G37 Untersuchung: Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit
Mit der Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze, der ehemaligen G37-Untersuchung, bietet Ihnen Fachkraft-Arbeitssicherheit im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung umfassende Prävention für gesundes und sicheres Arbeiten am Bildschirm.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten eng mit erfahrenen Betriebsärzten zusammen, sodass Sie von uns alle Bereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes flexibel einzeln oder als Komplettpaket aus einer Hand erhalten.

Referenzen









Ihr Anbieter für G37 Untersuchungen für Bildschirmarbeitsplätze
Kosten G37 Untersuchung
Vorsorgeuntersuchung G37
ab*
- Durchführung der Vorsorgeuntersuchung
- Individuelle Beratung durch Betriebsarzt
Weitere Dienstleistungen
alles aus einer Hand
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen
- Lärmmessungen am Arbeitsplatz
- Regalprüfungen
- Vorbereitung auf BG Kontrolle
Keine versteckten Kosten, sondern pauschale Festpreise zur sicheren Budgetplanung.
FAQ zur Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit
Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze, ehemals G37 Untersuchung, steht nicht nur die Überprüfung des Sehvermögens im Mittelpunkt. Die Untersuchung umfasst eine umfassende Beurteilung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Bildschirmarbeit.
Das Sehvermögen wird anhand von sechs Funktionen beider Augen überprüft:
- Sehschärfe
- Akkommodation (Anpassungsfähigkeit der Augen)
- Gesichtsfeld
- Farbensinn
- Kontrastsehen und
- binokulares Sehen (beidäugiges Sehen)
Diese Tests erfolgen unter standardisierten Bedingungen, wobei auch ergonomische Faktoren wie Körperhaltung, Blickwinkel, Arbeitsabstände, Ausleuchtung und Kontrast am Arbeitsplatz berücksichtigt werden.
Zusätzlich werden im Rahmen der Untersuchung individuelle Beschwerden wie Augenbrennen, Kopfschmerzen, Verspannungen oder Nacken- und Schulterprobleme erfasst. Die G37 Untersuchung beinhaltet eine Anamnese, um mögliche Ursachen wie unzureichende Ergonomie, bestehende Vorerkrankungen, Bewegungsmangel oder psychosoziale Belastungen zu identifizieren.
Mit zunehmendem Alter werden auch altersbedingte Veränderungen wie eine verminderte Akkommodationsbreite oder Schwächen im Kontrastsehen berücksichtigt. Die arbeitsmedizinische Beratung umfasst auch Empfehlungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, zur optimalen Beleuchtung sowie zur Auswahl und Anpassung von Hilfsmitteln wie Bildschirmbrillen.
Insgesamt dient die G37 Untersuchung dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Beschwerden vorzubeugen und die Arbeitsbedingungen individuell an die Bedürfnisse der Beschäftigten anzupassen. So wird nicht nur das Sehvermögen, sondern das gesamte Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit bei der Bildschirmarbeit gefördert.
(Quelle: DGUV Information 250-007)
Der Arbeitgeber muss die G37 Untersuchung als Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeitsplätze regelmäßig anbieten. Dabei muss die Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Für die Nachuntersuchungen gelten folgende Empfehlungen:
- Für Beschäftigte bis 40 Jahre alle 60 Monate.
- Für Personen über 40 Jahre alle 36 Monate.
- In begründeten Einzelfällen kann eine individuelle Verkürzung der Untersuchungsintervalle erfolgen.
- Zudem sind vorzeitige Untersuchungen anzubieten, wenn arbeitsplatzbezogene Beschwerden auftreten, der Arzt dies empfiehlt oder Beschäftigte einen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der Bildschirmarbeit vermuten.
Eine fundierte arbeitsmedizinische Beratung ist jedoch nur möglich, wenn die Arbeitsplatzverhältnisse und die individuellen Belastungen bekannt sind. Die Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung, die auch die getroffenen oder noch erforderlichen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen (sog. STOP-Prinzip) berücksichtigt:
„Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG (siehe dazu unseren Blogbeitrag Arbeitsschutzgesetz) muss der Arbeitgeber zunächst feststellen, ob Beschäftigte bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten Gefährdungen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Insbesondere bei Bildschirmarbeitsplätzen sind sowohl physische als auch psychische Belastungen (psychische Gefährdungsbeurteilung) zu beachten, wobei ein besonderer Fokus auf die Belastung der Augen und die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten gelegt wird.“ (Quelle: § 3 ArbStättV). Hier erfahren Sie mehr über die Arbeitsstättenverordnung und wie Sie sie richtig umsetzen.
