Explosionsschutzdokument für Tankstellen: Deutschlandweit

Tankstellen sind Arbeitsumgebungen mit erhöhtem Risiko für explosionsfähige Atmosphären, die durch die Mischung von brennbaren Stoffen und Luft entstehen können.

Wir unterstützen Sie bei der praxisgerechten Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments: von der Identifizierung von Gefahren über die Entwicklung von Ex-Zonen-Plänen bis hin zur rechtskonformen Dokumentation. Mit der Expertise von Fachkraft-Arbeitssicherheit stellen Sie sicher, dass der Betrieb Ihrer Tankstellenanlage alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt und Sie optimal abgesichert sind.

Explosionsschutzdokument-Tankstelle

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Preise für die Erstellung vom Ex-Schutz Dokument für Tankstellen

Erstellung EX-Schutz Dokument Tankstelle ab*

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990 / Projekt
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • Z.B. für Ausbildungsstätten
  • Individuelle Expertenberatung
  • Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß GefStoffV §6
  • Erstellung der kompletten Dokumentation digital und in Papierform
  • Inkl. Betriebsbegehung vor Ort

*Abhängig von Gefahrenklasse und Mitarbeiteranzahl

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Explosionsschutzdokument Tankstelle nach Gefahrstoffverordnung

Um die Sicherheit an Tankstellen – sogenannten „überwachungsbedürftigen Anlagen“ zu gewährleisten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments gemäß der Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV Abs. 9) erforderlich. Dieses Dokument dient Ihnen als Nachweis dafür, dass Sie alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen haben, einschließlich der Bewertung potenzieller Gefahrenquellen und der Definition von Schutzmaßnahmen, um Explosionen zu verhindern und Ihre Mitarbeiter sowie Kunden bestmöglich zu schützen.

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Wir betreuen Kunden aber auch online und digital. So schaffen wir für jedes Unternehmen den perfekten Service.

Welche Tankstellen benötigen ein Explosionsschutzdokument?

Ein Explosionsschutzdokument ist im Tankstellenbetrieb nur für Stoffe erforderlich, bei denen eine Explosionsgefahr zu erwarten ist. Dies betrifft in der Regel entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 23 °C, wie beispielsweise Benzin.

Für den Umgang mit solchen Stoffen ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Erlaubnis erforderlich:

„Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, folgender Anlagen bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde: Ortsfeste Anlagen für die Betankung von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen mit entzündbaren Flüssigkeiten (Tankstellen).“

(Quelle: § 18 BetrSichV – Einzelnorm, Erlaubnispflicht, Abs. 1 Punkt 6)

Unser Leistungsangebot für Ihr Explosionsschutzdokument Tankstelle im Überblick:

  • Erstellung einer detaillierten Verfahrensbeschreibung für explosionsgefährdete Bereiche
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß GefStoffV und BetrSichV
  • Erstellung eines Ex-Zonenplans zur Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche
  • Entwicklung eines umfassenden Schutzkonzepts für den Explosionsbereich
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Zusammenstellung aller ergänzenden Dokumente zum Explosionsschutzkonzept
  • Ableitung konkreter Umsetzungsempfehlungen, einschließlich der vorgeschriebenen Beschilderung

Welche Tankstellen benötigen kein Explosionsschutzdokument?

Wenn Sie beispielsweise eine Tankstelle für Ihren Gewerbefuhrpark oder eine Hoftankstelle für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb ausschließlich mit Dieselkraftstoffen planen, benötigen Sie kein Explosionsschutzdokument, da Diesel einen Flammpunkt zwischen 55 °C und 60°C, also oberhalb von 23 °C hat ( nach § 18 BetrSichV).

Unterstützung für Ihr Explosionsschutzdokument Tankstelle gesucht?

Mit unserer Unterstützung erhalten Sie ein rechtssicheres Explosionsschutzdokument, das speziell auf die Anforderungen Ihrer Tankstelle zugeschnitten ist. Vertrauen Sie auf unsere Qualifikation im Explosionsschutz, um sowohl die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen als auch maximale Sicherheit für Ihre Tankstelle zu garantieren. 

Weitere rechtliche Grundlagen für den Explosionsschutz

Neben der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung sind bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments für Tankstellen ähnlich wie bei einem Explosionsschutzdokument für Lackierkabinen weitere rechtliche Vorgaben und Technische Regeln zu berücksichtigen

Zusätzlich zur Gefährdungsbeurteilung gemäß der GefStoffV ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“), auch eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen. Weitere Vorgaben ergeben sich aus nachfolgenden Vorschriften und Regeln:

  • DGUV Vorschrift 1: Diese Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) legt allgemeine Grundsätze der Prävention fest und verpflichtet Arbeitgeber im Paragraf 3 zur „Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten“.
  • DGUV Regel 113-001: Diese Explosionsschutzregel (EX-RL) konkretisiert die DGUV Vorschrift 1 und gibt praxisnahe Hinweise zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen und zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Insbesondere die TRBS 2152 Teil 1 beschreibt detailliert die Beurteilung und Maßnahmen zum Explosionsschutz. Sie konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen für überwachungsbedürftige Anlagen.

