Regalprüfung nach DIN EN 15635.

Regale sind in fast allen Unternehmen ein Bestandteil der Lagereinrichtung und müssen regelmäßig überprüft werden, um die Arbeitssicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Gesetzliche Vorschriften wie die DIN EN 15635 und die DGUV Regel 108-007 schreiben vor, dass die Regalprüfung gewerblich genutzter Regalsysteme in festen Intervallen kontrolliert und durchgeführt werden muss. Diese Regalprüfung hilft, Schäden frühzeitig zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und die Betriebssicherheit langfristig zu sichern. Eine fachgerechte Regalprüfung sorgt nicht nur für den Schutz der Mitarbeiter, sondern auch für einen störungsfreien Betriebsablauf.

Regalprüfung einfach machen lassen:

Preise für die Regalprüfung

Kosten Regalprüfung

ab
2.49 / lfm
  • Durchgeführt von unseren zertifizierten Regalprüfern
  • Überprüfung der Schutzeinrichtungen und der Standfestigkeit der Regale
  • Anbringung der Prüfplaketten gemäß den Vorgaben der berufsgenossenschaft

Weitere Dienstleistungen

durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen zum Arbeitsschutz
  • Schulungen zum Arbeitsschutz
  • Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit

Weitere Dienstleistungen.

Welche Regale sind prüfpflichtig?

Gewerblich genutzte Regale unterliegen laut DIN EN 15635 einer regelmäßigen Prüfpflicht, um Schäden frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Dies betrifft alle Lagereinrichtungen, in denen Materialien oder Arbeitsmittel gelagert werden – sei es in Lagerhallen, Werkstätten, Produktionsbetrieben, Verkaufsräumen oder landwirtschaftlichen Betrieben. Besonders relevant ist die Prüfung von Schwerlastregalen, die da diese hohe Fachlasten von bis zu 4.000 kg tragen müssen.

Die folgenden Regalanlagen müssen regelmäßig überprüft werden:

Tabelle Prüfpflichtige Regalsysteme:

Regaltyp

Einsatzbereich / Beispiel

Fachbodenregale

Ersatzteillager, Büroarchiv

Palettenregale

Logistikzentren, Großlager

Mehrgeschossanlagen

Hochregallager, Versandzentren

Durchlaufregale

Kommissionierlager, Produktionsbereiche

Kragarmregale

Lagerung von Holz, Rohren, Stahlprofilen

Einfahr- und Durchfahrregale

Industrielager mit hohem Umschlag

Archivregale

Firmenarchive, Behörden

Lagerbühnen

Zusätzliche Lagerebenen in Betrieben

Weitspannregale

Lagerung sperriger Güter, Kartonlagerung

Kraftbetriebene Regale

Automatisierte oder elektrisch verfahrbare Regalsysteme

 

Regelmäßige Regakpräfung durch einen zugelassenen Regalprüfer ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis müssen wir bei Regalprüfungen auch immer wieder feststellen, dass viele Regale gefährliche Mängel aufweisen.

Wer darf Regale nach DIN EN 15635 prüfen?

Die DIN EN 15635 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreiben vor, dass Regale in gewerblichen Einrichtungen regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden müssen. Diese Person muss über spezifische Fachkenntnisse verfügen, die sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle berufliche Tätigkeit im relevanten Bereich erworben hat. Zusätzlich ist eine Weiterbildung, beispielsweise zum Regalprüfer nach DIN EN 15635, erforderlich.

Die Norm unterscheidet zwischen zwei Arten von Prüfungen:

Interne Regalprüfung

Diese Art der Regalprüfung finden wöchentlich oder in festgelegten Intervallen statt. Sie können von internen Mitarbeitern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und als befähigte Personen anerkannt sind. Ähnlich wie der Sicherheitsbeauftragte der Fachkraft für Arbeitssicherheit zuarbeitet, verhält es sich auch bei dieser internen Sichtkontrolle der Regalanlagen. Die interne Regalprüfung kann nach einer Unterweisung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und einer spezifische Unterweisung in die DIN EN 15635 erfolgen. Die Häufigkeit dieser internet Regalkontrolle geht aus der erstellten Gefährdungsbeurteilung hervor.

