

Unternehmermodell: Vorteile und Nachteile
Alle Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter sind aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) verpflichtet, eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Gemäß der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ haben Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern dabei die Wahl zwischen dem sogenannten Unternehmermodell und der Regelbetreuung. Beim Unternehmermodell übernehmt der Arbeitgeber