Gefahrgutbeauftragter: ADR-konform & bundesweit

Der Umgang mit Gefahrgut stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen: Bereits kleine Fehler können zu erheblichen Risiken für Menschen, Umwelt und Betrieb führen. Schützen Sie Ihr Unternehmen jetzt mit einem erfahrenen Gefahrgutbeauftragten an Ihrer Seite.

Verlassen Sie sich dabei auf unsere Expertise: Die Gefahrgutbeauftragten von Fachkraft-Arbeitssicherheit sind bundesweit für Sie im Einsatz. Wir übernehmen für Sie alle gesetzlich geforderten Aufgaben: Von der Überwachung und Dokumentation Ihrer Gefahrgutprozesse über die Erstellung von Jahresberichten bis hin zur Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden. Unsere Leistungen als externe Gefahrgutbeauftragte sind auf den Verkehrsträger Straße nach ADR-Vorschriften sowie auf die spezifischen Anforderungen Ihres Betriebs abgestimmt. Mit uns erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und sorgen zuverlässig für den Schutz Ihrer Mitarbeitenden, der Umwelt und Ihrer betrieblichen Werte.

externer gefahrgutbeauftragter

Referenzen

Ihre externen Gefahrgutbeauftragten

Professionell

Ganzheitlich

Rechtssicher

Preise für externen Gefahrgutbeauftragten

Economy Paket*

ab

89 / Monat
  • Bereitstellung als Gefahrgutbeauftragter
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • 1 Standortbegehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • Gefahrgutunterweisung online und vor Ort
  • Jahresabschlussbericht zum Gefahrgut
  • Individuelle Expertenberatung
*Abhängig von Gefahrenklasse und Mitarbeiteranzahl.

Erfahren Sie jetzt mehr zu den Kosten für unsere weiteren Dienstleistungen.

Weitere Dienstleistungen

alles aus einer Hand

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Keine versteckten Kosten, sondern pauschale Festpreise zur sicheren Budgetplanung.

Was machen wir für Ihr Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte?

Als externe Gefahrgutbeauftragte für den Verkehrsträger Straße nach ADR-Vorschriften sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen beim Umgang mit Gefahrgut jederzeit rechtssicher und effizient aufgestellt ist:

  • Wir erfassen bei Ihnen vor Ort den Status Quo und analysieren alle Abläufe, bei denen Gefahrgut transportiert, verpackt, gelagert oder versendet wird. Dabei prüfen wir, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und unterstützen Sie bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen.

  • Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und stehen Ihnen auch bei Rückfragen von Behörden oder im Rahmen von Kontrollen zuverlässig zur Seite.

  • Zu unseren Aufgaben gehört die regelmäßige Überwachung der Einhaltung aller relevanten Vorschriften: von der korrekten Verpackung und Kennzeichnung über die Erstellung und Prüfung der Transportdokumente bis hin zur sicheren Lagerung.

  • Darüber unterweisen wir Ihre Mitarbeitenden gezielt für ihre Aufgaben im Gefahrgutprozess. So stellen wir sicher, dass Ihr Team stets auf dem aktuellen Stand der ADR-Regelungen ist und verantwortungsvoll mit Gefahrgut umgeht.

  • Wir dokumentieren alle relevanten Schritte, erstellen für Sie den gesetzlich geforderten Jahresbericht und unterstützen Sie bei der Unfallberichterstattung sowie bei der Dokumentation von Zwischenfällen.

Mit uns als Gefahrgutbeauftragte an Ihrer Seite erfüllen Sie alle gesetzlichen Verpflichtungen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und Verordnung für die innerstaatliche und grenzüberschreiten Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (GGVSEB).

Profitieren Sie jetzt von unserer praxisnahen Beratung, rechtskonformen Dokumentation und größtmöglicher Sicherheit im Umgang mit Ihrem Gefahrgut.

Ihre Vorteile mit unseren Gefahrgutbeauftragten

Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, etwa beim Transport, der Lagerung oder dem Umschlag gefährlicher Güter. Behörden und Aufsichtsstellen verlangen in nahezu allen Branchen einen fachkundigen Ansprechpartner, der die Einhaltung der umfangreichen Gefahrgutvorschriften sicherstellt und regelmäßig prüft.

Mit den Gefahrgutbeauftragten von Fachkraft-Arbeitssicherheit profitieren Sie von einem deutschlandweiten Service, der Unternehmen jeder Größe zuverlässig unterstützt. Unsere Experten bringen branchenübergreifende Erfahrung als Brandschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit und stehen Ihnen als neutrale, unabhängige Berater zuverlässig zur Seite. Sie erhalten Zugang zu umfassendem Fachwissen, das stets auf dem aktuellen Stand der ADR Vorschriften ist.

Wir begleiten Sie sicher durch alle gesetzlichen Anforderungen, sorgen für rechtssichere und effiziente Abläufe und entlasten Sie spürbar im Tagesgeschäft. Dabei profitieren Sie von transparenten Paketpreisen ohne versteckte Kosten. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Ausgaben.

Braucht Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?

