DGUV V3 Prüfung

DGUV V3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV V3 (oder DGUV Vorschrift 3) gehört zu den wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die Arbeitgeber kennen sollten. Gemeinsam mit der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2 bildet sie die Grundlage für einen effektiven Arbeitsschutz. Die DGUV Vorschriften stellen verbindliche Rechtsnormen dar, die nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch Ihren Betrieb schützen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfüllen und im Rahmen der DGUV V3 Prüfung praktisch umsetzen.


Sicherheit für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 wurde – wie alle DGUV Vorschriften – von den Unfallversicherungsträgern gemäß Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Paragraf 15 Unfallverhütungsvorschriften (§ 15 SGB VII) erlassen sowie in den Fachbereichen der DGUV unter deren Mitwirkung erarbeitet.

Als Arbeitgeber sind Sie unfallversicherungsrechtlich verpflichtet, die DGUV Vorschriften zu beachten.  

Unfallverhütungsvorschriften gelten für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaft, einschließlich Arbeitnehmer und Unternehmer. Sie sind auch auf Fremdfirmen anwendbar, die für Mitgliedsunternehmen tätig sind – selbst, wenn diese ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands haben und keiner Berufsgenossenschaft angehören.

Das Ziel der DGUV Vorschrift 3 ist es, Unfälle und Gefahren durch elektrischen Anlagen zu vermeiden und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Deshalb müssen Sie als Arbeitgeber bzw. Eigentümer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV V3, bestimmte technische sowie organisatorische Anforderungen einhalten.


Wofür gilt die DGUV Vorschrift 3 genau?

Die Vorschrift gilt sowohl für elektrische Anlagen und Betriebsmittel als auch für nichtelektronische Arbeiten, die in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durchgeführt werden.


Was sind elektrische Anlagen nach DGUV V3?

Damit sind alle Gegenstände gemeint, die entweder der Nutzung elektrischer Energie dienen,  wie beispielsweise zum Erzeugen, Leiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen oder Verbrauchen.

Aber auch Gegenstände, die der der Übertragung, Verteilung und Verarbeitung von Informationen dienen, wie es bei Geräten der Fernmelde- und Informationstechnik der Fall ist. Darüber hinaus zählen auch Schutz- und Hilfsmittel zu den elektrischen Betriebsmitteln, sofern sie Anforderungen an die elektrische Sicherheit erfüllen müssen.

Des Weiteren wird in der DGUV V3 zwischen stationären und nichtstationären elektrischen Anlagen unterschieden:

    • Stationäre Anlagen: Diese sind fest mit ihrer Umgebung verbunden, wie Installationen in Gebäuden, Containern oder Fahrzeugen.

    • Nichtstationäre Anlagen: Diese werden nach ihrem Einsatz abgebaut und an einem neuen Ort wieder aufgebaut, wie beispielsweise Anlagen auf Montagebaustellen.
 

DGUV V3 Dienstleister

Was sind elektronische Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 definiert verschiedene Arten von elektrischen Betriebsmitteln, die in folgende Kategorien unterteilt werden:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel:  Diese können während des Betriebs bewegt oder im angeschlossenen Zustand an einen anderen Ort gebracht werden, wie etwa die Kaffeemaschine und der Computer im Büro oder Elektrowerkzeuge, Kabeltrommeln und Verlängerungskabel.  
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel:  Diese sind festmontiert oder so schwer, dass sie nicht einfach bewegt werden können, wie etwa Standbohrmaschinen und Schweißgeräte oder Getränkeautomaten und Klimaanlagen.  

Die wichtigsten Grundsätze der DGUV V3

Als Arbeitgeber müssen Sie dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und instandgehalten werden.

Sie müssen außerdem dafür sorgen, dass die elektronischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß den elektronischen Regeln betrieben und Mängel unverzüglich behoben werden. Mangelhafte elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen bis zur Behebung eines Mangels nicht verwendet werden.


Die DGUV V3 Prüfung nach DGUV Vorschrift V3

Während die DGUV Vorschrift 3 die Anforderungen an die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel regelt, um Unfälle durch elektrische Gefahren zu vermeiden, stellt die DGUV V3 Prüfung die praktische Umsetzung dieser Unfallverhütungsvorschrift dar.

