Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen: Teile A, B und C

Brandschutz in Unternehmen und öffentlichen Gebäuden basiert auf klaren Strukturen, eindeutigen Vorgaben und regelmäßiger Überprüfung. In diesem Kontext stellt die Brandschutzordnung nach DIN 14096 das Um und Auf für das richtige Verhalten im Brandfall und zur Vermeidung von Bränden in Gebäuden dar.

Unsere externen Brandschutzbeauftragten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen für Sie deutschlandweit und branchenübergreifend Brandschutzordnungen nach DIN 14096. Dabei übernehmen wir die komplette Ausarbeitung der Teile A, B und C für Sie: Wir passen die Inhalte exakt an Ihre betrieblichen Abläufe und individuellen Anforderungen an und sorgen für eine rechtssichere, verständliche und praktikable Umsetzung in Ihrem Betrieb.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Angebot zur Erstellung Ihrer Brandschutzordnung.

Brandschutzordnung

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Was ist eine Brandschutzordnung?

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt, wie sich Personen im Brandfall zu verhalten haben und welche Maßnahmen zur Verhütung von Bränden zu beachten sind. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit von Mitarbeitenden, Besucherinnen und Besuchern sowie von Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben zu gewährleisten und das Risiko von Bränden zu minimieren.

Die Teile A, B und C der Brandschutzordnung im Überblick:

  1. Der Teil A richtet sich an alle Personen in einem Gebäude, wie Mitarbeitende und Besucher. Er enthält kurz und übersichtlich die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall und muss gut sichtbar ausgehängt werden.

 

  1. Der Teil B ist für Personen bestimmt, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten. In der Praxis handelt es sich dabei um die Beschäftigten eines Unternehmens. Dieser Teil der Brandschutzordnung enthält genaue Hinweise zur Brandverhütung, zum Verhalten im Brandfall sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen. Durch regelmäßige Unterweisungen werden die Inhalte an die Mitarbeitenden weitergegeben und nachhaltig gefestigt.

 

  1. Der Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Hier werden spezifische Aufgaben, Handlungsanweisungen und Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes beschrieben.

 

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie noch Fragen dazu haben, eine Brandschutzbegehung oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Brandschutzordnung benötigen.

Ist die Brandschutzordnung Pflicht?

Da jedes Bundesland sein eigenes Brandschutzgesetz hat, gibt es keine allgemein gültige Antwort auf diese Frage. Die näheren Bestimmungen zum Brandschutzgesetz finden Sie größtenteils in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer (LBO), wie etwa in der Musterbauordnung (MBO), die brandschutztechnisch eine Einteilung in verschiedene Gebäudeklassen vornimmt („nicht brennbar“, „schwer entflammbar“ oder „normal entflammbar“).

Während die Musterbauordnung (MBO – § 14 Brandschutz) nicht zwischen Wohn- und Bürogebäuden unterscheidet, wird das in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anders gehandhabt: Dabei gilt, dass für öffentliche Gebäude und Einrichtungen bei erhöhter Brandgefährdung sowie bei erhöhtem Publikumsverkehr strengere Brandschutzvorschriften gelten als für Privatgebäude.

Im Einzelnen legen die jeweiligen Landesbauordnungen oder Sonderbauverordnungen fest, in welchen Fällen eine Brandschutzordnung notwendig ist. In vielen Fällen muss diese außerdem mit den zuständigen Behörden, wie Feuerwehren, abgestimmt werden.

Darüber hinaus kann im Rahmen von Bau- oder Betriebsgenehmigungen die Erstellung einer Brandschutzordnung verlangen werden. Zusätzlich fordern unterschiedliche Landesvorschriften ausdrücklich Brandschutzordnungen für Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten.

Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung zur Brandschutzordnung, sind Sie als Arbeitgeber generell dazu verpflichtet, für den Schutz von Leben und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen (Bürgerliches Gesetzbuch, (BGB) § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen).

Weitere Rechtsgrundlagen für Brandschutzordnung:

  • 4 DGUV Vorschrift 2 (sicherheitstechnische Fachkunde) und § 3 ArbStättV (Gefährdungsbeurteilung)

  • 12 Muster-Beherbergungsstättenverordnung: „Für Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten sind im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle eine Brandschutzordnung zu erstellen sowie Feuerwehrpläne anzufertigen; die Feuerwehrpläne sind der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen“. (Quelle: MBeVO, § 12, S. 4)

Auch wenn keine direkte gesetzliche Verpflichtung besteht, ist die Einführung einer  Brandschutzordnung für jedes Unternehmen empfehlenswert:

  • Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 erleichtert die Organisation des Brandschutzes.