Regelmäßige Regalpürfung durch eine befähigte Person

Mindestens einmal jährlich ist eine ausführlichere Regalprüfung erforderlich. Diese sollte idealerweise von einem externen, unabhängigen Regalprüfer durchgeführt werden, welcher die Anforderungen der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) erfüllt. Dies können beispielsweise erfahrene Monteure des Regalherstellers oder spezialisierte Prüfingenieure sein. Wenn Sie die Regalprüfung bei uns in Auftrag geben, wird diese durch einen qualifizierten Sicherheitsingenieur durchgeführt und protokolliert.

Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, geeignete Personen für die Regalprüfung nach DIN EN 15635 auszuwählen und sicherzustellen, dass sie die notwendigen Qualifikationen besitzen. Durch die regelmäßige und fachgerechte Prüfung der Regalanlagen wird die Arbeitssicherheit im Betrieb erhöht und das Unfallrisiko minimiert.

Was wird bei einer Regalprüfung kontrolliert?

Prüfart

Intervall

Durchführende Person

Wöchentliche Sichtkontrolle

Wöchentlich

Geschulte Mitarbeiter, die gemäß DIN EN 15635 unterwiesen wurden.

Jährliche Experteninspektion

Mindestens alle 12 Monate

Befähigte Person mit spezifischer Qualifikation gemäß TRBS 1203.

Prüfkriterium

Wöchentliche Sichtkontrolle

Jährliche Expertenprüfung

Aufbau gemäß Montageanleitung

Überprüfung, ob das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurde.

Detaillierte Kontrolle der korrekten Montage gemäß Herstellervorgaben.

Sichtbare Schäden

Identifikation von Beschädigungen an der Konstruktion, wie z. B. verbogene oder deformierte Teile.

Umfassende Begutachtung aller Bauteile auf Beschädigungen oder Verschleiß.

Standsicherheit

Sicherstellen, dass das Regal lotrecht steht und keine Schräglage aufweist.

Messung von Standabweichungen und Bewertung der Gesamtstabilität.

Schweißnähte

Sichtprüfung auf Risse oder andere Auffälligkeiten an Schweißnähten.

Technische Inspektion der Schweißnähte auf strukturelle Integrität.

Sicherungen (z.B. Anfahrschutz)

Kontrolle der Aushebe- und Anfahrsicherungen auf Funktionstüchtigkeit.

Überprüfung der Sicherungen auf Normkonformität und Wirksamkeit.

Belastung & Lastverteilung

Sicherstellen, dass die Lasten gleichmäßig verteilt sind und die maximal zulässige Belastung nicht überschritten wird.

Kontrolle der Einhaltung der maximalen Fach- und Feldlast sowie der Lastverteilung.

Kennzeichnungen & Sicherheitshinweise

Überprüfung der Lastenschilder und Sicherheitshinweise auf Vollständigkeit und Aktualität.

Sicherstellen, dass alle Kennzeichnungen den aktuellen Vorschriften entsprechen.

Ladeeinheiten (z.B. Paletten & Waren)

Begutachtung auf Schäden, die die Stabilität der Ladeeinheiten beeinträchtigen könnten.

Detailprüfung der Ladungssicherung und der Unversehrtheit der Ladeeinheiten.

Maßkontrollen

Nicht erforderlich.

Prüfung der Einhaltung vorgeschriebener Maße und Toleranzen gemäß DIN EN 15635.

Dokumentation

Protokollierung erkannter Schäden und Mängel.

Erstellung eines detaillierten Prüfberichts mit Schadensbeurteilung und Empfehlungen zur Behebung.