Die DGUV V3 Prüfung dient dazu, sicherzustellen, dass alle Anforderungen eingehalten werden. Im Rahmen der Prüfung durch eine Elektrofachkraft werden alle elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihre Sicherheit geprüft. Dabei umfasst die DGUV V3 Prüfung Sichtkontrollen, Messungen und Funktionsprüfungen mit dem Ziel, potenzielle Gefahren wie Stromschläge, Kurzschlüsse oder Brände frühzeitig zu erkennen und zu beheben.


Der genaue Ablauf einer elektrischen Prüfung nach DGUV Vorschrift 3:

    1. Sichtprüfung: Im ersten Schritt wird die äußere Beschaffenheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel geprüft. Ein Großteil der Mängel kann bereits durch diese relativ einfache Prüfung erkannt werden, wie offensichtliche Schäden an Steckern, Zuleitungen oder Gehäusen.
    2. Funktionsprüfung: Nach der Sichtprüfung wird die Funktion der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel überprüft, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß arbeiten.
    3. Messprüfung: Im letzten Schritt werden Messungen durchgeführt, z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Berührungsstrom. Die Messprüfungen gewährleisten die elektrische Sicherheit und dokumentieren den Zustand der Geräte.

Ist die DGUV V3 Prüfung verpflichtend?

Ja, die regelmäßige Elektroprüfung von Betriebsmitteln ist für alle Arbeitgeber verpflichtend. Diese Pflicht ist in § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festgelegt und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert.


Wie oft muss die DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden?

Wie oft so eine Prüfung durchgeführt werden muss, hängt von der Art der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, ihrer Nutzung und den spezifischen Gefährdungen ab. Grundsätzlich gilt:

    • Bei der Erstinbetriebnahme oder nach Reparaturen: Eine Prüfung nach DGUV V3 ist immer vor der ersten Nutzung oder nach Änderungen/Instandsetzungen erforderlich.

    • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Diese müssen je nach Umgebung und Nutzung alle 3 bis 24 Monate geprüft werden. Auf Baustellen mit höherem Gefährdungspotenzial beträgt das Prüfintervall meist 3 Monate, in Werkstätten in der Regel 1 Jahr, in Büros mit geringerem Gefährdungspotenzial bis zu 2 Jahre.

    • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen: Sie werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft, sofern keine besonderen Umstände kürzere Intervalle erfordern. Das 4-jährige Prüfintervall gilt etwa für elektrische Anlagen wie Steckdosen, Leuchten, Unterverteilungen sowie ortsfeste Betriebsmittel wie Klimaanlagen.

    • Geräte in medizinischen Einrichtungen oder im Außenbereich: Diese unterliegen häufig einem Prüfintervall von 12 Monaten oder weniger.

Die genauen Prüffristen werden durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt, die Faktoren wie Beanspruchung, Umgebungseinflüsse und Fehlerquoten berücksichtigt.


Welche Schritte sind in der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV V3 zu beachten?

Wenn Sie für Ihren Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, die die Sicherheit Ihrer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel berücksichtigt, erfüllen Sie alle Anforderung dieser Unfallverhütungsvorschrift.

Die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 kann von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden und umfasst sieben Schritte, die sicherstellen, dass alle elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher genutzt werden können:

    1. Festlegen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
      Zunächst werden die relevanten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten identifiziert, bei denen elektrische Anlagen und Betriebsmittel genutzt werden.
    2. Ermitteln der Gefährdungen. Es werden potenzielle Gefährdungen durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel ermittelt, wie z. B. Stromschläge, Kurzschlüsse oder Lichtbogenbildung.
    3. Bewerten der Gefährdungen. Die identifizierten Gefährdungen werden hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und möglichen Auswirkungen bewertet, um das Risiko einzuschätzen.
    4. Festlegen von Schutzmaßnahmen. Basierend auf der Risikobewertung werden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung der Gefährdungen festgelegt, wie z. B. regelmäßige Prüfungen oder die Bereitstellung einer Schutzausrüstung.
    5. Durchführen der Maßnahmen. Die festgelegten Schutzmaßnahmen werden fristgerecht umgesetzt, um die Sicherheit zu gewährleisten.
    6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen. Nach der Umsetzung wird geprüft, ob die Maßnahmen die Gefährdungen wirksam reduziert haben.
    7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung wird regelmäßig aktualisiert, insbesondere bei Änderungen in den Arbeitsbedingungen, nach Unfällen oder bei neuen gesetzlichen Anforderungen.

Mehr zur Dokumentation und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen, können Sie in unserem Blogbeitrag „Was ist eine Gefährdungsbeurteilung“ nachlesen.


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