Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Wir erstellen und aktualisieren Gefährdungsbeurteilungen deutschlandweit für Unternehmen aus allen Branchen. Die Gefährdungsbeurteilung steht im Mittelpunkt im Bereich des Arbeitsschutzes. Es bedarf viel Erfahrung und Expertise, um eine Gefährdungsbeurteilung ganzheitlich und rechtssicher zu erstellen. Darüber hinaus kann die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sehr zeitaufwändig sein.
Ob eine psychische Gefährdungsbelastung, eine anlassunabhängige oder eine personenbezogene Gefährdungsbelastung Schwangerschaft nach dem Mutterschutzgesetz: Egal, für welchen unternehmensspezifischen Bereich Sie eine Gefährdungsbeurteilung benötigen: Vertrauen Sie auf die Experten von Fachkraft-Arbeitssicherheit, die diese wichtige Aufgabe gerne für Sie übernehmen.
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Professionell

Ganzheitlich

Rechtssicher
Preise für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung
ab
- Individuelles Vorgespräch
- Ermittlung der Gefährdungen
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
*Richtwert
Weitere Dienstleistungen
durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Lärmmessungen am Arbeitsplatz
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisungen zum Arbeitsschutz
- Schulungen zum Arbeitsschutz
- Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit freuen sich auf Ihre Anfrage.
Was wir Ihnen außerdem bieten
FAQ Gefährdungsbeurteilung
Die Kosten für eine Gefährdungsbeurteilung variieren je nach Bereich. Bei uns erhalten Sie Gefährdungsbeurteilungen bereits ab 480 € pro Stück. Bestandskunden erhalten Gefährdungsbeurteilungen außerdem zu einem Vorteilspreis. Wir erstellen Ihnen professionelle und rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen für alle Bereich in Ihrem Betrieb. So sorgen wir als externer Dienstleister für mehr Arbeitssicherheit.
Es existieren keine festgelegten Vorgaben bezüglich des Formats der Unterlagen. Der Arbeitgeber kann die Unterlagenart wählen, die am besten zu seinem Betrieb passt, und die Dokumentation sowohl auf Papier als auch in digitaler Form durchführen. Anzumerken ist, dass bestimmte Arbeitsschutzvorschriften spezifische Anforderungen an die Dokumentation stellen können, wie beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung. Wir erstellen Ihnen rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen die Sie bei jeder BG vorzeigen können.
Gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), welches eine der grundlegenden Säulen des Arbeitsschutzes bildet, ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und durchzuführen. Der Gesetzgeber verpflichtet also jedes Unternehmen, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. In unserem Blogbeitrag „Arbeitsschutzgesetz“ erhalten Sie weiterführende Informationen zu Ihren gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eines der wichtigsten Arbeitsschutzdokumente, von dem viele weitere Dokumente abgeleitet werden, wie zum Beispiel Betriebsanweisungen. Darüber hinaus bildet die Gefährdungsbeurteilung die Basis, um darin unter anderem Prüfintervalle für die Regalprüfung oder für die wiederkehrende Elektroprüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die sogenannte DGUV V3 Prüfung, festzuhalten. Sie dient somit als zentrales Steuerungselement für die Arbeitssicherheit im gesamten Betrieb und sorgt dafür, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen systematisch erfasst, zeitnah umgesetzt sowie regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Im Rahmen dieser Beurteilung werden verschiedene Aspekte des Arbeitsalltags untersucht, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. Typische Beispiele für Gefährdungen, die dabei berücksichtigt werden, sind beispielsweise:
Die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte.
Physikalische, chemische und biologische Einflüsse.
Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten.
Mitarbeiterqualifikationen und Unterweisungen.
Die Verwendung von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen.
Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere wenn sich Arbeitsbedingungen ändern oder neue Maschinen angeschafft werden.
Wie wir bereits erwähnt haben, ist jedes Unternehmen gemäß § 5 ArbSchG ("Beurteilung der Arbeitsbedingungen") dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Der beste Weg besteht darin, diese Aufgabe an eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu übertragen. Diese Sicherheitsfachkraft kennt die Gefahren am Arbeitsplatz und kann maßgeschneiderte Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Anhand dieser Gefährdungsbeurteilungen kann das Unternehmen dann geeignete Gegenmaßnahmen zum Arbeitsschutz einleiten.
Ihre Vorteile sind demnach Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Kosteneinsparungen, Schutz der Mitarbeiter und die langfristige Gewährleistung der Gesundheit im Unternehmen.
Wozu braucht man eine Gefährdungsbeurteilung?
