Heißarbeiten

Heißarbeiten im Betrieb: Häufige Fehler in der Praxis

Heißarbeiten wie Schweißen, Löten, oder Trennschleifen gehören zu den herausforderndsten Aufgaben im betrieblichen Alltag, insbesondere wenn es um die Arbeitssicherheit und den präventiven Brandschutz geht. Bei derartigen Tätigkeiten entstehen oft hohe Temperaturen, Funkenflug oder offene Flammen, was das Risiko von Bränden erheblich erhöht. In diesem Blogbeitrag von Fachkraft-Arbeitssicherheit werfen wir einen genauen Blick darauf, was bei Feuer- und Heißarbeiten beachtet werden muss und wo häufig Fehler gemacht werden, die sicheren Arbeitsbedingungen und einem funktionierenden Brandschutz entgegenstehen.

 

Was versteht man unter Heißarbeiten?

Darunter fallen alle Tätigkeiten, bei denen durch Prozesse wie Schweißen, Schneiden, Löten, Auftauen oder Trennschleifen offene Flammen, starke Erwärmung, Funkenflug oder hohe Temperaturen entstehen. Heißarbeiten sind deshalb mit einem erhöhten Brandrisiko verbunden und erfordern spezielle Sicherheitsvorkehrungen.

 

Typische Beispiele für Heißarbeiten sind Brennschneiden und Lichtbogenschweißen:

    • Beim Lichtbogenschweißen mit einer Stabelektrode entstehen nur wenige und kleine Schweißfunken, die meist senkrecht nach unten fallen. Ihre Reichweite hängt von der Rollbewegung der Partikel ab. Auf hartem, glattem Untergrund beispielsweise können sie sich kreisförmig um die Arbeitsstelle ausbreiten.

    • Beim Brennschneiden dagegen entstehen viele große Funken, die in Schneidrichtung bis zu etwa 7,5 Metern fliegen können. Die Partikel können nach dem Auftreffen auf harten Untergrund noch bis zu ca. 2,5 Meter weiterrollen und verteilen sich daher oft in alle Richtungen.
 

 

Die größten Fehlerquellen bei Heißarbeiten in Unternehmen

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und externe Brandschutzbeauftragte sehen wir vor allem zwei Fehler, die in der Praxis besonders häufig anzutreffen sind und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können:

    1. Oft werden Heißarbeiten aufgrund mangelnden Wissens nicht angemeldet.

    1. Heißarbeiten werden oft nicht sorgfältig überwacht, weil die Brandwache nicht oder nur mangelhaft organisiert ist.

Beides kann im Ernstfall gravierende Folgen haben. Im Nachfolgenden sehen wir uns an, was es um die Freigabe von Feuer- und Heißarbeiten auf sich hat und wie man eine effiziente Brandwache organisiert.

 

 

Warum müssen Heißarbeiten freigegeben werden?

Heißarbeiten müssen freigegeben werden, um das erhebliche Brand- und Explosionsrisiko gezielt zu kontrollieren und den größtmöglichen Schutz für Menschen, Anlagen und Gebäude sicherzustellen.

Die Freigabe erfolgt in der Regel mithilfe eines sogenannten Heißarbeitsscheins oder Freigabescheins, der vor Beginn der Arbeiten ausgestellt wird. Damit wird dokumentiert, dass Maßnahmen wie das Entfernen brennbarer Stoffe, die Bereitstellung von Löschmitteln und die Einweisung des Personals vor Ort geprüft und umgesetzt wurden.

Im Rahmen der Freigabe werden Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt, Risiken systematisch bewertet und die Umsetzung aller nötigen Brandschutzmaßnahmen nachgewiesen.

 

 

Die TRVB 104 und das Freigabeverfahren für Heißarbeiten

Die TRVB 104 („Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz“) ist eine anerkannte Richtlinie, die den Sicherheitsstandard bei brandgefährlichen Tätigkeiten wie Schweißen, Schneiden, Flämmen oder Löten definiert. Im Mittelpunkt der TRVB steht das strukturierte Freigabeverfahren bei Feuer- und Heißarbeiten:

Vor Beginn von Feuer- und Heißarbeiten muss die ausführende Fachkraft eine formale Freigabe vom Auftraggeber oder einer beauftragten Person erhalten. Dies geschieht durch einen standardisierten Freigabe- oder Erlaubnisschein.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss die Unternehmensleitung oder eine beauftragte Person festlegen, ob eine schriftliche Genehmigung notwendig ist. Dabei unterscheidet man zwei Arten von Erlaubnisscheinen:

    • Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Schleifarbeiten in brandgefährdeten Bereichen

    • Erlaubnisschein für Schweißen und verwandte Verfahren bei Brand- und Explosionsgefahr

Im Erlaubnisschein werden u. a. die spezifischen Sicherheitsmaßnahmen festgelegt und die Dokumentation brand- oder explosionsgefährlicher Tätigkeiten sichergestellt. Es empfiehlt sich, alle Erlaubnisscheine und Anlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Bei explosionsgefährlichen Heißarbeiten ist auch ein Explosionsschutzdokument notwendig.

