Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer Ausbildung und Aufgaben

In Deutschland sind Brandschutzhelfer bereits ab dem ersten Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben und das aus gutem Grund. In jedem Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche, können Brandgefahren lauern: In der Produktion können elektrische Geräte oder Maschinen überhitzen, im Büro reicht oft schon ein defekter oder überlasteter Mehrfachstecker. In der Gastronomie sind es häufig Fettbrände oder offene Flammen, die zur Gefahr werden. Auch in Lagerhallen kann ein Kurzschluss oder leicht brennbares Verpackungsmaterial zum Auslöser für ein Feuer werden.

Kommt es tatsächlich zu einem Brand, zählt jede Sekunde. Dann ist es beruhigend zu wissen, dass es im Unternehmen ausgebildete Brandschutzhelfer gibt. Sie wissen nicht nur, wo sich der nächste Feuerlöscher befindet, sondern vor allem auch, wie man ihn im Ernstfall richtig und sicher einsetzt. Denn nur durch schnelles und entschlossenes Handeln lässt sich ein Entstehungsbrand oft noch eindämmen, bevor größerer Schaden entsteht. Ohne geschulte Brandschutzhelfer bleibt der Feuerlöscher im entscheidenden Moment oft wirkungslos.

Erfahren Sie jetzt mehr über die Brandschutzhelfer Ausbildung und den Aufgaben von Brandschutzhelfern.


Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragtem?

Wie Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragte übernehmen auch Brandschutzhelfer zusätzliche Aufgaben im Betrieb –  neben ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit. Sie engagieren sich im Interesse und Auftrag ihres Arbeitgebers für mehr Sicherheit und tragen damit aktiv zum Schutz von Kollegen und dem Unternehmen bei.

Im Gegensatz zu Brandschutzbeauftragten sind Brandschutzhelfer Beschäftigte, die nach einer kurzen Schulung im Brandfall erste Maßnahmen ergreifen. Sie wissen, wie ein Feuerlöscher richtig eingesetzt wird, unterstützen bei der Evakuierung und helfen, Entstehungsbrände zu bekämpfen. Ihre Aufgaben sind klar umrissen und beschränken sich auf das schnelle und praktische Eingreifen im Notfall.

Brandschutzbeauftragte hingegen übernehmen eine umfassendere und langfristig angelegte Rolle. Sie werden vom Arbeitgeber offiziell bestellt und sind zentrale Ansprechpartner für alle Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Brandschutzbeauftragte benötigen eine spezielle, umfangreiche Ausbildung und können entweder intern im Unternehmen hauptberuflich tätig sein oder extern über spezialisierte Dienstleister bestellt werden. 


Wie viele Brandschutzhelfer sind im Unternehmen notwendig?

Die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer in einem Unternehmen richtet sich grundsätzlich nach der Größe des Betriebs und dem vorhandenen Brandrisiko. Dabei gilt als Richtwert, dass mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein sollten.

Bei erhöhtem Brandrisiko, vielen anwesenden Personen, Schichtbetrieb, großer räumlicher Ausdehnung oder dem Einsatz von Mitarbeitenden mit eingeschränkter Mobilität kann es notwendig sein, deutlich mehr Brandschutzhelfer zu benennen.

Bei der Auswahl und Planung der Anzahl an Brandschutzhelfern empfiehlt es sich, auch Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen einzuplanen, sodass jederzeit ausreichend ausgebildete Brandschutzhelfer im Unternehmen anwesend sind.

Die genaue Anzahl wird bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung individuell festgelegt, um den spezifischen Anforderungen und Risiken des jeweiligen Unternehmens gerecht zu werden.


Gesetzliche Vorgaben für Brandschutzhelfer

Die Bestellung und Ausbildung von Brandschutzhelfern sind in Deutschland in verschiedenen gesetzlichen und technischen Regelwerken verankert. Die zentralen Grundlagen bilden dabei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 sowie die DGUV Information 205-023.

  • Das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, abhängig von Art der Arbeitsstätte, Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten, alle erforderlichen Maßnahmen für Brandbekämpfung, Erste Hilfe und Evakuierung zu treffen. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Verbindung zu außerbetrieblichen Stellen wie Feuerwehr und Rettungsdiensten sicherzustellen. Vor der Benennung von Brandschutzhelfern ist (wenn vorhanden) der Betriebs- oder Personalrat zu hören. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Aufgaben auch selbst übernehmen, sofern er entsprechend qualifiziert und ausgerüstet ist.
  • Die ASR A2.2 konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und legt fest, wie Unternehmen mit Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen auszustatten sind. Darüber hinaus beschreibt sie die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen, damit im Brandfall schnell und wirksam gehandelt werden kann.
  • Die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“ konkretisiert die Anforderungen an die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Sie sieht sowohl eine theoretische Unterweisung – etwa zu Grundzügen des Brandschutzes, betrieblicher Brandschutzorganisation, Gefahren durch Brände und dem richtigen Verhalten im Brandfall – als auch eine praktische Feuerlöschübung vor. Die Ausbildung muss regelmäßig alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.


