G20 Untersuchung: Arbeitsmedizinische Vorsorge Lärm
Nutzen Sie unser Betriebsarztservice: Unsere erfahrenen Betriebsärzte führen die G20 Untersuchung fachgerecht durch und sorgen für den Lärmschutz Ihrer Mitarbeiter. Ob in der Praxis oder direkt in Ihrem Unternehmen: Bei mehreren Teilnehmern organisieren wir die Vorsorgeuntersuchung flexibel vor Ort bei Ihnen. So lassen sich G20 Untersuchungen und eine weitere arbeitsmedizinische Betreuung, wie eine Impfaktion, mit wenig Aufwand kombinieren und effizient für Ihr Team koordinieren. Ihre Beschäftigten profitieren von einer schnellen Durchführung, umfassender Beratung und einem professionellen Ablauf.

Referenzen









Ihr Anbieter für arbeitsmedizinische Betreuung
Kosten G20 Untersuchung
Vorsorgeuntersuchung G20
ab*
- Durchführung der Vorsorgeuntersuchung
- Individuelle Beratung durch Betriebsarzt
Weitere Dienstleistungen
alles aus einer Hand
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen
- Lärmmessungen am Arbeitsplatz
- Regalprüfungen
- Vorbereitung auf BG Kontrolle
Keine versteckten Kosten, sondern pauschale Festpreise zur sicheren Budgetplanung.
Ist die G20 Untersuchung Pflicht?
Als Arbeitgeber sind Sie nach § 3 ArbMedVV („Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers“) verpflichtet, basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung, für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.
Ob die G20 Untersuchung als Angebotsvorsorge oder als Pflichtvorsorge durchzuführen ist, richtet sich nach dem Lärmpegel beziehungsweise der Lärmexposition am Arbeitsplatz.
- Angebotsvorsorge ( 5 ArbMedVV): Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel (LEX, 8 Stunden) von 80 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C) müssen Sie Ihren Beschäftigten die arbeitsmedizinische Vorsorge G20 anbieten. Die Teilnahme ist freiwillig, der Arbeitnehmer entscheidet selbst, ob er das Angebot wahrnimmt.
- Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV): Wird der obere Auslösewert erreicht oder überschritten – ein Tages-Lärmexpositionspegel von mindestens 85 dB(A) oder ein Spitzenschalldruckpegel von mindestens 137 dB(C) – sind Sie verpflichtet, die G20 Untersuchung zu veranlassen. In diesem Fall ist die Teilnahme für die Arbeitnehmer verbindlich.
- Wunschvorsorge (§ 5a ArbMedVV): Beschäftigte haben unabhängig von der konkreten Lärmexposition jederzeit das Recht, eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu wünschen. Der Arbeitgeber muss dies ermöglichen, sofern ein Zusammenhang mit der Tätigkeit vermutet wird.
Vorsorgeart |
Tages-Lärmexpositions-pegel (LEX, 8h)
|
Spitzenschalldruck-pegel (LpC,peak) |
Hinweis |
Angebotsvorsorge | ab 80 dB(A) | ab 135 dB(C) | Beschäftigte können die Vorsorge auf Wunsch wahrnehmen |
Pflichtvorsorge | ab 85 dB(A) | ab 137 dB(C) | Vorsorge durch Arbeitgeber zu veranlassen, Teilnahme Pflicht |
Wunschvorsorge | unabhängig von Expositionswerten | unabhängig von Expositionswerten | Jeder Beschäftigte kann eine Vorsorge verlangen |
Die Auswahl und Einstufung der Vorsorgeart basiert auf den Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).
FAQ zur zur G20 Untersuchung
Die ehemalige G20 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die dazu dient, das Gehör vor möglichen Schäden durch Lärm am Arbeitsplatz zu schützen. Sie ist notwendig für Beschäftigte, die regelmäßig hohen Lärmwerten ausgesetzt sind, wie beispielsweise in der Industrie, im Baugewerbe, in Werkstätten, bei der Feuerwehr, in Druckereien oder landwirtschaftlichen Betrieben.
Auch Menschen, die Maschinen bedienen oder in lauten Produktionsumgebungen arbeiten, benötigen diese Untersuchung. Die G20 Untersuchung hilft, Hörschäden frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig präventive Maßnahmen einzuleiten.
Seit August 2022 gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Lärmbereich die DGUV Empfehlung „Lärm“ als neuer Standard und ersetzt damit den bisherigen DGUV Grundsatz G 20. Obwohl die offizielle Bezeichnung geändert wurde, wird die Gehörvorsorge in Fachkreisen und im betrieblichen Alltag weiterhin als G20 Untersuchung bezeichnet. Sie dient der Unterstützung von Betriebsärzten bei der Gestaltung der Gehörvorsorge und basiert auf dem allgemein anerkannten Stand der Arbeitsmedizin.
Formal ersetzt die Empfehlung die bisherigen G-Untersuchungen und Nummern, wie zum Beispiel die G25 Untersuchung oder die G37 Untersuchung bei Bildschirmarbeit. Die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) besitzen keine Rechtsverbindlichkeit, sondern geben praxisnahe Hinweise für die arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung im Lärmbereich.
Der Zeitaufwand für eine G20 Untersuchung beträgt durchschnittlich etwa 15 bis 30 Minuten. Für einen einfachen Hörtest und die ärztliche Grunduntersuchung sind meist nur rund 15 Minuten erforderlich. Je nach individuellem Befund, ergänzenden Untersuchungen oder einer ausführlichen Beratung kann die Dauer bis zu 30 Minuten betragen.
