Externer Brandschutzbeauftragter

Brände können schnell zu Betriebsunterbrechungen und hohen Sachschäden führen, die für Betriebe existenzbedrohend sind. Schützen Sie Ihr Unternehmen jetzt mit einem erfahrenen Brandschutzbeauftragten an Ihrer Seite.

Die Benennung eines oder mehrerer Brandschutzbeauftragten ist nicht nur in vielen Brandschutzkonzepten oder durch Baugenehmigungsbehörden vorgeschrieben. Auch zahlreiche Behörden, Brandschutzdienststellen und Versicherer verlangen in unterschiedlichen Bereichen von Gewerbe, Industrie und Dienstleistung fachkundige Personen im Brandschutz.

Verlassen Sie sich dabei auf unsere Expertise: Die Brandschutzbeauftragten von Fachkraft-Arbeitssicherheit sind bundesweit für Sie im Einsatz. Wir führen Brandschutzbegehungen vor Ort in Ihrem Unternehmen durch und entwickeln individuelle Brandschutzkonzepte auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Exakt abgestimmt auf die spezifischen Brandgefahren Ihres Betriebs. So erfüllen Sie alle Anforderungen und schützen zuverlässig Ihre Mitarbeiter und Ihre unternehmerischen Sachwerte.

Brandschutzbeauftragter

Referenzen

Ihre externen Brandschutzbeauftragten

Professionell

Ganzheitlich

Rechtssicher

Preise für externen Brandschutzbeauftragten

Economy Paket*

ab

79 / Monat
  • Bestellung als Brandschutzbeauftragter
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • 1 Brandschutzbegehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • 1 Mitarbeiterunterweisung / Jahr
  • Jahresabschlussbericht zur Arbeitssicherheitsbericht zur Arbeitssicherheit
  • Individuelle Expertenberatung
*Abhängig von Gefahrenklasse und Mitarbeiteranzahl

Weitere Dienstleistungen

alles aus einer Hand

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Keine versteckten Kosten, sondern pauschale Festpreise zur sicheren Budgetplanung.

Was machen wir für Ihr Unternehmen als Brandschutzbeauftragte?

Als externe Brandschutzbeauftragte sind wir Ihr zuverlässiger Partner für den ganzheitlichen betrieblichen Brandschutz. Wir helfen Ihnen, Ihre gesetzlichen Pflichten und Brandschutzvorgaben als Arbeitgeber zu erfüllen.

Unsere Leistungen umfassen die Beratung zu allen Aspekten des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes: Von der Risikoanalyse bis hin zur Entwicklung individueller Schutzkonzepte. In diesem Rahmen führen wir deutschlandweit Brandschutzbegehungen für Unternehmen aller Branchen und Größen durch.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl, Überprüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöschern und Brandmeldeanlagen. Außerdem erstellen und aktualisieren wir Ihre Brandschutzordnung, Alarmpläne und Brandschutzprotokolle, damit Sie jederzeit den Überblick behalten.

Wir überwachen sämtliche Brandschutzmaßnahmen und organisieren sowie begleiten Evakuierungsübungen. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit Behörden, Feuerwehren und Versicherungen zusammen, sowohl im Bereich der Brandprävention als auch im Schadensfall, um Ihnen reibungslose Abläufe und schnelle Unterstützung zu gewährleisten.

Ihre Vorteile mit unseren Brandschutzbeauftragten

Ein professionell betreuter Brandschutz schützt Ihr Unternehmen nicht nur vor hohen Sachschäden und Betriebsunterbrechungen, sondern ist häufig auch gesetzlich vorgeschrieben.

Mit den Experten von Fachkraft-Arbeitssicherheit als externe Brandschutzbeauftragte profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, aktuellem Fachwissen und unabhängiger Beratung zum wirtschaftlichen Festpreis. So sparen Sie interne Ressourcen und stellen sicher, dass Ihr Betrieb jederzeit optimal abgesichert ist.

Jetzt Brandschutzbeauftragten anfragen

Weitere Aufgaben unserer Brandschutzbeauftragten:

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung sowie Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.
  • Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen und bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
  • Organisation und Durchführung von Räumungsübungen sowie Schulung und Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz.
  • Kontrolle und Überwachung der Flucht- und Rettungswege sowie Ihrer brandschutztechnischen Einrichtungen.
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen.
 

Je nach Ihren betrieblichen Anforderungen und den Brandgefahren anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung können wir als externe Brandschutzbeauftragte die vorgestellten Aufgabenbereich erweitern oder reduzieren, um den individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens gerecht zu werden.

