Sicherheitsbeauftragter Schulung

Ihre praxisnahe Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten: Online oder vor Ort

Wir bereiten Ihre Mitarbeiter handlungsorientiert auf ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte (Sibe) vor. Unsere Schulungen und Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte kombinieren aktuelles Fachwissen mit praxisnahen Maßnahmen, damit Gefährdungen im Betrieb sicher erkannt und Unfälle effektiv vermieden werden.

Als deutschlandweiter Anbieter für Arbeitssicherheit unterstützen wir von Fachkraft-Arbeitssicherheit Unternehmen aller Branchen und Größen dabei, ihre Sicherheitskultur nachhaltig zu stärken. Unsere Schulungen sind darauf ausgerichtet, Teilnehmer nicht nur theoretisch zu informieren, sondern sie zu befähigen, ihre Kollegen aktiv für sicheres Verhalten zu sensibilisieren.

Unterweisung Arbeitsschutz

02.04.2026

08:30 - 16:00 Uhr

Online Campus

Remote Schulung

464,10 € inkl. USt

390,00 € zzgl. USt

Wenige Plätze

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04.05.2026

08:30 - 16:00 Uhr

Online Campus

Remote Schulung

464,10 € inkl. USt

390,00 € zzgl. USt

Freie Plätze

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04.06.2026

08:30 - 16:00 Uhr

Online Campus

Remote Schulung

464,10 € inkl. USt

390,00 € zzgl. USt

Freie Plätze

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01.07.2026

08:30 - 16:00 Uhr

Online Campus

Remote Schulung

464,10 € inkl. USt

390,00 € zzgl. USt

Freie Plätze

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Wunschtermin

Gruppenseminar (1 Tag)

Ortstermin

Bei Ihnen vor Ort

Preis auf Anfrage

abhängig von der Teilnehmeranzahl

Preise Sicherheitsbeauftragter Schulung

Erstausbildung*

für alle

390 / Teilnehmer
  • Vollständige Erstausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
  • Online-Schulung (Dauer 1 Tag)
  • Unsere Dozenten sind Experten aus der Praxis
  • 100 % rechtssicher
  • Inkl. Abschlusszertifikat
  • * alle Preise verstehen sich zzgl. 19 % Umsatzsteuer

Auffrischungskurs*

für alle

390 / Teilnehmer
  • Auffrischungskurs Sicherheitsbeauftragter
  • Online-Schulung (Dauer 1 Tag)
  • Unsere Dozenten sind Experten aus der Praxis
  • 100 % rechtssicher
  • Inkl. Abschlusszertifikat
  • * alle Preise verstehen sich zzgl. 19 % Umsatzsteuer

Ortstermin*

für Gruppen

ab 99 / Teilnehmer
  • Erstausbildung oder Auffrischungskurs
  • Inhouse-Schulung (Dauer 1 Tag)
  • Unsere Dozenten sind Experten aus der Praxis
  • 100 % rechtssicher
  • Inkl. Abschlusszertifikat
  • * alle Preise verstehen sich zzgl. 19 % Umsatzsteuer

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Unsere Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten

Jedes Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig anwesenden Beschäftigten ist nach § 22 SGB VII („Sicherheitsbeauftragte“) gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die rechtliche Grundlage für deren Bestellung und die damit verbundenen Aufgaben ergibt sich zudem aus § 20 der DGUV Vorschrift 1 („Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten“).

Ziel der Grundausbildung ist es, die Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen der Sicherheitsbeauftragten zu erweitern. In der Erstschulung werden sie motiviert, ihre Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz aktiv wahrzunehmen.

 

Die wichtigsten Ausbildungsziele für angehende Sicherheitsbeauftragte in der Erstschulung sind:

  • Sie kennen ihre Rolle im Betrieb.
  • Sie kennen Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz und wissen, wie Kolleginnen sowie Kollegen dafür sensibilisiert werden können.
  • Sie kennen grundlegende Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
  • Sie können Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzte durch konstruktive Gesprächsführung zu sicherheitsbewusstem Verhalten motivieren.

