Unterweisung Arbeitsschutz

Um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten, müssen sie durch arbeitsschutztechnische Unterweisungen über potenzielle Gefahren und das angemessene Verhalten in ihrem Tätigkeitsbereich informiert und geschult werden.

Eine Unterweisung Arbeitsschutz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bietet auch die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter aktiv in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubeziehen. Die Inhalte der Unterweisungen werden dabei von der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet, die als Grundlage dient.

Wir unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Schulungsmaterialien zu erstellen und übernehmen die dokumentierte Durchführung der Unterweisung Arbeitsschutz im Auftrag der verantwortlichen Personen, insbesondere für die Führungskräfte.

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Unterweisung am Arbeitsplatz

Preise Unterweisung Arbeitsschutz.

DGUV - Pflichtunterweisungen*

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25
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/ Mitarbeiter
  • Für Bestandskunden kostenlos
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  • Online oder bei Ihnen vor Ort im Betrieb

Weitere Dienstleistungen

durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen zum Arbeitsschutz
  • Schulungen zum Arbeitsschutz
  • Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit

Weitere Dienstleistungen

FAQ Unterweisung Arbeitsschutz

Für Bestandskunden ist die Pflichtunterweisung kostenlos. Neukunden unterbreiten wir gerne ein kostenloses Angebot.

Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Unternehmer verpflichtet, die Mitarbeiter ausführlich und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen.

Die Durchführung der Unterweisung muss während der Arbeitszeit stattfinden und auf die individuelle Arbeitssituation jedes Mitarbeiters abgestimmt sein, was bedeutet, dass sie spezifisch auf den jeweiligen Arbeitsplatz und Aufgabenbereich zugeschnitten sein sollte.

Obwohl Art und Umfang der Unterweisung im Arbeitsschutzgesetz nicht explizit festgelegt sind, müssen die Inhalte der Unterweisung jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Gefahrenlage und zur Qualifikation der Beschäftigten stehen.

Die rechtlichen Pflichten ergeben sich aus verschiedenen Quellen, darunter dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1, der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie weiteren spezifischen behördlichen Verordnungen.

Die Inhalte der Unterweisung sind von zentraler Bedeutung für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie haben den Zweck, den Mitarbeitern die potenziellen Unfall- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz bewusst zu machen.

Das übergeordnete Ziel der Unterweisung besteht darin, dass die Mitarbeiter aus eigener Überzeugung heraus sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten an den Tag legen, wodurch das Risiko von Unfällen minimiert wird.

Die Unterweisung sollte Folgendes vermitteln:

  • Spezifische Gefahren am Arbeitsplatz oder in der jeweiligen Tätigkeit,
  • Die Sicherheitsmaßnahmen, die der Arbeitgeber implementiert hat, sowie
  • Die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die von den Mitarbeitern zu beachten sind.

Bei Neueinstellungen, Arbeitsplatzwechseln, der Einführung neuer Verfahren, dem Umgang mit Maschinen sowie dem Einsatz neuer Stoffe oder Geräte ist eine Erstunterweisung, auch bekannt als Grundlagenunterweisung, erforderlich.

Wiederholungsunterweisungen müssen regelmäßig erfolgen, mindestens jedoch einmal pro Jahr. Die Auswahl und Priorisierung der Schulungsthemen sollten sich an den betrieblichen Gegebenheiten orientieren. Auch die nach § 4 DGUV Vorschrift 1 geforderte Unterweisung muss „erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.

Es ist wichtig, sowohl die Inhalte der Unterweisungen als auch die Teilnehmer zu dokumentieren.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre Betriebsabläufe angepasst, wodurch viele Mitarbeiter ins Homeoffice wechselten. Trotzdem bleibt der Bedarf an Arbeitsschutzunterweisungen, auch für Remote-Mitarbeiter, hoch. Themen wie Datenschutz und Arbeitssicherheit sind auch im Homeoffice von Bedeutung. Daher sind unsere Unterweisungen online als E-Learning verfügbar.

Unsere typische Online-Unterweisung zum Arbeitsschutz umfasst:

  • Bereitstellung von Informationen
  • Veranschaulichung durch Infografiken und Videos
  • Fehleranalyse anhand von Fallbeispielen durch die Mitarbeiter
  • Selbstprüfung durch Verständnisfragen

Viele theoretische Aspekte lassen sich gut online vermitteln. Dennoch bleiben einige praktische Übungen, wie das Erlernen des Maschinenbetriebs oder das korrekte Anlegen von Schutzausrüstung, vor Ort erforderlich, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die Prozesse in der Praxis beherrschen. Deshalb bieten wir auch Vor-Ort-Unterweisungen in Ihrem Betrieb an.

Was muss man bei Arbeitsschutzunterweisungen beachten?

Die Sicherheitsunterweisung für alle Mitarbeiter ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Angestellten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen, wobei besonderes Augenmerk auf die spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz und die entsprechenden Präventionsmaßnahmen gelegt werden muss.

Die Inhalte der Unterweisungen basieren auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb sowie den getroffenen Schutzmaßnahmen und den Erfahrungen aus ihrer Umsetzung. Diese Themen sind für alle Mitarbeiter relevant, die direkt mit den jeweiligen Arbeitsprozessen in Verbindung stehen.

Durch Sicherheitsunterweisungen werden Mitarbeiter sensibilisiert, ihre Motivation für verantwortungsbewusstes Handeln wird gestärkt und somit wird aktiv zur Unfallvermeidung beigetragen. Das übergeordnete Ziel der Unterweisungen ist es, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen und Verhaltensweisen für Mitarbeiter und Führungskräfte zu fördern und langfristig zu erhalten.

Gemäß § 13 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Sicherheitsunterweisungen mindestens einmal jährlich sowie vor Arbeitsbeginn für neue Mitarbeiter, bei Versetzungen an andere Arbeitsplätze, vor Aufnahme neuer Tätigkeiten, bei Identifizierung unsicherer Situationen, nach einem Unfall und bei Erkennung einer unsicheren betrieblichen Situation durchgeführt und dokumentiert werden.

Vorlage Unterweisung Arbeitsschutz

Jede Unterweisungen Arbeitsschutz muss dokumentiert werden, da sie sonst nicht nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund finden Sie hier eine Vorlage für die Dokumentation der Arbeitsschutzunterweisung als PDF-Download: Vorlage Unterweisung Arbeitsschutz

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