Die 7 Handlungsschritte der Gefährdungsbeurteilung dienen der systematischen Durchführung und Umsetzung dieser wichtigen Beurteilung:
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis für alle Maßnahmen zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Laut Gesetz ist klar definiert, dass die Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung beim Unternehmer liegt.
Mit 7 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung
Die Handlungsschritte, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durchführt, im Überblick:
- Analyse der Gefährdungen
- Beurteilung der Gefährdungen
- Setzen von Arbeitsschutzzielen
- Entwicklung von Alternative
- Auswahl der besten Lösung
- Durchsetzung und Umsetzung der Arbeitsschutzziele
- Wirksamkeitsprüfung
Die einzelnen Arbeitsschritte im Detail erklärt
- Die Analyse der Gefährdungen im Betrieb
In diesem Schritt werden methodisch alle möglichen Gefährdungen und Risiken im Arbeitsprozess identifiziert. Dabei werden verschiedene Werkzeuge und Techniken eingesetzt, um sowohl präventiv als auch rückblickend zu erfassen, welche Arbeitsbedingungen die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter beeinflussen können. Es wird untersucht, wie diese Faktoren miteinander in Wechselwirkung stehen und unter welchen Umständen sie zu gefährlichen oder positiven Bedingungen führen könnten. Die Analyse liefert wertvolle Informationen darüber, welche Potenziale und Schwachstellen vorhanden sind und bildet die Grundlage für die nachfolgende Risikobewertung.
Erfassen Sie im Rahmen der Gefährdungsanalyse sachlich und objektiv alle identifizierten Gefahren und Risiken, die auftreten könnten.
2. Die Beurteilung der Gefährdungen
Im zweiten Handlungsschritt der Gefährdungsbeurteilung geht es um die Bewertung der Risikofaktoren, die zu Unfällen oder Gesundheitsgefahren führen können.
In dieser Phase wird die Wahrscheinlichkeit des Eintretens sowie die Schwere der Auswirkungen der in der Analyse identifizierten Risikofaktoren bewertet.
Dabei wird sorgfältig abgewogen zwischen:
- dem Zusammenwirken der identifizierten Gefahren
- den beteiligten Personen und
- den zusätzlichen Bedingungen
Die Beurteilung der Gefährdungen hilft dabei, gezielt jene Gefahren zu identifizieren, die ein konkretes Risiko darstellen, und solche auszuschließen, die nur ein geringes Risiko mit sich bringen.
Zudem ermöglicht sie die Priorisierung der Gefahren, sodass eine Rangfolge entsteht, die als Grundlage für die Festlegung von Schutzzielen dient.
Notieren Sie im zweiten Schritt der Gefährdungsbeurteilung alle ermittelten Gefahren.
3. Das Setzen von Arbeitsschutzzielen
Die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz stellt den dritten Handlungsschritt der Gefährdungsbeurteilung dar.
Basierend auf den erkannten Gefährdungen und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten werden im Rahmen der Zielfestlegung konkrete Sicherheitsziele (auch Arbeitsschutzziele genannt) definiert.
Diese Ziele dienen dazu, bei der Ausführung von Tätigkeiten ein akzeptables oder zumindest tolerierbares Gefährdungsniveau zu gewährleisten. Dabei können die Ziele auch darauf abzielen, Gefährdungen durch die Förderung von Ressourcen der Mitarbeiter zu minimieren, beispielsweise durch die Stärkung der Körperkraft beim Heben von schweren Lasten.
Es ist wichtig, dass die Zielsetzungen nicht zu restriktiv sind, da dies die Entwicklung von kreativen und alternativen Lösungsansätzen einschränken könnte.
Dokumentieren Sie hier den angestrebten Sicherheitszustand, den Sie in Ihrem Unternehmen erreichen möchten.
4. Die Entwicklung von Alternativen
In diesem Schritt nutzt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ihr Fachwissen, um gemeinsam mit externen Experten und internen Spezialisten mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten.