Die Brandschutzhelfer Ausbildung

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist in Deutschland verpflichtend und vermittelt sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten. Ziel ist es, Beschäftigte darauf vorzubereiten, im Ernstfall schnell, sicher und richtig zu handeln.

Zu den theoretischen Inhalten gehören die Grundlagen des Brandschutzes, die Organisation des Brandschutzes im Betrieb, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden, verschiedene Brandklassen sowie die Gefahren, die von Bränden ausgehen. Außerdem lernen die Teilnehmer, wie Feuerlöscheinrichtungen funktionieren und eingesetzt werden, wie sie sich im Brandfall richtig verhalten und wie die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr abläuft.

Im praktischen Teil der Ausbildung üben die Teilnehmer den Umgang mit Feuerlöschern, nehmen an realitätsnahen Löschübungen teil und lernen, Löschsituationen richtig einzuschätzen und die eigenen Grenzen bei der Brandbekämpfung zu erkennen. Auch Evakuierungsübungen und die Rettung von Personen werden trainiert.

Die Ausbildung dauert in der Regel drei bis vier Stunden und wird meist als Präsenzveranstaltung oder als Kombination aus Online- und Praxisteil angeboten. Die Gruppengröße ist meistens auf etwa 20 Personen begrenzt, um eine effektive Schulung zu gewährleisten.

Die Gültigkeit der Ausbildung liegt je nach betrieblichen Anforderungen und Gefährdungsbeurteilung bei zwei bis fünf Jahren.

Ausbilden dürfen nur qualifizierte Personen, zum Beispiel Fachkräfte für Arbeitssicherheit, geprüfte Brandschutzbeauftragte oder erfahrene Experten aus dem Bereich Brandschutz, wie etwa Angehörige der Feuerwehr oder spezialisierte Dienstleister.


Wo kann man sich als Brandschutzhelfer ausbilden lassen?

In Deutschland bieten offizielle Stellen wie die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Berufsgenossenschaften wie beispielsweise die VBG anerkannte Ausbildungen zum Brandschutzhelfer an. Diese Schulungen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und beinhalten sowohl einen theoretischen Teil als auch praktische Löschübungen.

Auch Feuerwehren und andere öffentliche Einrichtungen bieten regelmäßig entsprechende Ausbildungen an. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein anerkanntes Zertifikat ausgestellt. Für Informationen zu Terminen und Angeboten empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen IHK, Berufsgenossenschaft (BG) oder Feuerwehr vor Ort.

Am Ende der Ausbildung findet keine klassische Prüfung statt. Stattdessen zeigen die Teilnehmer im praktischen Teil, dass sie das erlernte Wissen sicher anwenden können.


Was kostet die Brandschutzhelfer Ausbildung?

Die Kosten für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer unterscheiden sich je nach Anbieter, Region, Art der Schulung und Teilnehmerzahl. In offenen Kursen liegen die Preise meist zwischen 50 und 200 Euro pro Person. Für Inhouse-Schulungen, bei denen der Kurs direkt im Unternehmen stattfindet, werden häufig Pauschalpreise angeboten, die sich nach der Gruppengröße und dem Aufwand richten.

Im Preis enthalten sind in der Regel sowohl der theoretische Unterricht als auch die praktische Löschübung sowie ein Zertifikat als Nachweis der Qualifikation. Die Kosten trägt in den meisten Fällen der Arbeitgeber, eine Übernahme durch die Berufsgenossenschaften erfolgt üblicherweise nicht.


Welche konkreten Aufgaben übernimmt ein Brandschutzhelfer im Unternehmen?

Neben dem frühzeitigen Erkennen und Vermeiden von Brandgefahren sind Brandschutzhelfer auch in der Prävention, der Vorbereitung auf Notfälle und im Ernstfall selbst aktiv. Sie unterstützen nicht nur im Brandfall, sondern tragen auch dazu bei, dass Brandschutzmaßnahmen im Alltag eingehalten werden und regelmäßig überprüft werden.

Zu den zentralen Aufgaben eines Brandschutzhelfers gehören:

  • Sensibilisierung der Kollegen für Brandschutz und das richtige Verhalten im Notfall
  • Kontrolle und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
  • Regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern, Wandhydranten und anderen Brandschutzeinrichtungen
  • Erkennen und Melden von Brandgefahren sowie Mitwirkung bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden mit geeigneten Löschmitteln, sofern dies gefahrlos möglich ist
  • Unterstützung bei der schnellen und sicheren Evakuierung, insbesondere von hilfsbedürftigen Personen
  • Sicherstellung eines geordneten Ablaufs während der Räumung, um Panik zu vermeiden
  • Einweisung und Information der Feuerwehr über Brandherd, Gefahrenquellen und den Stand der Evakuierung
  • Dokumentation von Vorfällen und Unterstützung bei der Nachbereitung von Brand- oder Evakuierungsereignissen

Idealerweise arbeiten Brandschutzhelfer eng mit dem Brandschutzbeauftragten zusammen, unterstützen bei Unterweisungen, Übungen und der Umsetzung von Brandschutzkonzepten.


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