Explosionsschutzdokument Lackierkabine
Lackierkabinen und Lackieranlagen zählen zu Arbeitsbereichen mit erhöhten Risiken, da durch das Lagern, Abfüllen und Mischen flüssiger oder pulverförmiger Lacke mit Sauerstoff explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments für Lackierereien – von der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Gefahrstoffverordnung über die Entwicklung eines Explosionsschutzkonzeptes und Ex-Zonen-Plans bis hin zur vollständigen, gesetzeskonformen Dokumentation. Mit unseren erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit stellen Sie sicher, dass Ihr Explosionsschutzdokument für Lackierkabinen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Sie im Bereich Explosionsschutz optimal aufgestellt sind.
Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen zur Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß GefStoffV §6 praxisgerecht umzusetzen, sodass Sie stets auf der sicheren Seite sind.

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Explosionsschutz für Lackieranlagen
Gebäude, in denen Lackierkabinen und Lackieranlagen betrieben werden, gelten als Sonderbauten, da durch die Lagerung und den Umgang mit Beschichtungsstoffen und Reinigungsmitteln wie Nasslack, Pulverlack oder Tauchlack eine erhöhte Brand- und Explosionsgefahr besteht. Viele dieser Stoffe sind brennbar und können zusammen mit Sauerstoff explosionsfähige Atmosphären bilden. Nähere Information dazu finden Sie auf den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern Ihrer Lieferanten.
Um die Sicherheit in Lackierkabinen zu gewährleisten und allen gesetzlichen Regelwerken zu entsprechen, ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments gemäß der Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV Abs. 9) erforderlich.
„Bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit der Feststellungen die Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische besonders auszuweisen (= Explosionsschutzdokument).“
(Quelle: § 6 GefStoffV – Einzelnorm)
Das Explosionsschutzdokument Lackierkabine dient Ihnen als Nachweis dafür, dass Sie alle notwendigen Explosionsschutzmaßnahmen getroffen haben, um diese zu verhindern und die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Im Gegensatz zu Tankstellen (siehe dazu Explosionsschutzdokument für Tankstellen) zählen Lackieranlagen in ihrer Gesamtheit nicht zu überwachungsbedürftigen Anlagen.
„Eine Lackiereinrichtung ist in ihrer Gesamtheit keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Zur Erhaltung eines betriebssicheren Zustands sind jedoch an Lackiereinrichtungen nicht nur Instandhaltungsarbeiten, sondern auch Prüfungen durchzuführen.“
(Quelle: DGUV Information 209-046 „Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe“)
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Wann ist ein Explosionsschutzdokument für Lackierkabinen Pflicht?
Ein Explosionsschutzdokument für Lackierkabinen und Lackierereien ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn ohne Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder vorhanden sein können.
Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments ist unabhängig von der Mitarbeiterzahl verpflichtend und muss vor Aufnahme aller Tätigkeiten erfolgen, bei denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in unserem Blogbeitrag Explosionsschutzdokument richtig erstellen.
Die Inhalte des Explosionsschutzdokumentes sind Teil einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ( § 5 ArbSchG) und der damit verbundenen Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung.

Unser Leistungsangebot für Ihr Explosionsschutzdokument Lackierkabine im Überblick:
- Durchführung einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung für Ihre Lackiererei gemäß GefStoffV und BetrSichV
- Erstellung eines Ex-Zonenplans zur klaren Kennzeichnung aller explosionsgefährdeten Bereiche in der Lackierkabine
- Entwicklung eines individuellen Explosionsschutzkonzepts und Zusammenstellung aller ergänzenden Dokumente, die für ein vollständiges Explosionsschutzkonzept erforderlich sind
- Ausarbeitung von Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sowie bei Tätigkeiten mit erhöhtem Explosionsrisiko
- Ableitung konkreter Umsetzungsempfehlungen, einschließlich der vorgeschriebenen Beschilderung und Kennzeichnung
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
- Prüfung und Beratung nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Unterstützung bei der Erstellung Ihres Explosionsschutzdokumentes gesucht?
Die Beurteilung und Maßnahmenfestlegung rund um den Explosionsschutz müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Fehlt diese Fachkunde in Ihrem Betrieb, unterstützen wir Sie als erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erstellung eines rechtssicheren Explosionsschutzdokuments für Ihre Lackierkabine – praxisnah, nachvollziehbar und gesetzeskonform.
