Regalprüfung nach DIN EN 15635.
Regale sind in fast allen Unternehmen ein Bestandteil der Lagereinrichtung und müssen regelmäßig überprüft werden, um die Arbeitssicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Gesetzliche Vorschriften wie die DIN EN 15635 und die DGUV Regel 108-007 schreiben vor, dass die Regalprüfung gewerblich genutzter Regalsysteme in festen Intervallen kontrolliert und durchgeführt werden muss. Diese Regalprüfung hilft, Schäden frühzeitig zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und die Betriebssicherheit langfristig zu sichern. Eine fachgerechte Regalprüfung sorgt nicht nur für den Schutz der Mitarbeiter, sondern auch für einen störungsfreien Betriebsablauf.
Regalprüfung einfach machen lassen:
Preise für die Regalprüfung
Kosten Regalprüfung
ab-
Durchgeführt von unseren zertifizierten Regalprüfern
-
Überprüfung der Schutzeinrichtungen und der Standfestigkeit der Regale
-
Anbringung der Prüfplaketten gemäß den Vorgaben der berufsgenossenschaft
Weitere Dienstleistungen
durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit-
Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Lärmmessungen am Arbeitsplatz
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Erstellen von Betriebsanweisungen
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Unterweisungen zum Arbeitsschutz
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Schulungen zum Arbeitsschutz
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Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit
Weitere Dienstleistungen.
Welche Regale sind prüfpflichtig?
Gewerblich genutzte Regale unterliegen laut DIN EN 15635 einer regelmäßigen Prüfpflicht, um Schäden frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Dies betrifft alle Lagereinrichtungen, in denen Materialien oder Arbeitsmittel gelagert werden – sei es in Lagerhallen, Werkstätten, Produktionsbetrieben, Verkaufsräumen oder landwirtschaftlichen Betrieben. Besonders relevant ist die Prüfung von Schwerlastregalen, die da diese hohe Fachlasten von bis zu 4.000 kg tragen müssen.
Die folgenden Regalanlagen müssen regelmäßig überprüft werden:
Tabelle Prüfpflichtige Regalsysteme:
Regaltyp | Einsatzbereich / Beispiel |
Fachbodenregale | Ersatzteillager, Büroarchiv |
Palettenregale | Logistikzentren, Großlager |
Mehrgeschossanlagen | Hochregallager, Versandzentren |
Durchlaufregale | Kommissionierlager, Produktionsbereiche |
Kragarmregale | Lagerung von Holz, Rohren, Stahlprofilen |
Einfahr- und Durchfahrregale | Industrielager mit hohem Umschlag |
Archivregale | Firmenarchive, Behörden |
Lagerbühnen | Zusätzliche Lagerebenen in Betrieben |
Weitspannregale | Lagerung sperriger Güter, Kartonlagerung |
Kraftbetriebene Regale | Automatisierte oder elektrisch verfahrbare Regalsysteme |
Regelmäßige Regakpräfung durch einen zugelassenen Regalprüfer ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis müssen wir bei Regalprüfungen auch immer wieder feststellen, dass viele Regale gefährliche Mängel aufweisen.
Wer darf Regale nach DIN EN 15635 prüfen?
Die DIN EN 15635 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreiben vor, dass Regale in gewerblichen Einrichtungen regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden müssen. Diese Person muss über spezifische Fachkenntnisse verfügen, die sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle berufliche Tätigkeit im relevanten Bereich erworben hat. Zusätzlich ist eine Weiterbildung, beispielsweise zum Regalprüfer nach DIN EN 15635, erforderlich.
Die Norm unterscheidet zwischen zwei Arten von Prüfungen:
Interne Regalprüfung
Diese Art der Regalprüfung finden wöchentlich oder in festgelegten Intervallen statt. Sie können von internen Mitarbeitern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und als befähigte Personen anerkannt sind. Ähnlich wie der Sicherheitsbeauftragte der Fachkraft für Arbeitssicherheit zuarbeitet, verhält es sich auch bei dieser internen Sichtkontrolle der Regalanlagen. Die interne Regalprüfung kann nach einer Unterweisung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und einer spezifische Unterweisung in die DIN EN 15635 erfolgen. Die Häufigkeit dieser internet Regalkontrolle geht aus der erstellten Gefährdungsbeurteilung hervor.
