Brandklassen

Brandklassen und Feuerlöscher

Ob im Büro oder in der Produktion: Die meisten Brände in Unternehmen entstehen durch elektrische Defekte oder menschliches Fehlverhalten und gehören damit zu den klassischen Brandklassen A und B.

Heutzutage kommen immer häufiger Lithium-Ionen-Akkus in Geräten, Maschinen und Fahrzeugen zum Einsatz. Dadurch rücken auch Akkubrände zunehmend in den Fokus. Für diese gibt es mittlerweile spezielle Feuerlöscher, deren Wirksamkeit jedoch teils umstritten ist und deren Praxistauglichkeit als eingeschränkt gilt.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Brandklassen es gibt und welcher Feuerlöscher bei welcher Brandklasse eingesetzt werden sollte. Außerdem erhalten Sie einen Einblick zur Brandbekämpfung bei Lithium-Ionen-Batterien.

 

Welche Brandklassen gibt es und welche Löschmittel sind die richtigen?

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind wir auch als Brandschutzbeauftragte tätig. Wir führen regelmäßige Brandschutzbegehungen durch, erstellen Brandschutzordnungen und sorgen dafür, dass in jedem Betrieb die richtigen Löscheinrichtungen ausgewählt, optimal platziert und einsatzbereit sind.

Jeder Brand wird nach der brennenden Substanz in eine Brandklasse eingeteilt. Diese Einteilung ist in der europäischen Norm DIN EN 2 festgelegt und verhindert gefährliche Fehler bei der Brandbekämpfung. Denn nicht jedes Löschmittel ist für jede Brandklasse geeignet. So kann Wasser beispielsweise bei Flüssigkeits- oder Metallbränden die Situation erheblich verschlimmern und zu einer schnellen Brandausbreitung führen.

 

Die fünf Brandklassen nach DIN EN 2 (Stand: Januar 2005)

     

      • Brände der Brandklasse A betreffen feste, meist organische Materialien wie Holz, Papier, Textilien, Kohle oder Stroh. Sie verbrennen unter Glutbildung und lassen sich gut mit Wasser, Schaum oder Pulver löschen.

       

        • Die Brandklasse B umfasst Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, zum Beispiel Benzin, Alkohol, Lacke, Harze oder Wachse. Hier kommen Schaum, Pulver oder CO₂ zum Einsatz. Wasser ist in den meisten Fällen ungeeignet und kann den Brand sogar verschlimmern.

         

          • Zur Brandklasse C zählen Brände von Gasen wie Erdgas, Propan, Methan, Wasserstoff oder Acetylen. Bei Gasbränden ist das Unterbrechen der Gaszufuhr entscheidend, ergänzt durch den Einsatz spezieller Pulverlöscher oder CO₂-Feuerlöscher.

           

            • Die Brandklasse D steht für Metallbrände wie Aluminium, Magnesium, Natrium oder Lithium. Diese Brände erreichen sehr hohe Temperaturen und können mit Wasser heftig reagieren. Darum werden spezielle Metallbrand-Pulver eingesetzt.

             

              • In die Brandklasse F fallen Brände von Speiseölen und -fetten, wie sie häufig in Küchen auftreten. Wasser kann hier zu explosionsartigen Stichflammen führen, daher werden spezielle Fettbrandlöscher mit verseifendem Schaum benötigt.

            Die frühere Brandklasse E, die speziell für Elektrobrände vorgesehen war, wurde bereits 1978 abgeschafft. Heute sind alle gängigen Feuerlöscher bei Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands für Niederspannungsanlagen bis 1.000 Volt zugelassen.

              Brandklasse   Brennbare Stoffe Typische Löschmittel   Beispiele
            A   Feste Stoffe, meist organisch   Wasser, Schaum, Pulver   Holz, Papier, Textilien, Kohle, Stroh  
            B     Flüssigkeiten oder flüssig werdende Stoffe   Schaum, Pulver, CO₂     Benzin, Alkohol, Lacke, Harze, Wachse  
            C   Gase   Spezielles Pulver, CO₂   Erdgas, Propan, Methan, Wasserstoff, Acetylen  
            D   Metalle   Metallbrand-Pulver       Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium  
            F   Speiseöle und -fette   Speziallöschmittel (Verseifungsschaum)   Pflanzenöl, Tierfett  

            Wer die Brandklassen kennt, kann Brandrisiken im Betrieb gezielt einschätzen, passende Schutzmaßnahmen planen und Mitarbeitende sowie Brandschutzhelfer professionell im Umgang mit Feuerlöschern schulen.

            Unser Praxistipp: Eine aktuelle Brandklassentabelle mit den passenden Löschmitteln sollte in jedem Unternehmen gut sichtbar angebracht sein, um im Ernstfall schnell und richtig reagieren zu können.