Welche Vorteile bietet das Explosionsschutzdokument für Lackierereien?
Mit einem umfassenden Explosionsschutzdokument erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzliche Pflicht, alle Tätigkeiten und Prozessschritte in Ihrer Lackierkabine auf mögliche Explosionsgefährdungen zu überprüfen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Sie profitieren auch von einer objektiven Einschätzung der Risiken durch routinierte Sicherheitsfachkräfte. Mögliche Informationslücken im Explosionsschutz können so geschlossen werden und Ihre Explosionsschutz-Unterlagen sind stets vollständig und aktuell.
Wer darf Explosionsschutzdokument für Lackierkabinen erstellen?
Die Verantwortung für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments für Lackierkabinen liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, ein solches Dokument zu erstellen, sobald im Betrieb das Risiko explosionsfähiger Atmosphären besteht – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Der Unternehmer oder die Unternehmensleitung kann die Aufgabe zur Erstellung des Explosionsschutzdokuments im Rahmen der betrieblichen Organisation oder per Arbeitsvertrag an fachkundige Personen delegieren. Fachkundig ist nach § 2 Abs. 16 GefStoffV, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Dazu gehören:
- eine entsprechende Berufsausbildung
- einschlägige Berufserfahrung oder
- eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie
- die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen
Die Anforderungen an die Fachkunde richten sich nach der jeweiligen Aufgabe und werden in der Praxis häufig durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt, die zusätzlich über Kenntnisse im Explosionsschutz verfügt. Dies entspricht auch den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (§ 5 ASiG und der DGUV Vorschrift 2, die die sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit regeln.
Ist die erforderliche Fachkunde im Betrieb nicht vorhanden, muss die Unternehmensleitung externe, fachkundige Unterstützung hinzuziehen, wie eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ansprechpartner sind hier insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Explosionsschutzbeauftragte, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder privatwirtschaftliche Beratungsinstitutionen.
Für die Entwicklung eines tragfähigen Explosionsschutzkonzepts ist es zudem sinnvoll, auch Mitarbeitende einzubeziehen, die direkt mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen arbeiten oder für die betroffenen Betriebsbereiche verantwortlich sind. Das Explosionsschutzdokument muss vor Inbetriebnahme der Lackierkabine oder Lackieranlage erstellt und bei Änderungen im Betrieb zeitnah aktualisiert werden.
Was muss ein Explosionsschutzdokument für Lackierereien enthalten?
Ein Explosionsschutzdokument sollte übersichtlich strukturiert und verständlich formuliert sein. Zusätzlich muss es regelmäßig überprüft und bei Änderungen im Betrieb aktualisiert werden. Das Dokument dient als Nachweis u. a. bei Behörden und Versicherungen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Explosionen getroffen wurden. Zu den wesentlichen Inhalten gehören:
- Betriebs- und Verantwortlichkeitsangaben:
Hierzu zählen Name und Anschrift des Betriebs, verantwortliche Personen für den Explosionsschutz, Erstellungsdatum und Versionsnummer. - Beschreibung der Arbeitsbereiche:
Das Dokument enthält eine Übersicht der baulichen, technischen und geografischen Gegebenheiten sowie eine Darstellung der relevanten Anlagen wie Lackierkabinen und Lacklager. - Verfahrensbeschreibung und Stoffdaten:
Es werden die eingesetzten Verfahren und Prozesse sowie die verwendeten, gelagerten oder verarbeiteten Stoffe (z. B. Lacke, Lösemittel, Reinigungsmittel) aufgeführt. - Zoneneinteilung:
Das Dokument beschreibt, ob und welche Bereiche des Betriebs als Ex-Zonen ausgewiesen sind und wie diese kartiert wurden (z. B. Zone 0, 1, 2 für Gase/Dämpfe; Zone 20, 21, 22 für Stäube). - Explosionsschutzmaßnahmen:
Es werden die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen erläutert, etwa der Einsatz von Lüftungssystemen, explosionsgeschützten Geräten oder Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen. Auch die Begrenzung der Auswirkungen einer möglichen Explosion wird dargestellt. - Organisatorische Maßnahmen:
Dazu zählen Betriebsanweisungen für Beschäftigte, Regelungen zur Zusammenarbeit mit Fremdfirmen und das Schulungs- und Unterweisungskonzept für Mitarbeitende. - Prüfungen und Überprüfungen:
Das Dokument enthält Angaben zu Wartungs- und Funktionsprüfungen sowie einen Nachweis über die regelmäßige Aktualisierung. - Rechtliche Grundlagen:
Abschließend verweist das Explosionsschutzdokument auf die zugrunde liegenden Gesetze und Vorschriften, wie die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Technischen Regeln zum Explosionsschutz.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Verordnungen für das Explosionsschutzdokument Lackierkabine im Überblick
Für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments für Lackierkabinen und Lackierereien gelten in Deutschland klare rechtliche Vorgaben. Die zentrale Grundlage bildet die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die detaillierte Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und den Explosionsschutz stellt. Sie schreibt vor, dass ein Explosionsschutzdokument immer dann zu erstellen ist, wenn ohne Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder vorhanden sein können.
