Rechtssichere Arbeitssicherheit.
Mit unserem Service erfüllen Sie alle Vorschriften und Gesetze zum Arbeitsschutz.
Eher schlecht als Recht? Nicht mit uns! Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben wir uns darauf spezialisiert, Unternehmen dabei zu unterstützen, alle gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit zu kennen und zu erfüllen. Wir bieten unseren Kunden damit maximale Sicherheit zum besten Preis. Bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft, dem Amt für Arbeitsschutz oder der Bezirksregierung legen wir alle erforderlichen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen und Dokumente vor. So sind Sie auf der sicheren Seite.
So machen wir Ihr Unternehmen fit.
Kosten externe Fachkraft Arbeitssicherheit
Grundbetreuung*
ab-
Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
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Bereitstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Durchführung der Betriebsbegehungen
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Erstellung der Begehungsprotokolle
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Teilnahme und Moderation der ASA Sitzungen
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Unterweisungen Arbeitsschutz (online & vor Ort)
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Jahresabschlussbericht zur Arbeitssicherheit
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Individuelle Expertenberatung
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All unsere SiFa´s sind auch Ingenieure
Weitere SiFa Dienstleistungen
alles aus einer Hand-
Gefährdungsbeurteilungen
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Betriebsanweisungen
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Lärmmessungen am Arbeitsplatz
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Regalprüfungen
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Vorbereitung auf BG Kontrolle
Ihr deutschlandweites Ingenieurbüro
Wir haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften
Welche Gesetze gibt es im Arbeisschutz?
Gut festhalten, im Arbeitsschutz gibt es wirklich einen ganzen Dschungel an Gesetzen, Regeln, Verordnungen, Normen und Vorschriften. Damit Sie sich nicht mit diesem wirklich wenig kreativen Thema befassen müssen, machen das einfach wir für Sie. Ihre zukünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit die Sie nur noch bestellen müssen.
1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für den gesamten Arbeitsschutz in Deutschland. Es regelt, dass Arbeitgeber die Pflicht haben, ihre Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen – egal ob physische oder psychische Belastungen. Der Arbeitgeber muss Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Maßnahmen ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
2. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Das Arbeitssicherheitsgesetz stellt sicher, dass es in jedem Unternehmen Profis gibt, die sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kümmern. Arbeitgeber sind verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsärzte zu bestellen. Diese Experten unterstützen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes, beraten zu Gefahren und sorgen dafür, dass Schutzmaßnahmen korrekt eingehalten werden. Ohne das ASiG wäre es schwer, den ganzen Arbeitsschutz praktisch durchzusetzen.
3. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung regelt, wie Arbeitsplätze gestaltet sein müssen. Sie gibt Vorschriften zur Beleuchtung, Belüftung, Größe des Arbeitsplatzes, Fluchtwegen und Sicherheitskennzeichnungen. Dein Arbeitsplatz muss also nicht nur praktisch, sondern auch sicher und gesundheitsgerecht gestaltet sein.
4. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die DGUV ist der Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie kümmert sich um die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die DGUV erarbeitet zudem verbindliche Vorschriften für den Arbeitsschutz und bietet Schulungen, Beratung und Unterstützung für Unternehmen an.
Wichtige DGUV-Vorschriften:
DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Diese Vorschrift definiert allgemeine Vorgaben, wie Unternehmen präventive Arbeitsschutzmaßnahmen umsetzen sollen.
DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit): Diese Vorschrift ist besonders wichtig, weil sie konkret regelt, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte in Unternehmen bestellt werden müssen und wie diese Experten in den Arbeitsschutz eingebunden werden. Sie legt fest, wie viel Zeit die Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte für die Betreuung von Mitarbeitern aufwenden müssen. Es handelt sich dabei um ein maßgebliches Instrument zur strukturierten Umsetzung des Arbeitsschutzes in jedem Unternehmen.
DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel): Diese Vorschrift regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Geräten und Anlagen am Arbeitsplatz, um Unfälle zu vermeiden.
5. Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften spielen eine große Rolle beim Arbeitsschutz, da sie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) aufstellen. Diese branchenspezifischen Vorschriften helfen, Arbeitsunfälle zu vermeiden und sorgen für klare Regeln in gefährlichen Bereichen – etwa auf dem Bau oder in der Industrie. Die BGs sind auch verantwortlich für die Unfallversicherung und führen oft Schulungen und Prüfungen durch.
6. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie lange du maximal arbeiten darfst. Pro Tag sind es in der Regel 8 Stunden, wobei in Ausnahmefällen auch mal 10 Stunden erlaubt sind, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitraum wieder ausgeglichen wird. Außerdem gibt es Vorgaben zu Pausenzeiten und Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen. Damit sorgt das Gesetz dafür, dass du dich nicht überarbeitest.
7. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Wenn du mit gefährlichen Stoffen wie Chemikalien arbeitest, kommt die Gefahrstoffverordnung ins Spiel. Sie sorgt dafür, dass solche Stoffe richtig gekennzeichnet und gelagert werden. Außerdem regelt sie, welche Schutzmaßnahmen (z.B. Atemschutz oder Handschuhe) notwendig sind, damit du sicher arbeiten kannst.
8. PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Die PSA-Benutzungsverordnung beschreibt, wann und wie persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwendet werden muss. Das betrifft Helme, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen und vieles mehr. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter die richtige Schutzausrüstung bekommen und wissen, wie sie sie benutzen.
9. Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Das Mutterschutzgesetz schützt Schwangere und Mütter vor gesundheitlichen Gefahren und Überlastung am Arbeitsplatz. Es gibt spezielle Regelungen für Arbeitszeiten, Pausen und Arbeitsbedingungen, die an die Bedürfnisse werdender Mütter angepasst sind. Auch die Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) sind hier festgelegt.
10. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Dieses Gesetz schützt junge Menschen unter 18 Jahren. Es legt fest, dass Jugendliche keine gefährlichen Arbeiten machen dürfen, keine Nacht- oder Schichtarbeit und nur eine begrenzte Anzahl von Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie sich nicht überarbeiten und ihre Gesundheit geschützt wird.
11. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ergänzen die Arbeitsstättenverordnung und machen sie praktischer anwendbar. Sie geben konkrete Hinweise, wie Vorschriften im Arbeitsalltag umzusetzen sind, z.B. welche Temperaturen in Büros herrschen sollten oder wie Fluchtwege beschaffen sein müssen.
12. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel sind alle Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen, die bei der Arbeit verwendet werden. Das Ziel der Verordnung ist es, Gefahren zu minimieren, die durch den Einsatz solcher Arbeitsmittel entstehen können.
Die DGUV 2 Vorschrift erfüllen
DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Diese Vorschrift legt die Anforderungen an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit fest und regelt deren Aufgabenbereiche. Sie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen über qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen, die für den Arbeitsschutz zuständig sind. Konkret umfasst die DGUV Vorschrift 2:
- Bestimmungen zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit,
- Anforderungen an die Qualifikation und Ausbildung dieser Personen,
- Festlegung ihrer Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten, einschließlich Beratung, Überwachung und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz,
- Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und anderen betrieblichen Akteuren im Bereich Arbeitsschutz.
Die DGUV Vorschrift 2 dient dazu, die Fachkompetenz und die Effektivität der Arbeitsschutzmaßnahmen in Unternehmen zu erhöhen und so Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren. Mit uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen Sie die DGUV 2 Vorschrift.