  • Sie sorgt für klare Abläufe im Ernstfall.

  • Als Unternehmer und Arbeitgeber bietet Ihnen die Brandschutzordnung zusätzliche Rechtssicherheit, insbesondere im Schadensfall.

Unsere Preise für eine Brandschutzordnung

Brandschutzordnung A, B & C*

ab

99 / Begehung
  • Kontrolle der bisherigen Dokumentation
  • Erstellung der Brandschutzordnung Teil A, B und C
  • Expertengespräch/ Übergabegespräch
*Abhängig von der Liegenschaft

Weitere Dienstleistungen

alles aus einer Hand

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
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Keine versteckten Kosten, sondern pauschale Festpreise zur sicheren Budgetplanung.

Die Brandschutzordnung Teil A für alle Personen in einem Gebäude

Der erste Teil der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten. In einem Unternehmen können das neben den Beschäftigten auch Besucher, Kunden oder Lieferanten sein. Das Ziel ist es, im Brandfall jedem die richtigen Verhaltensregeln klar und verständlich zu vermitteln. Damit im Ernstfall keine Zeit verloren geht, sind die Instruktionen bewusst kurz und prägnant gehalten.

Zu den typischen Verhaltensregeln, die in der Brandschutzordnung Teil A festgelegt werden, gehören:

  • Brände verhüten, zum Beispiel durch Rauchverbot und das Verbot von offenen Flammen oder Zündquellen
  • Im Brandfall Ruhe bewahren
  • Den Brand melden, etwa über die Notrufnummer 112
  • Sich in Sicherheit bringen
  • Einen Löschversuch nur dann unternehmen, wenn dies gefahrlos möglich ist

Auch die optischen Anforderungen an die Brandschutzordnung Teil A sind klar definiert. Der Aushang muss mindestens das Format DIN A4 haben und mit einer roten Umrandung versehen sein, die mindestens 10 Millimeter breit ist. Die Schrift ist schwarz, klar und nicht verschnörkelt auf weißem Hintergrund.

Die verwendeten Elemente müssen der DIN EN ISO 7010 (Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 entsprechen: Überschriften und Sicherheitszeichen werden mittig platziert, Schlüsselwörter stehen links und die Informationstexte rechts. Die Symbole müssen mindestens 10 Millimeter groß sein. Zusätzliche oder davon abweichende Elemente sind nicht zulässig.

Die Brandschutzordnung Teil B für Beschäftigte ohne besonderen Brandschutzaufgaben

Der Teil B richtet sich an alle Personen, die sich regelmäßig und dauerhaft in einem Gebäude oder Betrieb aufhalten und dabei keine besonderen Brandschutzaufgaben übernehmen. In der Praxis betrifft dies vor allem die Beschäftigten eines Unternehmens. Ziel dieses Teils ist es, klare Verhaltensregeln für den vorbeugenden Brandschutz und das richtige Handeln im Brandfall zu vermitteln.

Dieser Teil der Brandschutzordnung enthält wichtige Vorgaben, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern, Flucht- und Rettungswege freizuhalten und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Hinweise zur Brandverhütung, zur Nutzung von Melde- und Löscheinrichtungen sowie genaue Anweisungen für das Verhalten im Ernstfall.

Der typische Aufbau einer Brandschutzordnung Teil B umfasst folgende Punkte:

  • Einleitung
  • Darstellung der Brandschutzordnung Teil A (Verhalten im Brandfall)
  • Maßnahmen zur Brandverhütung und zum vorbeugenden Brandschutz
  • Hinweise zur Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung
  • Informationen zu Flucht- und Rettungswegen gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge)
  • Beschreibung der vorhandenen Melde- und Löscheinrichtungen
  • Konkrete Verhaltensweisen im Brandfall, wie das richtige Melden eines Brandes, das Erkennen und Befolgen von Alarmsignalen, das Befolgen von Anweisungen, das sichere Verlassen des Gebäudes und das gefahrlose Durchführen von Löschversuchen
  • Besondere Verhaltensregeln, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens ergeben, zum Beispiel der Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten oder speziellen Alarmierungsformen

Die Brandschutzordnung Teil B muss immer an die tatsächlichen Bedingungen und Risiken im jeweiligen Unternehmen angepasst werden. Sie sollte allen Mitarbeitenden in schriftlicher Form ausgehändigt und von diesen gegengezeichnet werden.

