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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Ihre Vorteile
Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Ein guter Grund, warum Sie nicht nur das Arbeitssicherheitsgesetz, sondern auch das Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) als Arbeitgeber dazu verpflichten, ab dem ersten Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit