Deutschlandweiter Anbieter für Ihre DGUV V3 Prüfung

Sie sind auf der Suche nach einer Elektrofachkraft, die Ihre wiederkehrenden DGUV V3 Prüfungen kompetent, rechtskonform und zu wirtschaftlichen Konditionen durchführt?

Fachkraft-Arbeitssicherheit ist Ihr zuverlässiger Partner für die professionelle Durchführung der DGUV V3 Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Unser Angebot richtet sich an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die ihre gesetzlichen Prüfpflichten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 sicher und effizient erfüllen möchten. Mit unseren erfahrenen Elektrofachkräften unterstützen wir Sie deutschlandweit, unter anderem in den Metropolen Berlin und Hamburg sowie Dresden und Leipzig.

Bei der Umsetzung aller Anforderungen rund um die elektrische Sicherheit begleiten wir Betriebe aus allen Branchen und sorgen dafür, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel rechtskonform geprüft werden und Sie sich auf einen reibungslosen Ablauf verlassen können.

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Referenzen

Ihr Anbieter für Arbeitsschutz

DGUV V3 Prüfung Kosten

E-Check*

ab

1 / Gerät
  • Elektroprüfung gemäß DGUV V3 Vorschrift
  • Standortbegehungen
  • Erstellung der Prüfprotokolle
  • Inkl. Expertenberatung vor Ort
*Abhängig von der Anzahl der Geräte.

Weitere SiFa Dienstleistungen

alles aus einer Hand

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Keine versteckten Kosten, sondern pauschale Festpreise zur sicheren Budgetplanung.

Wann ist eine DGUV V3 Prüfung notwendig?

Sobald in Ihrem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung elektrische Anlagen oder Betriebsmittel genutzt werden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine DGUV V3 Prüfung durchführen zu lassen.

Diese Pflicht ist in § 3 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes (§ 3 ArbSchG „Grundpflichten des Arbeitgebers) geregelt und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), vor allem § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die DGUV Vorschrift 3 (§ 5 DGUV V3 „Prüfung“, S. 6 f.) konkretisiert.

Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie
  • in regelmäßigen Abständen

von einer befähigten Person geprüft werden.

Die Prüfungen dienen dazu, den sicheren Zustand der Anlagen dauerhaft zu gewährleisten und Gefährdungen und Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Strom  zu vermeiden.

Wie oft muss nach DGUV V3 geprüft werden?

Die Häufigkeit und der Umfang der Elektroprüfungen richten sich nach der Art der Anlage, der Nutzungshäufigkeit und den jeweiligen Umgebungsbedingungen. Grundlage für die Festlegung der Prüfintervalle ist die Gefährdungsbeurteilung, in der die individuellen Risiken Ihres Betriebes analysiert und bewertet werden.

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), legt fest, dass Prüfungen nicht nur vor der ersten Nutzung und nach jeder Änderung oder Instandsetzung, sondern auch während des laufenden Betriebs in regelmäßigen Abständen durchzuführen sind. Ziel ist es, die Sicherheit im Betrieb langfristig zu sichern und alle rechtlichen sowie versicherungstechnischen Anforderungen zu erfüllen.

Was wird bei der DGUV V3 Prüfung geprüft?

Im Rahmen der DGUV Prüfung werden sämtliche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft. Ziel ist es, Gefahren wie Stromunfälle, Brände oder technische Defekte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel:
    Hierzu zählen alle Geräte, die während des Betriebs einfach bewegt werden können. Typische Beispiele sind Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel oder Elektrowerkzeuge.
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel:
    Diese Geräte sind fest installiert und verfügen über keine Tragevorrichtung. Dazu gehören beispielsweise Kühlschränke, Elektroherde, Warmwasserspeicher oder große Maschinen.

Stationäre und nicht stationäre Anlagen:
Zu den stationären Anlagen zählen fest mit der Umgebung verbundene Installationen wie Sicherungskästen, Steckdosen, Beleuchtungsanlagen, Aufzüge, Brandmeldeanlagen und Hebebühnen. Nicht stationäre Anlagen sind etwa mobile Baustromanlagen oder temporäre Installationen auf Veranstaltungen.

Wer darf DGUV V3 Prüfung durchführen?

Die Berechtigung zur Durchführung der DGUV V3 Prüfung sind in § 14 BetrSichV und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen) geregelt. Um als befähigte Person für die DGUV V3 Prüfung anerkannt zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich Elektrotechnik beziehungsweise eine vergleichbare Qualifikation.
  • Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich der Errichtung, Instandhaltung oder Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
  • Regelmäßige Durchführung von Prüfungen, um die praktische Erfahrung und das Wissen über aktuelle technische Vorschriften und Normen aufrechtzuerhalten. Dazu zählen insbesondere die DGUV Vorschrift 3, die Betriebssicherheitsverordnung, einschlägige VDE-Normen und weitere technische Regelwerke.

Bei Fachkraft-Arbeitssicherheit übernehmen nur Elektrofachkräfte die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3, die die erforderliche Qualifikation, Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung mitbringen.

Ihre Vorteile mit Fachkraft-Arbeitssicherheit bei der DGUV V3 Prüfung

Mit unseren Elektrofachkräften unterstützen wir Unternehmen und öffentliche Einrichtungen umfassend bei der Elektroprüfung und sorgen so für mehr Sicherheit und Effizienz in Ihrem betrieblichen Alltag.

  1. Bundesweite Betreuung durch Elektrofachkräfte
  2. Rechtssicherheit durch lückenlose Dokumentation
  3. Transparente Kosten und Planungssicherheit
  4. Terminüberwachung für wiederkehrende Prüfungen
  5. Individuelle Beratung und einfache Abwicklung

Mit Fachkraft-Arbeitssicherheit an Ihrer Seite investieren Sie nicht nur in die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern stärken die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb langfristig. Sie profitieren von persönlicher Beratung und maßgeschneiderten Lösungen, die auf Ihre betrieblichen Anforderungen zugeschnitten sind. Der gesamte Prozess von der Anfrage bis zur Bestellung verläuft bei uns unkompliziert und zügig.

Deutschlandweite Betreuung rund um die DGUV V3 Prüfung und Arbeitssicherheit

Neben der DGUV V3 Prüfung unterstützen wir Sie umfassend bei allen Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dazu gehören die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Ausarbeitung von Betriebsanweisungen sowie die gezielte Vorbereitung auf Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft. Auch Unterweisungen für Ihre Mitarbeitenden werden individuell und flexibel nach Ihren betrieblichen Anforderungen organisiert.

 Neben unseren Elektrofachkräften beraten Sie auch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und persönlich und bringen ihr breitgefächertes Know-how in Ihr Unternehmen ein.

Zusätzlich zur sicherheitstechnischen Betreuung profitieren Sie bei uns auch im Bereich arbeitsmedizinische Betreuung, da wir mit ausgewählten Betriebsärzten zusammenarbeiten. Neben der betriebsärztlichen Grundversorgung organisieren wir für Ihre Mitarbeiter zusätzlich arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsbeurteilungen wie die G25 Untersuchung.

Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot an.

FAQ DGUV V3 Prüfung

Die DGUV V3 Prüfung umfasst verschiedene Maßnahmen, um die elektrische Sicherheit in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Ziel ist es, potenzielle Gefahren wie Stromunfälle, Brände oder technische Defekte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Zu den Prüfinhalten gehören:

  • Sichtprüfung:
    Kontrolle auf äußerliche Mängel wie beschädigte Leitungen, defekte Stecker oder fehlende Schutzeinrichtungen. Ziel ist es, offensichtliche Sicherheitsrisiken sofort zu erkennen.
  • Funktionsprüfung:
    Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Funktionen wie Schalter, Kontroll- und Meldeleuchten, Schutzschalter und Regeleinrichtungen. Es wird getestet, ob die Geräte und Anlagen im Betrieb zuverlässig und sicher funktionieren.
  • Messprüfung:
    Durchführung elektrischer Messungen, zum Beispiel Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom, Schutzleiterstrom und Ausgangsspannung. Diese Messungen stellen sicher, dass keine gefährlichen Spannungen oder Ströme auftreten können.
  • Dokumentation: Nach Abschluss der Prüfung werden alle Prüfergebnisse in einem Prüfprotokoll festgehalten. Dieses Dokument dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung und ist im Falle von Kontrollen oder Schadensfällen wichtig für die rechtliche Absicherung.