 

Unsere Sibe Schulung basiert auf drei Säulen:

  1. Grundlagen des Arbeitsschutzes
  • Geschichte und Kontext der Arbeitssicherheit im Unternehmen
  • Rolle und Stellung des Sicherheitsbeauftragten innerhalb des Betriebs
  • Begriffe und Hierarchie der rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutz
  1. Vertiefung und Anforderungen der modernen Arbeitswelt
  • Gesetzgebung und Zielsetzungen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Analyse der Entstehung von Arbeitsunfällen und Prävention
  • Berücksichtigung psychischer Belastungen sowie Besonderheiten bei mobiler Arbeit und Homeoffice
  1. Praxisbezogene Anwendung
  • Einführung in die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und allgemeine Schutzvorkehrungen
  • Grundlagen des Brandschutzes, Verhalten im Brandfall und Einsatz von Feuerlöschmitteln
  • Erste Hilfe und die Organisation der Rettungskette im Betrieb

Sicherheitsbeauftragter Schulung deutschlandweit vor Ort oder online

Wir bieten verschiedene Formate an, um die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten effizient in Ihren Unternehmensalltag zu integrieren:

  • Inhouse-Schulungen vor Ort: Bei dieser Variante bilden wir Ihre Mitarbeiter direkt an Ihrem Standort aus. Der Vorteil liegt in der Einbeziehung Ihrer spezifischen betrieblichen Abläufe und Gegebenheiten. Zudem entfallen Reisezeiten und Reisekosten für Ihre Mitarbeitenden.

  • Digitale Erstschulung: Unsere Online-Schulungen ermöglichen einen kurzfristigen Ausbildungsbeginn für Einzelpersonen oder Gruppen. Da keine festen Präsenztermine an weit entfernten Standorten abgewartet werden müssen, können Sie Ihre gesetzliche Bestellungspflicht ohne unnötige Verzögerung erfüllen.

Zertifizierung zum Sicherheitsbeauftragten

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Erstschulung erhalten die Teilnehmenden ein offizielles Zertifikat. Dieses Dokument dient als  Qualifikationsnachweis, um rechtssicher als Sicherheitsbeauftragter gemäß § 22 SGB VII bestellt werden zu können.

Unsere Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte

Die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz unterliegen einem ständigen Wandel. Neue gesetzliche Regelungen, technische Fortschritte und veränderte Arbeitsweisen machen eine regelmäßige Aktualisierung des Fachwissens notwendig. Unser eintägiger Auffrischungskurs stellt sicher, dass Sicherheitsbeauftragte über aktuelle Neuerungen informiert sind und ihre Rolle im Betrieb weiterhin wirksam wahrnehmen können.

Im Fokus der Schulung steht der Transfer von theoretischen Änderungen in die betriebliche Praxis sowie der fachliche Austausch zwischen den Teilnehmenden.

 

Schwerpunkte der Schulung für bereits tätige Sibe:

  • Rechtliche Aktualisierung: Auffrischung der Grundlagen sowie ein Überblick über Neuerungen in zentralen Vorschriften wie der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung.
  • Unfallgeschehen und Prävention: Analyse aktueller Unfalltrends und Ableitung gezielter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen.
  • Vertiefung der Gefährdungsbeurteilung: Praktische Anwendung und methodische Ansätze zur Identifikation von Risiken am Arbeitsplatz.
  • Arbeitsschutzkultur: Strategien zur Förderung eines sicherheitsbewussten Verhaltens innerhalb der Belegschaft.

 

Abschluss und Qualifikationsnachweis

Die Fortbildung schließt mit einer offiziellen Teilnahmebestätigung von Fachkraft-Arbeitssicherheit ab. Dieses Dokument dient als Nachweis über die regelmäßige Weiterbildung und stellt sicher, dass die Anforderungen an die fachliche Aktualität der Sicherheitsbeauftragten erfüllt sind.