Gemeinsam sorgen die gesetzlichen Vorgaben und  Vorschriften dafür, dass die Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen gegeben ist.

Welche besonderen Gefahren bergen Tankstellen?

Wenn sich brennbare Stoffe wie Kraftstoffdämpfe mit Luft vermischen, können explosionsfähige Atmosphären entstehen. Diese setzen sich aus Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben zusammen und treten bei Temperaturen zwischen -20 °C und +60 °C auf. Damit eine Zündung möglich ist, muss die Konzentration der brennbaren Stoffe innerhalb der unteren und oberen Explosionsgrenze liegen.

Gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 509) werden Bereiche an Tankstellen in sogenannte Ex-Zonen eingeteilt. Diese Zonierung basiert auf der Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären.

Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche: Was gilt an Tankstellen?

Explosionsgefährdete Bereiche werden in verschiedene Zonen eingeteilt, abhängig davon, wie häufig und wie lange eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Diese Einteilung ist die Voraussetzung, um geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und die Sicherheit zu gewährleisten:

  • Zone 0: In diesem Bereich ist eine explosionsfähige Atmosphäre aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über längere Zeiträume oder häufig vorhanden.
  • Zone 1: Hier kann sich unter normalen Betriebsbedingungen gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.
  • Zone 2: In dieser Zone tritt eine explosionsfähige Atmosphäre im Normalbetrieb normalerweise nicht auf. Falls sie dennoch entsteht, geschieht dies nur selten und für kurze Zeit.
  • Zone 20: Diese Zone beschreibt Bereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Staubwolke ständig, über längere Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
  • Zone 21: Hier kann sich im Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Staubatmosphäre bilden.
  • Zone 22: In dieser Zone tritt eine Staubatmosphäre im Normalbetrieb normalerweise nicht auf. Falls sie doch entsteht, geschieht dies nur selten und für kurze Zeit.

Als Normalbetrieb gilt der Zustand, in dem Anlagen innerhalb ihrer vorgesehenen Parameter betrieben werden. Im Zweifelsfall ist stets die strengere Zone zu wählen. Zudem müssen Schichten, Ablagerungen oder Ansammlungen von brennbarem Staub berücksichtigt werden, da sie ebenfalls zur Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre beitragen können.

Wenn Sie ein Explosionsschutzdokument erstellen lassen, müssen Sie die Zoneneinteilung und die entsprechenden Schutzmaßnahmen darin festhalten. (Quelle: Anhang I GefStoffV – Einzelnorm)

Wer darf ein Explosionsschutzdokument für Tankstellen erstellen?

Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments für Tankstellen erfordert spezifisches Fachwissen und praktische Erfahrung im Bereich des Explosionsschutzes. Diese Aufgabe darf ausschließlich von sogenannten „befähigten Personen“ übernommen werden, die über die notwendigen Qualifikationen sowie über Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorgaben verfügen:

Zitatfunktion:

„Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.“

 ( Quelle: § 6 GefStoffV Absatz 11).

Zu den Aufgaben einer befähigten Person gehört die Identifizierung potenzieller Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären, die Einteilung von Ex-Zonen und die Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen. Sie stellt sicher, dass das Explosionsschutzdokument richtig erstellt wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Für Sie als Tankstellenbetreiber ist es daher wichtig, auf qualifizierte Experten zurückzugreifen, um die Sicherheit Ihres Betriebs zu gewährleisten und rechtssicher zu handeln.

Explosionsschutzdokument Tankstelle: Alles aus einer Hand

Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments für Tankstellen ist eine komplexe Aufgabe, die fundiertes Fachwissen im Bereich des Explosionsschutzes erfordert. Als erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen wir die nötige Expertise im Explosionsschutz mit, um alle spezifischen Anforderungen Ihrer Tankstelle zu berücksichtigen.

Auf Grundlage sowie der Gefährdungsbeurteilung und dem Explosionsschutzdokument für Tankstellen erstellen wir für Sie praxisnahe Betriebsanweisungen, die den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und explosiven Stoffen klar regeln. Zusätzlich bieten wir verständliche Unterweisungen im Arbeitsschutz an, um Ihre Mitarbeiter umfassend zu schulen und sie über mögliche Explosionsrisiken zu informieren.

Mit unserer Unterstützung erhalten Sie also nicht nur ein rechtskonformes Explosionsschutzdokument, sondern auch alle weiteren und notwendigen Maßnahmen zum sicheren Betrieb Ihrer Tankstellenanlage. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Umgang mit explosionsfähigen Gefahrstoffen und Umgebungen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihre Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.