Typische Mängel bei der Regalprüfung nach DIN EN 15635

Mangel

Mögliche Ursache

Maßnahmen & Gefahrenstufen

Beschädigte oder fehlende Verbindungselemente

Lockerung durch Vibrationen, unsachgemäße Montage

Grün: Kontrolle und regelmäßige Überwachung

Orange: Austausch der beschädigten Elemente bei nächster Wartung

Rot: Sofortige Stilllegung des betroffenen Regalteils

Verbogene oder gebrochene Träger

Anfahrschäden durch Flurförderzeuge, Überlastung

Orange: Entladung des Regals und Austausch vor Wiederinbetriebnahme

Rot: Sofortige Sperrung und Reparatur erforderlich

Schäden an Stützrahmen oder Stützen

Stöße durch Stapler, unsachgemäße Belastung

Orange: Verstärkung oder Austausch der betroffenen Bauteile

Rot: Stilllegung des gesamten Regals bis zur Instandsetzung

Ungleichmäßige Lastverteilung

Unsachgemäße Beladung oder fehlende Kennzeichnung der Lasten

Grün: Schulung der Mitarbeiter zur korrekten Lastverteilung Orange: Neubeladung nach Lastschema erforderlich

Korrosion an Metallteilen

Feuchtigkeit, chemische Einflüsse

Orange: Austausch korrodierter Teile

Rot: Sperrung des Regals bei struktureller Gefährdung

Sicherungen gegen Ausheben oder Anfahren defekt oder fehlen

Unsachgemäße Montage, fehlende Wartung

Orange: Erneuerung defekter oder fehlender Bauteile

Rot: Stilllegung betroffener Bereiche

Fehlende oder unleserliche Lastenschilder

Verwitterung, Ablösung, fehlende Kontrolle

Grün: Erneuerung der Schilder innerhalb der nächsten Wartung

Orange: Sofortige Nachrüstung erforderlich

Beschädigte Ladeeinheiten (Paletten oder Boxen)

Unsachgemäße Handhabung, fehlerhafte Paletten

Orange: Beschädigte Ladeeinheiten müssen aus dem Regal entfernt werden

Schweißnaht-Risse an tragenden Teilen

Materialermüdung, Anfahrschäden

Rot: Sofortige Stilllegung und Reparatur durch Fachpersonal

Fehlende oder defekte Bodenverankerungen

Unsachgemäße Montage, mechanische Belastung

Rot: Das Regal muss gesperrt und neu verankert werden

Maßnahmen bei festgestellten Mängeln – Einstufung nach Gefahrenstufen

Je nach Schwere des festgestellten Schadens wird dieser in eine Gefahrenstufe eingeteilt. Die Norm DIN EN 15635 unterscheidet folgende Kategorien:

1. Gefahrenstufe Grün – Überwachung erforderlich

  • Schäden sind geringfügig, stellen aber keine unmittelbare Gefahr dar.
  • Das Regal darf weiter genutzt werden.
  • Der Schaden muss markiert und dokumentiert werden.
  • Eine regelmäßige Beobachtung ist erforderlich.

2. Gefahrenstufe Orange – Reparatur notwendig, bevor das Regal erneut beladen wird

  • Der Mangel beeinträchtigt die Sicherheit, ist jedoch nicht akut gefährlich.
  • Die betroffenen Teile müssen schnellstmöglich ersetzt oder repariert werden.
  • Das Regal darf erst nach Behebung des Mangels wieder beladen werden.
  • Die Reparatur muss innerhalb von vier Wochen erfolgen.

3. Gefahrenstufe Rot – Sofortige Stilllegung

  • Der Schaden stellt eine akute Gefahr für Personen oder Güter dar.
  • Das Regal oder die betroffenen Teile müssen sofort entlastet und außer Betrieb genommen werden.
  • Erst nach einer fachgerechten Reparatur oder einem Austausch ist eine Wiederinbetriebnahme erlaubt.
  • Die Instandsetzung muss durch eine befähigte Person oder den Hersteller erfolgen.