Gefahrstoffbeauftragter: Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Das Arbeiten mit Gefahrstoffen erfordert höchste Sorgfalt und Fachwissen, da schon kleine Unaufmerksamkeiten gravierende Folgen für Gesundheit, Umwelt und Unternehmenswerte haben können. Ein Gefahrstoffbeauftragter unterstützt Sie dabei, Risiken zu minimieren und alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig einzuhalten.

Im Gegensatz zum Gefahrgutbeauftragten, der sich um den Transport gefährlicher Güter kümmert, liegt der Fokus des Gefahrstoffbeauftragten auf dem Umgang, der Lagerung und der innerbetrieblichen Organisation von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.

Vertrauen Sie dabei auf die Expertise von Fachkraft-Arbeitssicherheit. Unsere Gefahrstoffbeauftragten sind bundesweit für Sie im Einsatz. Wir übernehmen für Sie alle vorgeschriebenen Aufgaben: von der Überwachung und Dokumentation Ihrer Gefahrstoffprozesse über die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen bis hin zur Betriebsanweisung für Gefahrstoffe und der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.

Gefahrstoffbeauftragter

Referenzen

Ihre externen Gefahrstoffbeauftragten

Professionell

Ganzheitlich

Rechtssicher

Preise für externen Gefahrstoffbeauftragten

Gefahrstoffbeauftragter*

ab

89 / Monat
  • Bereitstellung als Gefahrstoffbeauftragten
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • 1 Standortbegehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • Gefahrgutunterweisung online und vor Ort
  • Jahresabschlussbericht zum Gefahrgut
  • Individuelle Expertenberatung
*Abhängig von Gefahrenklasse und Mitarbeiteranzahl.

Erfahren Sie jetzt mehr zu den Kosten für unsere weiteren Dienstleistungen.

Weitere Dienstleistungen

alles aus einer Hand

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Keine versteckten Kosten, sondern pauschale Festpreise zur sicheren Budgetplanung.

Was wir als Gefahrstoffbeauftragte für Sie umsetzen

Um einen sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten, übernehmen unsere externen Gefahrstoffbeauftragten unterschiedliche Aufgaben, deren Ziel es ist, Sie umfassend zu entlasten, Ihre betriebliche Risiken zu minimieren und den Schutz Ihrer Mitarbeiter sowie der Umwelt sicherzustellen. In diesem Kontext unterstützen wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Beratung zu Gefahrstoffen

Wir führen Gefährdungsbeurteilungen für sämtliche Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (gemäß § 5 ArbSchG und § 6 GefStoffV durch, wie beispielsweise Gefährdungsbeurteilungen bei Asbestsanierungen. Dabei identifizieren und bewerten wir mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt und beraten Sie zu allen Fragen rund um Gefahrstoffe. In weiterer Folge entwickeln wir geeignete Schutzmaßnahmen gemäß dem STOP-Prinzip und begleiten deren Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Betriebsanweisungen und Unterweisungen für Gefahrstoffe

Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe bilden Betriebsanweisungen einen weiteren Schwerpunkt im Rahmen eines wirksamen Gefahrstoffmanagements. Eine Betriebsanweisung vermittelt Ihren Beschäftigten klare und praxisnahe Anweisungen sowie Verhaltensregeln für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in schriftlicher Form.

Mit der Erstellung der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe sowie mit darauf resultierenden mündlichen Unterweisungen erfüllen Sie als Arbeitgeber grundlegende Pflichten, die in verschiedenen Gesetzen geregelt sind:

  • Gemäß der Informationspflicht der Mitarbeiter bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach 14 GefStoffV („Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“) sowie der Biostoffverordnung (§ 14 BioStoffV „Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten“), erläutert die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 detailliert, was bei Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und biologische Stoffe zu beachten ist.

 

  • Weiters ist auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Sie als Arbeitgeber relevant, wenn Sie eine Betriebsanweisung erstellen oder erstellen lassen (§ 12 BetrSichV „Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“).

 

  • Darüber hinaus fordert das Arbeitsschutzgesetz, dass alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu treffen und diese umfassend zu informieren und zu unterweisen sind ( 4 ArbSchG „Allgemeine Grundsätze“).