Regelmäßige Regalpürfung durch eine befähigte Person
Mindestens einmal jährlich ist eine ausführlichere Regalprüfung erforderlich. Diese sollte idealerweise von einem externen, unabhängigen Regalprüfer durchgeführt werden, welcher die Anforderungen der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) erfüllt. Dies können beispielsweise erfahrene Monteure des Regalherstellers oder spezialisierte Prüfingenieure sein. Wenn Sie die Regalprüfung bei uns in Auftrag geben, wird diese durch einen qualifizierten Sicherheitsingenieur durchgeführt und protokolliert.
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, geeignete Personen für die Regalprüfung nach DIN EN 15635 auszuwählen und sicherzustellen, dass sie die notwendigen Qualifikationen besitzen. Durch die regelmäßige und fachgerechte Prüfung der Regalanlagen wird die Arbeitssicherheit im Betrieb erhöht und das Unfallrisiko minimiert.
Was wird bei einer Regalprüfung kontrolliert?
Prüfart | Intervall | Durchführende Person |
Wöchentliche Sichtkontrolle | Wöchentlich | Geschulte Mitarbeiter, die gemäß DIN EN 15635 unterwiesen wurden. |
Jährliche Experteninspektion | Mindestens alle 12 Monate | Befähigte Person mit spezifischer Qualifikation gemäß TRBS 1203. |
Prüfkriterium | Wöchentliche Sichtkontrolle | Jährliche Expertenprüfung |
Aufbau gemäß Montageanleitung | Überprüfung, ob das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurde. | Detaillierte Kontrolle der korrekten Montage gemäß Herstellervorgaben. |
Sichtbare Schäden | Identifikation von Beschädigungen an der Konstruktion, wie z. B. verbogene oder deformierte Teile. | Umfassende Begutachtung aller Bauteile auf Beschädigungen oder Verschleiß. |
Standsicherheit | Sicherstellen, dass das Regal lotrecht steht und keine Schräglage aufweist. | Messung von Standabweichungen und Bewertung der Gesamtstabilität. |
Schweißnähte | Sichtprüfung auf Risse oder andere Auffälligkeiten an Schweißnähten. | Technische Inspektion der Schweißnähte auf strukturelle Integrität. |
Sicherungen (z. B. Anfahrschutz) | Kontrolle der Aushebe- und Anfahrsicherungen auf Funktionstüchtigkeit. | Überprüfung der Sicherungen auf Normkonformität und Wirksamkeit. |
Belastung & Lastverteilung | Sicherstellen, dass die Lasten gleichmäßig verteilt sind und die maximal zulässige Belastung nicht überschritten wird. | Kontrolle der Einhaltung der maximalen Fach- und Feldlast sowie der Lastverteilung. |
Kennzeichnungen & Sicherheitshinweise | Überprüfung der Lastenschilder und Sicherheitshinweise auf Vollständigkeit und Aktualität. | Sicherstellen, dass alle Kennzeichnungen den aktuellen Vorschriften entsprechen. |
Ladeeinheiten (z. B. Paletten & Waren) | Begutachtung auf Schäden, die die Stabilität der Ladeeinheiten beeinträchtigen könnten. | Detailprüfung der Ladungssicherung und der Unversehrtheit der Ladeeinheiten. |
Maßkontrollen | Nicht erforderlich. | Prüfung der Einhaltung vorgeschriebener Maße und Toleranzen gemäß DIN EN 15635. |
Dokumentation | Protokollierung erkannter Schäden und Mängel. | Erstellung eines detaillierten Prüfberichts mit Schadensbeurteilung und Empfehlungen zur Behebung. |
Typische Mängel bei der Regalprüfung nach DIN EN 15635
