Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“) müssen Sie jede Unterweisung schriftlich dokumentieren. Diesen Teil übernimmt unsere Software für Sie. Sobald ein Mitarbeiter alle Themen bearbeitet und die abschließende Lernerfolgskontrolle bestanden hat, erstellt die Unterweisungssoftware den Unterweisungsnachweis mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift. Die Nachweise Ihrer Mitarbeiter erhalten Sie von uns in gebündelter Form. Diese können Sie bei einer Prüfung durch Ihre Berufsgenossenschaft oder eine Arbeitsschutzbehörde auf Verlangen vorlegen.
So machen Sie die Gefahrstoffunterweisung startklar
Nach dem Kauf erhalten Sie den Zugang zur Unterweisungssoftware per E-Mail. Diesen können Sie als Link oder als QR-Code an Ihre Mitarbeiter weitergeben. Bevor Ihre Mitarbeiter mit der Durchführung der Unterweisung beginnen, haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, die Erfolgsquote für die Lernkontrollen selbst festzulegen. Das heißt, Sie können entweder 60 %, 70 % oder mehr als Grenze festlegen, ab der die Gefahrstoffunterweisung als erfolgreich absolviert gilt. Sobald Sie Ihre gewünschte Erfolgsquote festgelegt haben, können Ihre Mitarbeiter mit der Unterweisung beginnen.
Weitere Arbeitsschutzdokumente rund um die Unterweisung für Gefahrstoffe
Die Unterweisung Gefahrstoffe baut auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe auf. Eine Vorlage dafür finden Sie ebenfalls in unserem Online-Shop unter Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe. Auch Ihre dementsprechende Betriebsanweisung wird von dieser Gefährdungsbeurteilung abgeleitet.
In unserer Kategorie Gefährdungsbeurteilungen finden Sie weitere Gefährdungsbeurteilung Vorlagen.
Sollte Ihre gewünschte Vorlage für eine Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung oder Unterweisung nicht in unserem Shop vorhanden sein, kontaktieren Sie uns einfach, damit wir Ihr benötigtes Produkt zeitnah erstellen können.



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