Außerdem dient der Erlaubnis- oder Freigabeschein als Nachweis gegenüber Behörden, wie der Berufsgenossenschaft (BG) oder Versicherungen für den Versicherungsschutz im Schadensfall.

 

Betrieblicher Brandschutz bei Feuer- und Heißarbeiten

Ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes  ist die Auswahl standortgerechter Schutzmaßnahmen vor, während und nach der Heißarbeit.   Diese reichen von der Gefährdungsbeurteilung, einer möglichen Brandwache, über die richtige technische und organisatorische Absicherung, bis hin zu Nachkontrollen nach Abschluss der Heißarbeiten.   (Quellen: DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ und TRVB 104 Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz „Brandgefahren bei Feuer- und Heißarbeiten“).  

Feuer- und Heißarbeiten stellen immer eine erhebliche Brandgefahr im Betrieb dar. Vor dem Beginn solcher Tätigkeiten ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob alternative, zündungsfreie Verfahren eingesetzt werden können, um das Brandrisiko von vornherein zu minimieren.

Wird eine Heißarbeit dennoch notwendig, muss für jedes verwendete Arbeitsmittel ein geeigneter Feuerlöscher für die entsprechenden Brandklassen bereitgestellt werden. Alle Beschäftigten, die Heißarbeiten durchführen, müssen in Theorie und Praxis im Umgang mit den bereitgestellten Feuerlöschern unterwiesen sein.

Schweiß- und Brennschneidarbeiten sind besonders kritisch, weil je nach Arbeitsverfahren unterschiedlich viele und große glühende Partikel entstehen. Diese Risiken erfordern eine besonders aufmerksame Überwachung während der Arbeiten und konsequente Maßnahmen, um brennbare Materialien aus dem gesamten Gefahrenbereich fernzuhalten.

 

Typische Gefahrenbereiche bei Heißarbeiten:

Arbeitsverfahren Horizontale Reichweite Vertikale Reichweite nach oben Vertikale Reichweite nach unten
Löten mit offener Flamme bis zu 2 m bis zu 2 m bis zu 4 m
Schweißen (Gas- oder Lichtbogen) bis zu 7,5 m bis zu 10 m bis zu 4 m
Thermisches Trennen (Brennschneiden, Trennschleifen) bis zu 20 m bis zu 10 m bis zu 20 m

(Quelle: DGUV Information 205-001, Gefahrenbereiche bei Heiß- und Feuerarbeiten, S. 34)

Bereiche mit Brandgefahr sind überall dort, wo sich Stoffe oder Gegenstände durch Heißarbeiten entzünden können. Wie beispielsweise Papier, Pappe, Textilien, Fasermaterialien, Holzteile, Kunststoffe, Dämmstoffe und Baustrukturen wie Balken und Wände, insbesondere auch bei längerer Wärmeeinwirkung.

 

Die Brandwache bei Heißarbeiten im Betrieb

Um das Brandrisiko bei Feuer- und Heißarbeiten zu minimieren, koordinieren interne oder externe Brandschutzbeauftragte die Planung, Freigabe und Überwachung von dieser brandgefährlichen Tätigkeiten.

In diesem Zusammenhang legen sie die nötigen Schutzmaßnahmen fest und sind auch für die Unterweisung der ausführenden Personen verantwortlich. Sie kontrollieren den jeweiligen Arbeitsbereich, entfernen brennbare Materialien, wählen geeignete Brandwachen aus und stellen sicher, dass Löschmittel bereitstehen und die Alarmierungswege funktionieren. Darüber hinaus dokumentieren sie sorgfältig alle Maßnahmen vom Start bis zum Ende der Arbeiten.

Für die sichere Durchführung von Feuer- und Heißarbeiten schreibt das deutsche Arbeitsschutzrecht die Bestellung von speziell ausgebildeten Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern vor, sofern Art und Umfang der Gefahren dies erfordern. Dies ist insbesondere geregelt:

Die Mitwirkung von sog. Brandschutzorganen ist insbesondere in Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder bei baurechtlichen Verpflichtungen vorgeschrieben.