Deutschlandweit für Sie vor Ort

Als deutschlandweiter Dienstleister für ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen wir Betriebe und Organisationen aus allen Wirtschaftszweigen. Unsere Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und Elektrofachkräfte kommen dorthin, wo sie gebraucht werden: direkt in Ihr Unternehmen. Auch bei Betriebsbegehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie vor Ort. Zusätzlich bieten wir unsere Beratungsleistungen auch telefonisch sowie online an.

Häufige Fragen zur Schulung und den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Wie lange ist die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gültig?

Die Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist zeitlich nicht befristet. Das einmal erworbene Zertifikat behält somit dauerhaft seine Gültigkeit, ohne dass die gesamte Ausbildung rechtlich gesehen wiederholt werden muss. Dennoch besteht für den Arbeitgeber die Verpflichtung, den Sicherheitsbeauftragten eine regelmäßige Fortbildung zu ermöglichen.

Wie oft muss man als Sicherheitsbeauftragter zur Schulung?

Gesetzlich ist kein festes Intervall für Auffrischungskurse vorgeschrieben. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen empfehlen jedoch eine regelmäßige Fortbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Diese Empfehlung hat einen sachlichen Hintergrund: Da sich Arbeitsschutzvorschriften (wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Technische Regeln) sowie betriebliche Abläufe stetig ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung des Wissens notwendig. Nur so kann der Sicherheitsbeauftragte seine Aufgabe, die Unterstützung von Vorgesetzten und die Sensibilisierung von Kollegen, dauerhaft wirksam und rechtssicher wahrnehmen. Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten bei Fachkraft-Arbeitssicherheit ist gezielt auf die praktische Anwendbarkeit im Betrieb ausgelegt. Wir beziehen individuelle Fragestellungen und Herausforderungen der Teilnehmenden aus ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld aktiv in den Unterricht ein. Dadurch stellen wir sicher, dass die vermittelten Inhalte aus der Erstschulung sowie den Fortbildungen unmittelbar in die betriebliche Praxis übertragen und dort zur Verbesserung der Arbeitssicherheit genutzt werden können.

Kann man auch ohne Schulung als Sicherheitsbeauftragter genannt werden?

Rein formal erfolgt die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten durch den Arbeitgeber. Allerdings ist dieser gemäß § 20 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 dazu verpflichtet, den Sicherheitsbeauftragten die Teilnahme an einer entsprechenden Aus- und Fortbildung zu ermöglichen. Eine Ernennung ohne anschließende Qualifizierung ist in der Praxis nicht rechtssicher: • Ohne die entsprechende Schulung nach DGUV Information 211-042 („Sicherheitsbeauftragte“) fehlen dem Beauftragten die notwendigen Fachkenntnisse, um Gefährdungen im Arbeitsalltag rechtzeitig zu erkennen. • Im Falle eines Arbeitsunfalls können erhebliche Haftungsrisiken für den Arbeitgeber entstehen, da die Benennung einer ungeschulten Person als Verletzung der Organisationspflicht gewertet werden kann. • Die Unfallversicherungsträger setzen den Nachweis einer Qualifikation voraus, um die ordnungsgemäße Bestellung der Sicherheitsbeauftragten (gemäß § 22 SGB VII) anzuerkennen. Die Sicherheitsbeauftragter Schulung ist daher die notwendige Voraussetzung, damit der Sicherheitsbeauftragte seine gesetzlich definierten Aufgaben im Betrieb wirksam wahrnehmen kann.

Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter?