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Deutschlandweit für Sie im Einsatz

Brandschutz, der optimal auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist: Als externer Brandschutzbeauftragter stehen wir Ihnen überall dort zur Verfügung, wo Sie uns brauchen – direkt in Ihrem Unternehmen.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragte  betreuen wir unter anderem Unternehmen aus den Städten bzw. Regionen Düsseldorf, Berlin, Hamburg, Köln und München.

Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an!

Wann müssen Sie einen Brandschutzbeauftragter bestellen?

In Deutschland sind Brandschutzbeauftragte nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Ob Sie in Ihrem Betrieb einen Brandschutzbeauftragten benötigen, ergibt sich aus den Vorgaben der Bauordnung, den Anforderungen Ihrer Versicherung sowie den Ergebnissen Ihrer Gefährdungsbeurteilung, insbesondere wenn eine erhöhte Brandgefahr festgestellt wird.

Die Gefährdungsbeurteilung ist gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG und § 10 ArbSchG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 6), der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 („Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“) sowie der TRGS 800 („Brandschutzmaßnahmen“) durchzuführen.

Zusätzlich liefert die Arbeitsstättenverordnung bzw. die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ weitere Vorgaben zum betrieblichen Brandschutz.

Die schriftliche Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist auch erforderlich, wenn dies baurechtlich festgelegt ist, wie etwa für Sonderbauten wie Hochhäuser, Verkaufs- und Versammlungsstätten oder Industrieanlagen (Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz). Die genauen Anforderungen ergeben sich aus den Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind.

Weitere Orientierung bieten die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“), die DGUV Information 205-001 („Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“) und die DGUV Information 205-003 („Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“).

Warum ein Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen sinnvoll ist

Wenn Sie einen Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen bestellen, sorgen Sie für mehr Sicherheit im Ernstfall. Sie profitieren davon, dass Rettungswege jederzeit freigehalten und regelmäßig kontrolliert werden.

Unsere Brandschutzbeauftragten stellen sicher, dass auch Ihre Flucht- und Rettungspläne aktuell und gut sichtbar sind, sodass im Notfall jeder weiß, was zu tun ist. Darüber hinaus übernehmen wir die Organisation von Räumungsübungen und die Schulung Ihrer Mitarbeitenden – das erleichtert im Ernstfall die Evakuierung und kann Leben retten.

Wir überprüfen und warten die brandschutztechnischen Einrichtungen in Ihrem Betrieb regelmäßig, sodass Sie sich auf deren Funktion verlassen können. So erfüllen Sie alle Anforderungen und reduzieren das Risiko von Betriebsunterbrechungen sowie hohen Folgekosten durch Brände.

Wie viele Brandschutzbeauftragte benötigt ein Unternehmen?

Die Anzahl der benötigten Brandschutzbeauftragten hängt von Faktoren wie Betriebsgröße, Art der Tätigkeiten, Mitarbeiterzahl und vorhandenen Gefahrenquellen ab. Ebenso können, wie erwähnt, behördliche Auflagen und versicherungstechnische Anforderungen eine Rolle spielen, ob ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss.

In vielen Fällen legen Brandschutzkonzepte oder spezielle Richtlinien eine Mindestanzahl an Brandschutzbeauftragten fest. Ein gängiger Richtwert ist, dass ab einer bestimmten Betriebsgröße oder bei erhöhter Brandgefahr die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben sein kann. Beispielsweise wird ab einer Gesamtfläche von mehr als 5.000 Quadratmetern oder in bestimmten Sonderbauten wie Hotels, Krankenhäusern und Heimen mindestens ein Brandschutzbeauftragter je Schicht gefordert.

Für kleinere Betriebe gibt es keine einheitliche Vorgabe zur Mindestanzahl. Dennoch kann auch hier die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich werden, wenn dies die Gefährdungsbeurteilung ergibt oder von der Behörde verlangt wird.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie wissen möchten, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigt. Wir beraten Sie individuell, prüfen Ihre Situation und unterstützen Sie dabei, die passenden Lösungen für Ihren betrieblichen Brandschutz zu finden.

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Sie benötigen einen externen Brandschutzbeauftragten?

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen keine internen Ressourcen für den Brandschutz haben oder von Anfang an auf die Expertise erfahrener Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Zusatzqualifikation im Brandschutz setzen möchten, unterstützen wir Sie gerne als externer Brandschutzbeauftragter.

Wir beraten Sie zu den spezifischen Anforderungen Ihres Betriebs und führen eine umfassende Begehung vor Ort durch. Dabei erkennen wir Risiken, empfehlen gezielte Maßnahmen und sorgen für einen rechtssicheren und wirtschaftlichen Brandschutz in Ihrem Unternehmen.

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen. Wir kümmern uns zuverlässig um Ihren betrieblichen Brandschutz.

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