Zu den weiteren Aufgaben der Brandschutzbeauftragten gehören regelmäßige Kontrollen, das Führen des Brandschutzbuchs sowie die Dokumentation aller Freigaben und Nachkontrollen bei Heißarbeiten, um einen sicheren und jederzeit nachvollziehbaren Ablauf im betrieblichen Brandschutz zu gewährleisten.

 

Typische Gefahren bei Heißarbeiten für Beschäftigte

Bei Feuer- und Heißarbeiten bestehen für ausführende Mitarbeiter verschiedene Risiken, die sowohl durch physikalische als auch chemische Einwirkungen entstehen können, wie etwa:

    • Elektrische Gefährdungen treten bereits bei Spannungen über 25 V Wechselspannung (AC) oder 60 V Gleichspannung (DC) auf, sodass unsachgemäßer Kontakt mit elektrischen Geräten oder Schweißstromquellen zu Stromdurchflüssen und möglichen Verletzungen führen kann.

    • Zusätzliche Gefahren ergeben sich insbesondere durch Emissionen bei Lichtbogenverfahren: Hierbei werden Gefahrstoffe wie Schweißrauche freigesetzt, die krebserzeugend oder atemwegsschädigend wirken können. Deshalb sind wirksame Lüftungssysteme, geeignete Absaugtechnik und die Verwendung von Atemschutz erforderlich.


    • Weitere Gefährdungen entstehen durch hohe Temperaturen (Verbrennungsgefahr), direkten Funkenflug, intensive UV-Strahlung mit der Gefahr von Augenschäden, die Brandgefahr durch entzündbare Stoffe in der Umgebung, sowie die Gefahr von Blendungen.
 

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Heißarbeiten

Mitarbeiter, die Schweiß-, Schneid-, Löt- oder Trennschleifarbeiten ausführen, benötigen eine sorgfältig ausgewählte und einwandfrei passende persönliche Schutzausrüstung.

    • Dazu gehören hitzebeständige Schutzkleidung, festes Schuhwerk, spezielle Handschuhe, Schutzbrille oder Gesichtsschutz sowie ein Schweißerhelm.

Die Ausrüstung schützt effektiv vor Verbrennungsgefahr, Hitzeeinwirkung, Funkenflug und gefährlichen Strahlen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Passform der PSA zu schenken: Nur optimal sitzende Kleidung schützt zuverlässig. Improvisiertes oder beschädigtes Schutzmaterial darf nicht verwendet werden.

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 528 („Schweißtechnische Arbeiten“) konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für den Bereich Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren und empfiehlt neben der PSA weitere technische und organisatorische Schutzmaßnahmen bei Heißarbeiten.

 

Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei Heißarbeiten

Gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 („Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“) müssen Arbeitgeber für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, wie Schweißrauch, eine schriftliche Betriebsanweisung erstellen lassen und die Beschäftigten gezielt über Risikofaktoren, Schutzmaßnahmen und korrektes Verhalten unterrichten.

 

Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel bei Heißarbeiten

Für den sicheren Einsatz von Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifgeräten sind ebenfalls schriftliche Betriebsanweisungen anzufertigen, die Vorgaben zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln am Arbeitsplatz enthalten und die sichere Handhabung der Geräte gewährleisten.

Die Betriebsanweisungen müssen regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft, an die Arbeitsrealität angepasst und im Rahmen von mündlichen Unterweisungen verständlich vor Aufnahme der Heißarbeit vermittelt werden.

 

Alters- und Qualifikationsvorgaben für Heißarbeiten

Heißarbeiten dürfen ausschließlich von erfahrenen und unterwiesenen Personen ausgeführt werden, die die Gefährdungen kennen und bei auftretenden Problemen unverzüglich Unterstützung anfordern.

Für Beschäftigte unter 18 Jahren gibt es eine klare gesetzliche Beschränkung: Gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 22 JArbSchG „Gefährliche Arbeiten“) ist es Jugendlichen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten, schweißtechnische oder vergleichbare Heißarbeiten auszuführen.

Ausnahmen sind im Rahmen einer anerkannten Berufsausbildung möglich, wenn die Arbeiten für das Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, unter fachkundiger und weisungsbefugter Aufsicht erfolgen und keine besonderen Gefahren bestehen – etwa durch Arbeiten in engen Räumen, in explosionsgefährdeten Bereichen oder mit gesundheitsgefährlichen Stoffen. In allen anderen Fällen dürfen Heißarbeiten nur von Personen ausgeführt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.

 

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