Mangel | Mögliche Ursache | Maßnahmen & Gefahrenstufen |
Beschädigte oder fehlende Verbindungselemente | Lockerung durch Vibrationen, unsachgemäße Montage | Grün: Kontrolle und regelmäßige Überwachung Orange: Austausch der beschädigten Elemente bei nächster Wartung Rot: Sofortige Stilllegung des betroffenen Regalteils |
Verbogene oder gebrochene Träger | Anfahrschäden durch Flurförderzeuge, Überlastung | Orange: Entladung des Regals und Austausch vor Wiederinbetriebnahme Rot: Sofortige Sperrung und Reparatur erforderlich |
Schäden an Stützrahmen oder Stützen | Stöße durch Stapler, unsachgemäße Belastung | Orange: Verstärkung oder Austausch der betroffenen Bauteile Rot: Stilllegung des gesamten Regals bis zur Instandsetzung |
Ungleichmäßige Lastverteilung | Unsachgemäße Beladung oder fehlende Kennzeichnung der Lasten | Grün: Schulung der Mitarbeiter zur korrekten Lastverteilung Orange: Neubeladung nach Lastschema erforderlich |
Korrosion an Metallteilen | Feuchtigkeit, chemische Einflüsse | Orange: Austausch korrodierter Teile Rot: Sperrung des Regals bei struktureller Gefährdung |
Sicherungen gegen Ausheben oder Anfahren defekt oder fehlen | Unsachgemäße Montage, fehlende Wartung | Orange: Erneuerung defekter oder fehlender Bauteile Rot: Stilllegung betroffener Bereiche |
Fehlende oder unleserliche Lastenschilder | Verwitterung, Ablösung, fehlende Kontrolle | Grün: Erneuerung der Schilder innerhalb der nächsten Wartung Orange: Sofortige Nachrüstung erforderlich |
Beschädigte Ladeeinheiten (Paletten oder Boxen) | Unsachgemäße Handhabung, fehlerhafte Paletten | Orange: Beschädigte Ladeeinheiten müssen aus dem Regal entfernt werden |
Schweißnaht-Risse an tragenden Teilen | Materialermüdung, Anfahrschäden | Rot: Sofortige Stilllegung und Reparatur durch Fachpersonal |
Fehlende oder defekte Bodenverankerungen | Unsachgemäße Montage, mechanische Belastung | Rot: Das Regal muss gesperrt und neu verankert werden |
Maßnahmen bei festgestellten Mängeln – Einstufung nach Gefahrenstufen
Je nach Schwere des festgestellten Schadens wird dieser in eine Gefahrenstufe eingeteilt. Die Norm DIN EN 15635 unterscheidet folgende Kategorien:
1. Gefahrenstufe Grün – Überwachung erforderlich
- Schäden sind geringfügig, stellen aber keine unmittelbare Gefahr dar.
- Das Regal darf weiter genutzt werden.
- Der Schaden muss markiert und dokumentiert werden.
- Eine regelmäßige Beobachtung ist erforderlich.
2. Gefahrenstufe Orange – Reparatur notwendig, bevor das Regal erneut beladen wird
- Der Mangel beeinträchtigt die Sicherheit, ist jedoch nicht akut gefährlich.
- Die betroffenen Teile müssen schnellstmöglich ersetzt oder repariert werden.
- Das Regal darf erst nach Behebung des Mangels wieder beladen werden.
- Die Reparatur muss innerhalb von vier Wochen erfolgen.
3. Gefahrenstufe Rot – Sofortige Stilllegung
- Der Schaden stellt eine akute Gefahr für Personen oder Güter dar.
- Das Regal oder die betroffenen Teile müssen sofort entlastet und außer Betrieb genommen werden.
- Erst nach einer fachgerechten Reparatur oder einem Austausch ist eine Wiederinbetriebnahme erlaubt.
- Die Instandsetzung muss durch eine befähigte Person oder den Hersteller erfolgen.