Ziel des vierten Handlungsschrittes der Gefährdungsbeurteilung ist es, einen umfassenden Überblick über alle potenziellen Alternativen zu gewinnen.
Recherchen in Fachveröffentlichungen, wie denen der Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherer, können Ihnen wertvolle Hinweise für bewährte Lösungen bieten.
Zusätzlich können auch andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre praktischen Erfahrungen beisteuern. Nur durch die Betrachtung einer breiten Palette von Alternativen lässt sich die bestmögliche, nachhaltigste Lösung auswählen.
Listen Sie nun die möglichen Lösungsansätze auf, die zur Erreichung der Schutzziele beitragen können.
Hierbei können technische (T), organisatorische (O) und personenbezogene (P) Lösungen in Betracht gezogen werden. Eine Bewertung dieser Alternativen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
5. Die Auswahl der besten Lösung
Wie bewerten Sie die möglichen Ansätze?
Die Auswahl der optimalen Lösung erfolgt durch die Bewertung der verschiedenen Alternativen im Vergleich zu den definierten Arbeitsschutzzielen. Dabei spielt nicht nur die technische Umsetzbarkeit eine Rolle, sondern auch die Perspektive des Unternehmers, insbesondere in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit.
Aus der Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sollte der Fokus primär auf der Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen liegen. Dennoch ist es wichtig, ein Verständnis für die wirtschaftlichen Aspekte zu haben, um eine praktikable und langfristig tragfähige Lösung zu finden, die auch finanziell realisierbar ist.
Bewerten Sie die möglichen Lösungen, treffen Sie eine Entscheidung, und dokumentieren Sie Ihre Einschätzung der verschiedenen Alternativen kurz. Achten Sie dabei auf die Hierarchie der Maßnahmen: technisch, organisatorisch und personenbezogen.
6. Die Durchsetzung und Umsetzung der Arbeitsschutzziele
Im 6. Handlungsschritt der Gefährdungsbeurteilung stellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sicher, dass die ausgewählte Lösung präzise und effektiv umgesetzt wird, um die festgelegten Schutzziele zu erreichen.
Es ist entscheidend, dass die Maßnahmen ordnungsgemäß installiert oder durchgeführt werden, um ihre volle Wirkung entfalten zu können. Sobald die Umsetzung abgeschlossen ist, kann eine Kontrolle der Wirksamkeit erfolgen.
Dokumentieren Sie detailliert, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und wie die Umsetzung im Betrieb konkret ablaufen soll.
7. Die Wirksamkeitsprüfung
In diesem letzten Schritt überprüft die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), ob die eingeführten Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen geführt haben.
Im 7. und abschließenden Handlungsschritt der Gefährdungsbeurteilung gilt es zwei Dinge festzustellen:
- Wurden die gewünschten Schutzziele erreicht?
- Wurden die Arbeitsbedingungen ausreichend optimiert?
Falls die Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg zeigen, ist eine erneute, tiefere Analyse notwendig.
Selbst bei erfolgreichen Veränderungen sollten Erkenntnisse gewonnen und auf andere Bereiche oder Arbeitsplätze übertragen werden, um kontinuierliche Verbesserungen im gesamten Unternehmen zu ermöglichen.
Dokumentieren Sie, welche Aspekte und Maßnahmen kontrolliert werden sollen.
Unsere Dienstleistungen für Ihr Unternehmen
Mit unserer fachkundigen Beratung unterstützen wir Sie umfassend in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Wir helfen Ihnen, Ihr Arbeitsschutzmanagement zu optimieren und die Unfallverhütung in Ihrem Unternehmen zu verbessern.
Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen den geltenden Vorschriften entsprechen.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern, sondern auch die Möglichkeit, Ihre internen Verbesserungsprozesse effektiv voranzutreiben.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung oder wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen möchten!