Eine Augenuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze ist für Arbeitgeber als sogenannte Angebotsvorsorge verpflichtend. Das bedeutet, alle Beschäftigten, die überwiegend am Bildschirm arbeiten, müssen regelmäßig die Möglichkeit erhalten, ihre Augen und ihr Sehvermögen untersuchen zu lassen. Diese arbeitsmedizinische Vorsorge ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Aufnahme der Tätigkeit sowie in bestimmten Abständen angeboten werden.
Die Teilnahme an der Untersuchung ist für Beschäftigte freiwillig. Sie können das Angebot wahrnehmen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Wer die Untersuchung ablehnt, muss keine Nachteile befürchten. Sollte sich bei der Untersuchung herausstellen, dass eine augenärztliche Abklärung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber auch diese ermöglichen.
H3: Wo ist die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge G37 gesetzlich geregelt?
Die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeitsplätze ist in Deutschland in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Die Pflicht zur Angebotsvorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten ist im Anhang Teil 4 Absatz 2 Punkt 1 der ArbMedVV festgelegt:
„Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten:
Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 ArbMedVV Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.“
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Deutschlandweit für Sie im Einsatz
Sie möchten die arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung in Ihrem Unternehmen professionell und extern organisieren? Das ist ein wichtiger Schritt für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden.
Unser erfahrenes Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit steht Ihnen deutschlandweit zur Verfügung. Wir übernehmen für Sie die komplette arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorge, einschließlich der G25 Untersuchung sowie die sicherheitstechnische Betreuung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2. Dabei sorgen wir für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen und entwickeln Maßnahmen, die optimal auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und wirtschaftlich umsetzbar sind.
Als digitales Unternehmen bieten wir Ihnen außerdem unsere Unterweisungen im Arbeitsschutz bequem online an. Kontaktieren Sie uns: Wir beraten Sie gern umfassend zu allen Themen rund um Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.
Unsere betriebsmedizinische Betreuung
Unsere betriebsmedizinische Betreuung erfolgt nach den aktuellen Vorgaben der DGUV Vorschrift 2, § 6 DGUV V2 „Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien“. Nach einer persönlichen Begehung Ihres Betriebs, die als Voraussetzung gilt, können ein Drittel bis zu 50 Prozent der weiteren Beratungsleistungen online oder telefonisch erbracht werden. Der genaue Anteil richtet sich nach den Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers. Mehr zu den Neuerungen der DGUV Vorschrift 2 finden Sie in unserem gleichnamigen Blogbeitrag.
Dieses Modell gilt sowohl für die betriebsärztliche Betreuung als auch für die sicherheitstechnische Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Neuregelung in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 ermöglicht Ihnen eine wirtschaftliche und ressourcenschonende Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen, ohne auf Qualität und individuelle Beratung zu verzichten.
Unsere Leistungen umfassen klassische Vorsorgeuntersuchungen wie die G37 für Bildschirmarbeitsplätze, die arbeitsmedizinische Beratung zu neuen Arbeitsformen (z. B. Homeoffice, mobile Endgeräte) sowie alle weiteren gesetzlich geforderten und betrieblich gewünschten Maßnahmen. So bleibt Ihr Unternehmen stets rechtssicher und effizient betreut.
Warum ist die G37-Untersuchung für Bildschirmarbeitsplätze wichtig?
Wenn Ihre Mitarbeitenden regelmäßig am Bildschirm arbeiten, zum Beispiel am PC, Laptop, Tablet oder an speziellen Monitoren, ist eine gezielte arbeitsmedizinische Betreuung die beste Prävention. Ein Bildschirmarbeitsplatz umfasst nicht nur das Gerät selbst, sondern auch alle zugehörigen Arbeitsmittel und die unmittelbare Arbeitsumgebung.
Die G37 Untersuchung stellt sicher, dass das Sehvermögen Ihrer Beschäftigten optimal auf die Anforderungen der Bildschirmarbeit abgestimmt ist. Sie hilft, typische Beschwerden wie Augenbelastung, Kopfschmerzen oder Konzentrationsprobleme zu vermeiden und trägt dazu bei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihres Teams langfristig zu erhalten.
Mit Fachkraft-Arbeitssicherheit erhalten Sie professionelle Unterstützung bei der Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben rund um Bildschirmarbeitsplätze und die G37 Untersuchung. Sie profitieren von unserer Erfahrung, rechtssicheren Abläufen und einer individuellen Betreuung. So schaffen Sie optimale Arbeitsbedingungen für ein gesundes, motiviertes und leistungsfähiges Team.
Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Beratung und sorgen Sie für einen nachhaltigen Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.