Der Zweck der Gefährdungsbeurteilung besteht darin, potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu beseitigen, bevor sie zu Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz führen. Diese Beurteilung bildet den ersten Schritt zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ein bedeutender Aspekt der Gefährdungsbeurteilung ist die Analyse von psychischen Belastungsfaktoren (Psychische Gefährdungsbeurteilung). Seit dem 01.01.2014 besteht für jeden Arbeitgeber die Verpflichtung, solche Faktoren in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Aber auch Belastungen durch hohe oder niedrige Raumtemperaturen werden gemäß der Arbeitsstättenverordnung Temperatur bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt.
Gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, zur Dokumentation verpflichtet. Diese Dokumentation muss das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umfassen sowie die Schritte und Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes und die Ergebnisse ihrer Überprüfung. Weiterführende Infos dazu finden Sie auch in unserem Blogbeitrag Was ist eine Gefährdungsbeurteilung.
Wer darf Gefährdungsbeurteilungen erstellen?
In §3 Abs. 3 Satz 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass ausschließlich Personen, die über Fachkenntnisse im Sinne von §2(5) BetrSichV („Begriffsbestimmungen“) verfügen, die Gefährdungsbeurteilung durchführen dürfen.
Das bedeutet, dass nur Fachkräfte für Arbeitssicherheit (oder Personen mit ähnlicher Qualifikation) die Gefährdungsbeurteilung durchführen dürfen. In Bezug auf die Richtigkeit der Gefährdungsbeurteilung bleiben letztlich Sie als Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) sowie der DGUV-Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich .
Als Arbeitgeber sind Sie bei vorhandener Qualifikation verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung entweder selbst durchzuführen oder eine dafür qualifizierte Person damit zu beauftragen. Eine solche Beauftragung muss schriftlich erfolgen.
Unsere Experten von Fachkraft-Arbeitssicherheit.com gewährleisten, dass Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen sämtlichen relevanten Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Dadurch erhalten Sie nicht nur rechtliche Sicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungsträgern, sondern haben auch die Möglichkeit, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen kontinuierlich zu verbessern.
Ihr Dienstleister für Gefährdungsbeurteilungen
Fachkraft-Arbeitssicherheit ist Ihr bundesweiter Dienstleister, wenn es um die Erstellung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen unterschiedlichster Art geht. Arbeitssicherheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Punkt für einen reibungslosen Betriebsablauf und das Wohl Ihrer Mitarbeiter. Als erfahrene Experten für Gefährdungsbeurteilungen analysieren wir Ihre Arbeitsplätze, identifizieren potenzielle Gefahren und Belastungen und entwickeln maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen, um Risiken zu minimieren.
Mit unserem praxisnahen Ansatz sorgen wir dafür, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung nicht nur rechtskonform ist, sondern auch effizient und verständlich in den Arbeitsalltag integriert wird. Egal, ob vor Ort im Rahmen einer Betriebsbegehung oder online und digital: Vertrauen Sie mit uns auf einen Dienstleister, der Sicherheit mit Wirtschaftlichkeit verbindet und für einen nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen sorgt.
Worauf es bei der Gefährdungsbeurteilung ankommt
Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass wir als Dienstleister deutschlandweit tätig sind. Wir erstellen also gerne Ihre Gefährdungsbeurteilungen vor Ort bei Ihnen im Betrieb. Unsere Dienstleistungen richten sich an alle Betriebe, die eine professionelle und rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen möchten. Von der Gefährdungsbeurteilung leitet sich häufig auch die Notwendigkeit einer sicherheitstechnischen Betreuung ab, die im Bereich der Arbeitssicherheit als kleine Schwester der Gefährdungsbeurteilung gilt. Auch Betriebsanweisungen dürfen in keinem Unternehmen fehlen.
Vorsicht bei Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen
Wie bereits erwähnt, stelIt im Rahmen der Arbeitssicherheit eine Gefährdungsbeurteilung das detailreichste Dokument dar. Als Arbeitgeber können Sie auch eine Vorlage für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nutzen. Aber Achtung: Muster und Vorlagen verleiten häufig dazu, nicht über den Tellerrand hinaus zu schauen.
Wenn wir unseren Kunden eine Vorlage für Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung stellen, knüpfen wir diese immer an ein intensives Beratungsgespräch. Hier sprechen wir die Gefährdungsbeurteilung einmal ganz durch.
Unser Fazit: Vorlage ja, aber nur, wenn diese individualisiert wird. Denn nur so erstellen Sie eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung, die Ihrem Betrieb einen tatsächlichen Mehrwert in Sachen Arbeitsschutz bringt.
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Sie möchten Ihre Gefährdungsbeurteilung lieber von einem Experten für Arbeitssicherheit erlassen, um auf Nummer sicher zu gehen? Unsere externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie dabei mit branchenübergreifender Kompetenz und umfassender persönlicher Betreuung!