Sobald ein Betrieb gefährliche Güter auf öffentlichen Verkehrswegen transportiert oder an deren Beförderung beteiligt ist, wie etwa durch Verpacken, Beladen, Befüllen oder das Beladen und Entladen, greift die gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten. Diese Vorgabe beruht auf der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (§ 3 GbV „Bestellung von Gefahrgutbeauftragten“) und gilt unabhängig davon, ob Sie den Transport selbst durchführen oder lediglich vorbereiten. Auch internationale Vorschriften wie das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) verlangen einen fachkundigen Ansprechpartner für Gefahrgut.

Die Rolle des Gefahrgutbeauftragten kann von einem internen Mitarbeiter, dem Unternehmer selbst oder einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen werden, sofern die entsprechende Qualifikation und ein aktueller Schulungsnachweis für den jeweiligen Verkehrsträger vorliegen (gemäß § 4 GbV „Schulungsnachweis“). Bei sehr kleinen Gefahrgutmengen oder bestimmten freigestellten Tätigkeiten kann die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten entfallen.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen regelmäßig mit gefährlichen Gütern arbeiten oder Gefahrguttransporte organisieren, sollten Sie prüfen, ob die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten in Ihrem Fall gesetzlich vorgeschrieben ist.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle Vorschriften einhält und vermeiden unnötige Bußgelder oder Haftungsrisiken.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.

Ihre Gefahrgutbeauftragten – deutschlandweit vor Ort

Sicherer Gefahrguttransport beginnt mit einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Als externe Experten unterstützen wir Sie direkt in Ihrem Unternehmen: flexibel, zuverlässig und bundesweit.

Ob in Düsseldorf, Köln, München oder in jeder anderen Region Deutschlands: Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragten und Gefahrgutbeauftragten stehen Ihnen mit Know-how und persönlicher Betreuung zur Verfügung. So stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Ihre Prozesse rund um Arbeitsschutz, Brandschutz und Gefahrgut reibungslos ablaufen.

Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für Gefahrgut im Überblick

In Deutschland ist der Umgang mit Gefahrgut durch umfassende gesetzliche Regelungen klar definiert. Die wichtigste nationale Grundlage bildet das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), das nicht nur den Transport gefährlicher Güter auf Straßen, Schienen, Wasserwegen und in der Luft regelt, sondern auch das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsbehältnissen und Fahrzeugen für Gefahrguttransporte umfasst.

  • Das GGBefG legt fest, welche Anforderungen an die Beförderung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter gestellt werden. Es definiert die Pflichten aller beteiligten Personen und Unternehmen – vom Absender über den Verpacker und Verlader bis hin zum Beförderer und Empfänger. Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten der Behörden, Sofortmaßnahmen, Überwachungsmöglichkeiten und nationale Ausnahmen geregelt.

  • Ergänzend verweist das Gesetz auf internationale Regelwerke wie das ADR, das europaweit einheitliche Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße vorgibt. Mit dem ADR 2025 wurden die Vorschriften für den Gefahrguttransport gezielt erweitert, um den gestiegenen Sicherheitsanforderungen und der zunehmenden Verbreitung moderner Batterietechnologien gerecht zu werden. Insgesamt sind elf neue UN-Nummern hinzugekommen, darunter speziell für Natrium-Ionen-Batterien sowie für Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien. Diese Anpassungen tragen dem technischen Fortschritt Rechnung und sorgen dafür, dass der Transport neuer Gefahrstoffe und innovativer Technologien weiterhin sicher und gesetzeskonform erfolgt.

  • Die bereits erwähnte Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) konkretisiert in Deutschland die Bestellung und Aufgaben von Gefahrgutbeauftragten und verpflichtet Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, zur Bestellung eines fachkundigen Gefahrgutbeauftragten.

  • Weitere wichtige Vorschriften sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und das Chemikaliengesetz (ChemG), die zusätzliche Anforderungen an den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen und Chemikalien stellen.

Alle Unternehmen, die mit Gefahrgut arbeiten, müssen diese Vorgaben einhalten, um die Sicherheit von Menschen, Umwelt und Sachwerten garantieren zu können.

Sie benötigen einen Gefahrgutbeauftragten?

Wenn in Ihrem Unternehmen keine internen Kapazitäten für das Gefahrgutmanagement vorhanden sind oder Sie von Anfang an auf die Expertise erfahrener Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit spezieller Qualifikation im Gefahrgutbereich setzen möchten, stehen wir Ihnen als externer Gefahrgutbeauftragter gerne zur Seite.

Wir beraten Sie individuell zu den spezifischen Anforderungen Ihres Betriebs und führen eine gründliche Begehung vor Ort durch. Dabei identifizieren wir Risiken, empfehlen gezielte Maßnahmen und sorgen für eine rechtssichere sowie effiziente Handhabung von Gefahrgut in Ihrem Unternehmen.

Darüber hinaus erstellen unsere Sicherheitsfachkräfte für Sie umfassende Gefährdungsbeurteilungen – unter anderem für Gefahrstoffe – und fertigen bei Bedarf auch Explosionsschutzdokumente und Betriebsanweisungen an. So erhalten Sie alle sicherheitsrelevanten Dokumente aus einer Hand und sind bestens gerüstet, um gesetzlichen Anforderungen und behördlichen Kontrollen jederzeit souverän zu begegnen.

Kontaktieren Sie uns jetzt und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.