Regelmäßige Brandschutzunterweisungen Ihrer Mitarbeiter

Darüber hinaus ist die Brandschutzordnung B Bestandteil der regelmäßig durchzuführenden Unterweisungen im Brandschutz:

Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (§ 12 ArbSchG „Unterweisung“) und § 4 der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention „Unterweisung“) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu den Gefahren durch Brände, dem richtigen Verhalten im Brandfall sowie der Nutzung von Brandschutzeinrichtungen zu unterweisen bzw. von fachkundigen Personen unterweisen zu lassen.

Die Schwerpunkte der Unterweisungen von Fachkraft-Arbeitssicherheit:

  • Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
  • Erkennen und Vermeiden von Brandgefahren am Arbeitsplatz
  • Richtiges Verhalten im Brandfall und Alarmierungswege
  • Nutzung von Flucht- und Rettungswegen
  • Handhabung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen
 

Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen wir für Sie die Planung und Durchführung Ihrer Brandschutzunterweisungen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre nächste Sicherheitsunterweisung im Brandschutz professionell und individuell auf Ihren Betrieb abzustimmen.

Brandschutzordnung Teil C für Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben

Der dritte und letzte Teil der Brandschutzordnung ist speziell für Betriebsangehörige mit besonderen Aufgaben im Brandschutz konzipiert. Dazu zählen unter anderem Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer.

Der Teil C regelt detailliert, wie Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes im Unternehmen durchgeführt werden und ordnet die jeweiligen Aufgaben klar den verantwortlichen Personen zu.

Die achtteilige Gliederung der Brandschutzordnung Teil wird mit den Buchstaben a) bis h) angegeben. Sollten einzelne Abschnitte für ein Unternehmen nicht relevant sein, dürfen sie entfallen:

  1. a) Einleitung
    Hier wird die Brandschutzordnung allgemein beschrieben, der Geltungsbereich festgelegt und die Personen mit Brandschutzaufgaben benannt. Auch die Unterschrift mit Datum zur Inkraftsetzung ist Bestandteil dieses Abschnitts.
  2. b) Brandverhütung
    In diesem Abschnitt werden die verantwortlichen Personen und ihre Aufgaben definiert. Typische Tätigkeitsbereiche sind die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen, das Anbringen und Überwachen von Schildern, die regelmäßige Aktualisierung der Hinweisschilder, die Überwachung des Rauchverbots und kritischer Bereiche, die Unterweisung der Mitarbeitenden im Brandschutz sowie die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und Rettung sowie die Durchführung von Brandschutzübungen.
  3. c) Meldung und Alarmierung
    Hier werden die Abläufe zur Meldung eines Brandes und die Alarmierung der Rettungskräfte festgelegt.
  4. d) Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Sachwerte und mehr
    Dieser Abschnitt beschreibt, wie im Ernstfall der Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten gewährleistet wird.
  5. e) Löschmaßnahmen
    Die Organisation und Durchführung von Löschmaßnahmen werden im Abschnitt e) geregelt, einschließlich der Zuständigkeiten und der Nutzung vorhandener Löschmittel.
  6. f) Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
    Hier wird beschrieben, wie der Einsatz der Feuerwehr vorbereitet und unterstützt werden kann, beispielsweise durch Bereitstellung von Plänen oder Zugangsmöglichkeiten.
  7. g) Nachsorge
    Maßnahmen nach einem Brandereignis, wie die Dokumentation, Nachbesprechung und gegebenenfalls Wiederherstellung des Brandschutzes, sind hier festgelegt.
  8. h) Anhang
    Ergänzende Informationen und Dokumente können im Anhang bereitgestellt werden.

Deutschlandweit für Sie im Einsatz

Ganzheitlicher präventiver Brandschutz: Als externe Brandschutzbeauftragte bieten wir neben Brandschutzbegehungen auch die Erstellung von Brandschutzordnungen der Teile A, B und C nach DIN 14096  sowie regelmäßige Brandschutzunterweisungen für Mitarbeitende.

Mit unseren Dienstleistungen rund um Arbeitssicherheit und Brandschutz betreuen wir Unternehmen bundesweit – unter anderem in Städten HamburgKöln und München – sowie in allen anderen Bundesländern und Regionen Deutschlands.

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