Sibe haben hauptsächlich die Aufgabe, den Unternehmer bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Aufgrund ihrer Fach- und Ortskenntnisse können sie Gefährdungen vorausschauend in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich erkennen und angemessen darauf reagieren. Des Weiteren kümmert sich ein Sicherheitsbeauftragter darum, ob die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen vorhanden sind und ordnungsgemäß benutzt werden. Dasselbe gilt für die persönliche Schutzausrüstung der Kollegen. Sicherheitsbeauftragte machen ihre Kollegen auch auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam und wirken durch ihr eigenes sicherheitsbewusstes Verhalten als Vorbild im Bereich Arbeitsschutz. Die Funktion wird ehrenamtlich und ohne festgeschriebenen Zeitaufwand parallel zur regulären Tätigkeit ausgeübt. Sicherheitsbeauftragte ersetzen nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt, arbeiten jedoch eng mit ihnen zusammen, beispielsweise bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen oder Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen für die Mitarbeitenden. In ihrer Funktion als Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bringen Sicherheitsbeauftragte ihre praktischen Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag außerdem in die strategische Planung des betrieblichen Arbeitsschutzes ein. • Ohne die entsprechende Schulung nach DGUV Information 211-042 („Sicherheitsbeauftragte“) fehlen dem Beauftragten die notwendigen Fachkenntnisse, um Gefährdungen im Arbeitsalltag rechtzeitig zu erkennen. • Im Falle eines Arbeitsunfalls können erhebliche Haftungsrisiken für den Arbeitgeber entstehen, da die Benennung einer ungeschulten Person als Verletzung der Organisationspflicht gewertet werden kann. • Die Unfallversicherungsträger setzen den Nachweis einer Qualifikation voraus, um die ordnungsgemäße Bestellung der Sicherheitsbeauftragten (gemäß § 22 SGB VII) anzuerkennen. Die Sicherheitsbeauftragter Schulung ist daher die notwendige Voraussetzung, damit der Sicherheitsbeauftragte seine gesetzlich definierten Aufgaben im Betrieb wirksam wahrnehmen kann.

Welche Eigenschaften sollte ein Sicherheitsbeauftragter mitbringen?

Für eine erfolgreiche Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter sind neben der fachlichen Eignung auch persönliche Kompetenzen entscheidend. Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören: • Akzeptanz innerhalb der Belegschaft sowie Sozialkompetenz und eine gute Beobachtungsgabe • Fingerspitzengefühl und Überzeugungsvermögen im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten • Engagement, Teamfähigkeit und eine kontaktfreudige Arbeitsweise • Einschlägige Berufserfahrung sowie fundierte Fachkenntnisse im jeweiligen Zuständigkeitsbereich • Ein ausgeprägtes technisches Verständnis und die Kenntnis spezifischer Abläufe im eigenen Bereich • Die Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Arbeitsschutz unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Blogbeitrag Sicherheitsbeauftragter: Bedeutung im Arbeitsschutz. Des Weiteren kümmert sich ein Sicherheitsbeauftragter darum, ob die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen vorhanden sind und ordnungsgemäß benutzt werden. Dasselbe gilt für die persönliche Schutzausrüstung der Kollegen. Sicherheitsbeauftragte machen ihre Kollegen auch auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam und wirken durch ihr eigenes sicherheitsbewusstes Verhalten als Vorbild im Bereich Arbeitsschutz. Die Funktion wird ehrenamtlich und ohne festgeschriebenen Zeitaufwand parallel zur regulären Tätigkeit ausgeübt. Sicherheitsbeauftragte ersetzen nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt, arbeiten jedoch eng mit ihnen zusammen, beispielsweise bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen oder Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen für die Mitarbeitenden. In ihrer Funktion als Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bringen Sicherheitsbeauftragte ihre praktischen Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag außerdem in die strategische Planung des betrieblichen Arbeitsschutzes ein. • Ohne die entsprechende Schulung nach DGUV Information 211-042 („Sicherheitsbeauftragte“) fehlen dem Beauftragten die notwendigen Fachkenntnisse, um Gefährdungen im Arbeitsalltag rechtzeitig zu erkennen. • Im Falle eines Arbeitsunfalls können erhebliche Haftungsrisiken für den Arbeitgeber entstehen, da die Benennung einer ungeschulten Person als Verletzung der Organisationspflicht gewertet werden kann. • Die Unfallversicherungsträger setzen den Nachweis einer Qualifikation voraus, um die ordnungsgemäße Bestellung der Sicherheitsbeauftragten (gemäß § 22 SGB VII) anzuerkennen. Die Sicherheitsbeauftragter Schulung ist daher die notwendige Voraussetzung, damit der Sicherheitsbeauftragte seine gesetzlich definierten Aufgaben im Betrieb wirksam wahrnehmen kann.

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