Ergänzend dazu ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) relevant. Sie bestimmt, dass alle Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – dazu zählen auch Lackierkabinen – als regelmäßig geprüft werden müssen. Die BetrSichV regelt unter anderem:
- Prüffristen und Umfang der Prüfungen von Lackierkabinen
- Zuständigkeiten im Betrieb
- Integration des Explosionsschutzdokuments in die Gefährdungsbeurteilung
Wesentliche Konkretisierungen liefern die Technischen Regeln zum Explosionsschutz, insbesondere die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Diese Regeln beschreiben den Stand der Technik und geben praxisnahe Hinweise zu:
- Beurteilung von Explosionsgefahren
- Festlegung von Ex-Zonen
- Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen
Abgerundet werden die rechtlichen Anforderungen durch die Schriften der Unfallversicherungsträger, insbesondere die DGUV Regel 113-001 „Explosionsschutz-Regeln“ (EX-RL) und die DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“. Diese Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bieten praxisorientierte Hilfestellungen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im betrieblichen Alltag und unterstützen bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments.
Für Betreiber von Lackierkabinen und Lackieranlagen ergibt sich damit ein klarer rechtlicher Rahmen, der von der Gefährdungsbeurteilung über die Festlegung von Schutzmaßnahmen bis hin zur regelmäßigen Überprüfung und Dokumentation alle Aspekte des Explosionsschutzes abdeckt.

Wie wir bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für Lackierkabinen vorgehen
Wir von Fachkraft-Arbeitssicherheit bieten Ihnen einen strukturierten, rechtssicheren und kosteneffizienten Prozess zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für Lackierkabinen und Lackieranlagen. Unser Vorgehen orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie den Technischen Regeln und DGUV-Vorschriften.
Unser Vorgehen im Überblick:
- Erfassung und Analyse der Arbeitsbereiche: Wir verschaffen uns einen umfassenden Überblick über Ihre Lackierkabine und angrenzende Bereiche und erfassen alle relevanten Anlagen, Prozesse und Stoffe, die potenziell explosionsfähige Atmosphären erzeugen können.
- Zoneneinteilung und Ex-Zonenplan: Basierend auf der Analyse legen wir die Ex-Zonen fest und erstellen einen übersichtlichen Ex-Zonenplan, der zeigt, wo im Betrieb besondere Explosionsgefahren bestehen und welche Schutzmaßnahmen dort erforderlich sind.
- Entwicklung des Explosionsschutzkonzepts: Wir erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept, das alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung von Explosionen umfasst, wie den Einsatz explosionsgeschützter Betriebsmittel, Lüftungskonzepte, Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen sowie organisatorische Regelungen und Betriebsanweisungen.
- Dokumentation und Nachweisführung: Alle Ergebnisse und Maßnahmen werden in einem übersichtlich strukturierten Explosionsschutzdokument festgehalten, das als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherungen und im Rahmen von Audits dient.
- Schulung und Unterweisung Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeitenden: Wir bieten praxisnahe Schulungen und Sicherheitsunterweisungen an, damit Ihre Beschäftigten die Schutzmaßnahmen verstehen und im Alltag sicher umsetzen können.
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Das Explosionsschutzdokument wird von uns regelmäßig überprüft und bei betrieblichen Änderungen aktualisiert, um den Schutz dauerhaft zu gewährleisten.
Setzen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie Ihr Explosionsschutzdokument für Lackierkabinen professionell erstellen – für maximale Sicherheit und Rechtkonformität in Ihrem Betrieb!