Die Gehörvorsorge im Rahmen der G20 Untersuchung ist ein elementarer Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes und sollte, abhängig vom individuellen Lärmrisiko, regelmäßig wiederholt werden. Die Untersuchung G20 muss vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden.
Eine G20 Untersuchung ist nach der Erstuntersuchung maximal ein Jahr gültig. Nachfolge- bzw. Wiederholungsuntersuchungen müssen spätestens alle drei Jahre erfolgen. Bei geringer Lärmexposition kann der Nachuntersuchungsintervall auch auf bis zu fünf Jahre ausgedehnt werden, sofern es keine gesundheitlichen Auffälligkeiten gibt. Vorzeitige Nachuntersuchungen sind möglich, wenn medizinischer Anlass besteht oder auch auf Wunsch des Arbeitnehmers.
Die Kosten für die G20 Untersuchung werden gesetzlich durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG „Grundpflichten des Arbeitgebers“) dem Arbeitgeber zugewiesen. Für Beschäftigte ist die Teilnahme an dieser arbeitsmedizinischen Vorsorge immer kostenfrei. Es dürfen ihnen weder für die Untersuchung selbst noch für die während der Arbeitszeit aufgewendete Zeit oder für Fahrtkosten Kosten entstehen. Die Teilnahme gilt als Arbeitszeit und ist unabhängig davon kostenlos, egal ob es sich um eine Angebots-, Pflicht- oder Wunschvorsorge handelt. Nur wenn der Anlass der Untersuchung rein privater Natur und nicht berufsbedingt ist, muss der Arbeitnehmer die entstehenden Kosten selbst übernehmen.
Die G20 Untersuchung darf ausschließlich von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ oder der Fachgebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ durchgeführt werden (§ 7 ArbMedVV „Anforderung an den Arzt oder die Ärztin“). Hausärzte und HNO-Ärzte können diese Untersuchung nicht anbieten, wenn sie nicht über die notwendige arbeitsmedizinische Qualifikation verfügen. Sie können jedoch im Rahmen spezieller medizinischer Fragestellungen (beispielsweise bei auffälligen Hörbefunden) ergänzende Untersuchungen durchführen, die arbeitsmedizinische Vorsorge selbst muss jedoch von einem entsprechend qualifizierten Betriebsarzt erfolgen.
Unsere deutschlandweite betriebsärztliche Betreuung vor Ort oder digital
Unser Betriebsarztservice steht Unternehmen bundesweit zur Verfügung und unterstützt in allen Fragen rund um Prävention, Gesundheitsschutz und arbeitsmedizinische Beratung. Unsere betriebsärztliche Betreuung erfolgt nach den Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 und beinhaltet die rechtssichere Bestellung und Einbindung von Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung.
Wenn uns Ihre betrieblichen Verhältnisse durch eine Erstbegehung bekannt sind, können unsere Betriebsärzte einen Teil ihrer Leistungen auch in digitaler Form erbringen: Zum Beispiel per Telefon oder als Online-Meeting. Auch einzelne Beratungstermine, arbeitsmedizinische Schulungen und die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss lassen sich flexibel und bedarfsgerecht digital organisieren.
Durch diese Flexibilität profitiert Ihr Unternehmen von einer modernen Betreuung, die sich an Ihre Arbeitsbedingungen anpasst.
Was beinhaltet die G-Untersuchung?
Die G20 Untersuchung durch einen Betriebsarzt von Fachkraft-Arbeitssicherheit ist ein strukturiertes Vorsorgeprogramm, das darauf abzielt, Hörschäden durch Lärmbelastung im Betrieb frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Sie folgt klaren arbeitsmedizinischen Standards und ist modular aufgebaut.
Ablauf und Inhalte der G20 Untersuchung
Die G20 Untersuchung beginnt mit einer umfassenden Anamnese, einschließlich genauer Erfassung der Arbeitsanamnese sowie individueller Risiken und Vorerkrankungen. Im Anschluss überprüft der Betriebsarzt medizinisch das Außenohr und führt einen Hörtest mittels Tonschwellenaudiometrie in verschiedenen Frequenzbereichen durch, um Einschränkungen des Hörvermögens zu erkennen. Ergänzend findet eine fachliche Beratung zur Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung wie ein Gehörschutz zur Prävention von Lärmschäden statt.
Werden Auffälligkeiten festgestellt, werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt, zum Beispiel eine otoskopische Kontrolle, eine Audiometrie mit Luft- und Knochenleitung sowie spezifische Tests wie beispielsweise der WEBER-Test. Liegt ein fortgeschrittener Hörverlust vor, können auch ein Sprachaudiogramm oder eine Impedanzaudiometrie hinzukommen, um eine präzise Diagnostik der Innenohrfunktion sicherzustellen.
Unsere Teamarbeit für ganzheitlichen Arbeitsschutz
Ob Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Gefahrstoffbeauftragter und Gefahrgutbeauftragter: Häufig ergänzen sich diese Aufgabenbereiche in der Praxis. Für Ihr Unternehmen bedeutet das, dass Sie optimal vernetzten Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie gebündeltes Expertenwissen aus einer Hand erhalten.
Die Experten von Fachkraft-Arbeitssicherheit sind in kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen bundesweit aktiv und unterstützen Sie sowohl digital als auch flexibel vor Ort. Zum Beispiel in Hamburg, Berlin, Köln, Leipzig oder Dresden. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten oder fordern Sie direkt Ihr kostenloses Angebot an.