Explosionsschutzdokument erstellen lassen
Mit individueller Expertenberatung und Betriebsbegehung vor Ort
Für Anlagen und Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Gemische auftreten können, schreiben die Explosionsschutz-Richtlinien die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments vor. Das Explosionsschutzdokument muss vor Inbetriebnahme oder vor Änderungen an Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen erstellt oder aktualisiert werden.
Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen zur Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß der Gefahrstoffverordnung praxisgerecht umzusetzen, sodass Sie stets auf der sicheren Seite sind.
Referenzen









Ihr Explosionsschutzdokument Dienstleister

Professionell

Ganzheitlich

Rechtssicher
Preise für die Erstellung von Ex-Schutz Dokumenten
Erstellung EX-Schutz Dokument ab*
ab
- Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
- Z.B. für Ausbildungsstätten
- Individuelle Expertenberatung
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß GefStoffV §6
- Erstellung der kompletten Dokumentation digital und in Papierform
- Inkl. Betriebsbegehung vor Ort
*Abhängig von Gefahrenklasse und Mitarbeiteranzahl
Weitere SiFa Dienstleistungen
alles aus einer Hand
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen
- Lärmmessungen am Arbeitsplatz
- Regalprüfungen
- Vorbereitung auf BG Kontrolle
Keine versteckten Kosten, sondern pauschale Festpreise zur sicheren Budgetplanung.
Unsere Dienstleistungen als SiFa.
Ihr Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit
Wir haben deutschlandweit alle BG Zulassungen
Was ist ein Explosionsschutzdokument?
Ein Explosionsschutzdokument (oder kurz Ex Schutz Dokument) ist der schriftliche Nachweis, dass alle Explosionsrisiken in einem Unternehmen systematisch bewertet und alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen wurden, um Explosionen zu verhindern.
Gemäß der Gefahrstoffverordnung (§ 6 Abs. 9 GefStoffV) ist die Erstellung des Explosionsschutzdokuments im Kontext mit der Gefährdungsbeurteilung (nach § 6 GefStoffV) verpflichtend, wenn in der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde, dass Explosionsgefährdungen bestehen.
Das Ex Schutz Dokument muss für sämtliche Bereiche in Ihrem Unternehmen, in denen Explosionsgefahr besteht, vorhanden sein.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen deutschlandweit Explosionsschutzdokumente für alle relevanten Branchen, darunter auch spezifische Ex Schutz Dokumente wie das Explosionsschutzdokument für Tankstellen oder das Explosionsschutzdokument für Lackierkabinen.
Die Verantwortung zur Erstellung des Explosionsschutzdokuments liegt bei Ihnen als Arbeitgeber und muss vor Arbeitsbeginn erfolgen, unabhängig von Ihrer Mitarbeiteranzahl.
Wie man bei der Verfassung von Ex-Schutzdokumenten vorgehen sollte, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Explosionsschutzdokument richtig erstellen.
In ganz Deutschland für Sie da
Als bundesweiter Anbieter für ganzheitlichen Arbeitsschutz kommen wir von Fachkraft-Arbeitssicherheit genau dahin, wo Sie uns brauchen – direkt in Ihr Unternehmen.
Wir betreuen unsere Kunden aber auch online und digital. So schaffen wir für jedes Unternehmen den Service, den es benötigt.
Warum wir Ihr Explosionsschutzdokument erstellen sollten?
Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit im Betrieb lastet oft schwer auf den Schultern von Unternehmern. Besonders beim Explosionsschutz sind die Anforderungen komplex: Jede betriebliche Änderung kann dazu führen, dass das bestehende Explosionsschutzdokument nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Ohne dementsprechende Aktualisierung riskieren Sie bei Prüfungen unnötige Bußgelder oder Schwierigkeiten mit dem Versicherungsschutz im Schadensfall.
Wir unterstützen Sie dabei, das Explosionsschutzdokument strukturiert sowie auf aktuellem Stand der Erkenntnisse im Explosionsschutz zu erstellen. Dabei sorgen wir für eine spürbare Entlastung in Ihrem Arbeitsalltag:
- Wir unterstützen Sie bei der Durchführung, Aktualisierung und Fortschreibung Ihrer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 GefStoffV.
- Wir übernehmen die vollständige Ausarbeitung Ihres Explosionsschutzdokuments.
- Durch unsere effiziente Arbeitsweise bieten wir Ihnen ein Explosionsschutzdokument zu besonders wirtschaftlichen Konditionen an.
Ein wesentlicher Faktor für Ihre Absicherung ist die fachliche Kompetenz, da sowohl die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorschreiben, dass ein Explosionsschutzdokument durch eine fachkundige Person erstellt werden muss. Hier profitieren Sie von unserer branchenübergreifenden sowie vielfältigen Expertise nicht nur als Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sondern auch als Brandschutzbeauftragte und Gefahrstoffbeauftragte mit jahrzehntelanger Erfahrung.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Angebot.
Unsere Leistungen rund um das Ex Schutz Dokument
Damit Sie beim Thema Explosionsschutz immer auf der sicheren Seite stehen, unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments, sondern auch mit weiteren Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Ex Schutz Dokument stehen und erbringen dabei nachfolgende Leistungen für Sie:
- Prüfung der explosionsgefährdeten Arbeitsbereiche
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung des Ex-Zonenplans
- Erstellung vom Explosionsschutzkonzept für die relevanten Bereiche
- Prüfung und Erstellung der Betriebsanweisungen zum Explosionsschutz
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments für alle relevanten Zonen
- Durchführung der Sicherheitsunterweisungen
- Regelmäßige Prüfung und Aktualisierung des Ex Schutz Dokuments
Mit unseren Leistungen rund um die Erstellung des Explosionsschutzdokuments erfüllen Sie sowohl die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung als auch die der Betriebssicherheitsverordnung. Die nötigen Unterweisungen führen wir auf Wunsch auch digital durch. Lassen Sie uns einfach wissen, wie wir Ihnen helfen können. Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses Angebot, das zu Ihrem Betrieb passt.
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Unsere Experten für Explosionsschutz
Qualifizierte Spezialisten sind der Schlüssel für ein rechtssicheres Explosionsschutzdokument. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen das nötige Know-how mit, um Explosionsrisiken fundiert zu bewerten und beherrschen die komplexen technischen Regelwerke, wie beispielsweise den Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 der BetrSichV („Explosionsgefährdungen). Dabei behalten wir alle weiteren relevanten Vorgaben für Sie im Blick, damit Ihr Unternehmen jederzeit rechtskonform abgesichert ist. Durch unsere umfassende Praxiserfahrung identifizieren wir Gefahrenquellen sofort und setzen technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen kostengünstig in Ihrem Unternehmen um.
Welche Vorgaben regeln den Explosionsschutz?
Bei möglichen Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären ist es erforderlich, eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG) sowie eine Gefährdungsbeurteilung gemäß der Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV) durchzuführen. Diese Beurteilungen bilden die Grundlage für die Erstellung des Explosionsschutzdokuments.
Weitere rechtliche Vorgaben rund um den Explosionsschutz sind u. a.:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- DGUV Regel 113-001 (Explosionsschutz-Regeln)
Wenn Sie rechtskonform agieren möchte, sollten Sie diese Gesetze und Vorschriften zum Explosionsschutz kennen und in weiterer Folge auch einhalten.
Die DGUV Information 213-106: Die fachliche Leitlinie für Ihren Betrieb
Die DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument gilt als hilfreiche Orientierung für die strukturierte Erstellung eines rechtskonformen Explosionsschutzdokuments. Sie bündelt die komplexen Anforderungen der Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsverordnung und bietet einen klaren Rahmen für die notwendige Gefährdungsbeurteilung.
Obwohl dieser Leitfaden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die physikalischen Grundlagen und Schutzkonzepte verständlich aufbereitet, ersetzt er keinesfalls die fachliche Analyse Ihrer Explosionsgefährdungen vor Ort durch eine Betriebsbegehung. Die DGUV Information stellt jedoch klar, dass sowohl die Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung als auch die Festlegung wirksamer Schutzmaßnahmen im Ex Schutz Dokument ausschließlich durch fachkundige Personen erfolgen muss.
Da die Letztverantwortung für die Richtigkeit der Dokumentation stets bei der Unternehmensleitung beziehungsweise dem Arbeitgeber verbleibt, ist eine professionelle Begleitung der sicherste Weg zur absoluten Rechtssicherheit. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit übertragen die Vorgaben der DGUV Information passend auf Ihr Unternehmen und schließen etwaige Informationslücken mit unserem umfassenden Know-how im Explosionsschutz ebenso fachgerecht wie zuverlässig.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Angebot.
Warum Fachkunde den Unterschied macht
Ein rechtssicheres Explosionsschutzdokument ist weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Es erfordert den geschulten Blick für technische Details vor Ort, um Gefahren gezielt zu erkennen. Wir bringen die nötige Fachkunde und Erfahrung mit, damit Sie sich zu 100 % darauf verlassen können, dass Ihr Explosionsschutzdokument fachlich und rechtlich auf festen Füßen steht.
Sie möchten Ihr Explosionsschutzdokument erstellen lassen?
Sollten Ihnen im Betrieb die internen Kapazitäten oder das erforderliche Fachwissen fehlen, stehen Ihnen unsere Sicherheitsfachkräfte deutschlandweit zur Seite. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments und führen dazu eine detaillierte Betriebsbegehung direkt vor Ort durch, um alle spezifischen Anforderungen Ihres Standorts richtig zu erfassen.
Zusätzlich erstellen wir die notwendigen Betriebsanweisungen und übernehmen die fachgerechte Unterweisung Ihrer Mitarbeiter, auf Wunsch auch in digitaler Form. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Angebot, das exakt auf den Bedarf Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.