Im Prüfprotokoll sind alle relevanten Ergebnisse und Details der durchgeführten Prüfung festgehalten. Es dient Ihnen als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Elektroprüfung und ist im Falle von Kontrollen oder Schadensfällen von großer Bedeutung. Sie finden darin folgende Inhalte:

  • Allgemeine Angaben:
    Name und Anschrift des Unternehmens, der Standort der geprüften Anlagen und Betriebsmittel, das Datum der Prüfung sowie Name und Qualifikation der prüfenden Person werden dokumentiert.
  • Beschreibung der geprüften Geräte und Anlagen:
    Alle geprüften elektrischen Betriebsmittel und Anlagen werden detailliert aufgelistet, einschließlich Typ, Seriennummer, Standort und gegebenenfalls Inventarnummer.
  • Prüfumfang und angewandte Normen:
    Es wird angegeben, welche Prüfungen durchgeführt wurden, etwa Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Messprüfung, sowie auf Basis welcher Vorschriften und Normen, beispielsweise DGUV Vorschrift 3 oder VDE-Normen, geprüft wurde.
  • Ergebnisse der Sichtprüfung:
    Es wird festgehalten, ob äußerliche Mängel wie beschädigte Leitungen, defekte Stecker oder fehlende Schutzeinrichtungen festgestellt wurden.
  • Ergebnisse der Funktionsprüfung:
    Es wird überprüft und dokumentiert, ob sicherheitsrelevante Funktionen wie Schalter, Kontroll- und Meldeleuchten, Schutzschalter und Regeleinrichtungen ordnungsgemäß funktionieren.
  • Ergebnisse der Messprüfung:
    Alle gemessenen Werte, wie Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom, Schutzleiterstrom und Ausgangsspannung, werden eingetragen und mit den zulässigen Grenzwerten verglichen.
  • Bewertung und Feststellung:
    Es wird angegeben, ob die geprüften Geräte und Anlagen den Sicherheitsanforderungen entsprechen oder ob Mängel festgestellt wurden.
  • Empfohlene Maßnahmen:
    Hinweise auf festgestellte Mängel werden vermerkt, Empfehlungen zu deren Behebung gegeben und festgehalten, ob eine Nachprüfung erforderlich ist.
  • Unterschrift und Stempel:
    Das Prüfprotokoll wird am Ende von der Prüfperson unterschrieben und (wenn vorhanden) mit einem Stempel versehen.

Bewahren Sie das Prüfprotokoll sorgfältig auf, damit Sie bei Bedarf jederzeit den Nachweis über die ordnungsgemäße Prüfung erbringen können.

Die Begriffe DGUV V3 Prüfung und E-Check werden in der Praxis sehr oft gleichgesetzt. Tatsächlich aber unterscheiden sie sich in rechtlicher Hinsicht und in ihrer Zielsetzung.

Die DGUV V3 Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen. Sie basiert auf der DGUV Vorschrift 3 und ist für Arbeitgeber verpflichtend, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Der E-Check ist hingegen eine freiwillige, normgerechte Sicherheitsprüfung, die vom Elektrohandwerk entwickelt wurde. Er wird vor allem in Privathaushalten, Mietobjekten oder als zusätzliche Leistung in Unternehmen eingesetzt. Auch beim E-Check werden elektrische Anlagen und Geräte nach aktuellen VDE-Normen geprüft (VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.). Der E-Check kann als Ergänzung zur DGUV V3 Prüfung dienen, etwa um zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten oder Bereiche zu prüfen, die nicht unter die gesetzliche Prüfpflicht fallen.

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