Explosionsschutzdokument erstellen lassen.
Mit individueller Expertenberatung und Betriebsbegehung vor Ort
Für Anlagen und Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Gemische auftreten können, schreiben die Explosionsschutz-Richtlinien die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments vor. Das Explosionsschutzdokument muss vor Inbetriebnahme oder vor Änderungen an Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen erstellt oder aktualisiert werden.
Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen zur Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß GefStoffV §6 praxisgerecht umzusetzen, sodass Sie stets auf der sicheren Seite sind.
Unsere Dienstleistungen als SiFa.
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Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß GefStoffV §6
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Was ist ein Explosionsschutzdokument?
Das Explosionsschutzdokument fungiert als detaillierte Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des Explosionsschutzes in einer Anlage. Gemäß den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung ist die Erstellung dieses Dokuments im Kontext der Gefährdungsbeurteilung verpflichtend. Es muss für sämtliche Bereiche, in denen Explosionsgefahr besteht, vorhanden sein. Das Dokument belegt, dass die Gefahren durch Explosionen identifiziert und bewertet wurden und dass entsprechende Schutzmaßnahmen implementiert wurden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen.
Die Verantwortung zur Erstellung des Explosionsschutzdokuments liegt beim Arbeitgeber und muss vor Arbeitsbeginn erfolgen, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl. Wie man bei der Verfassung von Ex-Schutzdokumenten vorgehen sollte, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Explosionsschutzdokument richtig erstellen.
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Wer darf das Explosionsschutzdokument erstellen?
Gemäß § 6 Absatz 11 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist vorgeschrieben, dass die Gefährdungsbeurteilung ausschließlich von einer sachkundigen Person durchgeführt werden darf. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Betreiber oder Unternehmer, die nicht über diese Fachkenntnisse verfügen oder sich nicht sicher sind, die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung dem Fachpersonal für Explosionsschutzberatung überlassen sollten.
Gemäß § 2 Absatz 16 der GefStoffV gilt eine Person als sachkundig, wenn sie die erforderlichen Fachkenntnisse für die jeweilige Aufgabe besitzt, wie durch entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen wird.
Die Gefährdungsbeurteilung bezüglich Explosionsschutz, einschließlich des Explosionsschutzdokuments, muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, wobei die konkrete Häufigkeit nicht spezifiziert ist. Bei häufigen Veränderungen in Produktionsprozessen, Stoffen oder Anlagen wird eine jährliche Selbstprüfung empfohlen, während bei seltenen Änderungen eine Überprüfung alle zwei Jahre ausreicht. Diese Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert werden, einschließlich Angabe des Datums.
Welche Aufgaben hat die Person für Explosionsschutz?
Befähigte Personen im Bereich des Explosionsschutzes sind unverzichtbar für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie erwerben das nötige Fachwissen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen, und beherrschen alle wichtigen technischen Regelwerke, die für Prüfungen im Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 der BetrSichV erforderlich sind. Darüber hinaus haben sie ein umfassendes Verständnis der relevanten rechtlichen Vorgaben und Vorschriften. Durch praxisorientierte Übungen vertiefen sie ihr Wissen und sind in der Lage, dieses direkt in ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.
Welche Gesetze regeln den Explosionsschutz?
Bei möglichen Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären ist es erforderlich, eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen. Diese Bewertungen bilden die Grundlage für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in folgenden Vorschriften festgelegt:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- DGUV Regel 113-001
Wer rechtskonform wirtschaften möchte, muss diese Gesetze und Vorschriften zum Explosionsschutz kennen und einhalten.
Wann braucht man ein Explosionsschutzdokument?
Ein Explosionsschutzdokument muss erstellt werden, sobald in einem Betrieb die Gefahr besteht, dass explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Diese Verpflichtung liegt beim Arbeitgeber und betrifft insbesondere die Lagerung und den Umgang mit Stoffen, die aufgrund ihrer Eigenschaften ein erhebliches Explosionsrisiko darstellen. Sobald die Möglichkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, ist es unerlässlich, dass der Arbeitgeber ein solches Dokument bereitstellt.
Das Explosionsschutzdokument dient dazu, nachzuweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Explosionen getroffen wurden. Dies ist eine gesetzliche Anforderung, die sowohl in der Gefahrstoffverordnung als auch in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt ist. Besonders in Anlagen der chemischen Industrie ist die Erstellung dieses Dokuments unverzichtbar. Es enthält eine Bewertung der Explosionsrisiken und beschreibt die jeweils getroffenen Schutzmaßnahmen.
Die „DGUV Information 213-106 Explosionsschutzdokument“ bietet eine hilfreiche Orientierung für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und andere Verantwortliche, um die gesetzlichen Vorgaben zum Explosionsschutz korrekt umzusetzen.
Wo Explosionsschutzdokument kaufen und erstellen lassen?
Ihr Unternehmen arbeitet mit gefährlichen Stoffen oder in Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können? Dann ist ein Explosionsschutzdokument nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine entscheidende Maßnahme zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Anlagen.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner, wenn es um die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten geht. Mit umfassender Expertise und tiefem Verständnis für die Anforderungen der Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsverordnungen sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen optimal abgesichert ist. Unser erfahrenes Team analysiert Ihre spezifischen Betriebsabläufe, identifiziert potenzielle Explosionsgefahren und entwickelt maßgeschneiderte Ex-Schutz Dokumente, die den höchsten Standards entsprechen.
Unser Service geht weit über die reine Dokumentation hinaus. Wir unterstützen Sie dabei, die ermittelten Maßnahmen in Ihrem Betrieb erfolgreich umzusetzen und stehen Ihnen bei Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften jederzeit zur Seite. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihr Explosionsschutzdokument nicht nur alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch praktisch umsetzbare Lösungen bietet, die den sicheren Betrieb Ihres Unternehmens gewährleisten.
Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter: Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Bereich der Arbeitssicherheit und bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung!
Vorlage Explosionsschutzdokument
Unsere Sicherheitsfachkräfte raten: Explosionsschutzdokument erstellen lassen und auf der sicheren Seite sein. Sollten Sie die Erstellung dennoch selbst in die Hand nehmen wollen, finden Sie unten eine Explosionsschutzdokument Vorlage zum Download. Sie können dieses Muster selbst bearbeiten: Explosionsschutzdokumentvorlage
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