 

Dokumentation im Gefahrstoffmanagement

Diese sichert nicht nur die Nachvollziehbarkeit aller Maßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen, sondern bietet Ihnen im Falle von behördlichen Kontrollen oder im Schadensfall eine wichtige rechtliche Absicherung. Durch die systematische Dokumentation können Risiken frühzeitig erkannt und gezielt minimiert werden.

Gemäß der Gefahrstoffverordnung (§ 8 Absatz 6 GefStoffV „Allgemeine Schutzmaßnahmen“) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten bereits vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren.

Im Rahmen der Dokumentation können Sie auch bereits vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente oder andere gleichwertige Berichte nutzen, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften erstellt wurden.

Als externe Gefahrstoffbeauftragte unterstützen wir Sie dabei, Ihre gesamte Gefahrstoffdokumentation aktuell, gesetzeskonform und zu wirtschaftlichen Konditionen umzusetzen.

Ihre Vorteile durch einen externen Gefahrstoffbeauftragten

Mit einem externen Gefahrstoffbeauftragten von Fachkraft-Arbeitssicherheit sichern Sie sich umfassende Unterstützung und zuverlässige Rechtssicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen.

Bei uns profitieren Sie von einem erfahrenen Gefahrgutbeauftragten, der alle gesetzlichen Anforderungen kennt und deren Einhaltung überwacht und dafür sorgt, dass Ihr Gefahrstoffmanagement stets auf dem aktuellen Stand der Vorschriften bleibt.

Unsere externe Betreuung entlastet Sie spürbar im Tagesgeschäft, minimiert Haftungsrisiken und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf aller gefahrstoffrelevanten Prozesse in Ihrem Betrieb.

Zusätzlich garantieren wir transparente Paketpreise ohne versteckte Kosten. So haben Sie jederzeit eine volle Kostenkontrolle und Sicherheit bei Ihrer Budgetplanung.

Ihre Gefahrstoffbeauftragten – bundesweit für Sie im Einsatz

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen beginnt mit einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Als externe Gefahrstoffbeauftragte unterstützen wir Sie flexibel, zuverlässig und in ganz Deutschland.

Ganz gleich, ob Ihr Betrieb eine umfassende Betreuung im Gefahrstoffmanagement oder bei der Beförderung von Gefahrstoffen benötigt oder Sie Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden oder bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments wünschen:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffbeauftragten stehen Ihnen mit fundiertem Know-how und persönlicher Beratung zur Verfügung. Dabei profitieren Sie auch von unserem Netzwerk im Bereich arbeitsmedizinische Betreuung, das insbesondere beim Umgang mit Gefahrstoffen eine wichtige Rolle für den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten spielt.

Ist die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten Pflicht?

In Deutschland ist die Funktion des Gefahrstoffbeauftragten gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Das bedeutet, das Gesetz nennt diesen Begriff nicht direkt und verlangt auch keine formale Bestellung einer solchen Position.

Dennoch besteht für Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, eine klare Verpflichtung: Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), insbesondere § 6 „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“, müssen Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung durchführt und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreift.

Wenn Sie nicht selbst über die erforderliche Fachkunde verfügen, müssen Sie eine qualifizierte Person benennen oder extern beauftragen. Diese Person wird häufig als Gefahrstoffbeauftragter bezeichnet, auch wenn diese Bezeichnung im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Entscheidend ist, dass Sie eine Person auswählen, die über die notwendige Sachkunde verfügt, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Sie benötigen Unterstützung beim Umgang mit Gefahrstoffen?

Unsere Gefahrstoffbeauftragten bringen umfassende Fachkunde rund um Gefahrstoffe, die Gefahrstoffverordnung, das Chemikaliengesetz (ChemG) sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) mit – insbesondere in den Bereichen Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten gemäß TRGS 519 sowie in der Errichtung und dem Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle nach TRGS 520.

Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Expertise als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrgutbeauftragte für Gefahrguttransporte auf der Straße nach ADR.

Als Full-Service-Dienstleister im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz bieten wir Ihnen außerdem arbeitsmedizinische Betreuung durch Betriebsärzte sowie Unterstützung beim Zertifizierungsprozess für eine ISO Zertifizierung.

Verlassen Sie sich auf unsere fachübergreifende Expertise und fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an!