             

            Häufige Fehler bei Feuerlöschern und Löschmitteln

            Der Einsatz ungeeigneter Feuerlöscher und Löschmittel kommt in Unternehmen immer wieder vor. Grund dafür sind oft mangelnde Beratung, fehlendes Wissen über die Brandklassen und eine unzureichende Wartung der Geräte.

            Damit steigt nicht nur das Risiko für die Ausbreitung eines Brandes, sondern auch für erhebliche Sachschäden und rechtliche Konsequenzen. Die Auswahl der Feuerlöscheinrichtungen muss deshalb immer exakt an die betrieblichen Brandrisiken angepasst, regelmäßig überprüft und eindeutig gekennzeichnet werden. Typische Fehlerquellen sind u. a. nachfolgende:

            Falsches Löschmittel für die Brandklasse

            Nach wie vor werden in manchen Betrieben noch Wasserlöscher bei Fettbränden (Brandklasse F) oder Metallbränden (Brandklasse D) eingesetzt. Das ist gefährlich, da es im schlimmsten Fall zu einer Explosion oder einer raschen Brandverschlimmerung kommen kann. Auch bei Bränden an elektrischen Anlagen ist Wasser keine Option, da hier Stromschläge und Folgeschäden drohen.

            ABC-Pulverlöscher in Innenräumen

            Pulverlöscher sind für viele Brandarten der Brandklassen A, B und C geeignet und universell einsetzbar. In Innenräumen, wie Büros oder Produktionsbereichen mit empfindlicher Technik, richten sie aber oft mehr Schaden an als das Feuer selbst. Das Löschpulver setzt sich in Geräten und Anlagen fest und verursacht teure Reinigung oder irreparable Defekte. Deshalb sind in solchen Bereichen Schaumlöscher oder CO₂-Löscher besser geeignet.

             

            Feuerlöscher schlecht oder falsch platziert

            Selbst der beste Feuerlöscher hilft nicht, wenn er im Ernstfall nicht erreichbar ist. Geräte, die zu weit entfernt hängen, nicht klar sichtbar oder falsch gekennzeichnet sind, verzögern die Brandbekämpfung und machen ein schnelles Einschreiten praktisch unmöglich.

             

            Fehlende oder unzureichende Beratung bei der Auswahl

            Einen „Standardlöscher für alles“ gibt es nicht. Jedes Unternehmen hat individuelle Brandrisiken – etwa durch bestimmte Produktionsprozesse, Lagergüter oder Arbeitsmittel – und benötigt daher eine gezielte Auswahl an Löschgeräten.

            Nur eine professionelle Gefährdungsbeurteilung über mögliche Brandrisiken sowie eine Brandschutzbegehung stellen sicher, dass die richtigen Löschmittel an der richtigen Stelle vorhanden sind.

             

            Veraltete und schlecht gewartete Feuerlöscher

            Feuerlöscher in Arbeitsstätten müssen gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und der DIN 14406 Teil 4 mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person geprüft werden. Dabei werden alle Bauteile und die Funktion kontrolliert. Stellt die Prüfung Mängel fest, ist der Feuerlöscher unmittelbar instand zu setzen oder auszutauschen.

            Zusätzlich schreibt die Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrende Prüfungen vor (§ 16 BetrSichV): Eine innere Prüfung auf Korrosion und Zustand ist alle fünf Jahre notwendig, eine Festigkeitsprüfung alle zehn Jahre (§§ 14 und 15 BetrSichV).

            Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der zuverlässigen Einsatzbereitschaft des Feuerlöschers im Ernstfall. Wird ein Feuerlöscher nicht regelmäßig geprüft oder gewartet, kann seine Funktion erheblich beeinträchtigt sein, was im Brandfall schwere Folgen haben kann.

             

            Gesetzliche Anforderungen zu Brandschutz, Löschmitteln und Brandschutzhelfern

            Professioneller Brandschutz ist für Betriebe gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, konkret in § 10 ArbSchG („Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen) Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Evakuierung und Ersten Hilfe treffen sowie ausreichend geschulte Brandschutzhelfer benennen. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

            Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), fordert im Anhang 2.2 ArbStättV („Maßnahmen gegen Brände“) geeignete Feuerlöscheinrichtungen, klar gekennzeichnete Fluchtwege und jederzeit zugängliche Löschmittel. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung u. a. in Hinsicht Anzahl, Art und Platzierung der Feuerlöscher, ihre Anpassung an Brandklassen (DIN EN 2) und die maximale Entfernung von 10 m (idealerweise 5 m).

            Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§ 4, § 22) und DGUV Information 205‑001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ legen Anforderungen zur Bestellung, Unterweisung und praktischen Ausbildung von Brandschutzhelfern fest. Die Auffrischung muss alle 2 bis 5 Jahre erfolgen.

            Zusätzlich definieren die 16 Landesbauordnungen (LBO) bauliche Brandschutzmaßnahmen wie Brandabschnitte, Rettungswege und Brandmeldeanlagen.

             

            Brandklassen und geeignete Löschmittel bei Lithium-Ionen-Batterien

            Brände von Lithium-Ionen-Akkus sind deshalb so gefährlich, weil es beim sogenannten „Thermal Runaway“ (thermisches Durchgehen) zu einem unkontrollierten und sich selbst verstärkenden Temperaturanstieg kommt. Dabei entstehen neben extremer Hitze auch große Mengen an Rauch und Flammen und das Löschmittel gelangt oft nicht bis ins Innere der Zellen, weil das Gehäuse den Zugang blockiert.

            In der Praxis werden Brände von Lithium-Ionen-Akkus generell der Brandklasse A zugeordnet. Denn die darin enthaltenen brennbaren Bestandteile wie Kunststoffe und Elektrolyte verhalten sich ähnlich wie feste, glutbildende Stoffe. Daher sind Wasser oder spezielle wasserbasierte Löschmittel besonders wirksam, um die Hitze zu reduzieren und die Reaktion zu stoppen.

            Nur wenn reines Lithium brennt, handelt es sich um einen Metallbrand der Brandklasse D, was im Alltag jedoch selten vorkommt. Für Brände von Lithium-Ionen-Akkus stehen mittlerweile spezielle Feuerlöscher und Zusatzmittel wie F-500, WKL6PRO oder Lithium-X zur Verfügung. Ihre Wirksamkeit wird von Fachleuten und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) allerdings zum Teil kritisch beurteilt.

            Die Wahl des Löschmittels muss stets an die tatsächliche Brandlast angepasst werden. Bei Unsicherheit sollten aktuelle Fachinformationen und die Technischen Regeln herangezogen werden, um Sicherheit und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

            Die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterie“ (02/2024) kommt hinsichtlich spezieller Feuerlöscher für Lithium-Ionen-Brände zu folgendem Schluss:

            „Beim Einsatz von zurzeit umworbenen Lithium-Ionen-Feuerlöschern, die zur (Entstehungs-) Brandbekämpfung geeignet sein sollen, ist eine Eigengefährdung nicht auszuschließen.“

            Damit Beschäftigte im Brandfall geschützt sind und das Risiko einer Eigengefährdung minimiert wird, empfiehlt die DGUV Information 205-041, bei Bränden von Lithium-Ionen-Batterien ausschließlich auf Löschmittel mit hohem Kühleffekt zu setzen, in erster Linie Wasser.

            Die DGUV-Publikation rät dazu, sich bei der Brandbekämpfung strikt an die Empfehlungen und Informationen des Herstellers und den aktuellen Stand der Technik zu halten. Unternehmen sollten zudem die Entwicklung anerkannter Prüfgrundsätze und die fortlaufende Bewertung neuer Löschmittel aufmerksam verfolgen, um im Ernstfall keine Experimente mit ungeprüften Speziallöschern einzugehen und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

             

            Deutschlandweiter Arbeits- und Brandschutz

            Profitieren Sie von passgenauen und wirtschaftlichen Lösungen für Arbeitssicherheit und gesetzeskonformen Brandschutz. Das Team von Fachkraft-Arbeitssicherheit übernimmt alle Aufgaben rund um Arbeitsschutz, Unfallvermeidung und Verbesserung der betrieblichen Sicherheit.

            Ein wichtiger Baustein dabei ist die wiederkehrende Elektroprüfung nach DGUV V3 mit der elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Brandrisiken, Defekte und normgerechte Funktion geprüft werden.

            Unsere Elektrofachkräfte führen DGUV V3-Prüfungen direkt bei Ihnen vor Ort durch und dokumentieren sämtliche Prüfergebnisse gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die Vorgaben erfüllt und sowohl Arbeits- als auch Betriebssicherheit optimal gewährleistet sind.

            Zur Verstärkung unseres bundesweiten Einsatzteams erweitern wir aktuell unser Netzwerk an qualifizierten Elektrofachkräften im Außendienst. Bewerbungen sind jederzeit willkommen: Elektrofachkraft (m/w/d) im Außendienst.

            Sie haben noch Fragen oder benötigen Unterstützung im Arbeitsschutz? Wir bieten unsere breitgefächerten und bundesweiten Dienstleistungen unter anderem in BerlinKölnDresden und Leipzig an.

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